Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

ersten Mal ein Antrag zu dem Thema der sogenannten DDR-Garagen vor - zumindest, seit ich hier im Landtag bin. Das ist nicht verwunderlich, da es sich eigentlich nicht um eine brandenburgspezifische Angelegenheit handelt. Stattdessen sind in allen sogenannten neuen Bundesländern entsprechende Problemstellungen zu diesen Garagen gegeben.

Um mal eines klarzustellen: Die Eigentumsverhältnisse sind ausgelaufen. Es sind gar keine Eigentumsgaragen mehr, Herr Stefke. Das waren sie einmal; sie sind es aber nicht mehr.

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist ein Bundesgesetz und hat die Überleitung von DDR-Recht in Bundesrecht vorgenommen. In der DDR konnte bekanntlich das Eigentum an Grundstücken und an darauf stehenden Gebäuden auseinanderfallen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das in der Ursprungsfassung bekanntlich aus dem Jahr 1896 stammt und am 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist - und seit 1990 in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit hat -, ist das natürlich anders. Alle Mietverträge über Garagen, die nach dem 3. Oktober 1990 neu abgeschlossen worden sind, betreffen die heutige Problematik nicht mehr.

Betroffen sind die davor geschlossenen Verträge. Damals hatten die Gebäudeeigentümer auf fremdem Boden auf eigene Kosten Garagen errichtet. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist, hat unter anderem Regelungen zur Entschädigung getroffen. So wurden die betroffenen Garagennutzer mit dem Zeitwert der Garage entschädigt, wenn die Garage vom Grundstückseigentümer weitergenutzt werden sollte. Diese Regelung ist bereits Ende 2006 ausgelaufen. Die letzten noch bestehenden Regelungen hinsichtlich der Befreiung von der Pflicht, dass beim Abriss der Garage die vollständigen bzw. hälftigen Abrisskosten durch den Grundstückseigentümer zu tragen sind, liefen zum 3. Oktober 2022 bzw. 31.Dezember 2022 aus.

Nun stellt sich die Frage, ob es des vorliegenden Antrags der Freien Wähler überhaupt bedarf. Oder handelt es sich um nicht klar abgrenzbare rechtliche Bewertungen, die jeder Betroffene selbst klären muss, wenn es zum Streitfall kommt?

Fakt ist, dass nicht nur Kommunen Eigentümer von Grundstücken sind, auf welchen sich die sogenannten DDR-Garagen befinden. Mittlerweile sind es auch sehr viele Privateigentümer.

Ebenso klar ist, dass es einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen würde - diesmal muss ich Herrn Noack zustimmen; diesmal wäre es wirklich ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung -, wenn das Innenministerium die Kommunen, wie es die Freien Wähler weiter in ihrem Antrag fordern, eine Empfehlung, auf ordentliche Kündigungen bis zum 31. Dezember 2025 zu verzichten, geben würde.

Stattdessen ist der richtige Weg, dass in den betroffenen Kommunen die jeweilige Gemeindevertretung darüber abzustimmen hat, wie mit den im Eigentum der Kommune befindlichen Grundstücken umzugehen ist. So ist - entgegen der Auffassung der Freien Wähler - die juristische Lage klar. Es obliegt jedoch dem Grundstückseigentümer, wie er damit umgeht. Gerade im Falle der Grundstückseigentümerschaft von Kommunen bzw. kommunalen Trägern könnte natürlich eine pragmatische Entscheidung im Sinne der bisherigen Garagennutzer herbeigeführt werden. Jeder betroffene Garagennutzer, der sich im Unrecht fühlt, weil der Grundstückseigentümer eine nach seiner Auffassung unwirksame Kündigung ausgesprochen hat oder nach seiner Auffas

