Wenn jede Kita eine Fachkraft mit Qualifizierung für Kinderrechte und Kinderschutz hätte, wäre das ein enorm wichtiger Schritt. Aber es kann auch nicht alleine auf den Schultern dieser Fachkräfte liegen. Das ganze Team muss genau und verbindlich wissen, was kinderrechtsbasiertes pädagogisches Handeln ist und was nicht: Zum Essen zwingen - geht nicht. Auf Stühle und in Betten zwingen - geht nicht. Vor anderen beschämen - geht nicht. In jedem Team muss klar sein, welches pädagogische Handeln erwünscht, geduldet, methodisch-didaktisch begleitet oder arbeitsrechtlich sanktioniert wird. Es gibt viel zu tun.
Das hat uns spätestens die BiKA-Studie vor Augen geführt, die Kinderrechte in Alltagssituationen in Krippen deutschlandweit untersucht hat. Die Ergebnisse waren ernüchternd und erschreckend. Gerade in alltäglichen Situationen, die im Zusammenhang mit Grundbedürfnissen der Kinder wie Essen, Schlafen oder Toilettengang stehen, tritt oft übergriffiges Verhalten des pädagogischen Personals auf. Im Rahmen der Studie wurde im Video festgehalten, wie Kinder fixiert wurden, wie nicht auf Widerstand von Kindern reagiert wurde, wenn sie nichts essen wollten, sondern weitergefüttert wurde. Bedürfnisse von Kindern wurden ignoriert, es wurde nicht grenzwahrend assistiert und oft auch nicht angemessen auf Ausgrenzung unter den Kindern reagiert. Ich bin mir sicher, viele der hier Anwesenden im Plenarsaal haben jetzt selbst unangenehme Erinnerungen an ähnliche Erfahrungen. Oft sind es unreflektierte Gewohnheitshandlungen im anstrengenden pädagogischen Alltag, aber sie müssen abgestellt werden.
Oft fehlt es auch einfach an Wissen über Kinderrechte. Aber auch in Settings, in denen man annehmen könnte, dass sie besonders für die Verwirklichung des Rechts auf Partizipation geeignet sind, geschieht genau das nicht automatisch. Eine ganz neue Studie ist gerade in der Zeitschrift „Frühe Bildung“ erschienen, die die Interaktionsprozesse in Morgenkreisen analysiert hat. Die Ergebnisse zeigen auch hier, dass die Zeit nur in sehr seltenen Fällen genutzt wird, um mit den Kindern gemeinsam Tagesstruktur und -ablauf sowie Aktivitäten abzustimmen. Das finde ich besonders wichtig. Frau Dannenberg hat es schon erwähnt: Einrichtungen, die die Partizipationsrechte von Kindern am besten sichern, sind auch die Einrichtungen, in denen Schutzrechte von Kindern gewährleistet werden. Konzepte und Prozesse in Kitas können unmittelbar dabei unterstützen, das schnell zu verbessern.
Zum Abschluss noch ein Wort zur Schule: Darauf, dass wir die Kinderrechte ins Schulgesetz bringen werden, bin ich wirklich stolz!
Denn auch hier gilt: Es gibt viel zu tun bei der Interaktionsgestaltung mit Kindern im Unterricht und in den Pausen. Lehrerinnen und Lehrer haben hier eine große Verantwortung dahin gehend, Beschämung, Diskriminierung und Ausgrenzung zu vermeiden, zu erkennen und Schutz zu gewährleisten. Abwertung zerstört übrigens häufig auch Lernmotivation und mindert die Leistungsfähigkeit der Kinder.
