Protokoll der Sitzung vom 22.02.2023

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Wenig überraschend - zumindest für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER - gibt es sogar Berechnungen für den Flächenverbrauch von Anlagen: Eine Anlage benötigt im Schnitt 16 ha - also einen Kreis mit einem Durchmesser von 450 m. Da könnten Sie jetzt den Dreisatz anwenden, und Sie erhielten die Zahl der

Windkraftanlagen, die auf den 90 000 Fußballfeldern errichtet werden könnten.

(Beifall BVB/FW - Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Diese mit der Leistung pro Windkraftanlage multipliziert - und schon wüssten Sie, wie hoch die mögliche Gesamtleistung ist, und könnten erkennen, ob ausreichend Gigawattstunden für das Land Brandenburg zur Verfügung stehen.

(Beifall BVB/FW - Vida [BVB/FW]: Fertig!)

Dass die im Gesetz vorgeschriebene Fläche allein nichts aussagt, hat übrigens Minister Steinbach erkannt und als Vertreter des Landes Brandenburg im Bundesrat geäußert. Es war richtig von ihm, dort eine angemessene Berücksichtigung aller Anlagen - auch außerhalb von Eignungsgebieten - einzufordern.

(Vida [BVB/FW]: Oho!)

Aber was ist daraus geworden? Wieso haben Sie, Herr Minister Beermann, diese Forderung nicht aufgegriffen und weiterverfolgt? Wieso schwiegen Sie in der letzten Ausschusssitzung dazu?

Jede Anlage belastet die Umwelt und die Menschen, deshalb ist jede Anlage mitzuzählen und die von ihr benötigte Fläche zu erfassen. Bei der Ermittlung von Windenergieflächen dürfen nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.

(Beifall BVB/FW)

Da diese Anlagen die Menschen besonders belasten, sind sie nach dem Erreichen des höheren Ziels der Flächenbereitstellung für die Energiewende und nach dem Ablauf ihrer Lebenszeit zurückzubauen - und nicht zu repowern.

Festzustellen ist: Beim Schutz der Menschen versagen Sie auf ganzer Linie.

(Beifall BVB/FW)

Deshalb halten wir auch an unserem Antrag fest und bringen ihn erneut ein. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger erwarten zu Recht, dass ihnen nur so viel zugemutet wird, wie unbedingt vonnöten ist. Was die Windkraft angeht, haben wir diesen Punkt im Wesentlichen schon erreicht: Wir sind bundesweit vorn. Wenn es eine wissenschaftliche Kennzahl für die ausreichende Versorgung mit Windkraftanlagen gäbe, würde der Name der Basiseinheit „1 Brandenburg“ lauten.

(Beifall BVB/FW - Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Zesch- mann [BVB/FW])

Wir lehnen den Entschließungsantrag und auch die Beschlussempfehlung ab. Ja, die Planungsgemeinschaften können ihren Weg gehen, doch dann bleiben die Menschen in Brandenburg auf der Strecke. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Münschke [AfD])

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit seinen sogenannten Oster- und Sommerpaketen hat der Bund im vergangenen Jahr die Weichen für die Beschleunigung und Ausweitung des Ausbaus erneuerbarer Energien gestellt. Die Windenergie an Land soll dabei einen maßgeblichen Beitrag leisten.

Ein wesentlicher Baustein der neuen Bundesgesetzgebung ist die Umsetzung des 2-%-Flächenziels aus dem Koalitionsvertrag. Das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet die Länder, bestimmte Anteile ihrer jeweiligen Landesfläche zu bestimmten Stichtagen für die Windenergienutzung auszuweisen. Es muss also ausnahmslos jedes Land einen angemessenen Beitrag zum Erreichen des Gesamtziels leisten. Für das Land Brandenburg gibt das Gesetz die Ausweisung von mindestens 1,8 % der Landesfläche bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 % bis Ende 2032 vor. Die Bundesländer sind nun am Zug, die Vorgaben umzusetzen.

Mit dem Brandenburgischen Flächenzielgesetz soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Regionalplanung zur Umsetzung der Bundesvorgabe zu verpflichten. Diese Lösung bietet sich an, weil die Regionalplanung schon laut Landesentwicklungsplan mit der Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung beauftragt ist; dementsprechend wird in allen Regionen bereits an Planentwürfen zum Thema Windenergie gearbeitet. Selbstverständlich werden dabei die seit vielen Jahren bekannten energiepolitischen Zielstellungen des Landes berücksichtigt, die für alle Regionen gleichermaßen einen Orientierungswert von 2 % der Regionsflächen für die Windenergie- nutzung formulieren.

Wenn die Vorgaben des Bundes - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - zu gleichen Teilen auf die Planungsregionen heruntergebrochen werden, stellt das für die Regionalen Planungsgemeinschaften also keine grundlegend neue Anforderung dar. Dass sie erfüllbar ist, haben schon in der Vergangenheit beschlossene Regionalpläne gezeigt. Selbst vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen an die ehemalige Eignungsgebietsplanung waren im Landesdurchschnitt Flächenanteile für die Windenergienutzung von 1,9 % möglich.

