Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach aktuellen Schätzungen beläuft sich der Gesamtwert aller in Deutschland vererbten und verschenkten Vermögen auf jährlich 400 Milliarden Euro. Der steuerlich erfasste Vermögenstransfer lag 2021 dagegen bei knapp 118 Milliarden Euro. Steuerpflichtig von diesen 118 Milliarden Euro waren gerade einmal 57 Milliarden Euro - und die tatsächlichen Einnahmen des Staates lagen bei rund 11 Milliarden Euro. Ganze 11 Milliarden Euro, meine Damen und Herren - bei 400 Milliarden Euro, die jährlich ohne eigene Anstrengung geerbt werden! Wir sprechen also von einem effektiven Steuersatz von gerade einmal 2,75 %.
Diese Zahlen beruhen auf einem zutiefst ungerechten Steuersystem. Anhand der im Zuge einer parlamentarischen Anfrage der linken Bundestagsfraktion von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen wird deutlich: Je höher das geerbte Vermögen, desto geringer ist die Steuerlast.
Auf Erbschaften oder Schenkungen von mehr als 10 Millionen Euro mussten im Jahr 2018 in Deutschland kaum Steuern ge-
zahlt werden. Demnach erhielten gut 600 Deutsche zusammen 31 Milliarden Euro - auf die im Schnitt nur 5 % Steuern fällig wurden.
Zwei Drittel der knapp 40 Bürger, die sogar 100 Millionen Euro und mehr erbten, taten es demnach komplett steuerfrei.
Wer 2018 100 Millionen Euro erbte oder mehr geschenkt bekam, zahlte im Schnitt nur eine Steuer von 0,2 %.
So ist es in der erwähnten Antwort der Bundesregierung nachzulesen. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, machen deutlich, dass wir kein Problem mit zu hohen Erbschaftsteuern haben, sondern ein Problem mit der gerechten Erhebung von Erbschaftsteuern!
Zusammengefasst: Erben von Multimillionären leben in paradiesischen Verhältnissen, während die Kinderarmut steigt und Rentnerinnen und Rentner zunehmend Schwierigkeiten haben, finanziell über die Runden zu kommen.
Die derzeit geltenden Freibeträge für Erbschaften sind völlig ausreichend, wenn nicht gar zu großzügig. Während die AfD diese noch ausweiten will, plädieren wir als Linke klar für eine Erhöhung der Erbschaftsteuer bei großen Erbschaften sowie die Schließung von Steuerschlupflöchern und die konsequente Besteuerung von Unternehmenserbschaften. Sollten im Einzelfall tatsächlich kleinere und mittlere Unternehmen durch die Erhebung von Erbschaftsteuern gefährdet sein, bleibt die Möglichkeit der Stundung bei den jeweiligen Finanzämtern.
Meine Damen und Herren, die soziale Spaltung in diesem Land wird weiterhin größer: 66 Milliarden Euro - um diese Summe ist das Vermögen der zehn reichsten Familienclans in Deutschland allein im Jahr 2021 gestiegen.
2021 war ein Rekordjahr für Deutschlands Milliardärinnen und Milliardäre. Die Großvermögen in Deutschland sind trotz oder gerade wegen der Coronapandemie so stark gewachsen wie nie zuvor. Allein die 100 reichsten Familien und Einzelpersonen in Deutschland konnten ihr Vermögen um 116 Milliarden Euro auf nun 772 Milliarden Euro steigern. Auch die Zahl der Milliardärinnen und Milliardäre ist mit 213 so hoch wie nie zuvor - 24 mehr als im Vorjahr. Dagegen mussten im selben Jahr zahlreiche Familien ihren Lebensunterhalt mit Kurzarbeitergeld bestreiten, und Soloselbstständige wurden mit Hartz IV abgespeist. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir endlich zu einem gerechten Steuersystem in diesem Land kommen,
bei dem der Grundsatz gilt: Wer viel hat, muss auch mehr an den Staat abführen, und wer wenig hat, muss steuerlich entlastet werden.
Für DIE LINKE ist klar: Wir brauchen neben der steuerlichen Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen unter anderem eine Wiedereinführung der Vermögensteuer, einen höheren Spitzensteuersatz, eine Übergewinnsteuer und eine höhere Erbschaftsteuer ohne die Möglichkeiten der Tausend Steuerschlupflöcher gerade bei den Unternehmenserbschaften.
Auch SPD und Grüne haben in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl die Wiedereinführung der Vermögensteuer und im Grundsatz eine höhere Erbschaftsteuer versprochen. Schön wäre es, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn diesen Versprechen endlich Taten folgen würden.
Die brandenburgische Finanzministerin hätte sicherlich nichts dagegen, wenn die Einnahmen für den brandenburgischen Landeshaushalt aufgrund einer gerechten Erbschaftsteuer steigen würden. Fakt dürfte sein, dass die öffentlichen Haushalte auf die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer schwerlich verzichten können; eine Absenkung ist daher weder geboten noch notwendig. DIE LINKE lehnt den vorliegenden Antrag ab. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Nach diesem Beitrag aus der Mottenkiste des Klassenkampfes von der einen und der anderen Seite würde ich das Ganze gern ein bisschen sachlicher angehen.
