Protokoll der Sitzung vom 23.02.2023

Das war noch einmal eine sehr lange Ausführung.

(Vida [BVB/FW]: Nicht so lang wie Ihre!)

Wenn ich es richtig verstanden habe und unter dem Strich betrachte, dann komme ich zu dem Ergebnis: Sie haben eigentlich nur die Frage, die Sie eingangs gestellt hatten, wiederholt. Diese habe ich beantwortet.

Ich kann nur noch einmal betonen, dass die Höhe der Vergütung grundsätzlich der Vertragsfreiheit und natürlich der Tarifautonomie unterliegt. Ich kann auch in diesem Fall - Sie haben ja einen Juristen in Ihren Reihen - darauf verweisen, dass die rechtliche Grundlage für die Tarifautonomie im Grundgesetz zu finden ist, dort speziell im Grundrecht der Vereinigungsfreiheit und der Koalitionsfreiheit. Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz sieht vor, dass zwischen den Tarifvertragsparteien die Konditionen ausgehandelt werden und dies ohne staatlichen Einfluss stattfindet. Daran werden auch wir uns halten, weil wir uns an Recht und Gesetz gebunden fühlen.

Weiterhin habe ich ausgeführt, dass das von Ihnen angesprochene Thema in der Aufgabenzuständigkeit der kommunalen Ebene liegt und dort dafür Sorge getragen werden muss, dass entsprechende Lösungen gefunden werden. Wie wir die kommunale Ebene unterstützen, kann ich gern noch einmal vortragen, wenn Sie es wünschen. Ich glaube, dass diese Landesregierung auch mit dem Haushalt, der hier im Landtag beschlossen worden ist - wofür ich diesem Landtag außerordentlich dankbar bin -, ein deutliches Signal dahin gehend gesetzt hat, dass sie für den kommunalen ÖPNV eine ganze Menge tut.

(Beifall des Abgeordneten Rostock [B90/GRÜNE])

Herr Abgeordneter, bitte eine kurze Frage, denn die Probleme der Kreispolitik oder der Tarifpolitik können wir hier nicht lösen. - Bitte schön.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie als Minister die Frage - a) - nicht beantworten wollen und dass Sie - b) - gegen das personelle Ausbluten, das heißt gegen die Abwanderung der Busfahrer nach Berlin, innerhalb des einheitlichen Verkehrsverbundes VBB nichts tun wollen.

(Unmut bei der CDU, der SPD und der Fraktion B90/GRÜNE)

Meine zweite Frage …

Herr Dr. Zeschmann, eine Frage bitte!

Meine zweite - kurze - Nachfrage war allerdings, welche konkreten Möglichkeiten Sie als Minister bzw. Ihr Ministerium mittelfristig sehen, dieses Problem zu lösen. Ich habe auf On-DemandVerkehre verwiesen. Wie stehen Sie dazu?

Also noch einmal: Das war die Wiederholung einer Frage, die Sie zuvor schon gestellt hatten. - Herr Minister, möchten Sie noch einmal darauf reagieren?

(Vida [BVB/FW]: Entschuldigung, Frau Präsidentin, das war eine zweite Frage!)

Die Frage ist beantwortet. Daher weiß ich nicht, was ich noch Neues - Geistreiches - dazu beitragen könnte.

(Einzelbeifall - Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Auf die zweite Frage hat nie jemand geantwortet! Das ist eine Frechheit! Das ist hier eine mündliche Fragestunde!)

Meine Damen und Herren! Wir haben wieder Besucher auf der Tribüne; sie wundern sich wahrscheinlich, was in diesem Landtag los ist.

Ich begrüße ganz herzlich Schüler und Schülerinnen der Voltaireschule - Gesamtschule - Potsdam. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen zu Frage 1498 (Sogenannte Ortskräfte aus Afgha- nistan - aktueller Stand), gestellt vom Abgeordneten Volker Nothing, AfD-Fraktion. Bitte.

