Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und alle Abwesenden, die noch ein kleines Mittagsschläfchen zur Verdauung halten!
Der vorliegende Antrag vom September 2022 zielt darauf ab, eine Bundesratsinitiative anzustoßen. Aber worum geht es eigentlich? Es geht, fachlich gesprochen, um den Schutz des Kulturgutes Sinneserbe, bei dem es sich, profaner ausgedrückt, um Gerüche und Geräusche des Landlebens handelt.
Um die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zu prüfen, haben wir uns im Landwirtschaftsausschuss geeinigt, Rat von außen hinzuzuziehen. Ratgeber waren hier ein Rechtsanwalt, ein Bürgermeister und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Der Rechtsanwalt befürwortete in seiner Stellungnahme die gesetzliche Privilegierung dorftypischer Emissionen. Beispielhaft wurde hier die Geflügelhaltung angeführt, zu der es in der Tat eine Reihe recht sonderbarer Gerichtsurteile in Bezug auf das Krähen der Hähne gibt. In den beiden anderen Stellungnahmen werden weitere gesetzliche Regelungen abgelehnt. Die Gründe dafür sind vielschichtig und lassen sich in vier Punkten wie folgt zusammenfassen:
Zweitens. Eine bundesweite Regelung kann die regional unterschiedlichen ortstypischen Besonderheiten nie ganz abbilden.
Drittens. Gesetze schützen nicht vor Streit und Klagen; das wissen wir doch alle aus eigener Erfahrung.
Ganz lebensnah ist auch der vierte Punkt: Richtersprüche führen nicht zwangsläufig zu besserer Nachbarschaft und Verständnis
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landleben in Westfalen unterscheidet sich deutlich von dem in Brandenburg. In manch bayrischem Dorf hört man das Läuten von Kuhglocken; dafür riecht es im Kreis Vechta 365 Tage im Jahr nach Schweinehaltung. In Brandenburg findet sich kaum eine Milchkuh auf der Wiese, und auch anhaltendes Kirchengeläut erklingt relativ selten in unseren Dörfern.
Wie auch immer, ein Dorf mit stark landwirtschaftlicher Prägung ist etwas völlig anderes als eines mit wenig landwirtschaftlichem, aber dafür kleingewerblichem Bezug. Was in Elbe-Elster und in der Prignitz niemanden aufregt, ist im Speckgürtel ein absolutes No-Go. Für die genannten Beispiele eine einheitliche gesetzliche Lösung zu finden, scheint nahezu aussichtslos, scheint unlösbar zu sein.
Womit wir wieder bei der Bundesratsinitiative wären: Bayern hat im letzten Sommer einen entsprechenden Antrag im Bundesrat abgegeben, bislang ohne Ergebnis.
Die Mehrheit in unserem Landwirtschaftsausschuss ist der Überzeugung, dass es eines weiteren, gleichlautenden Antrags aus Brandenburg nicht braucht - das ist auch meine Überzeugung. Was es aber definitiv braucht - und da sind wir wieder ganz lebensnah -, ist Aufklärung für Zugezogene und solche, die sich mit dem Gedanken eines Lebens auf dem Lande tragen.
Unsere Landesregierung zitiert gerne: „jwd - Jeder will dahin“. Das ist auch gut so. Wie aber wäre es einmal mit einem Leitfaden zum Thema: „Raus aufs Land - was kommt da auf mich zu?“ Wie Sie wissen, wohne ich in einem Dorf, und auch bei uns gibt es immer mehr Zuzug. Daher kann ich Ihnen sagen: Nur hinzuwollen reicht nicht. Das ist noch lange kein Garant für gute Integration und Nachbarschaft.
Aber nicht nur Neulinge auf dem Land, sondern auch Alteingesessene, die ihr Heimatdorf oft nur noch als Wohn- und Schlafstätte nutzen, müssen ihre Toleranzschwelle neu justieren. Das wird umso wichtiger, je mehr sich das Leben im und um das Dorf wandelt. Auch fehlt es immer wieder an der Erkenntnis, dass das Landleben nicht nur angenehm ist. Kurzum: Wir müssen alle etwas gelassener werden. Lieber einmal mit dem Nachbarn reden, anstatt ihn zu verklagen,
Eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes halten wir nicht für zielführend. Wir lehnen den Antrag daher ab und werben ausdrücklich für nachbarschaftliche Toleranz. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Hünich fort. Er spricht für die AfD-Fraktion. Bitte.
Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Liebe Zuschauer vor allen Dingen am Livestream! Man könnte auch sagen: Atme tief, die Luft ist selten. - So beschreibt man quasi den ländlichen Raum.
Wir haben im September - das hat Herr Philipp gerade gesagt - den Antrag schon beraten, ihn überwiesen - wir haben der Überweisung auch zugestimmt - und ihn dann im Landwirtschaftsausschuss lang und breit diskutiert. Ich glaube, es war auch eine ganz gute Diskussion, zumal wir einige Leute hatten, die sich - zumindest schriftlich - dazu äußern konnten.
Bereits damals hatte ich klargemacht, dass wir der Idee, die dahintersteckt, grundsätzlich sehr, sehr positiv gegenüberstehen, denn das hat ja auch etwas mit der Frage nach Identifikation mit dem ländlichen Raum zu tun - er ist aus unserer Sicht nämlich wichtig. Allerdings lassen sich Gerüche auf dem Land - das war auch im Landwirtschaftsausschuss das Thema - nicht so explizit definieren. Den einen stört die große Schweinemastanlage, den anderen unter Umständen das Bellen eines kleinen Hundes - all das kann damit gemeint sein. Das ist auch völlig in Ordnung, aber aus unserer Sicht ist das eben keine Definition.
Zur Frage: Brauchen wir diese Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz? Als ich damals hier eine Frage gestellt habe, haben Sie mir vorgeworfen, ich würde das mehr oder weniger vom Bayerischen Landtag übernehmen. Das stimmt schon.
- Ja, ja, es geht gar nicht um die negativen Aspekte. - Aus unserer Sicht - das hat auch die Diskussion im Landwirtschaftsausschuss gezeigt - ist es besser, wenn wir die Schiedsstellen stärken, wenn wir - das hatte Herr Philipp auch gesagt - versuchen, auf irgendeine Art und Weise diese Probleme außergerichtlich zu klären. Der grundsätzliche Klageweg - das hat ja auch die Anhörung gezeigt - ist ja offen.
Aus unserer Sicht ist der Antrag etwas zu kurz gesprungen. Wir haben uns damals enthalten, wir haben uns im Ausschuss enthalten und würden uns - logischerweise - auch jetzt enthalten. Wie in der Beratung im Landwirtschaftsausschuss gesagt wurde: Es wird immer darauf hingewiesen, dass es eine gute Idee ist, in irgendeiner Art und Weise auf das Thema einzugehen, also Gerüche und Geräusche im ländlichen Raum zu schützen. Sie sind ja auch schützenswert.
Aus unserer Sicht - über den Antrag meiner Fraktion reden wir ja dann; da bin ich gespannt, da haben Sie, glaube ich, 25 Minuten - geht es um Wertschätzung. Das größte Problem ist nämlich nicht der Geruch oder das Geräusch, sondern die mangelnde Wertschätzung des ländlichen Raums. Der ländliche Raum ist aus meiner bzw. unserer Sicht eben eine bedeutende volkswirtschaftliche Größe.
In diesem Sinne: Wir sind jetzt zum dritten Mal mit diesem Thema beschäftigt - zweimal im Plenum und einmal im Ausschuss -: Wir enthalten uns logischerweise aus den besagten Gründen. Der Antrag ist eine gute Idee - keine Frage.
Die Frage ist: Wenn wir uns in irgendeiner Art und Weise dafür einsetzen - darüber, wie man das macht, muss man noch nachdenken; das hatten wir Ihnen auch im Landwirtschaftsausschuss gesagt -, müssen wir gucken, wie wir die Schiedsgerichtsstellen dazu bringen, dass sie in dieser Situation aktiv werden. Ich glaube, dann kommen wir dahin, wo wir eigentlich hinwollen. - Danke.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir hier mehrfach über den Antrag diskutiert haben, hat sicherlich auch dazu beigetragen, dass wir mit Fug und Recht behaupten können, dass die ortsüblichen Gerüche und Geräusche nicht wirklich in Gefahr sind; sie werden nicht aussterben. Aber sie führen manchmal zu Konflikten und stehen im Mittelpunkt von Meinungsstreitigkeiten - das haben wir heute schon gehört. Trotzdem will ich einmal deutlich machen: Es geht nicht darum, dass wir sie komplett aus dem Brandenburger Dorfleben verbannen bzw. in der Verbannung sehen, denn sie sind sicherlich schützenswert. Deswegen einen herzlichen Dank an Sie, Frau Kollegin, und an die Fraktion der Freien Wähler, dass das Thema auch bei uns einmal eine entsprechende Rolle gespielt hat.
