Ich freue mich sehr, dass die TdL nach über 30 Jahren endlich bereit ist, über die Tarifierung der studentischen Beschäftigten zu reden. Aber die Forderung der Gewerkschaften lautete wohlweislich eben auch genau so: die studentischen Beschäftigten zu tarifieren. Sie legen sich also nicht auf das Wie fest. Möglich wäre ein Einbezug in den TV-L, aber auch ein eigener Flächentarifvertrag im Bundesgebiet oder Regelungen in den Ländern, wie in Berlin bereits praktiziert. Dem würden wir aber mit diesem Antrag vorgreifen; das sollten die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner aushandeln. Insofern: Ich unterstütze die Forderung der Gewerkschaften und der Initiative „TVStud“ nach einer tariflichen Absicherung vollständig.
Brandenburg wird in der Tarifgemeinschaft der Länder meines Wissens vom Finanzministerium vertreten. Ich möchte den Impuls aus dem Antrag daher aufgreifen:
Liebe Frau Lange … - Nein? Wer dann? - Falsch informiert. Gut, dann: Lieber Herr Stübgen, bitte unterstützen Sie dort die Tarifierung der studentischen Beschäftigten!
Zu guter Letzt möchten Sie, liebe Linksfraktion, die Ergebnisse des Dialogprozesses in Mindeststandards festhalten. Genau - lassen Sie uns die Ergebnisse abwarten und parallel das neue Hochschulgesetz vorbereiten! Es steckt, wie gesagt, einiges Gutes bereits im Entwurf, und ich hoffe, im parlamentarischen Verfahren wird noch mehr möglich sein. Daher benötigen wir den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht. - Vielen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am 10. Juni 2021, um 9.11 Uhr, war die Geburtsstunde des Hashtags #IchbinHanna. Es war aber nicht die Geburtsstunde von „Hannas“ Sorgen, denn prekäre Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft bestehen schon wesentlich länger als seit 10. Juni 2021. Twitter hat aber gezeigt, wie viele Gesichter diese Prekarisierung hat bzw. die prekären Arbeitsbedingungen haben. Seit 2018 protestieren studentische Beschäftigte für einen Tarifvertrag, und 2021 kam in der Tarifrunde der Länder endlich die Einigung zustande, eine Bestandsaufnahme ihrer Beschäftigungsbedingungen vorzunehmen. Ich sage „endlich“, weil ich diese Forderung für sehr wichtig erachte und auch schon länger unterstütze - und zwar nicht nur leise, sondern auch laut.
Und ja, natürlich - der Abgeordnete Adler wies darauf hin -, mein Ministerium hat 2020 den Dialogprozess „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ gestartet, und da kommen alle betroffenen Interessengruppen zu Wort: Studierende, Personalvertretungen, Gewerkschaften, Behindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Hochschulleitungen, Hochschullehrende und natürlich auch unsere Verwaltungen. Schließlich wollen wir die Beschäftigungsbedingungen für alle verbessern, und zwar gemeinschaftlich. Erst gestern gab es dazu wieder eine Sitzung. Die Abschlussergebnisse werden wir sicherlich noch vor der Sommerpause in einem gemeinsam verfassten Papier vorstellen können.
Die Befunde des iaw-Forschungsberichts, auf den Sie sich in Ihrem Antrag beziehen, decken sich mit unseren Erkenntnissen aus dem Dialogprozess, ja. Die Situation ist besorgniserregend, und zuweilen ist sie in der Tat sehr beschämend; da gibt es überhaupt nichts schönzureden. Dass Rechte, deren Einhaltung wir als Land als selbstverständlich erachtet haben, in der Praxis teilweise außer Kraft gesetzt sind, ist nicht akzeptabel.