Frau Präsidentin! Im Spätsommer 2021 eroberten die Taliban nach dem Abzug der westlichen Truppen große Landstriche in Windeseile, nahmen fast widerstandslos die Hauptstadt Kabul ein und riefen am 19. August 2021 schließlich ihr Islamisches Emirat Afghanistan erneut aus. Im Zuge dessen begann die Bundesrepublik, sogenannte Ortskräfte aufzunehmen, die nicht unter den neuen Machthabern leben konnten oder wollten. Durch den Krieg in der Ukraine geriet das Thema aus dem Blick der Öffentlichkeit. Im vergangenen Oktober bezifferte die Bundesregierung die Zahl der bisher aufgenommenen sogenannten Ortskräfte jedoch auf rund 26 000 - wohlgemerkt: obwohl die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Jahr 2018 antwortete, dass sie nur 576 Ortskräfte beschäftige. Es ist Zeit für ein Zwischenfazit im Hinblick auf das Land Brandenburg.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele sogenannte Ortskräfte aus Afghanistan wurden seit der Machtübernahme der Taliban mittlerweile im Land Brandenburg aufgenommen bzw. untergebracht? Bitte nach Monaten, Geschlecht, Altersgruppen und zugewiesenen Landkreisen aufschlüsseln. - Vielen Dank.

(Zuruf: Ja, na klar! - Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Was soll das in einer mündlichen Anfrage? Das ist doch zu um- fänglich! - Rostock [B90/GRÜNE]: Kleine Anfrage!)

Vielen Dank. - Es antwortet Herr Minister Stübgen, Ministerium des Innern und für Kommunales. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Nothing! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst will ich Ihnen die Definition von „Ortskräften“ geben, weil Sie immer von „sogenannten Ortskräften“ sprechen. In Bezug auf Afghanistan werden als Ortskräfte afghanische Staatsbürger bezeichnet, die während des Afghanistan-Einsatzes mit der Bundeswehr, dem Auswärtigen Amt oder dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und deren Organisationen - teilweise sind UNO-Organisationen dabei, wo aber auch deutsche Organisationen mitgearbeitet haben - kooperierten.

Nach der Machtübernahme durch die Taliban mussten diese Personen flüchten, denn von dem radikal-islamischen Regime wurden sie verfolgt, inhaftiert und oft genug auch ermordet. Aus diesem Grund hat sich der Bund dafür entschieden, diese Personen aus Afghanistan auszufliegen und bei uns aufzunehmen. Dasselbe haben natürlich andere Nationen, insbesondere die USA, mit ihren Ortskräften auch getan.

Das Ortskräfte-Programm ist demnach eine Initiative des Bundes. Somit erfolgt auch die Aufnahme von Ortskräften auf Initiative des Bundes. Das Land Brandenburg - auch mein Ministerium - hat hierauf keinen Einfluss.

Sie fragten nach der Zahl: Seit August 2021 wurden Brandenburg insgesamt 911 Personen nach der Machtübernahme der Taliban zugewiesen. Insgesamt waren es 952 afghanische Ortskräfte, weil der Bund auch schon vor der Machtübernahme durch die Taliban Ortskräfte ausgeflogen und hier in Sicherheit gebracht hatte.

Die von Ihnen gewünschte Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und zugewiesenem Ort oder Kreis kann ich Ihnen nicht geben; das sind Informationen, die in den kreislichen Ausländerämtern vorliegen. Diese stehen wiederum unter der Sonderaufsicht der Integrationsministerin. - Danke schön.

Herr Abgeordneter Nothing hat eine Nachfrage. Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister. Mich interessiert: Es klafft ja offensichtlich eine große Lücke zwischen 26 000 Ortskräften und den 576, von denen damals gesprochen wurde. Wie erklären Sie sich das?

Diese Frage müssen Sie der Bundesregierung stellen, sie weiß es nämlich genau. Da ich damals im Bundestag saß, kann ich mich teilweise noch daran erinnern: Es waren die Umstände, die dazu geführt haben, dass man die Anzahl der Ortskräfte nicht genau feststellen konnte. Die ersten Zahlen, die kursierten, umfassten afghanische Staatsbürger, von denen bekannt war, dass sie für die Bundeswehr gearbeitet haben. Aber es war nicht nur die Bundeswehr vor Ort, sondern auch das Auswärtige Amt und insbesondere die GIZ und das Ministerium für Wirtschaftshilfe und dergleichen. Deshalb hat sich die Zahl deutlich erhöht. So erklärt sich mir die Differenz zwischen den zunächst genannten Zahlen - da ging es nur um die Bundeswehr - und denen, über die später gesprochen wurde.

Es ist ja auch so, dass sich die Brutalität des Taliban-Regimes dadurch zeigt, dass sie eben nicht nur Bundeswehrangehörige verfolgen und ermorden, sondern auch Mitarbeiter von Wirtschaftshilfeorganisationen, Ärzte und Menschen, die Brunnen gebohrt haben etc. und nicht militärisch dort waren. Insofern hat sich die Zahl deutlich erhöht.

