Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Wernicke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Warum meint die AfD, dass die Abgeordneten die Landesregierung auffordern sollen, sich zu den Beschlüssen des Landtags zu bekennen, wie es im Antrag heißt?
Ist es nicht so, dass die Landtagsabgeordneten die Beschlüsse fassen und die Landesregierung sie umzusetzen hat? Dazu braucht es kein Bekenntnis; das ist ein Arbeitsauftrag. Das will ich hier nur noch einmal zur Klarstellung sagen.
Was stand eigentlich in dem Ursprungsbeschluss? Da stand unter anderem, dass der Landtag die Anstrengungen der Landesregierung anerkennt, dass der Landtag weiterhin dringenden Handlungsbedarf sieht und dass Maßnahmenvorschläge
schnellstmöglich ausgearbeitet und realisiert werden sollen. Nun ja, diese vagen und unkonkreten Beschlussformulierungen haben also eine lange Tradition im Brandenburger Landtag. Seit wann müssen so selbstverständliche Dinge wie der Erhalt des Lebens- und Wirtschaftsraums und der Kulturlandschaft in Brandenburg eingefordert werden?
Vor ein paar Wochen hätte ich auf diesen Antrag mit einem Schulterzucken reagiert. Nun, seit einem Besuch im Spreewald, kann ich das nicht mehr so einfach. Dort ist das Projekt „Wildnis im Spreewald“ nicht nur im Gespräch; an seiner Umsetzung wird bereits gearbeitet. Aber das wird später noch einmal ein Thema sein.
Beide Problematiken verbindet, dass es an einer guten Öffentlichkeitsarbeit fehlt. In der Annahme - oder besser: mit der Unterstellung -, die Maßnahmen würden nur einen kleinen Teil der dort lebenden Menschen und einzelne örtlich betroffene Kommunen berühren, versucht das MLUK, Projekte umzusetzen, deren Auswirkungen großflächig Einfluss auf den Lebens- und Wirtschaftsraum einer Region und auf eine einzigartige Kulturlandschaft haben. Deshalb wundert es mich nicht, dass auch die Menschen im Oderbruch mit Argwohn auf teils völlig triviale Vorgänge schauen und hinter jedem zweideutigen Wort die Flutung des Binnenpolders Oderbruch vermuten.
Und ich ärgere mich zum einen darüber, dass die AfD hier versucht, solche Ängste zu schüren, und zum anderen darüber, dass das MLUK offenbar nicht erkennt, wie es mit seinem Vorgehen und Verhalten die Bürger verunsichert, verärgert und das Vertrauen verspielt.
Ich denke, fast jeder hier kann einer maßvollen Renaturierung geeigneter Flächen etwas abgewinnen, ob es sich nun um die erneute Vernässung bisher nicht landwirtschaftlich genutzter Moorgebiete oder die Schaffung von Freiräumen für die Wildnis handelt. Aber man könnte mittlerweile glauben, dass landwirtschaftliche Nutzflächen nur dann landwirtschaftliche Nutzflächen bleiben können, wenn sie für erneuerbare Energien genutzt werden.
Nehmen wir den Solarpark zwischen Neutrebbin und Gottesgabe: Direkt neben dem naturnahen Friedländer Strom, auf der Fläche eines alten Torfstichs, also auf einem trockenen Sumpfgebiet, steht nunmehr eines der größten zusammenhängenden Solarkraftwerke Ostbrandenburgs. Soll auch hier vernässt werden? Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger haben den Eindruck, dass es nur noch um den Schutz der Natur und den Klimaschutz geht, aber nicht mehr darum, ihren konkreten Lebensraum zu schützen.
Die Menschen vor Ort sorgen sich um ihre Heimat und um ihre Zukunft. Sie betrachten mittlerweile jede grüne Entscheidung mit Misstrauen und Argwohn. Das zumindest haben Sie erreicht. Der Antrag selbst ist nicht zustimmungsfähig.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Der Antrag der AfD-Fraktion spiegelt uns eine ureigene Angst der Menschen, die am Wasser siedeln, nämlich die Angst vor dem Hochwasser, die Angst, dass die Ernte verdirbt, dass es Hungersnöte gibt und dass das Haus in Mitleidenschaft gezogen wird, die Angst, dass alles, was man sich aufgebaut hat, durch das Wasser verloren geht. Diese Ängste werden von der AfD noch geschürt.
