Protokoll der Sitzung vom 22.02.2023

Dr. Schüle:

Auch diese Nachfrage beantworte ich gerne: Sie werden keine Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Universitätsmedizin Cottbus finden; die gibt es nicht. Ich habe der Abgeordneten Schwarzenberg gerade schon gesagt: Ich habe mich gegenüber der Presse nicht geäußert, weder in einem Interview noch auf eine schriftliche Anfrage hin noch mit einer Pressemitteilung. Nur das können wir ja zugrunde legen, sofern Sie die Frage mir stellen.

Zu Ihrer nächsten Frage nach der Kosten-Nutzen-Kalkulation: Ich habe gerade gesagt, ich bin sehr froh darüber, dass die Expertenkommission - in der wir das Whoʼs Who der bundesdeutschen Szene versammeln konnten und die seit zwei Jahren an unserer Seite an dem Projekt Universitätsmedizin arbeitet - auch weiterhin an meiner Seite ist. Selbstverständlich werde ich gut beraten, und ich nehme diese Beratung auch sehr ernst - sowohl von der Expertenkommission als auch von den Kolleginnen und Kollegen aus dem brandenburgischen Landeskabinett, aber natürlich auch von Juristinnen und Juristen.

Wir müssen alle Voraussetzungen, alle Szenarien durchprüfen, um die beste Lösung für die Universitätsmedizin zu finden. Ich bin sehr froh - das sage ich an dieser Stelle auch -, dass die Kolleginnen und Kollegen, die im brandenburgischen Landeskabinett mit der Universitätsmedizin zu tun haben, sehr eng und sehr vertrauensvoll zusammenarbeiten. Und ich hoffe, das gilt für das brandenburgische Landesparlament genauso.

Sie möchten noch eine Rückfrage stellen, Herr Kretschmer? - Bitte schön.

Frau Ministerin, Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe Ihnen nicht unterstellt, dass Sie diesbezüglich eine Pressemitteilung herausgegeben haben, sondern ich habe die Frage gestellt, wie Sie es sich erklären, dass vor zwei Wochen zum ersten Mal in der „Lausitzer Rundschau“ darüber berichtet wurde und das Ministerium - vielleicht wurde es auch jemandem in den Mund gelegt - mit diesen Äußerungen zitiert worden ist. Offensichtlich scheint es ja Ministeriumsmitarbeiter zu geben, die das Wasser nicht halten können.

(Keller [SPD]: Das ist jetzt aber eine Unterstellung! - Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU])

- Möglicherweise! Man muss ja auch mal in dieser Schärfe antworten dürfen, wenn man Nicht-Antworten bekommt. - Können Sie sich vorstellen - wenn es so ein wichtiges Projekt ist, nicht nur der Landesregierung, sondern des gesamten Landes Brandenburg -, dass Abgeordnete dieses Parlamentes das berechtigte Interesse haben, frühzeitig in Entscheidungsprozesse eingebunden zu werden, und Sie deshalb solche Pressemitteilungen - die von ihrem Haus nicht dementiert werden - auch mit den Abgeordneten erörtern sollten?

(Keller [SPD]: Das war doch keine Pressemitteilung!)

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Erstens habe ich gerade gesagt: Es gibt keine Pressemitteilung. Und ich glaube, wir sind als Politiker alle gut beraten, wenn wir über Kolportagen keine Mutmaßungen anstellen.

Zum zweiten Punkt, sehr geehrter Abgeordneter: Lassen Sie mich an dieser Stelle aus tiefstem Herzen eine Lanze für die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung brechen. Wir sind - das habe ich gerade gesagt - ein Bundesland, das keine Tradition der staatlichen Medizinerausbildung hat. Das können Sie im Übrigen auch daran ablesen, dass es in meinem Hause bis vor zweiein

halb Jahren keine Mitarbeiter in Richtung einer Universitätsmedizin gab. Das haben wir alles in zweieinhalb Jahren geschafft - und zwar trotz der Coronapandemie.