Die neue Bundesgesetzgebung gibt nicht nur Flächenziele vor, sondern eröffnet auch neue Flächenpotenziale: Durch beispielsweise die Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten in die Planung, Änderungen im Artenschutz und die Verringerung der Abstände zu Einrichtungen der Flugsicherung dürften die Flächenziele von 1,8 und 2,2 % der Regionsflächen unter den neuen Bedingungen erst recht erreichbar sein. Diese Einschätzung hat sich auch in der Anhörung im Fachausschuss bestätigt; die vorgesehene, gleichmäßige Verteilung der Flächenziele auf die Regionen wurde ausdrücklich begrüßt.

Selbstverständlich kann das für Ende 2032 vorgegebene Flächenziel von 2,2 % schon zu einem früheren Zeitpunkt erreicht werden; das Flächenzielgesetz gibt auch nur Mindestwerte vor. Der Fokus müsse aber - fordern insbesondere die kommunalen

Spitzenverbände - auf einer schnellstmöglichen Flächenausweisung liegen, denn erst wenn das Teilflächenziel 2027 erfüllt ist, kann der Regionalplan seine steuernde Wirkung entfalten. Baurechtlich privilegiert sind dann nur noch Anlagen auf Flächen innerhalb der durch die Regionalplanung festgelegten Vorranggebiete. Außerhalb der Vorranggebiete geplante Windenergieanlagen werden kaum noch genehmigungsfähig sein, sofern die Kommunen nicht entsprechendes Baurecht schaffen oder bereits geschaffen haben.

Das Brandenburgische Flächenzielgesetz enthält den hierfür notwendigen Auftrag an die Regionalen Planungsgemeinschaften. Es wird wesentlich dazu beitragen, dass die Planung der Windenergiegebiete nach dem neuen Bundesrecht zügig und auf rechtlich sicherer Grundlage durchgeführt werden kann. Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/7242, Anfügung eines neuen Absatzes 2 in Artikel 1 sowie Anfügung zweier neuer Sätze 3 und 4 in Artikel 2, Ziffer 2, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zur Beschlussempfehlung und zu dem Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes - Brandenburgisches Flächenzielgesetz“ der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/7235. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Ich komme weiterhin zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/7254. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. -

(Zuruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6. - Ich freue mich, interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Rathenow zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen, viel Spaß bei der Debatte.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Drittes Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg (3. Wahlkreisände- rungsgesetz - 3. WKÄndG)

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/6655 (Neudruck)

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/7206

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Pohle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Brandenburgisches Landtagswahlgesetz regelt neben dem Wahlverfahren auch die Einteilung des Landes in seine 44 Wahlkreise.

Um die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten, muss die Anzahl der Wahlberechtigten in jedem Wahlkreis etwa gleich groß sein. Weicht diese Zahl in einem Wahlkreis um mehr als ein Drittel vom Durchschnitt anderer Wahlkreise ab, müssen wir als Landesgesetzgeber tätig werden.

Als Grundlage für eine solche Entscheidung erstattet die Landesregierung dem Landtag in jeder Wahlperiode einen Bericht zur Veränderung der Wahlberechtigtenzahlen. Im aktuellen Bericht der Landesregierung wird deutlich, dass das stetige Bevölkerungswachstum in und um unsere Landeshauptstadt zu einer kritischen Abweichung der Wahlberechtigtenzahlen im Wahlkreis 19 führt.

Deshalb haben wir dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Wahlkreisgrenzen vorgelegt: Es ist vorgesehen, die Gemeinde Schwielowsee künftig dem Wahlkreis 18 in PotsdamMittelmark zuzuordnen und in der Folge das Amt Brück dem benachbarten Wahlkreis 16 zuzurechnen. Basierend auf der Szenariobildung im Bericht der Landesregierung stellt dies eine vorerst stabile Lösung dar, bei der zusätzliche Kreisschneidungen vermieden werden.

Meine Damen und Herren, im Bericht der Landesregierung wird deutlich, dass auch künftig Anpassungen der Wahlkreise vorgenommen werden müssen - zum einen, weil Potsdam weiter wachsen wird, und zum anderen, weil die Wahlberechtigtenzahlen in der Uckermark und im Süden Brandenburgs in den nächsten Jahren kritisch nach unten abweichen werden. Für diese Wahlperiode wollen wir es aber bei der vorgeschlagenen Änderung belassen und damit Rücksicht auf die Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung nehmen. Demnach soll mit Blick auf die gewachsene Beziehung zwischen den ansässigen Wahlberechtigten und ihren Wahlkreisabgeordneten die größtmögliche Kontinuität des Wahlkreiszuschnittes bewahrt werden.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher, der Beschlussvorlage des Ausschusses für Inneres und Kommunales zu folgen