Gestatten Sie, dass ich kurz ein Missverständnis aufkläre, dem einige Redner vor mir erlagen. Frau Kotré und Herr Stefke, wir haben nur - dazu sind wir verpflichtet - den Bericht eingereicht, dem Landtag vorgelegt. Wir haben keinen Gesetzentwurf eingereicht. Der Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung vorliegt, stammt aus der Mitte dieses Landtages. Das ist deshalb wichtig, weil wir zwischen der Exekutive und der Legislative unterscheiden, und die Regierung - die Exekutive - macht keinen Vorschlag für das Wahlgesetz und die Wahlkreiseinteilung des Landtages.
- Es ist okay. - Insofern, Frau Kotré, gab es auch keinen Referentenentwurf, denn wir haben ja gar keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
Frau Block, ich möchte nur auf eines hinweisen - Sie kennen ja unseren Bericht -: Wir haben in unserem Bericht zwei Varianten erarbeitet und angeboten, haben dann allerdings auch den Vorschlag priorisiert, der jetzt vorliegt. Ich begrüße es auch, dass dieser für einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Landtages übernommen wurde.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Wahlkreisänderungsgesetz greift den Bericht der Landesregierung inhaltlich auf und folgt zwei wesentlichen Empfehlungen:
Erstens: Es wird die bisherige Staatspraxis beibehalten, nur dann in bestehende Wahlkreisgrenzen einzugreifen, wenn dies nach den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes rechtlich zwingend geboten ist. Eventuelle Eingriffe sind darüber hinaus verhältnismäßig zu gestalten, das heißt minimalinvasiv.
Und wir haben in unserem Vorschlag unter der Prämisse der 2024 anstehenden Landtagswahl nur die Grenzen des Wahlkreises Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III geändert.
Drittens ist als geübte Praxis für uns immer noch wichtig: möglichst wenige Kreisgrenzenüberschreitungen in einem einzelnen Wahlkreis. Ich war 29 Jahre lang Bundestagswahlkreisabgeordneter und weiß, wie kompliziert es ist, wenn man zusätzlich einen Zipfel in einem anderen Landkreis hat.
Dies alles geschieht als Reaktion auf das erhebliche Bevölkerungswachstum der Landeshauptstadt und der damit einhergehenden deutlichen Überschreitung des Durchschnittswerts der Wahlberechtigtenzahl. Um diese Überschreitung zu verhindern, wird die Gemeinde Schwielowsee zukünftig dem Wahlkreis Potsdam-Mittelmark II und infolgedessen das Amt Brück dem Wahlkreis Brandenburg an der Havel I/Potsdam-Mittelmark I zugeteilt.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/7206, zum Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Drittes Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg - 3. Wahlkreisänderungsgesetz - abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 7/7239, zu dem Entwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 im Land Brandenburg seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
TOP 9: Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes - Einführung des Tages des Volksaufstandes als Feiertag
Ich eröffne die Debatte. Es spricht der Abgeordnete Freiherr von Lützow für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrter Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir den parlamentarischen Versuch fortführen, einen weiteren Feiertag im Land Brandenburg einzuführen: den 17. Juni eines jeden Jahres als Jahrestag des Volksaufstandes.
Das Land Brandenburg verfügt lediglich über zehn tatsächliche Feiertage - neben den ohnehin ausschließlich auf Sonntagen liegenden, aber im Feiertagsgesetz ohne Notwendigkeit aufgeführten Feiertagen Ostersonntag und Pfingstsonntag. Dahingehend müsste man eigentlich eine Streichung dieser ohnehin ausschließlich auf Sonntagen liegenden beiden Feiertage aus dem Feiertagsgesetz vornehmen.
Eine weitere Idee wäre übrigens, eine Regelung wie in Spanien zu treffen, wonach die in einem Kalenderjahr auf einen Sonntag fallenden Feiertage als solche am nächstfolgenden Arbeitstag quasi nachgeholt werden. Das heißt, dass der folgende Werktag ausschließlich in dem betreffenden Kalenderjahr zum Feiertag wird.