(Die Abgeordneten Frau Dr. Oeynhausen, Schieske und Dr. Berndt [AfD] stehen an Saalmikrofonen.)

Es gibt weitere Nachfragen. Frau Dr. Oeynhausen hat das Wort, danach Herr Teichner und Herr Dr. Berndt. Danach hören wir die Antworten auf alle drei Fragen.

Herr Minister, gerade zu Beginn der Ortskräfteevakuierung las man ja, dass Ausgewiesene und Abgeschobene - auch abgeschobene Straftäter - dadurch den Weg zurück nach Deutschland fanden und eingeflogen wurden. Daher meine Frage: Wie viele Personen, die bereits abgeschoben oder ausgewiesen und mit einer Einreisesperre belegt waren, und wie viele abgeschobene Kriminelle befinden sich wieder in Brandenburg, weil sie im Rahmen dieses Evakuierungsprogrammes aufgenommen wurden?

(Domres [DIE LINKE]: Was hat denn das mit der Ausgangs- frage zu tun? Macht eine Kleine Anfrage, und dann ist es gut!)

Herr Abgeordneter Schieske, bitte.

Ich fühle mich heute als Abgeordneter Schieske, danke. - Herr Minister, Sie sprachen von Ortskräften. Wie wurde eine Ortskraft seitens des Bundes definiert?

Zum anderen: Wie wurden die 900 Menschen, die in Brandenburg untergebracht wurden, auf das ganze Land verteilt? Passierte das nach dem Königsteiner Schlüssel?

(Bretz [CDU]: Im ganzen Land nach Königsteiner Schlüs- sel!)

Ich weise noch einmal darauf hin: Der Bund hat die Auswahl getroffen, der Bund hat die Definition festgelegt - und ich werde keine Erklärungen für den Bund abgeben. Das ist Sache der Bundesregierung. Sie können die Frage ja noch einmal von Ihren Kollegen im Bundestag stellen lassen.

Mir und uns ist nicht bekannt, dass aus Deutschland nach Afghanistan abgeschobene Straftäter - das Gerücht gab es ja - über diesen Umweg wieder nach Deutschland gekommen wären. Es gibt keinerlei Hinweise und uns liegen keine Informationen vor, dass das in bestimmten Fällen so gewesen ist.

Nach der detaillierten Definition einer afghanischen Ortskraft müssen Sie - wie gesagt - den Bund fragen. Darauf habe ich vorhin schon hingewiesen, und ich höre jetzt auch damit auf, Erklärungen für den Bund abzugeben. Ich bin nicht Mitglied der Bundesregierung. Natürlich hat sich durch die zunehmende Kenntnis der Brutalität des Regimes auch die Einschätzung, wer noch gefährdet ist, verändert - die Gefährdungseinschätzung war vor der Machtübernahme der Taliban eine andere als danach.

Die Aufteilung verlief ganz normal nach dem Schlüssel, den wir in Brandenburg anwenden: Die Menschen werden nach erfolgter Freimeldung von der Erstaufnahme auf die Kreise verteilt. Jedem Kreis wird entsprechend der Prognose, die wir am Anfang eines Jahres abgeben, eine Quote zugewiesen. So funktioniert die Verteilung.

Herr Abgeordneter Dr. Berndt, bitte.

Herr Minister, ich nehme Bezug auf die Antwort, die Sie ganz am Anfang gegeben haben. Sie sprachen davon, dass die Ortskräfte auf die Kreise verteilt sind und die näheren Angaben dort vorliegen. Ich nehme auch Bezug auf das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zu Kleinen Anfragen, in dem es aber meines Wissens um Anfragen allgemein geht. Deswegen frage ich, ob Sie die genauen Angaben zur Verteilung der Ortskräfte auf die Kreise schriftlich nachreichen werden. Nach meinem Dafürhalten ist die Landesregierung durchaus angehalten, diese Frage zu beantworten und die Angaben zu liefern - auch wenn die Primärdaten bei den Kreisen liegen. Mit anderen Worten: Werden Sie diese Daten nachreichen?

Die Angaben zur Verteilung von der Erstaufnahme auf die Kreise kann ich nachliefern.

Danke schön. - Ich begrüße Schülerinnen und Schüler der Goethe-Oberschule Kremmen, die auf Einladung von Herrn Abgeordneten Noack zu uns gekommen sind. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Abgeordnete Damus von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Frage 1499 (Bedeutendes Zeugnis der Ost- moderne retten - Generalshotel nicht abreißen!) stellen. Bitte.