Wir haben eine Stabsstelle mit versierten Kolleginnen und Kollegen einrichten können, die vorher beispielsweise schon im Wissenschaftsrat gearbeitet haben oder auf andere Art und Weise Expertise mitbringen. Und wir haben zwei Projektbeauftragte gewinnen können: auf der einen Seite Ulrike Gutheil, die den administrativen und kaufmännischen Teil - also die ganze Projektsteuerung - für uns verantwortet, aber auch Eckhard Nagel, ein Mediziner - ich nehme an, Sie haben über ihn gelesen -, der vor allem in der Gesundheitssystemforschung so hochdekoriert, erfahren und versiert ist, dass wir dieses Projekt mit all der Seriosität, aber auch Gewissenhaftigkeit, die wir dafür an den Tag legen müssen, verfolgen können - denn hier geht es um eines der größten Strukturwandelprojekte; das habe ich gerade schon gesagt.

Deswegen: Nein, es geht nicht darum, ob der eine oder andere Mitarbeiter „das Wasser nicht halten konnte“ - die Formulierung finde ich schon despektierlich -, sondern darum, dass wir das von allen Seiten gut durchprüfen. Und ja, ich werde die Vorlage Ende März dem brandenburgischen Landeskabinett vorlegen. Dort hoffe ich auf Zustimmung, sodass wir sie dann beim Wissenschaftsrat einreichen und dieses großartige Projekt weiterhin mit voller Kraft, sehr ambitioniert und vor allen Dingen hoch motiviert vorantreiben können.

Vielen Dank. - Die letzte Frage, Frage 1470 (B 158n - Planungs- chaos beenden, für eine Änderung der Vorgaben für die Pla- nungsbehörde), stellt Herr Abgeordneter Vida für die Fraktion BVB / FEIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Am kommenden Samstag, den 25. Februar 2023, findet ab 10 Uhr - alle sind eingeladen - in Ahrensfelde eine Demonstration für die neue Umgehungsstraße B 158n statt. Zu dieser Demonstration hat ein breites Bündnis aller Fraktionen der Gemeindevertretung Ahrensfelde - ich möchte hier ergänzen: des Bürgermeisters - und der Bürgerinitiativen - in Klammern: kein Populismus! - aufgerufen. Schon seit Jahrzehnten wird diese Umgehungsstraße gefordert - heute mehr denn je. Zu Verlauf und Form der dringend benötigten Entlastungsstraße für Ahrensfelde besteht jedoch weiterhin Diskussionsbedarf, um nicht einen Stau nach dem Stau planmäßig neu zu bauen.

Ich frage die Landesregierung: Wird sie sich nunmehr verstärkt dem Vorhaben B 158n zuwenden, dieses priorisiert umsetzen und es so gestalten, dass die neue Verkehrsführung nicht in ein neues Verkehrschaos mündet?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Beermann. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vida, die Ortsumgehung Ahrensfelde ist gemäß dem Sechsten Gesetz

zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes Bestandteil des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen und dort dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Damit besteht ein gesetzlicher Planungsauftrag für das Vorhaben.

Aufgrund der Ablehnung der geplanten gedeckelten Troglösung durch den Bundesrechnungshof ruht das bereits 2011 eingeleitete Planfeststellungsverfahren. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat nach Unterzeichnung der Vereinbarung über die gedeckelte Troglösung durch die Länder Berlin und Brandenburg und Zustimmung des Bundes die Planung und Vorbereitung der Fortführung des Planfeststellungsverfahrens wieder aufgenommen.

Im Rahmen der Wiederaufnahme und der damit verbundenen Aktualisierung der Planungsgrundlage hat sich erheblicher Überarbeitungsbedarf ergeben. Dieser ist unter anderem durch veränderte Rahmenbedingungen - insbesondere die geplante Verdichtung des Taktes der RB 25 ab 2024 -, geänderte und neue Regelwerke sowie die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen bedingt. Derzeit wird vom LS untersucht, ob der Knotenpunkt mit der B 158n - also der Bereich Märkische Allee, Ahrensfelder Chaussee, Dorfstraße - in der bislang geplanten Variante auch mit der geplanten Taktverdichtung der RB 25 und den dadurch häufiger erforderlichen Schrankenschließungen noch ausreichend leistungsfähig ist.