Meine Damen und Herren, können Sie bitte ein bisschen ruhiger werden? Wir wollen dem Abgeordneten hier am Rednerpult zuhören. - Bitte sehr.
Danke schön. - Ich wollte allerdings zuerst einmal die Kollegen von der AfD fragen, warum wir uns denn hier mit diesem bundesgesetzlichen Thema herumschlagen müssen. Ich frage Sie: Müssen Sie eine gewisse Quote zur Zweitverwertung der Anträge der Bundestagsfraktion erfüllen? - Das finde ich einfach schade.
Aber, wie gesagt, ich wollte zum Sachlichen kommen. Grundsätzliches zur Erbschaftsteuer: Für die Steuer sind der Wert der erhaltenen Vermögen und der Grad der Verwandtschaft entscheidend. Um auch hier ein bisschen Sachlichkeit hineinzubringen: Dank persönlicher und sachlicher Freibeträge - darauf werde ich gleich noch eingehen - bleibt ein großer Teil des Erbes oder der Schenkungen steuerfrei, und die Höhe der Erbschaftsteuer bestimmt sich nach den drei Steuerklassen, je nach Verwandtschaftsgrad der Erben.
Grundsätzlich - und das muss ich insbesondere auch in Richtung der Linken sagen - muss jeder, der erbt, Steuern zahlen. Aber die gute Nachricht lautet: Gezahlt werden müssen sie nur dann, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Das ist genau das, worum es hier geht. Da die Freibeträge unter nahen Verwandten großzügig ausfallen, bleibt das Erbe oder die Schenkung oftmals komplett steuerfrei. Denn nur das, was nach dem Abzug der Freibeträge übrig bleibt, muss versteuert werden.
Dabei entscheiden drei Steuerklassen, wie hoch die persönlichen Freibeträge sind: für Ehepartner und Lebenspartner 500 000 Euro, für Kinder oder Enkelkinder, sofern sie dann an der Reihe sind, 400 000 Euro, und für andere - Urenkel und Urenkelkinder - 100 000 Euro, und für Nichtverwandte und Nichten, Neffen usw. 20 000 Euro. Zusätzlich gibt es Versorgungsfreibeträge für Ehegatten und Kinder - für Ehegatten 256 000 Euro, für Kinder je nach Alter, für kleine Kinder, bis fünf Jahre, 52 000 Euro und für die älteren bis 10 300 Euro.
Wir reden hier nicht von Millionenerben, sondern von Omas berühmtem kleinem Häuschen, das vererbt werden soll, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden. Bleibt nach Abzug dieser eben grob skizzierten Freibeträge noch etwas übrig, sind von den eben genannten Gruppen je nach Steuerklasse unterschiedliche Steuersätze zu zahlen. Beim höchsten Verwandtschaftsgrad bzw. bei den Ehegatten ist das noch relativ gering. Es steigt dann mit Steuerklasse II und III; das will ich hier nicht im Einzelnen vortragen.
Nach § 13a des Gesetzes zur Erbschaftsteuer gelten zusätzlich weitere Freibeträge, nämlich Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - auch darüber haben wir heute intensiv gesprochen - und Anteile an Kapitalgesellschaften. Paragraf 13b betrifft sonstige begünstigte Vermögen, § 13c einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen und § 13d eine Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke.
Kommen wir zum Punkt - warum liegt dieser Antrag hier überhaupt vor? Der Anlass ist, dass der Deutsche Bundestag zum 01.01.2023 eine Änderung der Anlage 25 des Bewertungsgesetzes beschlossen hat, nach der Immobilien geringfügig höher bewertet werden sollen als heute. Ich muss zugeben, ich habe am Anfang auch gedacht, die neue Grundsteuer, über die wir ebenfalls diskutiert haben, würde jetzt plötzlich zum Ansatz kommen, und dadurch würden die Grundstücke und Häuser alle höher bewertet und dramatisch teurer. Das ist nicht der Fall; hier geht es um eine Steigerung von 0,5 %.
- Nein, ich habe nachgeschaut. - Ich nehme einmal das Beispiel des steuerbefreiten selbst genutzten Wohneigentums, des sogenannten Familienheims. Der Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, der in Deutschland liegt, ist nämlich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit - das habe ich eben schon aufgeführt -, bei Schenkung an Ehegatten und Lebenspartner grundsätzlich. Das Vererben an Ehegatten und Lebenspartner, die als Erwerber des Wohnraums eintreten und diesen danach zehn Jahre lang nutzen, ist auch steuerfrei. Das Vererben an die Kinder bleibt auch steuerfrei, wenn sie den Wohnraum ebenfalls innerhalb der nächsten zehn Jahre zu Wohnzwecken nutzen. Allerdings ist die Größe - und da sind wir wieder bei den Millionenerben, Herr Kretschmer - auf 200 Quadratmeter begrenzt. Wer besonders großen Wohnraum erbt, ist da raus.