Auch hier sind es oft die kleinen sozialen Mikrosituationen, die die Autonomie, die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Kinder untergraben. Wir sind mit diesem Antrag einen wichtigen
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Augustin für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der besondere Schutz von Kindern, die Stärkung ihrer Rechte sind uns allen ein Herzensanliegen. Es macht sprachlos, wütend, betroffen, wenn wir von Kindeswohlgefährdung, sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigung erfahren. Trotz allem sind gerade die Schwächsten und Kleinsten in unserer Gesellschaft davon betroffen - jeden Tag, jede Stunde, wahrscheinlich auch jetzt - und erhalten, obwohl sie sie benötigen, keine Hilfe.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gerade auf Bundes-, aber auch auf Landesebene haben sich in den letzten Jahren verbessert: Prävention, die Begleitung von betroffenen Kindern und die weitere notwendige Betreuung sind verbessert worden. Wir alle wollen Kinder vor Übergriffen und Vernachlässigung schützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Kinderschutz ist mir schon seit der letzten Legislaturperiode ein besonderes Anliegen, und ich stehe auch zu meinem Wort, dass die Kinderrechte für mich ins Grundgesetz gehören.
Ich bedauere sehr, dass dies auf Bundesebene unter der Großen Koalition letztendlich wegen Detailfragen nicht mehr zustande kam. Dies wäre ein wichtiger Baustein gewesen, um Kinder besser zu schützen und ihre Rechte zu wahren, denn nein, sie sind eben keine kleinen Erwachsenen. Daher ist diese Forderung nach wie vor so wichtig.
Gerade Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Jahren in so vielen Aspekten zurückstecken. Deshalb brachten wir - auf besonderen Wunsch der CDU - mit den Koalitionsfraktionen unter anderem die Anträge „Kindeswohl im Blick behalten“ sowie „Lehren aus der Pandemie ziehen - Familien stärken“ hier im Plenum ein.
Als Bildungsausschussvorsitzende war es mir schon vergangenes Jahr ein großes Anliegen, dass wir ein Fachgespräch zum Thema Kinderschutz durchführen. Das haben wir unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auch getan, um den Istzustand zu erfahren: Welche Beratungsstrukturen und Präventionsmaßnahmen gibt es überhaupt? Was müssen wir noch machen, um unsere Kinder besser schützen zu können? Im Januar dieses Jahres war es dann so weit: Wir haben das Fachgespräch durchgeführt. Allein durch den Kreis derer, die wir eingeladen haben, haben wir gemerkt, wie breit der Bereich Kinderschutz überhaupt ist: Anwesend waren Annelie Dunand von STIBB e. V., die Fachstelle Kinderschutz und der Bereich Frühe Hilfen, und auch die LandesKinder- und Jugendbeauftragte, Katrin Krumrey, die heute auf der Tribüne sitzt, durfte nicht fehlen, da sie gemäß Beschluss des
Koalitionsantrages - das möchte ich in Erinnerung rufen - auch den Kinderschutz abdeckt. Das ist übrigens etwas, was kopiert wurde: Das haben wir als Koalitionsfraktionen eingebracht, und das macht jetzt auch das Land NRW.
Richtig, wir waren die Ersten - und das ist ein gutes Vorbild. Ähnliches gab es schon in anderen Bundesländern, aber in dem Ausmaß, liebe Katrin Krumrey, ist das wirklich wirkungsvoll und auch wichtig.
Das Fachgespräch im Januar hat weitere Anregungen gegeben. Mit Blick auf den vorliegenden Antrag, den fünf Fraktionen gemeinschaftlich tragen, sage ich aber ganz bewusst: Er ist nur ein Puzzleteil im sehr großen Komplex des Kinderschutzes. Der vorliegende Antrag befasst sich vor allem - wir haben es von meinen Vorrednerrinnen der Koalitionsfraktionen und von Katrin Dannenberg gehört - mit dem Schutzbereich in den Institutionen Kita und Schule. Diese haben - dank der gesetzlichen Vorgaben - entsprechende Schutzkonzepte vorzuhalten.
Das klingt doch sehr gut. Wie sieht es aber vor Ort aus? Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Märkisch-Oderland, den ich als stellvertretende Vorsitzende oftmals leiten darf, sowie der dortige Unterausschuss Jugendhilfeplanung haben kommende Woche die Kinderschutzstatistik auf der Tagesordnung. Als Vorsitzende des Unterausschusses habe ich schon letzte Woche in die Statistik schauen können und mit der Jugendamtsleiterin und den Unterausschussmitgliedern gesprochen. Die Zahlen sind wieder gestiegen: Die Meldungen von Kindeswohlgefährdungen und tatsächlichen Übergriffen, der notwendige Einsatz, um Kinder zu schützen - all das ist wieder gestiegen.