Der LS arbeitet intensiv an der Aktualisierung der verkehrsgerechten und wirtschaftlichen Planung der Ortsumfahrung Ahrensfelde. Der Zeitpunkt der Fortführung des Planfeststellungsverfahrens ist abhängig von den vorgenannten Untersuchungen des LS und dem sich daraus ergebenden Umplanungsaufwand. - Vielen Dank.

Sie haben eine Rückfrage, Herr Vida. Bitte schön.

(Bretz [CDU]: Och Mensch! Das war doch umfänglich!)

- Herr Bretz, Sie können auch eine Nachfrage stellen.

(Bretz [CDU]: Nee!)

- Nee. Dann habe ich umso mehr Zeit. - Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank. Die Planungen für die Ortsumfahrung Ahrensfelde laufen ja schon seit ungefähr 380 Jahren. Deswegen frage ich jetzt, ob es nach einem so langen Zeitraum nicht sinnvoll wäre - das wurde ja meines Wissens auch im Rahmen der Parlamentarischen Konferenz diskutiert -, mit Berlin zusammen ein Mobilitätskonzept zu entwickeln - gerade für den Raum Nordostberlin-Ahrensfelde. So könnte man das Nadelöhr vollumfänglich untersuchen - und insbesondere auch die nachgelagerten Staus bis zum Autobahnring vermeiden. Das wird ja auch von der Gemeinde und vom dortigen Bürgermeister gefordert; es wurde meines Wissens hier vom Staatssekretär abgelehnt. - Besteht noch die Möglichkeit, das in dieser Form ganzheitlich zu betrachten?

Herr Minister, Sie haben gesagt, alles hänge von den Kapazitäten ab. Das ist ja eine Antwort, die immer gilt. Aber gibt es eine zeitliche Perspektive - ich sage jetzt mal: vielleicht noch in diesem Jahrhundert -,

(Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

die Sie den Ahrensfeldern nennen können? Sie wissen, dass der Zustand dort untragbar ist - und auch vor dem Hintergrund vieler untragbarer Zustände sicherlich die Spitze der Untragbarkeit darstellt.

Gibt es einen realistischen zeitlichen Horizont - in Jahren gemessen und nicht in Dekaden, wenn das möglich ist? Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass hier eine Beschleunigung erfolgt?

Herr Minister, ich möchte die Frage von Herrn Abgeordneten Büttner gleich anschließen. - Bitte.

Herr Minister, vielen Dank für die Darstellung. Können Sie mir zustimmen, wenn ich sage, dass die Problematik bei der Ortsumfahrung Ahrensfelde darin besteht, dass der Untersuchungszeitraum für das Planfeststellungsverfahren viel zu eng gefasst wurde und dass diese Entscheidung insbesondere von Berlin gefordert wurde - und dass sich der Streit jetzt insbesondere darum dreht, dass man in Ahrensfelde verständlicherweise eine Hochstraße durch die Ortschaft vermeiden und eine Untertunnelung erreichen möchte? Über diese Frage ist aber nicht hier zu entscheiden, sondern im Bundesministerium für Verkehr und Digitales, weil von dort - nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - erst eine Finanzierungszusage kommen müsste; und diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird aller Voraussicht nach negativ ausfallen.

Bitte schön.

Vielen Dank. Ich werde versuchen, die Fragen zusammen zu beantworten, weil sie in einem Zusammenhang stehen: Ich habe dargestellt, dass das Vorhaben, das wir hier haben, in der Tat im Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes im vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde. Was bedeutet das? Auch das habe ich gesagt: Wir haben damit einen gesetzlichen Planungsauftrag für dieses Vorhaben aufgrund eines Bundesgesetzes, und dem wird nachgegangen.

Dieses Planungsvorhaben läuft im Rahmen eines entsprechenden vorgegebenen Verfahrens; auch das wird von hier aus verfolgt. Ich werde jetzt nicht noch einmal die ganze Genesis - was in der Vergangenheit dort gelaufen ist - ausbreiten. Ich glaube, dafür besteht im Parlament durchaus Verständnis; ich sehe ein Nicken bei Herrn Vida.

