Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher, der Beschlussvorlage des Ausschusses für Inneres und Kommunales zu folgen
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Änderung der Wahlkreiseinteilung vorgenommen. Dies erfolgt entsprechend der Vorgaben des § 15 Abs. 2 Satz 1 Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg. Dabei wurden die Feststellungen des Berichtes der Landesregierung zu den Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen vom 15. Juni 2022, Drucksache 7/5693, zugrunde gelegt.
Demnach haben vier Wahlkreise die relative Toleranzgrenze und ein Wahlkreis sogar die absolute Toleranzgrenze prognostisch überschritten. Nach der 1. Lesung des Gesetzes und der Überweisung an den Innenausschuss wurde eine Anhörung der beiden kommunalen Spitzenverbände und des Landesamtes für Statistik im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Landkreistag hatte keine Verbesserungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf; das Landesamt für Statistik und auch der Städte- und Gemeindebund haben jedoch interessante Fragestellungen aufgeworfen.
Der Städte- und Gemeindebund hat sich geäußert. Bereits im Stadium des Referentenentwurfsverfahrens hat der Städte- und Gemeindebund mitgeteilt, Bedenken gegen die Trennung der Gemeinden Schwielowsee und der Stadt Werder (Havel) bei dem notwendigen Neuzuschnitt des Wahlkreises 19 zu haben. Durch die Trennung der beiden Kommunen wird deren bisherige Zusammenarbeit erschwert, da beide sich als eine Region sehen und intensiv auf allen Ebenen zusammenarbeiten. Diese Bedenken hat das Innenministerium mit der vorliegenden Gesetzesfassung nicht adressiert.
Auch in der schriftlichen Stellungnahme des Landesamtes für Statistik wurden Anregungen für zukünftige Wahlkreiseinteilungen unterbreitet. Nach allem, was wir dazu erfahren haben, dürfte es aber eher auf das Einwohnerregister und nicht auf die dem Zensus entsprechend hochgerechnete Bevölkerungsstatistik ankommen.
Dennoch ist eine Änderung der Wahlkreiseinteilung offenbar erforderlich. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir mit Bauchschmerzen wegen der Trennung der Gemeinden Werder (Havel) und Schwielowsee zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Ausführungen der Vorrednerin und des Vorredners darf ich mich an dieser Stelle kurzfassen. Demokratie lebt von Wahlen. Wir haben uns in Brandenburg dafür entschieden, unser Land in 44 Wahlkreise einzuteilen, und es liegt auf der Hand, dass diese 44 Wahlkreise ungefähr gleich groß sein sollten, um eine gewisse Gerechtigkeit und eine Gleichberechtigung in den Stärkeverhältnissen wahren zu können. Dass das mathematisch relativ einfach, aber praktisch relativ schwierig ist, liegt auch auf der Hand, weil man natürlich Gemeindegrenzen nicht verletzen möchte usw.
In diesem Sinne ist das immer eine Gratwanderung, welcher Wahlkreis vielleicht ein paar Einwohnerinnen und Einwohner mehr oder weniger hat. Um aber eine gewisse Kontrolle einzuführen, haben wir im Wahlgesetz relative und absolute Toleranzgrenzen; sie wurden eben schon geschildert. Der Wahlkreis 19 wird zum Wahltag prognostisch eine Überschreitung im absoluten Bereich aufweisen. Daher war Handlungsbedarf angezeigt. Man hätte sich auch anderer Wahlkreise annehmen können, die diesbezüglich schon ein gewisses Problem darstellen.
Wir haben uns - und das höre ich jetzt hier schon ein bisschen heraus - dafür entschieden, dass wir das minimalinvasiv durchführen und uns ausschließlich des Wahlkreises 19 annehmen. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Wahlkreise 16 und 18. Das ist wie Domino. Trotzdem ist das noch die minimalinvasive Variante.
Die Kritik des Städte- und Gemeindebunds, die ich durchaus teile, wurde gerade schon genannt. Ich denke, dass wir nicht darum herumkommen werden, wobei das Wort „wir“ eigentlich falsch ist: Der nächste Landtag wird nicht darum herumkommen, sich die Wahlkreise insgesamt noch einmal anzuschauen. Wenn man sich die Bevölkerungsdynamik und die Entwicklungen in Brandenburg ansieht, gerade auch hier in dieser Region, muss sich der nächste Landtag vielleicht in einer der ersten Maßnahmen auch einmal mit den Prognosen auseinanderzusetzen.
Das Landesamt hat uns hier ein paar interessante und sehr wertvolle Hinweise gegeben. Wir wissen alle, dass der Zensus noch läuft und dass daraus sicherlich auch neue Prognosen erwachsen. Vielleicht gelingt es dann nach der Landtagswahl, in Vorbereitung auf die übernächste Wahl aus heutiger Sicht, die 44 Wahlkreise so anzupassen, dass es für zwei oder drei Wahlen genügt. Mir fehlt allerdings der Glaube daran, weil sich das Land doch sehr stark und dynamisch entwickelt, und das ist auch gut so.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit dem Gesetzentwurf werden die 44 Landtagswahlkreise für die Wahl zum achten Landtag des Landes Brandenburg festgelegt.