Was mich aber auch erschrocken hat, war der Umgang damit - das haben die Vorrednerinnen schon ausgeführt -: Die Fachkräfte wussten nicht, wie sie damit umgehen sollen. Sie machten anonyme Meldungen. Das dürfen Fachkräfte gar nicht; das sollen sie gar nicht. Aber warum machen sie das? Sie wissen nicht, wie sie besser handeln können, und haben Angst vor Übergriffen. Das kann uns nicht kaltlassen. Deswegen ist der vorliegende Antrag so wichtig.
Wenn ich dies auch nur aus einem Landkreis geschildert bekomme, können wir nicht ruhig bleiben. Daher ist es so wichtig, die bestehenden Möglichkeiten zum Schutz der Kinder zu stärken und zu verbessern. Dazu zählt unter anderem, die Fachkräfte zu sensibilisieren: Wir müssen dafür sorgen, dass sie zielsicher wissen und darin gestärkt werden, wie sie mögliche Kindeswohlgefährdungen erkennen, was genau zu tun ist und wie am besten Abhilfe geschaffen werden kann. Daher wollen wir die Vernetzung aller am Kinderschutz beteiligten Akteure weiter verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Kinderschutz ist mir sehr wichtig. Nicht zuletzt seit den erschreckenden Meldungen von sexuellen Übergriffen auf Kinder und dem Fund von viel Datenmaterial - gerade in NRW und Brandenburg - ist ein sehr enges, intensiv zusammenarbeitendes Netzwerk der kinderschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU und CSU entstanden. Wir tauschen uns fast wöchentlich aus, weil es notwendig ist. Gemeinsam streben wir mehr Schutz auf allen Ebenen an. Der vorliegende Antrag stellt dabei für mich nur einen Aspekt in diesem großen Feld dar. Andere wichtige Maßnahmen zum Kinderschutz wie das Ausführungsgesetz zum Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz werden wir noch umsetzen. Im Koalitionsvertrag war ursprünglich auch ein eigenes Kinderschutzgesetz vorgesehen.
Kinderschutz und die Prävention von Vernachlässigung, Gefährdung oder sexuellen Übergriffen betreffen nicht nur die Bereiche Kita, Schule oder Sportverein - es geht noch weiter. Das soll und wird weiter in unserem Fokus bleiben und weitere entsprechende parlamentarische Initiativen erforderlich machen. Jedes einzelne Kind, das vor einem Übergriff bewahrt werden kann, jedes Kind, dem nach der Erfahrung eines schrecklichen Übergriffes schnell und angemessen geholfen werden kann, sollte unsere Anstrengung mehr als wert sein. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Petra Budke fort. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Liebe Katrin Krumrey! Im Februar dieses Jahres hörte ich im Radio die Geschichte von Marion Princk und war zutiefst berührt; sie ähnelt sehr stark der Geschichte von Johanna. Marion Princk berichtete, dass sie von Kindheit an bis ins Erwachsenenalter schwerste sexualisierte Gewalt erlebte. Sie wurde jahrelang von ihrem eigenen Vater vergewaltigt. Obwohl Mutter und Großeltern davon wussten, schauten alle weg. Auch in Kita und Schule fiel angeblich nichts auf. Niemand half dem kleinen Mädchen oder später der jungen Frau. Erst nach dem Tod des Vaters, als erwachsene Frau, konnte sie Hilfe suchen und die traumatischen Erfahrungen aufarbeiten. Heute engagiert sie sich in einem Opferschutzverein für Betroffene.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder findet häufig im Familien- und Freundeskreis statt. Die Dunkelziffer ist hoch. Es ist entscheidend, dass wir Gewalt gegen Kinder möglichst frühzeitig aufdecken und stoppen - dass es gar nicht erst zu jahrzehntelangen Leidensgeschichten wie im Fall von Marion Princk kommt.