sung unberechtigterweise den kostenpflichtigen Abriss der Garage verlangt, wird individuelle Rechtsberatung bei qualifizierten Rechtsanwälten in Anspruch nehmen müssen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Zu dem Antrag der Freien Wähler können wir uns maximal der Stimme enthalten, da wir zwar die Grundintention teilen, dass die bisherigen Garagennutzer nicht mit den Abrisskosten belastet werden sollten. Aber wie dargestellt ist ein Rundschreiben des Innenministeriums, und dann noch mit den geforderten Positionen, der falsche Weg. Die kommunale Selbstverwaltung darf nicht angetastet werden. Aber in den Kommunen selbst kann im Rahmen der Gemeindevertretersitzungen mehr erreicht werden. Deswegen mein Aufruf an Sie, Herr Stefke - wir sitzen ja in derselben Gemeindevertretung -: Nehmen wir es doch gemeinsam mit und gucken mal! Wir haben bei uns auch viele solcher Garagen. Behandeln wir das Thema in den Kommunen!

(Beifall AfD)

Das Gleiche gebe ich Herrn Noack und den anderen Abgeordneten mit, die in Stadtverordnetenversammlungen sitzen.

Wir werden uns enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Schaller für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher! Vor allem: Lieber Kollege Stefke! Ich dachte, ich müsste erst in den Bundestag einziehen, um mal zu einem Bundesgesetz und zum Zivilrecht zu sprechen. Es ist schon ein Novum, was wir heute auf der Tagesordnung haben, denn natürlich ist sowohl das BGB als auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz etwas, was eigentlich nicht in unserer Kompetenz liegt.

Ich finde es natürlich spannend, dass wir einmal dazu reden dürfen, Herr Kollege, aber ich muss Ihnen leider sagen: Aus meiner Sicht ist das kein kommunalrechtliches Thema - überhaupt nicht. Ich rede gerne zu kommunalrechtlichen Themen, aber das ist keines.

(Münschke [AfD]: Jetzt sagt das auch noch ein Jurist! Das ist ja ein vernichtendes Urteil!)

Ich spreche Ihnen nicht ab, dass das Thema natürlich eine Relevanz hat, aber diese befindet sich schon auf dem - ich sage mal - absteigenden Ast, denn dieses Thema ist doch seit knapp 20, 30 Jahren - genau genommen seit 20 Jahren - höchst relevant. Wenn wir beide uns einmal die Zuschriften vornehmen, die Sie zu den Fällen bekommen haben, die können wir uns gern mal im Detail anschauen

(Stefke [BVB/FW]: Datenschutz!)

- anonymisieren Sie sie gerne! -, wette ich mit Ihnen, dass von zehn Fällen über die Hälfte schon gar nicht mehr unter das Schuldrechtsanpassungsgesetz fällt. Heutzutage gibt es diesen Irrglauben, aber die meisten Fälle fallen schon lange nicht mehr unter das Schuldrechtsanpassungsgesetz.

Sie müssen einmal die Historie betrachten: Es geht ja um Verträge - gar nicht so sehr um die Garagen, sondern um Verträge -, die zu DDR-Zeiten, also noch vor der Wiedervereinigung, geschlossen wurden. Man hat sie im Vertrauen darauf geschlossen, dass sie langfristig laufen, und hat sozusagen in diesem Vertrauen mit eigenem Geld eine Investition auf fremdem Eigentum, auf fremdem Grund und Boden getätigt. Von daher ist das zunächst einmal eine völlig verständliche Ausgangssituation.

Nach der Wiedervereinigung wurden die Garagen aber in den meisten Fällen weiterverkauft - dieses Wort werden Sie alle schon einmal gehört haben -, mit oder ohne Zustimmung der entsprechenden Grundstückseigentümer. Wenn irgendwann ans Licht gekommen ist, dass die Garagen schon weiterverkauft worden waren, hat man neue Verträge geschlossen usw. Diese Fälle werden Ihnen nicht unbekannt vorkommen; das war eigentlich ein ganz normaler Vorgang.