Auch wenn der Antrag heute nicht ordentlich eingebracht worden ist, möchte ich den Anlass nutzen, um über die umfangreichen Maßnahmen zu reden, die seit Jahren im Oderbruch umgesetzt werden, um Sicherheit vor dem Wasser zu schaffen. Man muss dazu wissen, dass das Geländeniveau des Oderbruchs heute unter dem Mittelwasserspiegel der Oder liegt und dass das ganze Be- und Entwässerungssystem nur durch ein ausgeklügeltes System aus Gräben, Stauanlagen und Schöpfwerken funktioniert. Trotzdem kam es in den sehr nassen Jahren 2008, 2010 und 2011 zu großflächigen und lang anhaltenden Ausuferungen auf Landwirtschafts- und Siedlungsflächen.
Das war die Geburtsstunde des Sonderprogramms Oderbruch, das die Landesregierung im Jahr 2009 aufgelegt hat, um die Vorflutverhältnisse zu verbessern.
- Wenn die Kollegen der AfD-Fraktion jetzt zuhören würden, wäre das sehr schön - denn Sie haben den Antrag eigentlich einbringen wollen.
Dieses Investitionsprogramm mit einem Umfang von 25,8 Millionen Euro finanziert den Ausbau von Gewässern auf einer Länge von 48 km. Dieses Programm wurde stetig fortgeführt, weil das Oderbruch uns das wert ist. Unter dem grünen Umweltminister Axel Vogel wurden die Finanzmittel noch einmal erhöht. Für dieses Jahr sind allein 2,3 Millionen Euro eingeplant - noch einmal 600 000 Euro mehr als letztes Jahr. Insgesamt wurden seit 2009 rund 18 Millionen Euro für 24 Einzelmaßnahmen eingesetzt. Weitere fünf Maßnahmen sind in Arbeit oder Vorbereitung.
Damit das ganze System nachhaltig funktioniert, wird im Landesumweltamt gegenwärtig ein Unterhaltungsrahmenplan für die
Gewässerunterhaltung erarbeitet. Dieser Unterhaltungsrahmenplan wird dann Richtschnur für die jährlichen Unterhaltungspläne des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch sein. Damit hier alle Belange berücksichtigt werden, gibt es für diesen Unterhaltungsrahmenplan eine projektbegleitende Arbeitsgruppe mit den relevanten Akteuren aus der Region. In Kombination mit der Ertüchtigung der Oderdeiche gegen ein 200-jähriges Oderhochwasser ist das Oderbruch damit heute einer der am besten vor Hochwasser und Vernässung geschützten Bereiche in Brandenburg.
Das alles wird gemacht, um diese alte und besondere Kulturlandschaft zu erhalten, die seit letztem Jahr auch zum Europäischen Kulturerbe gehört. Insofern ist Ihr Antrag inhaltlich überflüssig wie ein Kropf, denn die meisten Punkte werden bereits erfüllt.
Was wir aus Ihrem Antrag aber mit Sicherheit nicht umsetzen werden, ist Folgendes: Wir werden nicht die Zuständigkeiten in der Gewässerunterhaltung ändern, wir werden nicht die Nationale Moorschutzstrategie torpedieren, und wir werden nicht die polnischen Ausbaupläne an der Oder unterstützen. Im Gegenteil, wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Oder in einen guten ökologischen Zustand kommt, um weitere Umweltkatastrophen zu verhindern. Dabei sind die von Ihnen favorisierten Buhnen nicht das Mittel der Wahl. Und wir werden uns im Sinne des Klimaschutzes auch weiter dafür einsetzen, die Treibhausgasemissionen aus entwässerten Mooren zu vermindern.
Wenn Sie schlau wären, würden Sie das auch tun, denn die größte Bedrohung für die alte Kulturlandschaft des Oderbruchs ist der Klimawandel. Mit dem bevorstehenden Anstieg der Meereswasserspiegel wird es durch den Rückstau aus der Ostsee, der Oder und der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße irgendwann nicht mehr möglich sein, überschüssiges Wasser aus dem Oderbruch abzuleiten. Das deutet sich bereits jetzt an. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Oderbruch als Lebens- und Wirtschaftsraum wird von der Landesregierung in aller Konsequenz geschützt. Von daher kann ich Ihnen auch versichern, dass wir unverändert zum Landtagsbeschluss vom März 2012 stehen. Eines neuen Landtagsbeschlusses bedarf es daher nicht.
