auf deren Grundlage Erkenntnisse ganz offen und ehrlich diskutiert werden könnten. Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, Herr Stefke;
Mit diesem Nachteil werden Sie leben müssen. Aber gerade wenn man nicht unter diesen Umständen aufgewachsen ist, sollte man beim Thema innerdeutsche Grenze vielleicht lieber mal auf der kleinen Trommel spielen.
Eine Grenze, an der die Bürger erschossen werden, weil sie Diktatoren entkommen und in Freiheit leben wollen, ist etwas völlig anderes als eine Grenze, die durch Zäune und permanente Kontrollen die Einreise von Kriminellen, religiösen Fanatikern und Betrügern verhindert,
welche sonst später mit der hanebüchenen Begründung, ihre Herkunftsländer nähmen sie nicht wieder auf, bei uns auf Steuerzahlerkosten festsitzen und im ungünstigsten Fall zum Sicherheitsrisiko für Leib und Leben der eigenen Bevölkerung werden.
Den Vogel schoss dann Staatssekretär Schüler ab, der ernsthaft behauptete: Sie wollen doch gar keine Migration, also brauchen Sie auch kein Lagebild. - Das wäre in etwa so, als sagte Ihnen Ihr Arzt nach einer Diabetes-Diagnose: Sie wollten diese Krankheit doch gar nicht - also was interessieren Sie Ihre Blutzuckerwerte?
Es mag ja sein, lieber Herr Schüler, dass Sie mal etwas lustig wirken wollten, aber glauben Sie mir: Ein Clown kann noch so lustig sein - wenn das Thema dafür nicht geeignet ist, lachen in diesem Hause nur die Narren.
Und davon gibt es zumindest außerhalb des Hauses, unter denen, die Sie in steter Regelmäßigkeit vorheucheln, Schaden von ihnen wenden und ihren Wohlstand mehren zu wollen, immer weniger. Ansonsten zeigt diese Aussage leider einmal mehr auf erschreckende Weise, wie wenig Ihnen die Sicherheit der eigenen Bevölkerung, eine friedliche Gesellschaft und offensichtlich auch das unbeschwerte Leben all jener Migranten, die sich durch eigene Kraftanstrengung schon längst in unsere Gesellschaft integriert haben, wert sind.
Es ist schade, dass Sie auch unserem heutigen Antrag vermutlich nicht zustimmen werden, obwohl er alle Fakten auf den Tisch legt und eine echte Analyse zu diesem Thema ermöglicht.
Sie haben seit 2015 nichts dazugelernt und führen Ihren Kurs der Beschwichtigung, Vertuschung und Schönfärberei, der in einer Silvesternacht in Köln seinen Anfang nahm, unvermindert fort,
da Sie weder willens noch fähig sind, die reale Wirklichkeit von ihren ideologischen Traumwelten zu unterscheiden.
Im nächsten Jahr sind wieder Landtagswahlen. Man darf gespannt sein, wann der erste Ansatz zur Hundertachtziggradwende kommt und es Ihnen plötzlich wie Schuppen von den Augen fällt, dass hier in Sachen Migration etwas ganz und gar schiefläuft und eine Kraftanstrengung der Zivilgesellschaft unternommen werden muss, um die unhaltbaren Zustände zu beenden. Bleibt nur zu hoffen, dass die Menschen in diesem Land Ihrer Augenwischerei nicht länger folgen und sich für eine Politik aussprechen, die zuerst ihrem Wohl und ihren Interessen dient, anstatt den Menschen die eigene politische Gesinnung aufzudrücken und ihnen notfalls mit Arbeitsplatzverlust zu drohen und Existenzängste auszulösen.
Sie haben in diesem Land viele Rechnungen aufgemacht, deren Ergebnisse noch ausstehen und vor denen jeder Mensch, der noch einigermaßen eins und eins zusammenzählen kann, größte Sorge haben muss. Aber eines lässt sich jetzt schon sagen: Sie, liebe Altparteien, haben schon längst den Überblick verloren und steuern in einem Nebel, der immer dichter wird, nur noch auf Sicht - zum Schaden der Menschen, zum Schaden unseres Landes und zum Schaden einer lebenswerten Zukunft. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7260, mit dem Titel: „Masseneinwanderung stoppen - Abschiebeoffensive starten - sozialen Frieden wiederherstellen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich
um das Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Enthaltungen? - Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.
Es liegen 28 mündliche Anfragen und eine Dringliche Anfrage vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Vida zur Formulierung der Dringlichen Anfrage 33 (Verspätete Fahndung nach Flucht des „Sadisten von Nauen“) das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Am Mittwoch, dem 15. Februar 2023, floh der als „Sadist von Nauen“ bekannt gewordene und unter anderem wegen Totschlags zu einer langjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilte Hans-Joachim F. bei einer Ausführung unter „ständiger und unmittelbarer Aufsicht“ bei einer Shoppingtour im Europa Center am Berliner Breitscheidplatz.