Deshalb müssen wir Kinderrechte und Kinderschutz in Kitas und Schulen stärken. Erst kürzlich meldete das Bildungsministerium aktuelle Zahlen zu den Missständen in Brandenburger Kitas. Demnach ist die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle im letzten Jahr deutlich gestiegen. 82 Meldungen von übergriffigem Verhalten von Beschäftigten gegenüber Kindern gingen ein. Gewalt gegen Kinder kann auch heißen, dass Kinder eingesperrt oder zum Essen oder Toilettengang gezwungen werden; Elske Hildebrandt hat das sehr gut ausgeführt. Auch Gewalt und übergriffiges Verhalten unter Kindern wurden deutlich häufiger gemeldet. Das muss nicht unbedingt heißen, dass die Zahlen tatsächlich gestiegen sind; das kann auch ein Indiz dafür sein, dass das Problem inzwischen eine höhere Aufmerksamkeit und Sensibilität bekommt - und das ist gut so.
Im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport fand im Januar ein Fachgespräch zu Prävention und Beratungsstrukturen im Kinderschutz statt. Dabei ging es um Kinderrechte und Kinderschutz in Kitas und Schulen, Vereinen und Jugendhilfeeinrichtungen.
Zwar hat das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu einer Verpflichtung der Einrichtungen geführt, Gewaltschutzkonzepte zu erstellen und Beschwerdemöglichkeiten zu etablieren. Doch - wir haben es gehört - häufig fehlt es noch an Wissen, Problembewusstsein, klaren Abläufen oder gut funktionierenden Netzwerken. Deshalb legen heute fünf Fraktionen gemeinsam den Antrag „Kinderrechte und Kinderschutz in Schulen und in Kindertageseinrichtungen stärken“ vor. Danke besonders an Kathrin Dannenberg und die Fraktion DIE LINKE für die Initiative!
Erstens. Wir wollen mehr Fachkräfte zu Kinderschutz und Kinderrechten ausbilden. Das soll über ein auf Kitas und Schulen abgestimmtes Qualifizierungsprogramm in Kooperation mit den Hochschulen erfolgen.
Zweitens. An allen Schulen, Kitas sowie Einrichtungen der Jugendhilfe und des Sports sollen Kinderschutzkonzepte gesetzliche Pflicht werden.
Drittens. Wir prüfen, wie die Kooperation zwischen dem Gesundheitsbereich und der Jugendhilfe verbessert werden kann, beispielsweise durch Kinderschutzberatungen an Kliniken und interdisziplinär arbeitende Kinderschutzambulanzen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Wir brauchen eine Stärkung der Kinderrechte und des Kinderschutzes, um Kinder vor Vernachlässigung sowie vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt zu bewahren - damit Kindern wie Marion Princk in Zukunft früher geholfen wird. - Danke.
Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Nicklisch spricht jetzt für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Katrin Krumrey! Zuerst möchte ich mich bei den Kollegen und Kolleginnen dafür bedanken, dass wir es geschafft haben, diesen Antrag gemeinsam einzubringen, denn Kinderschutz ist ein Dauerbrenner.
Perspektivisch müssen wir den Kinderschutz noch mehr stärken, und das ist heute eine gute Gelegenheit dafür. Kinderschutz und Kinderrechte finden nicht nur im häuslichen Umfeld statt, sondern auch in den Schulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule und verbringen den größten Teil des Tages dort. Sie erleben spannende Abenteuer, schließen Freundschaften und sammeln gleichzeitig wichtige Erfahrungen für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Die Erzieher und Lehrer begleiten die Kinder im täglichen Tun und stellen somit wichtige, enge Bezugspersonen für die Kinder dar. Daher sind Fachkräfte in besonderem Maße für das Wohl unserer Kinder verantwortlich. Kinderrechte und Kinderschutz in Einrichtungen sind also eine wichtige
und gleichermaßen anspruchsvolle Aufgabe; denn wir müssen Kinder und Jugendliche vom ersten Lebenstag an als vollwertige Menschen begreifen
und zugleich mit ihren spezifischen Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnissen umgehen. Die freie Entfaltung der Kinder muss gefördert werden. Gleichermaßen muss der Schutzaspekt gewährleistet sein. Das Netzwerk Gesunde Kinder im Land Brandenburg setzt dies bereits für Kinder im Alter von null bis drei Jahren mit den ehrenamtlichen Familienpaten als gutes Beispiel um.