Hier im Landtag Brandenburg wurden in den letzten Jahren schon einige Versuche unternommen, das Feiertagsgesetz zu ändern. Die Einführung des Tages des Grundgesetzes als Feiertag haben wir im Septemberplenum 2022 beantragt. Die Linke wollte einen Feiertag am 8. März erreichen; der Antrag wurde im Februar 2022 gestellt. Ebenfalls wollte DIE LINKE - mit Antrag vom 8. Januar 2020 - den 8. Mai 2020 einmalig als Feiertag etablieren.
Also sollten wir uns alle hier im Hause einig sein, gemeinsam einen weiteren Feiertag zu finden. Wir schlagen heute richtigerweise den Tag des Volksaufstandes als Feiertag vor. Der Tag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 jährt sich in diesem Jahr zum 70. Mal. Die Bürger der DDR gingen damals gegen das durch die SED-Diktatur errichtete Unrecht - gerade einmal dreieinhalb Jahre nach Gründung 1949 - in über 700 Städten und Gemeinden auf die Straße, nachdem sie ihre Arbeit niedergelegt und gestreikt hatten. Unter anderem eine knappe Lebensmittelversorgung, lange Schlangen vor den Geschäften und kein Strom in der Nacht machten die Menschen in der DDR unzufrieden.
Der friedliche Volksaufstand wurde vom SED- bzw. DDR-Regime mithilfe sowjetischer Panzer blutig niedergeschlagen. Es waren
mindestens 55 direkte Todesopfer zu beklagen. 34 Demonstranten, Passanten und Zuschauer wurden am 17. Juni 1953 und in den Tagen danach - bis einschließlich 23. Juni - von Volkspolizisten oder sowjetischen Soldaten erschossen bzw. starben an den Folgen der ihnen zugefügten Schussverletzungen. Weitere fünf Männer wurden von Instanzen der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weitere zwei Todesurteile wurden von DDR-Gerichten verhängt und vollstreckt. Noch weitere vier Menschen starben infolge menschenunwürdiger Haftbedingungen. Und so weiter und so fort.
Außerdem wurden fünf Angehörige der DDR-Sicherheitsorgane getötet: zwei Volkspolizisten und ein Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit bei der Verteidigung eines Gefängnisses von Unbekannten erschossen, ein Mitarbeiter des Betriebsschutzes von einer wütenden Menge erschlagen und ein weiterer Volkspolizist versehentlich von sowjetischen Soldaten erschossen.
Im Zusammenhang mit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 haben DDR-Gerichte zudem mehr als 15 000 Menschen verurteilt. In der Zeit nach dem Aufstand forcierte das SED-Regime den Ausbau des Unterdrückungsapparates, der fast die gesamte Bevölkerung erfasste. Dazu wurde der Inlandsgeheimdienst der DDR, die sogenannte Staatssicherheit, abgekürzt „Stasi“, noch enger an die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die bekanntlich aus dem Zusammenschluss von SPD und KPD hervorgegangen war, angebunden. Auch Massenorganisationen und andere Institutionen wurden mit der Überwachung und Unterdrückung von Systemkritikern beauftragt.
Durch die Begehung eines eigenständigen Feiertages, des Tages des Volksaufstandes, wird dem friedlichen Widerstand gegen Willkür und Diktatur würdigend Ausdruck verliehen. Schon vor diesem Hintergrund hätte ich erwartet, dass hier für die anderen Fraktionen nicht jemand redet - für sie redet ja nur einer -, der nicht aus Brandenburg oder der DDR stammt.
Ich bin gespannt, ob die verbleibende Debatte, in der für die Fraktionen von Linken, Grünen, SPD und CDU nur ein Abgeordneter sprechen wird - der Abgeordnete Stefke von den sogenannten Freien Wählern -, etwas einseitig ausfallen wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Für die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht jetzt Herr Abgeordneter Stefke. Bitte schön.
(Kretschmer [DIE LINKE]: Die sogenannte AfD hat einen sehr leidenschaftlichen Vortrag gehalten! - Gegenruf)
Sehr geehrter Herr Präsident! Mein Gott, Freiherr von Lützow, was haben Sie für ein furchtbares Verständnis von Wiedervereinigung! Furchtbar ist das! Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen.