Frau Abgeordnete Hiekel ist aber die nächste Fragestellerin. Sie stellt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage 1468 (Brandenburgisches Agrarstrukturgesetz). Bitte.
Frau Präsidentin! Die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht liegt seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern. Mit dem Landtagsbeschluss vom 19.01.2022 wurde die Landesregierung beauftragt, davon Gebrauch zu machen und auf Grundlage eines zuvor erarbeiteten agrarstrukturellen Leitbildes einen Gesetzentwurf zum Erhalt und zur Verbesserung der brandenburgischen Agrarstruktur zu erarbeiten. Das Brandenburgische Agrarstrukturgesetz soll sicherstellen, dass landwirtschaftliche Flächen für die Produktion von Lebensmitteln und für die regionale Wertschöpfung zur Verfügung stehen und nicht als Investitionsobjekt außerlandwirtschaftlicher Investoren dienen. Eckpunkte des Entwurfs eines Agrarstrukturgesetzes wurden den agrarpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen im Dezember 2022 vorgestellt.
Ich frage die Landesregierung: Wie sind der aktuelle Stand und das weitere Verfahren bei der Erarbeitung und Abstimmung des Agrarstrukturgesetzes?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Hiekel! Sehr geehrte Damen und Herren! Der erste Referentenentwurf eines Brandenburgischen Agrarstrukturgesetzes wurde der Staatskanzlei und den beteiligten Ressorts im Dezember zur Stellungnahme zugeleitet. Die Stellungnahmen liegen inzwischen vor und werden von den Fachabteilungen ausgewertet. Zeitgleich ist das Ihnen bekannte Eckpunktepapier vom 9. Dezember 2022, das Auszüge aus den wichtigsten Regelungsbereichen enthält, also die Regelungsbereiche, die tatsächlich Neuerungen gegenüber dem geltenden Bundesrecht sind, den fachlich betroffenen Verbänden zugegangen, von denen inzwischen sechs Stellungnahmen vorliegen. Darüber hinaus liegen die Stellungnahme einer wissenschaftlichen Einrichtung, des Thünen Instituts, zwei Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und acht von den Grundstücksverkehrsbehörden vor. Auch diese werden gegenwärtig ausgewertet. Für den nächsten Monat, also März, ist mit den Verbänden eine Themenreihe geplant, in der auf die wesentlichen Gegenstände des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der Stellungnahmen vertieft eingegangen werden soll. Die zu vertiefenden Themen sind vor allem die vorgeschlagene Neuerung beim Vorkaufsrecht - zum Beispiel das drittbegünstigende Vorkaufsrecht oder die zeitliche Erweiterung des Vorkaufsrechts wie auch die Einführung eines Vorkaufsrechts bei Preismissbrauch im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Verkehrswert.
Zweites Thema ist die Wiedereinführung des landwirtschaftlichen Verkehrswerts und sind die Neuerungen bei den Regelungen zur Prüfung der Landpachtverträge, und drittens geht es um die Prüfung der unternehmensbezogenen Geschäfte auf mögliche agrarstrukturelle Nachteile und die Rechtsfolgen - landläufig spricht man hier von Share Deals. Eine solche Themenreihe wurde in einem Gespräch mit den Verbänden im Dezember 2022 bereits ausdrücklich begrüßt.
Ergänzend soll im März ein weiterer Austausch mit den Grundstücksverkehrsbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, in dem speziell über Fragen des Vollzugs gesprochen wird. Anschließend soll der Gesetzentwurf fertiggestellt und das Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung eingeleitet werden. Zugleich wird den Verbänden eine sechswöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. - Danke.
Vielen Dank für die Antwort. - Ich hätte eine Nachfrage mit aktuellem Bezug, und zwar: Im Elbe-Elster-Kreis haben wir den aktuellen Fall, dass der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen einen Milchviehbetrieb aufkaufen möchte, obwohl es einen Landwirt gibt, der diesen Betrieb übernehmen, die Summe von 8 Millionen Euro zahlen und auch dort hinziehen würde. Würde das Agrarstrukturgesetz auch in so einem Fall greifen? Könnte man den Kauf durch die Immobilienfirma verhindern?
Vorausgesetzt, Herr Minister, Sie antworten jetzt mit Nein: Würden Sie denn die Einführung einer Regelung bzw. von Mechanismen in ein Agrarstrukturgesetz für notwendig erachten, nach denen beim Verkauf oder bei Share Deals nichtlandwirtschaftliche Investoren ausgeschlossen werden?
Die zweite Frage ist, Herr Minister: Welche Rolle spielen denn Geschäftsmodelle bei der Genehmigung von Übernahmen? Es kann ja durchaus sein, dass zum Beispiel die Aufgabe von Tierhaltung eine Rolle spielt, auf fremde Lohnarbeitskräfte statt Angestellte aus der Region zurückgegriffen wird oder keine Kontakte mehr zu Dorfgemeinschaften bestehen. Ist mit dem neuen Agrarstrukturgesetz beabsichtigt, dass dort Geschäftsmodelle zum Tragen kommen, die genau diesen Dingen Rechnung tragen, und dies auch als Grundlage der Entscheidung herangezogen wird, solche Share Deals dann zu genehmigen oder eben nicht zu genehmigen?
Zunächst ist generell festzuhalten, dass Unternehmenskäufe mit Ausnahme von Umgehungsgeschäften bislang keiner behördlichen Kontrolle unterworfen sind. In diesem Fall ist tatsächlich zu prüfen, ob es sich um ein Umgehungsgeschäft handelt. Wir haben diesbezüglich Kontakt zu der zuständigen Grundstücksverkehrsbehörde im Landkreis Elbe-Elster aufgenommen. Sie hat inzwischen den potenziellen Käufer dazu angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Es handelt sich ja, wie aus den Medien bekannt, um eine Beteiligungsgesellschaft, die mit einem Immobilienkonzern verbunden ist, der wiederum zu einem nicht unbeträchtlichen Anteil internationalen Hedgefonds gehört und hier einen Landwirtschaftsbetrieb zu 100 % erwerben will. Share Deals beziehen sich ja normalerweise auf Anteile, aber auch ein 100prozentiger Erwerb ist in dem Sinn ein Share Deal. Wir sind gespannt, wie dann die entsprechenden Antworten ausfallen.
Zu der anderen Frage: Nein, aktuell haben wir mit dem derzeitig gültigen landwirtschaftlichen Bodenrecht keine Möglichkeit. Wenn aber das Agrarstrukturgesetz in der Form, wie wir es gegenwärtig vorhaben, verabschiedet würde, gingen wir in gleichgelagerten Fällen wie folgt vor: Der Unternehmensverkauf wäre anzeigepflichtig. Es würde geprüft, ob der Landwirtschaftsbetrieb dauerhaft aufrechterhalten werden soll und die zugehörigen Flächen weiter in eigener Verantwortung bewirtschaftet werden sollen. Wenn dies der Behörde dann nicht über fünf Jahre jährlich nachgewiesen wird, kann der Unternehmenskauf beanstandet und im äußersten Fall ein Vorkaufsrecht über die Landwirtschaftsflächen des Unternehmens zugunsten von Landwirten geltend gemacht werden.
Unser Agrarstrukturgesetzentwurf enthält aber keine Option für die Untersagung des gesamten Share Deals, da dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungsbefugnis fehlt, eine so weitgehende gesellschaftsrechtliche Regelung zu treffen. - Danke.
Danke schön. - Zwei Fragen haben wir noch. Frau Abgeordnete Anke Schwarzenberg stellt für die Fraktion DIE LINKE die Frage 1474 (Neugründung medizinische Universität Cottbus statt Anbindung Unimedizin an BTU).
Herr Minister Vogel, ist denn vorgesehen, noch Kriterien in diesen Entwurf des Agrarstrukturgesetzes aufzunehmen, die - sage ich mal - die Ortsansässigkeit berücksichtigen und wirklich auch den Erwerber charakterisieren, damit ein Share Deal in dieser Hinsicht sozusagen auch versagt werden kann?
Wir sind da noch in der Diskussion. Ein Kriterium, das wir sehr wohl in Erwägung ziehen, ist die Fachkunde desjenigen, der den landwirtschaftlichen Betrieb zukünftig führen soll; das wäre dann in dem Fall auch zu bewerten. Aber wir reden momentan, wie gesagt, über einen ersten Referentenentwurf. Wir führen noch weitere themenbezogene Veranstaltungen mit den Verbänden durch und sind jetzt innerhalb der Landesregierung mit den beteiligten Ministerien in einen Abstimmungsprozess getreten. Insofern muss ich Sie um Geduld bitten, bis wir unseren ersten Gesetzentwurf tatsächlich vorlegen, der Ihnen dann selbstverständlich auch sofort zugeleitet wird. - Danke.
Danke schön. - Nun stellt Frau Abgeordnete Schwarzenberg Ihre Frage, Frage 1474 (Neugründung der medizinischen Universität Cottbus statt Anbindung Unimedizin an BTU). Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die geplante Unimedizin in Cottbus gilt als eines der Leuchtturmprojekte in der Lausitz. Eine Expertenkommission des Landes hatte sich bereits für eine solche Medizinerausbildung in der Lausitz ausgesprochen und Wege zur Umsetzung skizziert. Kürzlich ist über die Medien bekannt geworden, dass sich die Pläne bezüglich der strukturellen Umsetzung seitens der Landesregierung geändert haben.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe veranlassen Sie, die geplante Unimedizin mitsamt der Medizinerausbildung nicht an der BTU Cottbus-Senftenberg anzugliedern, sondern stattdessen eine eigenständige medizinische Hochschule in Cottbus zu favorisieren?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schwarzenberg, vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben es gesagt: Das IUC, das Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus, ist eines der ambitioniertesten Projekte innerhalb des Strukturwandels. Wir bauen die erste staatliche Medizinerausbildung in Brandenburg seit Bestehen unseres Bundeslandes auf.