Ich sage Ihnen: All diese Verträge werden längst vom BGB abgedeckt; sie haben nichts mehr mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz zu tun. Davon abgesehen halte ich persönlich - das kann selbstverständlich gleich gern jemand anders sehen, ich warte ja schon auf den Redebeitrag -

(Heiterkeit des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

das Schuldrechtsanpassungsgesetz für einen ausgesprochen fairen Kompromiss: Man hat damals im Einigungsvertrag keine wirklich ordentliche und dauerhafte Regelung zu den Garagen treffen können; entsprechend brauchte es ja gerade dieses Schuldrechtsanpassungsgesetz. Dann hat man versucht, über Kündigungsschutzfristen, Entschädigungsregelungen und letztlich auch über Abrissbeteiligungen ein ausgewogenes System zu entwickeln.

Ich persönlich halte es für ausgewogen, und ich sage Ihnen auch, warum: Die Wiedervereinigung ist jetzt 32, 33 Jahre her. Nach wie vielen Jahren haben Sie denn so eine Garage abgeschrieben? Das ist Punkt eins. Wenn wir also über Entschädigungen reden: Wie viel sind diese Gebäude denn überhaupt noch wert? - Im Übrigen: Wenn Sie sich einmal anschauen, wie lange die Verweildauer von Garagenverträgen in der Bundesrepublik ist, kommen Sie nicht auf 30 Jahre - vielleicht kommen Sie gerade auf 30 Jahre, aber nicht auf 33. Ich denke, was man mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz erreichen wollte, ist schon seit 20 Jahren voll im Gange: Man hat neue Verträge geschlossen und entsprechend eine neue Regelung eingeführt.

Das bringt mich zu zwei konkreten Punkten Ihres Antrags: Ich halte dieses Thema nicht wirklich für regelbar, weil es letztlich ein Thema der Privatautonomie und des Zivilrechtes ist - und mit einem Rundschreiben wird es überhaupt nicht zu regeln sein. Ich habe in mancher Hinsicht ja sowieso meine Probleme mit Rundschreiben; das wissen Sie. Aber dass man damit in zivilrechtliche Belange eingreifen kann, halte ich für völlig ausgeschlossen - zumal Sie diese Rundschreiben auch an die Gerichte schicken müssten, die im Sinne der Unabhängigkeit der Justiz aber bitte auch anders entscheiden können werden.

Die meisten Verträge wurden - abgesehen davon, dass sie ja sowieso nicht mehr unter dieses Gesetz fallen - übrigens auch nicht

mit Kommunen, sondern mit Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften usw. geschlossen. Das erfordert eine Differenzierung - und nicht die Pauschalität Ihres Antrages. Ich spreche Ihnen nicht ab, dass Sie dieses Thema sehr, sehr ernst nehmen - nicht, dass Sie mich falsch verstehen. Aber es ist viel, viel komplexer, als Sie es hier gerade dargestellt haben.

Noch ein schöner, kleiner Funfact: In der DDR waren ja auch Garagengemeinschaften immer sehr üblich. Von deren Mitgliedern hat niemand einen Vertrag mit der Kommune oder der Wohnungsgesellschaft, sondern eigentlich sind diese Garagengesellschaften heutzutage nichts anderes als BGB-Gesellschaften, und diese haben den Vertrag mit der Kommune. Dieses Thema hat also viele unterschiedliche Facetten. - Ich will es nicht ins Lächerliche ziehen, ich sage Ihnen einfach nur: Ich finde es total spannend, ich habe auch damit zu tun, aber es ist eben viel komplexer.

(Stefke [BVB/FW]: Also, Sie plädieren für die Überweisung an den AIK! Verstehe ich Sie da richtig?)

Ich sage Ihnen: Aus meiner Sicht fallen die meisten Fälle - egal ob Sie sich auf das Schuldrechtsanpassungsgesetz oder auf das normale BGB beziehen - unter § 546 BGB, und das heißt: Sie sind durch die Nutzer selbst zu beräumen. Das ist normales Zivilrecht; das hat nichts mit öffentlichem Recht oder Ähnlichem zu tun. Es kann sein, dass die Rechtsprechung in Zukunft noch ein paar andere spannende Dinge dazu herausfindet, aber aus meiner Sicht sind die meisten Fälle längst geklärt und müssten eigentlich durch die Nutzer selbst beräumt werden. - Danke schön, Glück auf!