(Heiterkeit BVB/FW und SPD - Zuruf des Abgeordneten Keller [SPD])

Ich glaube, das beantwortet auch die Frage, welches Verfahren hier gewählt wird. Ich kann eines ganz deutlich sagen: Ja, natürlich wird bei mir im Landesbetrieb Straßenwesen ganz intensiv an dem Thema gearbeitet. Wir kennen die Diskussion, und wir kennen den Vorlauf. Ich bin froh, dass sich in der Tat nun Dinge weiterentwickelt haben, sodass wir an dem Punkt sind, wo wir jetzt auch die Planunterlagen genau betrachten und dabei schauen können, wie wir zu den entsprechenden Ergänzungen kommen.

Ich habe dargestellt, dass dort umfängliche Fragen zu klären sind. Das hängt zum einen damit zusammen, dass eine Aktualisierung der Planunterlagen aufgrund des Alters der ursprünglichen Planunterlagen notwendig ist. Das hängt damit zusammen, dass es zwischenzeitlich geänderte technische Regelwerke gibt. Das hängt damit zusammen, dass es ein neues und geändertes Umweltrecht gibt. Aber es hängt auch damit zusammen, dass die Überprüfung der Rahmenbedingungen letztlich zwingend erforderlich ist, damit das Verfahren rechtssicher durchgeführt wird.

Allein aus naturschutzfachlichen und verkehrlichen Gründen, glaube ich, ist es notwendig, diese Überarbeitung intensiv und gut durchzuführen. Ich habe das Thema Taktverdopplung der RB 25 dargestellt - und nehmen Sie nur das Thema, dass die Straßenverkehrsprognose 2030 auch noch intensiv zu betrachten ist.

Der Abgeordnete Büttner hat auf Punkte hingewiesen, die dort diskutiert und angesprochen werden. In der Tat spielt die Wirtschaftlichkeit eine große Rolle. Nehmen Sie nur die Troglösung, die nur ein Stück eines solchen Tunnels einnehmen würde - sie wurde damals auf 10 Millionen Euro taxiert und nicht nur vom Bundesrechnungshof, sondern auch vom zuständigen Ausschuss im Bundestag aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt.

Dementsprechend kann man ermessen, was passieren würde, wenn eine wesentlich längere Strecke untertunnelt werden müsste. Das ist ein wesentlicher Punkt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, insbesondere die Akzeptanz des Ergebnisses seitens des Bundes - denn es geht natürlich auch darum, dass am Ende alle Vorhaben den Gesehenvermerk vom Bund erhalten -, dürfte problematisch sein.

Vielen Dank. - Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Münschke. Bitte.

Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe nur eine kurze Frage, die mir gerade durch den Kopf gegangen ist, als ich Ihren Ausführungen lauschen durfte: Sind denn die jetzige Landesregierung und das Ressort, dem Sie als Minister vorstehen, gewillt, hier ein bürgerfreundliches Verfahren anzuwenden und vor allem die Bürger vor Ort mitzunehmen, sodass wir im Landtag nicht die gleichen Herausforderungen haben wie bei der Ortsumfahrung Kahla-Plessa der B 169? Da gab es auch nach der Trassenfestlegung noch einen kleinen Schwenk seitens der Bundesregierung und der Landesregierung. Können Sie uns versichern, dass Ihr Haus gerade jetzt in Ahrensfelde bei der B 158n ein anderes, ein bürgerfreundliches Verfahren anwendet? - Vielen Dank.

Bitte.

Vielen Dank, Herr Münschke. Ich glaube, ich kann für die ganze Landesregierung sagen, dass wir uns das Thema Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit auf die Fahne geschrieben haben und uns das in besonderer Weise prägt. Sie können davon ausge

hen, dass wir in unseren Verfahren das, was an Partizipation vorgesehen ist, wenn es um Anhörungen usw. geht, auch durchführen werden. Es ist uns sehr wichtig, dass wir ein rechtssicheres Verfahren auf den Weg bringen, und da spielt natürlich die Beteiligung eine ganz wesentliche Rolle.

Vielen Dank. - Ich beende die Fragestunde.