- Ja, ich lese das nur vor, weil deutlich wird, dass eine Öffentlichkeitsfahndung an hohe strenge juristische Anforderungen geknüpft ist, weil sie natürlich einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Gesuchten darstellt.
Die Polizeibehörde ist am Morgen des 16. Februar 2023 vorsorglich an die Staatsanwaltschaft Potsdam herangetreten, um sowohl mit Blick auf § 481 StPO als auch angesichts des Paragrafen 32 des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes die Öffentlichkeitsfahndung mit der Justizseite abzustimmen.
Meines Wissens ergriff die Polizei unter Berücksichtigung polizeitaktischer Erwägungen zunächst anderweitige Maßnahmen und verfolgte bestehende Fahndungsansätze. Letztlich erging nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen am Nachmittag des 17. Februar 2023 nach kurzer inhaltlicher Abstimmung mit meinem Haus aufseiten der Polizei die Entscheidung zur Öffentlichkeitsfahndung. Eine Verzögerung der Öffentlichkeitsfahndung kann ich darin nicht erkennen.
Ich hoffe nunmehr, dass die umfassenden Fahndungsmaßnahmen der Polizei schnell zu einer Ergreifung des Gesuchten führen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle öffentlich dafür zu bedanken, wie schnell und entschlossen die Polizei hier Maßnahmen ergriffen hat. Ich kann gar nicht sagen, wie sehr mich dieser Vorfall in meiner Amtszeit persönlich betroffen macht.
Aber ich appelliere auch an Ihre Fairness. Wir haben den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben Folge zu leisten. Wir haben diese umzusetzen. Und dies tun die Mitarbeiter der Sicherungsverwahrung nach bestem Wissen und Gewissen.
Es handelt sich hier um ein Fehlverhalten, eine Fahrlässigkeit für einen kurzen Moment, allerdings mit schwerwiegenden Konsequenzen. Dies ist allen, die in der Sicherungsverwahrung in diesem Bereich Verantwortung tragen, bewusst und - Sie können mir glauben - niemandem mehr als mir. - Ich danke Ihnen.
Sehr verehrte Frau Ministerin, ich bedauere außerordentlich, dass Ihnen jeglicher Sensor für das Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit fehlt.
Uns hier über eine Viertelstunde zu belehren, welche Rechte der Sicherungsverwahrte hat, in einer Situation, in der die Bevölkerung zu Recht in Angst ist - das ist wirklich deplatziert. Aber was soll’s!
Es gibt kein Grundrecht darauf, im Europa Center shoppen zu gehen. Die Frage lautete: Warum muss derjenige nach Berlin verbracht werden, wo ganz andere Möglichkeiten bestehen, unterzutauchen, zu entkommen? Warum muss das in Berlin, im Europa Center erfolgen? Diese Frage haben Sie nicht beantwortet.
Wenn Sie es nicht beantworten können, kann es ja der Innenminister beantworten. Es kann mir nicht vorgehalten werden, wenn hier nur ein Minister spricht. Wenn auf die Polizei verwiesen wird, muss entsprechend der Polizeiminister, der Innenminister sprechen - oder Sie sprechen, bitte schön, auch für die Polizei.
Des Weiteren, Frau Ministerin, ist meine Frage: Wann wurden die Vollzugs- und Sicherheitsbehörden Berlins explizit über die Flucht informiert? Wann wurden die einbezogen?
Ich finde es wirklich zynisch, dass Sie hier ausführen, Sie mussten zweieinhalb Tage prüfen, ob Sie das Bild von ihm veröffentlichen dürfen, während vor einem halben Jahr nach einem Kind, das eine Handtasche gestohlen hatte, mit öffentlichen Bildern des Kindes, 13 Jahre alt, gefahndet wurde. Sie haben sich im Rechtsausschuss hingestellt und gesagt, das Kind hätte ja auch 15 sein können, dann wäre es legal gewesen; also sei es nicht so schlimm.
Und Sie erzählen uns hier etwas davon, dass der Persönlichkeitsschutz eines Sextäters, eines Totschlägers so gewahrt werden muss, während Sie öffentlich, mit Bild nach einem 13-jährigen Kind fahnden lassen. Das ist Ihre Abwägung. Da frage ich mich: Inwiefern ist das eine vernünftige Abwägung? Warum kann gegen jemanden, der zu 14 Jahren Haft verurteilt war, mehrere Vergewaltigungen begangen hat, einen Totschlag begangen hat - unstreitig -, nicht sofort mit einer Öffentlichkeitsfahndung vorgegangen werden?
Es geht nicht nur um ermittlungstaktische Aspekte, sondern auch darum, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu berücksichtigen, auch vor dieser Person mit einem Bild zu warnen, so wie sie jetzt aussieht, weil sie nun einmal nicht mehr so aussieht wie vor 20 Jahren, als sie ins Gefängnis gekommen ist.
Da, muss ich sagen, ist diese juristische Vorlesung völlig deplatziert. Die Frage ist: Warum hat Ihr Haus, zusammen mit dem Ministerium, dem Innenministerium - wer auch immer involviert war -, so gemauert? Finden Sie das angemessen angesichts dessen, wie Sie bei einem 13-jährigen Kind gehandelt haben? Da haben Sie uns im Rechtsausschuss noch belehrt, dass das Kind hätte älter sein können, und bei einem Sextäter wird uns erklärt, man müsste eine komplizierte Abwägung vornehmen. Ich würde mich dafür schämen.
Ich schäme mich keinesfalls, sondern ich finde es richtig, dass wir hier über diesen Vorgang eine Diskussion auf der Basis der rechtlichen Grundlagen führen. Dazu habe ich ausgeführt, wie die rechtlichen Grundlagen sind.
Wir haben die Pflicht - nicht nur aufgrund des Gesetzes, sondern auch aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes -, die Sicherungsverwahrten auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten und sie im Rahmen von sozialen Trainings für das Leben draußen zu ertüchtigen. Das sind Worte aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes.
Diesen Aufgaben kommen die Mitarbeiter der Sicherungsverwahrung nach. Es ist durchaus ein Ziel, die Untergebrachten im Rahmen des sozialen Trainings Situationen auszusetzen, die nicht nur im geordneten Landleben stattfinden, sondern auch in einer Großstadt mit einer Vielzahl von Menschen, einer Vielzahl von Verkehrsmitteln. Sie sollen sich darin üben, ihr eigenes Verhalten entsprechend zu organisieren, um in einem späteren Leben auch mit solchen Sachverhaltskonstellationen umzugehen.
Die Polizei in Berlin wurde unmittelbar nach Absuche des Geländes durch die Bediensteten vor Ort im Europa Center unterrichtet, zeitgleich, denke ich, mit der Brandenburger Polizei.
Da haben Sie unterlassen zu sagen, welche Straftaten dem zugrunde lagen. Da sind nämlich ältere Menschen, meiner Erinnerung nach über 80 Jahre alt, überfallen worden, und zwar in kurzer Frequenz in einem unmittelbar nahen Umfeld, und diese älteren Menschen mussten mit erheblichen Körperverletzungen im Krankenhaus behandelt werden.
Zur Frage, warum nicht gleich eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet wurde: Ich habe versucht, Ihnen deutlich zu machen,
dass es nicht nur Persönlichkeitsrechte des Gesuchten gibt und zunächst erst mal alles andere versucht werden muss, um des Geflüchteten habhaft zu werden. Es gab andere Fahndungsmaßnahmen, andere taktische Maßnahmen, die dank des entschlossenen Handelns der Polizei sofort eingeleitet worden sind und bei denen zunächst abzuwarten war, ob sie Erfolg versprechen; denn eine Öffentlichkeitsfahndung kann andere Fahndungsmöglichkeiten, die aus taktischen Erwägungen genutzt werden, durchaus gefährden.
Mehr möchte ich dazu jetzt nicht sagen, denn die Fahndungsmaßnahmen dauern an. Insofern habe ich hoffentlich klargemacht, warum man nicht gleich im Rahmen eines Schnellschusses so eine Öffentlichkeitsfahndung einleiten kann.
Ich würde jetzt darum bitten, dass die drei Fragen, die hier aufgeploppt sind, zusammen gestellt werden, und dann antwortet die Ministerin hintereinanderweg. - Der Abgeordnete Vida möchte nachfragen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, eine Frage wurde konkret beantwortet, nämlich ob die Berliner Behörden zeitnah informiert worden sind. - Okay.
Zur Frage der Ausführung nach Berlin. Die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist mir bekannt. Ich habe zwischendurch noch mal nachgeguckt: Die besagt nicht, dass es ein Grundrecht darauf gibt, zum Europa Center ausgeführt zu werden. Deswegen ist die Frage: Warum musste die Ausführung nach Berlin erfolgen, wo es ganz andere Anonymisierungsmöglichkeiten gibt als in Brandenburg an der Havel oder in Potsdam? Halten Sie es für angemessen, welcher Aufwand diesbezüglich betrieben wurde?
Noch mal zur Abwägung hinsichtlich der Veröffentlichung des Bildes. Ich bestreite ja nicht, dass es Fahndungsabläufe geben kann, wo es Sinn ergibt, so zu verfahren. Hier handelt es sich aber um einen Schwerverbrecher, der aufgrund von allgemein anerkannter bzw. von Fachleuten bestätigter Gefährlichkeit entsprechend sicherungsverwahrt ist. Daher kann erwartet werden, dass die Abwägung schnell erfolgt. Und inwiefern wurde hierbei überhaupt der Aspekt der Warnung der Öffentlichkeit in Betracht gezogen? Bloß zu sagen: „Ein Sicherungsverwahrter ist entwichen“, ohne der Öffentlichkeit zu sagen, wie derjenige aussieht und dass er gefährlich ist, ist doch auch ein Problem. Hat das bei Ihrer Abwägung überhaupt eine Rolle gespielt?
Ja, es gibt fahndungstaktische Aspekte; das mag alles sein. Trotzdem muss die Geschwindigkeit der Abwägung im Verhältnis zur drohenden Gefahr und zur Dimension der Delikte, um die es geht, stehen. Sie haben uns erklärt, was das Kind getan hat. Das ist unbestritten alles schlimm. Aber hier reden wir von Straftaten, die sicherlich schwerer wiegen. Genau deswegen ist die Frage, warum es dann zweieinhalb Tage dauern musste und inwiefern das Thema der Information, der Warnung der Öffentlichkeit überhaupt angemessen in diese Abwägung eingeflossen ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Frage zulassen. - Ich habe noch eine Frage: Wenn der Mann so gefährlich ist, was unzweifelhaft feststeht, warum haben Sie dann bei der Begleitung nach Berlin nicht mehr Personal eingesetzt? Wenn man diesen Menschen nach Berlin bringt, dann hätte man die Rahmenbedingungen anpassen und mehr Begleitpersonal bereitstellen müssen. Warum wurde das nicht gemacht? Wie wir aus dem Fall Schmökel wissen, sind dort ebenfalls nur zwei Mann abgestellt worden, um diesen Mann zu begleiten, dann ist es eskaliert, und er ist geflüchtet. Auch im vorliegenden Fall hätte man mehr Personal bereitstellen müssen. Warum ist das nicht geschehen? - Danke.
Für das Schicksal von Sicherungsverwahrten interessieren sich die Öffentlichkeit und die Politik immer dann, wenn irgendwas schiefläuft; ansonsten ist das eher ein dunkles Kapitel. Oftmals ist dann auch der Weg zu einer sachlichen Diskussion versperrt; stattdessen wird diese von Angst und Populismus dominiert. Dafür sorgen auch Sie mit Ihrer Frage hier, Herr Vida. Insofern bin ich der Ministerin an der Stelle - das sage ich selten - dankbar dafür, dass sie die rechtlichen Grundlagen erörtert und dieser Empörungspolitik etwas entgegengesetzt hat.
Damit komme ich gleich zu meiner Frage. Anders als bei dem jugendlichen Straftäter - da haben wir im Rechtsausschuss die öffentliche Fahndung kritisiert -, der sozusagen wegen Wiederholungsgefahr gesucht wurde, bestand diese unmittelbare Wiederholungsgefahr hier ja offensichtlich nicht.
Die Gefährlichkeit, von der Sie hier immer reden, scheint - so habe ich zumindest Frau Ministerin verstanden - durch Therapiemaßnahmen und Ähnliches reduziert worden zu sein. Ist es richtig, dass der Untergebrachte in den Jahren der Vollstreckung seiner Haft und auch danach therapiert wurde?
Weil Sie mir vorwerfen, wir hätten zwei Tage für die Abwägung gebraucht, ob wir eine polizeiliche Öffentlichkeitsfahndung einleiten oder nicht: Auch das ist falsch. Wir haben nicht zwei Tage für die Abwägung gebraucht, sondern wir haben abgewartet, ob an-