Nun gibt es aber auch Dinge - das ist in der Debatte gelegentlich schon gesagt worden -, die im Ländervergleich doch schon ganz gut sind - beispielsweise dass wir einen studentischen Personalrat einrichten oder dass unsere Vertragslaufzeiten bei 7,8 Monaten und nicht bei 6,1 Monaten liegen. Damit liegen wir im Übrigen im bundesweiten Vergleich der Vertragslaufzeiten auf Platz zwei. Und wir haben in Brandenburg den geringsten Anteil unbezahlter Überstunden. Auch die EUV wird positiv erwähnt.
Aber wir können mit den Befunden natürlich nicht zufrieden sein. Es darf auch nicht sein, dass studentische Beschäftigte ohne Vertrag oder ohne Bezahlung arbeiten. Das muss man sich einmal vorstellen: ohne Vertrag oder Bezahlung! Und natürlich sind Burn-out, unerfüllte Kinderwünsche oder aber auch Braindrain Zustände an unseren Hochschulen, die nicht haltbar sind. Und deshalb finde ich es gut, dass wir heute darüber debattieren.
Ich möchte aber auch zu Ihren einzelnen Forderungen kommen und daraus ableiten, warum ich mich den Regierungsfraktionen darin anschließe, diesen Antrag nicht zu unterstützen.
Zu Punkt eins: Ich unterstütze wie gesagt die Forderung nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, und darum kümmere ich mich schon seit geraumer Zeit bei der Landesregierung bzw. beim Innenminister, der dabei federführend ist. Das wissen Sie auch, Frau Vandre.
Zu Punkt zwei: Mindestvertragslaufzeiten im Wissenschaftssystem sorgen auch für Planungssicherheit sowie für finanzielle Sicherheit. Und Brandenburg war das erste Land - Frau Damus
wies darauf hin -, das eine Mindestvertragslaufzeit für seine wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt hat. Zudem haben wir in die Novelle des Hochschulgesetzes bereits eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten aufgenommen, die im Übrigen nicht nur für den Erstvertrag, sondern auch für jede Verlängerung gilt - diese würde wiederum sechs Monate umfassen.
Zum dritten Punkt: Dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit zwei Abschlüssen, also mit Bachelor und Master, nicht mehr als Hilfskräfte angestellt werden können, haben wir ebenfalls in unserem Entwurf der Novelle des Hochschulgesetzes berücksichtigt. Wir sehen vor, dass eine nebenberufliche Beschäftigung an den Studierendenstatus zu knüpfen ist. Die nebenberufliche Beschäftigung von frischgebackenen Akademikerinnen und Akademikern ist damit ausgeschlossen. Sie können als wissenschaftliche Mitarbeiter tätig werden.
Ihre weitergehende Forderung allerdings, dass auch studentisch Beschäftigte mit nur einem Abschluss automatisch als wissenschaftliche Mitarbeiter geführt werden, lehnen wir aus rechtlichen Gründen ab. Im Übrigen - Frau Damus wies auch schon darauf hin -: Dass ich vorgeschlagen habe, im Hochschulgesetz aus wissenschaftlichen Hilfskräften studentische Mitarbeiter zu machen, ist nicht nur eine redaktionelle, semantische Änderung, sondern hat etwas mit Wertschätzung zu tun. Wir reden nicht mehr über Hilfskräfte, sondern über studentisch Beschäftigte.
Zum vierten Punkt: Selbstverständlich werden die Ergebnisse des Dialogprozesses „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ in die Verhandlungen mit den Hochschulen einfließen. Dafür machen wir das Ganze ja. Allerdings finde ich, dass die Hochschulen als Arbeitgeber auch berechtigte Interessen haben, die Gehör finden müssen - darauf wies auch Herr Schierack hin. Wir können nichts vereinbaren, das einem Tarifvertrag widersprechen würde. Insofern ist dieser auch abzuwarten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen versichern, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten weiter zu verbessern - ich mache keinen Hehl daraus, dass mir ein Tarifvertrag am liebsten wäre -, denn ich wünsche mir, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Arbeit gerne machen, dass sie mit Zuversicht in die Zukunft schauen und sich von der Gesellschaft für ihren geistigen Beitrag wertgeschätzt fühlen. Und ich wünschte mir perspektivisch keine Hashtags wie „#IchbinHanna“ mehr, sondern eher „#WissenschaftOfCourse“ oder „#IchbineinUnikat“. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank für die Debatte! Mir und meiner Fraktion war es wichtig, nach diesem verheerenden Bericht in dieser Plenarsitzung darüber zu diskutieren und zu sagen: Liebe studentische Beschäftigte, wir sehen, dass eure Situation so ist, wie sie ist, und, ja, wir sind uns darin einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht!
