Ja, ich möchte etwas zur Geschäftsordnung sagen. Ich finde es nicht gehörig, wenn hier zum zweiten Mal die Präsidentinnen -
(Beifall AfD - Das Mikrofon wird abgeschaltet. - Domres [DIE LINKE]: Das ist kein Geschäftsordnungsantrag!)
Herr Abgeordneter Berndt, Sie müssten, wenn Sie einen Geschäftsordnungsantrag stellen, auch einen solchen formulieren und nicht Ihren Unmut über die Sitzungsleitung äußern.
Aber manchmal muss man Dinge auch einordnen können, gerade wenn hier Angelegenheiten behauptet werden, die in diesem Hause nicht diskutiert wurden.
Ich beende damit die Aussprache und komme zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag „Gesellschaftliche und politische Anerkennung der Erziehungsleistungen von Müttern“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/7208 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger! Unsere Fraktion der AfD bringt heute unter dem Titel „Steuerfreibetrag für Erben und Beschenkte von Immobilien anheben“ einen Antrag in den Landtag ein. Was hat uns dazu veranlasst? Die Antwort ist ganz nüchtern und klar: Es ist das Jahressteuergesetz, das in Brandenburg, aber auch in ganz Deutschland für große Unruhe sorgt, weil - so titelten Wirtschaftsjournalisten - das Vererben von Immobilien deutlich teurer wird.
(Vereinzelt Beifall AfD - Dr. Berndt [AfD]: Das ist der beste Beitrag von Herrn Kretschmer seit Langem!)
Da sind wir sogar zu 1 000 % dabei. - Die Bundesregierung folgt mit dem Gesetzentwurf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2006. In den Artikeln 12 und 13 des neuen Gesetzes, das der Bundestag im Dezember 2022 beschlossen hat, ist eine grundlegende Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien verankert - so weit, so gut. Es muss jetzt eine marktgerechte Bewertung der Immobilien erfolgen; der Einheitswert hat ausgedient. Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, ich zitiere: Der Anstieg könnte in vielen Fällen 20 bis 30 % betragen. - Bei gewerblich genutzten Immobilien könnte sich die Steuerlast sogar um 50 % erhöhen.
Da unsere Fraktion das Thema umtreibt, hatten wir eine Behandlung des Sachverhaltes auf die Tagesordnung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen setzen lassen. Der Ausweg aus der Misere ist für uns ganz klar: Eine Anhebung der Steuerfreibeträge ist unumgänglich. Das Finanzministerium - vertreten durch Herrn Staatssekretär Stolper - erklärte uns in der Beratung im Januar, das Ministerium befinde sich noch in einem Klärungsprozess.
Der Bundesfinanzminister Christian Lindner machte sich einen ganz schlanken Fuß. Sinngemäß erklärte er: Da die Erträge aus Schenkung- und Erbschaftsteuern den Ländern zufließen, sollen sie mittels einer Bundesratsinitiative aktiv werden und neue Steuerfreibeträge vorschlagen. Das Bundesland Bayern ist vorgeprescht, fand im Bundesrat aber zu wenig Unterstützung. Jetzt will Bayern den Klageweg beschreiten.
Für unsere Fraktion der AfD ist es nach wie vor der Königsweg, mittels einer Bundesratsinitiative die Anhebung des steuerlichen Freibetrages um mindestens 25 % durchzusetzen. Es ist doch schizophren: Einerseits beklagen Bund, Länder und Kommunen akuten Wohnungsmangel - und andererseits forcieren sie mit dieser Gesetzgebung Notverkäufe, wenn die Erben die hohen Erbschaftsteuern nicht zahlen können, oder sie provozieren Mieterhöhungen, weil der Vermieter durch die zu hohe Erbschaftsteuer dazu gezwungen ist.
- Schauen Sie sich die Beiträge an! Es gab jetzt etliche, vor allen Dingen im Bayerischen Rundfunk. - Aufgrund der zu erwartenden Belastungen bei Gewerbeimmobilien wird die Übernahme eines Familienbetriebes mit einer weiteren Hypothek belastet. Das ist doch volkswirtschaftlicher Irrsinn!