Es ist das ambitionierteste Projekt nicht nur des Strukturwandels, sondern auch der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsforschung. Wir bauen die erste staatliche Unimedizin nach Corona auf; wir werden also alle guten, aber auch negativen Erfahrungen, die wir gemacht haben, dabei beherzigen.
Wir bauen die Unimedizin zu einem Zeitpunkt auf, zu dem uns der Bundesgesundheitsminister nahezu wöchentlich auffordert, mehr Medizinerplätze zur Verfügung zu stellen.
Wir bauen die Unimedizin in einer Modellregion, nämlich in der Lausitz, als Zentrum auf - und zwar in einer Zeit, in der die Sorgen der Krankenhäuser, glaube ich, nicht größer sein könnten. Und wir werden zeigen, wie man die Herausforderung meistert - und zwar gemeinsam und nicht gegeneinander.
Wir sind ambitioniert; das wissen Sie. Wir sind ambitioniert, was den Zeitplan betrifft, wir sind aber im Zeitplan - und das ist schon einmal eine gute Nachricht. Eine Entscheidung über die Organisationsstruktur allerdings wird im Rahmen einer Kabinettbefassung fallen. Diese Kabinettbefassung findet Ende März dieses Jahres statt. Das habe ich auch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur bereits erläutert, und ich werde der Kabinettbefassung nicht vorgreifen - das möchte ich auch nicht.
Fakt ist: Wir werden weiterhin von der Expertenkommission - also von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern -, aber natürlich auch von Juristen beraten. Ich verstehe Ihre Ungeduld, ich verstehe sie wirklich, aber ich bitte um Verständnis. Wir suchen nicht die einfachste, nicht die üblichste Lösung, sondern wir suchen die beste Struktur für unsere Unimedizin in der Lausitz. Ich glaube, das sind wir den Menschen dort auch schuldig, weil es eben keine parteipolitischen Spielchen sind, die wir da veranstalten,
sondern es geht um ein Projekt, das bundesweit Ausstrahlung haben soll, aber in erster Linie den Menschen in der Lausitz, in dieser Gesundheitsregion zugutekommen soll.
Ich verstehe also Ihre Ungeduld, bitte aber um Verständnis: Ich werde diese Entscheidung mit den Kabinettskolleginnen und -kollegen Ende März treffen, und ich werde heute dazu keine Auskunft geben.
Eine Nachfrage habe ich doch noch, Frau Schüle. Erst einmal schönen Dank für die Beantwortung der Frage! Mein Problem ist eigentlich die Kommunikation, also wie Sie das in die Region kommunizieren. Da gibt es in der Presse einen Aufschrei und so eine Ansage, und dann vergeht Zeit bis zum 21. März, in der nichts passiert. Ich glaube, die Menschen erwarten eine Antwort. Ich will einfach wissen: Wie wollen Sie denn in Zukunft dazu kommunizieren? Welche Strategie haben Sie, um verständlich zu machen, dass Sie diesen Zeitraum noch brauchen?
Vielen Dank, Frau Schwarzenberg. Ich habe gegenüber der Presse gar nichts gesagt. Ich weiß nicht, auf welche Pressemitteilung Sie sich beziehen. Ich habe mit der Presse nicht gesprochen, sondern ganz im Gegenteil: Wir haben mehrere Arbeitsgruppen, unter anderem eine Arbeitsgruppe zum Thema Vernetzung, in der alle maßgeblichen Akteurinnen und Akteure vertreten sind - angefangen von den Leistungserbringern bis hin zu Krankenkassen, Gewerkschaften, Niedergelassenen etc. pp.
Die Kommunikation läuft also innerhalb der Arbeitsgruppe Vernetzung, und ich habe nicht mit den Medien gesprochen, sondern immer gesagt: Ich halte mich an das verabredete Verfahren: Erst entscheidet die Landesregierung mit allen Ministerinnen und Ministern über dieses wirklich außerordentlich ambitionierte, aber auch sehr wichtige Projekt innerhalb des Strukturwandels, und dann werden wir alle weiteren Schritte, die wir natürlich gehen müssen - vor allem den Schritt, dieses Konzept beim Wissenschaftsrat einzureichen -, gehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre bisherigen Antworten, die im Prinzip „Nichtantworten“ sind. Deswegen meine konkrete Nachfrage: Wie erklären Sie sich, dass vor zwei Wochen in der „Lausitzer Rundschau“ zu lesen war, dass das Ministerium von Ihrem bisherigen Plan, eine Fakultät an der BTU zu gründen, abweicht und stattdessen eine Hochschulgründung vornimmt, was laut Ministerium in finanziellen Ursachen begründet liegt?
Und meine zweite Nachfrage diesbezüglich: Ist es gegenüber den bisherigen Plänen einer Fakultätsgründung an der BTU tatsächlich billiger, eine Universitätsneugründung vorzunehmen?