Sehr geehrter Herr Schierack, Sie haben gesagt, dass es wichtig sei, den richtigen Zeitpunkt zu finden. Dazu muss ich sagen: Der Zeitpunkt ist genau jetzt! Das Problem ist: Wenn wir über das Brandenburgische Hochschulgesetz beispielsweise im dritten Quartal miteinander diskutieren, wird zu dem Zeitpunkt - genau parallel -, ab dem 1. Oktober, die Tarifrunde der Länder über die Aufnahme von studentischen Beschäftigten verhandeln. Ich fände es vollkommen gerechtfertigt und richtig, bereits jetzt ein Zeichen zu setzen und als Landtag gemeinsam zu beschließen, dass wir an der Seite der studentischen Beschäftigten stehen.
Und ja, mir ist klar, dass im Zuge der BbgHG-Novelle oder auch in Bezug auf das Personalvertretungsgesetz Änderungen erfolgen werden. Ich finde auch, dass das, was Sie angedeutet haben, durchaus in die richtige Richtung geht. Nichtsdestotrotz sollten wir auch jetzt und hier schon klarmachen - das hatte ich bereits gesagt -, in welche Richtung wir gehen, indem wir sagen: Wir wollen für Mindestlaufzeiten sorgen und wollen vor allem, dass die Ergebnisse des Prozesses „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ abgesichert werden und zu Konsequenzen führen. - Sonst haben wir ein paar Jahre lang in einem Prozess bloß darüber gesprochen, wie es eigentlich sein sollte. Es muss natürlich auch zu einer Umsetzung kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe und wünsche mir, dass sich das Land Brandenburg ausgehend von dieser Debatte - mit egal welchem Ministeriumsvertreter oder welcher Ministeriumsvertreterin - in den kommenden Monaten ganz deutlich dafür aussprechen wird, dass studentische Beschäftigte endlich tarifiert werden, und dass die Landesregierung, sollten die Verhandlungen scheitern, auch gewillt ist und den Impuls hat, im Notfall dafür zu sorgen, dass Brandenburg einen eigenen studentischen Tarifvertrag bekommt. Das sollte die Zielrichtung sein; das wünsche ich mir. - Danke für die Debatte.
Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/7197, „Keine Ausnahme - Studentische Beschäftigte endlich absichern“, ab. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Walter spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch in dieser Sitzung reden wir über die Zukunft der PCK, über die Zukunft von Schwedt, über die Zukunft der Ölversorgung, aber auch der Transformation hier in Brandenburg.
Ich möchte mit dem 16. September 2022 beginnen: Am 16. September 2022 hatten eigentlich alle - fast alle - in diesem Parlament die Gewissheit, dass die Hängepartie für Schwedt endlich vorbei ist. Denn an diesem Tag fand die Pressekonferenz mit unserem Ministerpräsidenten Dietmar Woidke, mit dem Bundeskanzler und mit Wirtschaftsminister Habeck statt. Es gab eine klare Erklärung: Erstens, wir verzichten freiwillig auf russisches Öl, ab dem 1. Januar. Dafür wird es Ersatz geben: einmal über eine Pipeline von Rostock nach Schwedt, des Weiteren mindestens über eine Pipeline von Danzig nach Schwedt. - In diesem Zusammenhang ging es um verschiedene Dinge; es wurde abgesichert, dass es eine Lohn- und Beschäftigungsgarantie gibt, zumindest für die ersten zwei Jahre. Das war richtig; das haben wir lange gefordert. Gut, dass das durchgesetzt wurde - insbesondere von den Beschäftigten vor Ort und der IGBCE.