Die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Flüchtigen wurde aber - wie der Presse am Freitag, dem 17. Februar 2023, zu entnehmen war - aus Gründen des „Persönlichkeitsschutzes“ erst zwei Tage später eingeleitet, obwohl er selbst nach Ansicht der Justizbehörden nach wie vor als gefährlich einzuschätzen ist.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erwägungen und Hintergründe haben dazu geführt, dass ein in Sicherungsverwahrung befindlicher Straftäter zu einer Shoppingtour in das Nachbarbundesland verbracht wird, dort fliehen kann und eine Öffentlichkeitsfahndung erst mit einer fünfzigstündigen Verzögerung beginnt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vida, am 15. Februar 2023 ist ein 64-jähriger Sicherungsverwahrter im Rahmen einer Ausführung nach Berlin entwichen. Da sich in den vergangenen Tagen in der Öffentlichkeit verständlicherweise viele Fragestellungen dazu ergeben haben, möchte ich in Anknüpfung an unsere ausführliche Presseerklärung vom 17. Februar, in der aber die von Ihnen gerade zitierte Aussage nicht enthalten ist, zunächst Folgendes zum Grundsätzlichen ausführen:
Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist eine präventive Maßregel, die nach der Verbüßung einer Freiheitsstrafe unter engen Voraussetzungen gegen Täter angeordnet werden kann, die als allgemein gefährlich beurteilt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 festgestellt, dass Sicherungsverwahrte, da sie ihre Strafe abgesessen haben, ein Sonderopfer für die Gesellschaft erbringen. Der allein präventive Charakter der Sicherungsverwahrung durch einen freiheitsorientierten und auf Therapie ausgerichteten Vollzug müsse deutlich werden.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet uns, das Leben der Sicherungsverwahrten im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich anzugleichen, selbst bei langer Dauer der Unterbringung ein Leben in Würde und weitgehender Selbstbestimmung zu ermöglichen und zur Vorbereitung einer Entlassung möglichst frühzeitig vollzugsöffnende Maßnahmen einzuleiten, um die Lebenstüchtigkeit zu erhalten, die Mitwirkung an der Behandlung zu fördern oder Lockerungen vorzubereiten. Ausführungen können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann unterbleiben, wenn sie trotz der Beaufsichtigung des Untergebrachten zu schlechthin unverantwortbaren Gefahren führen.
Dies, wohlgemerkt, sind nicht meine Worte, ist nicht meine Bewertung und nicht meine Abwägung. Es sind die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes, die Brandenburg genauso wie alle anderen Bundesländer umzusetzen hat. Danach haben Sicherungsverwahrte einen Anspruch auf regelmäßige Ausführungen.
Die Sicherungsverwahrungsvollzugseinrichtung in Brandenburg an der Havel ist mit der Ausführung des entwichenen Untergebrachten nach Berlin diesen rechtlichen und höchstrichterlichen Vorgaben gefolgt. Das Gesetz über den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Brandenburg sieht in § 43 vor, dass jährlich mindestens vier Ausführungen durchzuführen sind.
Zu der gesetzlich geforderten Erhaltung der Lebenstüchtigkeit gehört auch, sich in einer Großstadt orientieren, sich in größeren Menschenansammlungen zurechtfinden oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können. Der Untergebrachte hat seit dem Jahr 2017 eine Vielzahl von vollzugsöffnenden Maßnahmen beanstandungsfrei absolviert.
Ein im April 2022, also sehr aktuell, von einem externen Sachverständigen erstelltes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund des damaligen Behandlungsstandes keine Bedenken gegen Ausgänge in Begleitung von Vollzugsbediensteten bestehen. Bei Begleitausgängen handelt es sich um die erste Lockerungsstufe. Dagegen war für die vollzugsöffnende Maßnahme nach Berlin eine strengeren Maßstäben folgende Ausführung des Untergebrachten vorgesehen.
Ausführungen sehen die Begleitung durch zwei Justizbedienstete vor. Diesen Vorgaben hat die Sicherungsverwahrungsvollzugeinrichtung entsprochen. Die Ausführung am 15. Februar erfolgte demgemäß in Begleitung von zwei erfahrenen Justizvollzugsbediensteten.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen war der Untergebrachte jedoch bei einem Toilettengang für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt und nutzte diese Gelegenheit zur Flucht. Gegen die beteiligten Bediensteten wurden deshalb aufgrund eines Versto
ßes gegen den Grundsatz der erforderlichen ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Fahndungsmaßnahmen nach dem Untergebrachten wurden sofort veranlasst. Hinsichtlich der im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen erfolgten Öffentlichkeitsfahndung möchte ich klarstellen, dass es sich um eine polizeiliche Maßnahme handelt und vonseiten der Justiz keinerlei Bedenken gegen solche Maßnahmen bestanden hatten oder geäußert wurden.
Ungeachtet dessen kann von einer Verzögerung keine Rede sein. Öffentlichkeitsfahndung ist nur eines von verschiedenen Mitteln, die der Polizei zur Verfügung stehen. Gemäß § 44 Abs. 2 Brandenburgisches Polizeigesetz kann die Polizei personenbezogene Daten und Abbildungen einer Person zum Zwecke der Ermittlung ihres Aufenthaltsortes oder zur Warnung öffentlich bekannt geben, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person unerlässlich ist und die Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person eine Straftat von erheblicher Bedeutung begehen wird und die Verhütung dieser Straftat auf andere Weise nicht möglich erscheint.
- Ja, ich lese das nur vor, weil deutlich wird, dass eine Öffentlichkeitsfahndung an hohe strenge juristische Anforderungen geknüpft ist, weil sie natürlich einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Gesuchten darstellt.