Die Linke hatte bereits in den Beratungen zum dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Bericht der Landesregierung zu den 44 Landtagswahlkreisen weitergehenden Änderungsbedarf angemeldet. Aus unserer Sicht besteht tatsächlich mehr Änderungsbedarf, da sich die Wahlberechtigtenzahlen auch in den ländlichen Räumen deutlich anders entwickelt haben - und nicht nur in den metropolnahen Regionen. Beispiele sind die Wahlkreise in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Uckermark.
Konsequenzen soll es noch nicht geben. Das haben wir auch heute gehört, von Herrn Pohle und Herrn Schaller, der „minimalinvasiv“ sagte. Das soll dann alles der nächste Landtag regeln, obwohl wir jetzt schon sehen, dass es eine andere Entwicklung oder Fehlentwicklung gibt. Das ist für uns ein sehr kritischer Punkt, denn es soll jetzt nur noch in einem Wahlkreis deutliche Veränderungen geben - im Wahlkreis 19, das haben wir hier schon gehört, der sich zu Teilen aus Potsdam und Potsdam-Mittelmark zusammensetzt.
Dass hier Handlungsbedarf besteht, ist sicherlich unbestritten, denn in den vergangenen Jahren hat es sowohl in der Landeshauptstadt Potsdam als auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der gesamten Metropolregion einen deutlichen Bevölkerungszuwachs gegeben, und für die nächsten Jahre wird weiterer Zuwachs prognostiziert. Dieser rasanten Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen muss für die kommende Landtagswahl 2024 mit einem Neuzuschnitt Rechnung getragen werden.
Die Frage ist nur, wie dieser Neuzuschnitt aussehen soll, denn nun soll die Stadt Werder aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark gemeinsam mit Potsdam im Wahlkreis 19 verbleiben. Schwielowsee soll jedoch dem Wahlkreis 18 zugeordnet werden. Im Bericht der Landesregierung heißt es dazu:
„Durch die mit dem Wechsel der Stadt Werder (Havel) verbundene sehr deutliche Reduzierung der Wahlberechtigtenzahl im Wahlkreis 19 wäre für das prognostizierte langfristige starke Bevölkerungswachstum der Landeshauptstadt Potsdam ein hinreichender Entwicklungsfreiraum bei der Wahlberechtigtenzahl geschaffen, so dass die Grenzen des Wahlkreises 19 nicht bereits in naher Zukunft erneut verändert werden müssten.“
Der Städte- und Gemeindebund hat in seiner Stellungnahme, die leider etwas zu spät - vor dieser Debatte - eingegangen ist, darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinden Schwielowsee und Werder als eine einheitliche Region betrachten und deshalb die Trennung in unterschiedliche Wahlkreise eher misslich wäre.
Insofern regen wir an, dem Bericht der Landesregierung zu folgen, die ja schon vorgeschlagen hatte, Werder nicht im Wahlkreis 19 zu belassen, sondern ebenfalls herauszunehmen. Wir sehen das genauso, das sollte man so machen. Wir finden es unklug, das auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, in der man es dann wieder anders regeln, also denselben Wahlkreis wieder anders zuschneiden muss. Wegen dieser Bedenken und vor allen Dingen auch weil die anderen Wahlkreise, die ebenfalls schon Fehlentwicklungen aufweisen, nicht einbezogen werden, werden wir uns zu diesem Änderungsgesetzentwurf enthalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu diesem Gesetzentwurf auch kurzfassen, weil wir im Innenausschuss schon eine Debatte dazu hatten und vieles schon gesagt wurde.
Wir verzeichnen im Wahlkreis 19 eine starke Abweichung vom Durchschnitt und sind dementsprechend, ob wir es wollen oder nicht, gezwungen, dort eine Anpassung vorzunehmen. Der Bericht der Landesregierung hat dafür einen Vorschlag gemacht. Ich glaube, dass es auch unter Einbeziehung der Tatsache, dass jede Änderung Folgewirkungen für alle angrenzenden Wahlkreise hat, richtig ist, zu versuchen, dort minimalinvasiv vorzugehen.
Die Kollegin Block hat eben angesprochen, dass es auch in vielen anderen Wahlkreisen Abweichungen gibt - ich glaube, in zwölf Wahlkreisen zwischen 15 und 25 %. Das ist nicht schön, weil natürlich jede Stimme das gleiche Gewicht haben und durch einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete entsprechend hier im Landtag vertreten sein sollte.
Der Bericht der Landesregierung geht genau auf dieses Problem ein und wägt es ab, mit dem Ziel, dass man eine Konstanz in der Verbindung zwischen den Wählenden und den Abgeordneten hat. Mit der Zeit lernt man einander kennen und möchte ein Gebiet, das man vertritt, eben auch gerne weiter vertreten, oder man möchte mit seinen Abgeordneten in Kontakt bleiben und nicht ständig zwischen verschiedenen Wahlkreisen hin und her wechseln.