Wir sagen Nein, denn wir hängen nicht der kruden These des Philosophen Stefan Gosepath an, der Anfang des Jahres 2023 einen Vortrag an der Humboldt-Universität hielt und sagte:
Nach seiner Auffassung ist eine Erbschaft ungerecht, sie sei Vermögen per Zufall und müsse abgeschafft werden. Nun befinden wir uns ja gerade in der fünften Jahreszeit, und die Karnevalisten steigen in die Bütt.
(Scheetz [SPD]: Die ist vorbei! Gestern war Aschermitt- woch! - Kretschmer [DIE LINKE]: Vorbei! - Dr. Berndt [AfD]: Dann ist es etwas anderes!)
- Sie ist vorbei. Aber als ich die Rede geschrieben habe, Herr Kretschmer, lief die fünfte Jahreszeit noch.
- Gut, dann lassen wir das. Den 1. April haben wir aber auch nicht. Ich will bloß sagen, welche „Sinnhaftigkeit“ die These von Prof. Gosepath hat, denn er stellt die Forderung auf, dass man nicht mehr erben soll. Sollen wir jetzt alles dem Staat darbieten? Wir zahlen doch schon genug Steuern;
das kann doch wohl nicht wahr sein! Die untergegangene DDR hatte ja auch ein sehr gespaltenes Verhältnis zum Eigentum,
Bleiben wir dem Grundgesetz unseres Landes verpflichtet; in Artikel 14 ist Eigentum geregelt. Deutschland ist schon Spitzenreiter bei der Steuer- und Abgabenlast; das sollte uns Mahnung sein. Sie kennen ja den alten Spruch: Wenn man überdreht, bricht irgendwann die Schraube ab.
Schauen Sie heute mal in den „Focus“, auch darin stehen interessante Artikel darüber, dass alle vermuten, dass die neue Erbschaftsteuer den Häuserbesitzern ziemlich zusetzen wird. Aber wie gesagt: Sie haben es in der Hand, unserem Antrag zuzustimmen. Eine Durchsetzung des Jahressteuergesetzes in Bezug auf Immobilien ohne spürbare Anhebung der Freibeträge wäre in meinen und auch in unseren Augen eine Enteignung durch die Hintertür.
Ich bitte Sie hiermit um Zustimmung zu unserem Antrag. Schützen wir die Häuserbesitzer, schützen wir die Erben - nur das kann das Ziel sein. - Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Koalitionsfraktionen. Für sie spricht Herr Abgeordneter Vogelsänger.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sollten wir nicht fachspezifisch, sondern in erster Linie finanzpolitisch betrachten: Die öffentlichen Haushalte gehen in der Krisenzeit bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit - auch mithilfe von Kreditermächtigungen. Diese Kreditermächtigungen sind im Land Brandenburg in den Jahren 2023 und 2024 durch die Notlageerklärung möglich - und nach meiner festen Überzeugung auch dringend notwendig. Allerdings entstehen in den Jahren 2023 und 2024 auch strukturelle Ausgaben, die im Jahr 2025 und folgende Folgewirkungen entfalten.
Auch wenn es unpopulär ist: Die Einnahmenseite sollte man nie außer Acht lassen. Erhöhungen von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer sind nach meiner Auffassung derzeit nicht verantwortbar; die Absicherung der strukturellen Ausgaben im Jahr 2025 und folgende hat erst einmal Priorität.
Ich will es noch einmal verdeutlichen: Wir haben im Rahmen der Entlastungspakete die volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge, die Anhebung des Kinderzuschlages und des Kindergeldes sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags durchgesetzt. Das sind nur drei Beispiele, sie wirken aber über die Krisenjahre 2023 und 2024 hinaus. Es ist viel auf den Weg gebracht worden.
Wir werden den Antrag der AfD ablehnen - in dem Wissen, dass wir Verantwortung für die Haushalte 2025 und folgende haben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.