(Beifall CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Herr Abgeordneter Walter zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wundere mich ein bisschen über die Debatte, denn eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, kennen wir die DDR-Garagen, die Ende der 60er-Jahre gebaut worden sind - oft in Eigeninitiative, als Gemeinschaftsaufgabe - doch alle. Selbst ich kenne sie noch aus meiner Kindheit; ich habe mit Bällen gegen die Garagentore geschossen,

(Zuruf des Abgeordneten Stefke [BVB/FW] - Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

um zu schauen, ob sie standhalten. - Ich habe das Tor auch getroffen.

Die Garagen waren ja auch viel mehr als das, wie es hier gerade so ein bisschen - ich muss es wirklich so sagen - spröde dargestellt wurde: Es war ja nicht nur so, dass man dort Autos untergestellt und repariert hat, sondern ich glaube, jede und jeder von Ihnen kann eine Geschichte über DDR-Garagen und darüber, welche ganz persönliche Verbindung man dazu hat, erzählen. Bei mir sind es die Fußbälle und der Besitzer, der sich dann immer beschwerte, bei anderen ist es, dass man sich dort getroffen hat, dass sie ein Sozialraum und auch ein kultureller Raum waren.

Gerade beschäftigen sich auch viele Studien und viele Künstlerinnen und Künstler mit diesem Thema, deshalb kann ich sagen: Ich zumindest finde, dass man die Debatte heute dazu nutzen sollte, auch einmal zu sagen, dass DDR-Garagen ja eigentlich kulturelles Welterbe werden sollten -

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE und BVB/FW)

zumindest ein Teil davon, liebe Frau Kollegin Ministerin Schüle.

(Stefke [BVB/FW]: Das wird unser nächster Antrag!)

- Nee, nee! Das wird unser nächster Antrag! Den habe ich jetzt schon angekündigt; das ist unserer. Wir können ihn aber gern gemeinsam stellen.

Worum es aber tatsächlich geht - und deshalb ist es auch richtig, dass wir uns heute damit beschäftigen -: als ob es völlig neu wäre, dass wir uns hier mit Bundesthemen beschäftigen, wenn es eben ein Thema ist, das uns ganz konkret auch hier in Brandenburg beschäftigt.

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Deshalb auch vielen Dank für den Antrag an die Freien Wähler. Es ist jetzt schon ganz viel dazu gesagt worden. Es betrifft übrigens nicht nur Garagen, sondern auch Datschen und Kleingärten; das sollte man in der ganzen Debatte auch nicht vergessen.

Herr Schaller, Sie haben gerade gesagt, das Schuldrechtsanpassungsgesetz sei ein guter Kompromiss gewesen. Nein, es war kein guter Kompromiss, denn es hat eben nicht zu Rechtsfrieden geführt. Rechtsfrieden hätte es aus unserer Sicht gegeben, wenn man tatsächlich dafür gesorgt hätte, dass die Pächterinnen und Pächter die Grundstücke käuflich erwerben hätten können oder wenn sie ihnen übertragen worden wären. Das hätte Rechtsfrieden geschaffen.

Klar, Sie haben hier schon über einige Dinge gesprochen, doch ich will noch einmal darauf hinweisen - der Kollege Noack von der SPD hat es ja schon getan -: 2014 hat die rot-rote Landesregierung - vertreten durch Herrn Dr. Markov - darum gerungen, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in zwei wichtigen Punkten zu organisieren: Erstens sollte die Kündigungsfrist um drei Jahre verlängert und zweitens klar geregelt werden, dass die Garagennutzer künftig grundsätzlich von den Kosten der Beseitigung befreit werden. Im Bundesrat gab es eine deutliche Mehrheit für dieses Gesetz; im Bundestag wurde es abgelehnt, und das ist ärgerlich.

Warum beschäftigen wir uns damit? Zum 01.01.2023 sind die letzten Regelungen ausgelaufen - und da können Sie sagen, was Sie wollen: Es gibt jetzt natürlich Unsicherheiten. Und, lieber Herr Schaller, es ist auch so, dass das gerade jede Kommune anders handhabt, und das ist ein Problem.