Ich glaube, dass die Argumentation, die diesem Gesetz zugrunde liegt - dass absehbar ist, dass in der nächsten Legislaturperiode eine größere Änderung notwendig sein wird und man deswegen jetzt eine Änderung vornimmt, die so klein wie möglich ist, weil man weiß, dass dann sowieso so gut wie alle Wahlkreise angefasst werden müssen -, durchaus trägt und dass es Sinn hat, es deswegen jetzt bei dieser kleinen Änderung zu belassen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetz. Ich denke, die große Wahlkreisreform wird der nächste Landtag in der nächsten Legislaturperiode diskutieren müssen, und dann wird die Debatte sicherlich noch einmal sehr viel größer werden. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg hat die Landesregierung die Aufgabe, dem Landtag einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den 44 Wahlkreisen für die Wahl zum Landtag Brandenburg zu erstatten. In dem Bericht
hat die Landesregierung auch darzulegen und gegebenenfalls zu begründen, ob und warum sie im Hinblick auf die Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen Änderungen der Einteilung der Landtagswahlkreise für erforderlich hält. Die Einteilung der Landtagswahlkreise wurde zuletzt im Jahr 2013 vom Gesetzgeber geändert. Die Landesregierung hat mit der Vorlage des Berichts bereits im vergangenen Jahr dieser Bestimmung im Wahlgesetz Rechnung getragen.
In der Sitzung des Innenausschusses am 28. September 2022 haben wir uns mit dem Bericht ausführlich befasst und die Empfehlung der Landesregierung, in dieser Wahlperiode den Wahlkreis 19 zu ändern und die erforderlichen Folgeänderungen in anderen Wahlkreisen vorzunehmen, für plausibel befunden und die Kenntnisnahme dieser Drucksache empfohlen. Daraufhin legte das MIK diesen Gesetzentwurf vor.
Die insgesamt 44 Landtagswahlkreise sind nach dem Landeswahlgesetz so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Wahlberechtigtenzahlen aufweisen und von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl sämtlicher Wahlkreise nicht um mehr als 25 % nach oben oder unten abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 33,33 % nach oben oder unten, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.
Für den Wahlkreis 19 lassen die Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen in den zurückliegenden fünf Jahren und die zur Verfügung stehende Vorausschätzung der Bevölkerungsentwicklung bis in das Jahr 2025 die Prognose zu, dass die zum 31.12.2020 festgestellte Abweichung der Wahlberechtigtenzahlen von 31,83 % bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der nächsten regulären Landtagswahl im dritten Quartal 2024 weiterhin stark zunehmen und die absolute Toleranzgrenze von 33,33 % deutlich überschreiten wird. Im Hinblick auf die Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen in den einzelnen Wahlkreisen besteht deshalb das rechtliche Erfordernis, den Zuschnitt des Wahlkreises 19 zu ändern.
Aus dieser Notwendigkeit ergeben sich zwingende Folgeänderungen anderer Wahlkreisgrenzen, die auch mit Blick auf den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität in Vorbereitung auf die nächste Wahl zum Landtag Brandenburg im Jahr 2024 möglichst begrenzt bleiben sollen. Potsdam gewinnt dadurch einen Wahlkreis hinzu. Da der Südosten in der nächsten Wahlperiode voraussichtlich wegen Wegzugs einen Wahlkreis verlieren wird, bleibt es wohl bei insgesamt 44 Wahlkreisen.
Der Gesetzentwurf basiert auf den im Bericht der Landesregierung aufbereiteten statistischen Daten, die sich der Gesetzgeber inhaltlich zu eigen macht. Die schriftliche Anhörung dazu im Innenausschuss wurde ausgewertet, und es wurde eine Empfehlung zum Beschluss des Gesetzentwurfs formuliert. Dem schließt sich unsere Fraktion an. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Brandenburgischen Landeswahlgesetz ist der verfassungsrecht
liche Gleichheitsgrundsatz geregelt, wonach die zur Landtagswahl 2024 festgelegten 44 Wahlkreise möglichst gleiche Wahlberechtigtenzahlen aufweisen sollen. „Gleich“ ist als Zielorientierung gemeint.
Die Landesregierung, mein Ministerium - beim Kabinettsbeschluss vorher -, hat am 15. Juni des letzten Jahres ihren Bericht über die Veränderung der Wahlberechtigtenzahlen in den Landeswahlkreisen in den Landtag eingebracht. Darin werden die zurückliegenden fünf Jahre analysiert und Prognosen für die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung gegeben.
Gestatten Sie, dass ich kurz ein Missverständnis aufkläre, dem einige Redner vor mir erlagen. Frau Kotré und Herr Stefke, wir haben nur - dazu sind wir verpflichtet - den Bericht eingereicht, dem Landtag vorgelegt. Wir haben keinen Gesetzentwurf eingereicht. Der Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung vorliegt, stammt aus der Mitte dieses Landtages. Das ist deshalb wichtig, weil wir zwischen der Exekutive und der Legislative unterscheiden, und die Regierung - die Exekutive - macht keinen Vorschlag für das Wahlgesetz und die Wahlkreiseinteilung des Landtages.