An dieser Stelle aber noch zwei oder drei Sätze über das von Frau Hiekel in fachlicher Hinsicht schon Gesagte hinaus: Aufhänger der Diskussion war der Erlass zur Festlegung differenzierter Hochwasserschutzziele vom 19. Januar 2022 - ein Erlass, der sich von der Fachabteilung des Ministeriums an das Landesamt für Umwelt richtete und in dem ausgeführt wurde, in welchem Ausmaß zukünftig bei Neubauten oder bei der Beurteilung bestehender Deiche das Schutzniveau zu bemessen ist.
Die darin festgelegten Schutzniveaus entsprechen zu 100 % den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gängigen Bemessungspraxis der letzten 30 Jahre, insbesondere der DIN 19712 - Flussdeiche - aus dem Jahr 2012 und der
DIN 1184 - Schöpfwerke - aus dem Jahr 1992. Beide Normen enthalten Angaben, die mit denjenigen in unserem Erlass identisch sind. Von daher hätte der Erlass auch einfach so formuliert werden können: Die DIN soundso und die DIN soundso gelten - Punkt, Feierabend. - Anscheinend hat es deswegen in der Öffentlichkeit Missverständnisse gegeben.
Aber jenseits dessen, dass wir diesen Erlass herausgegeben haben, ist festzuhalten, dass er für das Oderbruch überhaupt keine Relevanz hat. Denn für das Oderbruch gilt, dass die Oder ein Grenzgewässer ist, für das mit Polen ein festes und einheitliches Hochwasserschutzziel vereinbart wurde, nämlich Schutz vor einem Hochwasser, das statistisch gesehen einmal in 200 Jahren auftritt, ein sogenanntes HW 200, während für den Rest des Landes üblicherweise ein HW 100 für Siedlungsgebiete zugrunde gelegt wird. Daran werden wir nichts ändern, daran können wir nichts ändern. Das Oderbruch ist sicher.
Wir haben in der Diskussion - leider auch im Antrag der AfD - eine Vermischung der Oderhochwasser 1997 und 2000 und dem, was landläufig als Binnenhochwasser bezeichnet wird, nämlich die Starkregenereignisse Anfang der 2000er-Jahre und der 2010er-Jahre, die dazu geführt haben, dass wir ein Sonderprogramm zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch aufgelegt haben. Zu den Inhalten hat Frau Hiekel umfänglich ausgeführt.
Zur Frage der Gewässerunterhaltung - um auch das sehr deutlich zu sagen -: Die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung, für die wir zuständig sind, ist auskömmlich finanziert. Die bereitgestellten Mittel wurden nach 2007 kontinuierlich erhöht. Auch in diesem Jahr ist, gegenüber 2020, wieder eine Mittelerhöhung um ca. 270 000 Euro auf nunmehr 2,38 Millionen Euro, also um rund 10 %, eingeplant. Insgesamt hat der GEDO, der diese Mittel für uns verwaltet und ausgibt, seit 2016 Unterhaltungsmittel in Höhe von rund 800 000 Euro nicht genutzt. Das passiert immer mal wieder, weil es Vorhaben gibt, die nicht sofort verwirklicht werden können und aufs nächste Jahr verschoben werden müssen.
Aber Sie können daraus auch ersehen, dass die bislang zur Verfügung gestellten Mittel immer ausreichend waren. Dies wurde von dem GEDO-Geschäftsführer bei meinem Termin vor Ort am 17. Januar auch ausdrücklich bestätigt. Von einer Unterfinanzierung kann also in keiner Weise die Rede sein. Die Landesregierung steht uneingeschränkt zum Oderbruch und wird dafür auch weiterhin die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, Ihre Aufregung in allen Ehren, aber gerade von einer Bewohnerin des Oderbruchs - Frau Christin Augustin - hätte ich mehr erwartet.
(Frau Augustin [CDU]: Kristy! Ich heiße Kristy! - Frau Dan- nenberg [DIE LINKE]: Wir haben gewettet, dass er sich nicht entschuldigt!)
- Also, passen Sie auf: Es tut mir wirklich sehr leid, dass ich zu spät gekommen bin, das hätte ich an der Stelle schon noch gesagt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Sehr geehrte Brandenburger! Sehr geehrte Bewohner des Oderbruchs und darüber hinaus!
„Lebens- und Wirtschaftsraum des Oderbruchs weiterhin garantieren - Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung konsequent fortführen und ausbauen“ - Sie haben es schon besprochen, so lautet der Titel des heutigen Antrages der Alternative für Deutschland.