Kollege Hünich, Sie sprachen gerade davon, dass es Diskussionen und Streitigkeiten geben kann, wenn man das Landleben nicht wertschätzt. Ich glaube etwas anderes. Ich glaube, bei dem ein oder anderen geht es um eine gewisse romantische Vorstellung von Landleben, die zu Problemen führt. Wenn ich da wohne oder hinziehen möchte und eine Erwartung oder eine Vorstellung aus bunten Broschüren oder entsprechenden Fernsehbeiträgen habe, stimmt sie nicht ganz mit der Realität überein - nicht? Da gibt es eben ein paar Geräusche, da gibt es auch mal Erntetage, da gibt es letztendlich auch landwirtschaftliche Nutzung, die eine Rolle spielt, und es gibt die Tierhaltung, die auch mit Konsequenzen verbunden ist.
Ich glaube, dass eines am Ende im Mittelpunkt stehen muss: Im Dorf kennt man sich, in der Regel kennt man sich sogar sehr gut. Deswegen sollte man immer versuchen, Meinungsstreitigkeiten im Dorfleben auf dem „kurzen Dienstweg“ zu lösen - am besten am Gartenzaun. Natürlich wissen wir aus dem normalen Leben aber auch, Herr Vida: Man kann nicht alle Streitigkeiten lösen, auch wenn man manchmal ganz nah beieinandersitzt. Da ergeben sich Konflikte, die nicht einfach zu lösen sind. Aus meiner Lebenserfahrung kann ich das nur bestätigen.
Zum anderen: Wer im Dorf zu Hause ist oder dort zu Hause sein möchte - ganz klare Ansage -, muss sich mit den Gegebenheiten des Landlebens abfinden; er muss sie akzeptieren. Dass wir uns alle darüber einig sind, können wir aus der Debatte, die wir hier geführt haben, mitnehmen. Es kann nicht sein, dass jemand, der eine Vorstellung vom Dorfleben hat, die nicht der Realität entspricht, bestimmt, wo es langgeht. Wir sagen ganz klar: Man muss sich mit den Dorfrealitäten in diesem Fall auseinandersetzen und das in der Form auch klar erklären.
Am Ende des Tages geht es ja immer um die Frage, ob wir als Land Brandenburg bei einer Bundesratsinitiative aktiv werden,
um das auch rechtlich noch einmal etwas klarer zu regeln; das ist ja der eigentliche Ansatz Ihres Antrags. In den Stellungnahmen - das hat Kollege Philipp schon gesagt - haben wir kein Argument gefunden, um zu sagen: Es würde Sinn machen, jetzt mit einer solchen Bundesratsinitiative vorzugehen. - Deswegen sollten wir das in der Form nicht einfordern, auch deshalb nicht, weil wir glauben, dass es momentan nicht erfolgversprechend ist, etwas zu tun, was andere schon getan haben - allerdings mit mäßigem Erfolg. Aus diesem Grund sollten wir eher darauf setzen, das zum Beispiel über die Baunutzungsverordnung, die Geruchsimmissions-Richtlinie im Land Brandenburg - die ja existiert - zu regeln. Da haben wir genügend Grundlagen, damit Gerichte eben nicht gegen das Dorfleben oder gegen den dörflichen Geruchs- und Empfindungssinn entscheiden, sondern dafür - was bisher ja meist oder sehr oft der Fall war.
Ansonsten bleibt meine große Bitte an all diejenigen, die im Dorf zu Hause sind oder dort hinziehen wollen, dass man bedenkt: Das Dorfleben bringt neben der Harmonie, die man vor Ort hat - vielleicht auch im Dorfverein -, manchmal Dinge mit sich, die auch eine Rolle spielen und die man akzeptieren muss. - Wie Kollege Philipp sagte: Wir werden das Leben in der Gesellschaft nur dann meistern, wenn wir akzeptieren, dass jeder an einer gewissen Stelle auch kompromissbereit sein und die Dinge, wie sie sind, verstehen muss. - Deswegen lehnen wir Ihren Antrag in der Form ab, haben die Debatte aber sehr wohl genutzt, um das Thema noch einmal zu priorisieren und in die öffentliche Diskussion einzubringen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Schwarzenberg fort. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.