Dann gab es am 3. November eine Taskforce-Sitzung - ich rede von der Taskforce des Landes; es gibt ja verschiedene. Dort wurde das Projekt einer zweiten Pipeline vorgestellt. Eigentlich waren sich nach dieser Sitzung - so konnte man es öffentlich lesen und auch von der PCK hören - alle einig, dass wir eine zweite Pipeline brauchen, weil diese zweite Pipeline die Zukunft, die Transformation absichern und dafür sorgen wird, dass die PCK tatsächlich eine Zukunft hat - über die nächsten Jahrzehnte hinaus.
Im Dezember gab es eine Bundestagssitzung zum Thema PCK und Schwedt. Dort hat auch der Wirtschaftsminister unseres Landes gesprochen und hat sich ausdrücklich bedankt und gesagt, dass er sich freut, dass Herr Habeck und Herr Kellner es geschafft haben, die 70-prozentige Versorgung abzusichern, und wir auch Öl aus Danzig bekommen. Das waren gute Nachrichten. Das war im Dezember.
Dann hieß es: Ja, das funktioniert auch alles bis Danzig, denn ein Schiff wird kommen. Das war das erste Mal, dass ein Schiff kommen sollte. Wissen Sie was? Es kam ja nicht nur ein Schiff, sondern es kamen sogar zwei Schiffe. Das erste Schiff konnte in Danzig entladen werden, alles in Ordnung. Das zweite Schiff konnte aber nicht in Danzig entladen werden. Gut, warum nicht? Weil dieses Schiff von Rosneft bestellt wurde und die polnische Regierung gesagt und in der Öffentlichkeit deutlich gemacht hat: Rosneft-Öl wird bei uns nicht entladen. Das findet alles nicht statt.
Aber warum denn nicht? Auch im Dezember haben doch Herr Habeck und Herr Kellner stolz verkündet: Wir waren in Warschau, wir haben mit der polnischen Regierung geklärt: Diese Leitung wird kommen! Wenn die Schiffe dann irgendwann kommen, dann wird auch abgesichert sein, dass wir das Öl über Danzig nach Schwedt liefern lassen. - Pustekuchen! Nichts passiert, erste Karte schon mal weg.
Dann sollte das zweite Schiff - es ist zum Teil wirklich irre, absurd - nach Rostock, konnte in Rostock aber nicht entladen werden, weil es zu groß ist, also musste es nach Dänemark, und das Öl musste auf kleinere Schiffe umgeladen werden, um dann zur Pipeline von Rostock nach Schwedt geliefert zu werden. Kann man alles so machen. Ich will in dem Zusammenhang nicht über
Im Dezember und Januar wurde also klar: Nach den Versprechungen, die am 16. September 2022 von der Bundesregierung gemacht wurden - insbesondere von Herrn Habeck und Herrn Kellner, der es ja nicht unterlässt, immer wieder zu sagen, dass die Zukunft sicher ist -, ist genau eine Sache eingetreten: dass es aus Russland kein Öl mehr gibt. Das ist richtig. Was aber nicht eingetreten ist: dass wir eine 70-prozentige Versorgung der PCK in Schwedt haben. Das ist nicht eingetreten; das war aber das Versprechen von Herrn Kellner. Deshalb müssen wir hier heute noch einmal über die Zukunft der PCK reden.
Herr Kellner und auch Herr Habeck haben zwischendurch gesagt: Wir können nichts zur Auslastung sagen; das sind alles Geschäftsgeheimnisse. Außerdem gibt es ein verfassungsmäßiges Recht, dass man über Geschäftsgeheimnisse nicht in der Öffentlichkeit redet. - Aha.