Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Herr Büttner ist darauf eingegangen, dass wir erst einmal Begegnungsstellen ausbauen müssten. Ich habe mir dazu aufgeschrieben, dass wir in diesem Haus hierzu diverse Anträge vorgelegt hatten: zweigleisiger Ausbau, Brückenneubau, Elektrifizierung insbesondere der S-Bahn-Außenäste - Stichwort i2030. All das haben Sie abgelehnt. Das verstehe ich nicht. Einerseits werfen Sie uns das vor, andererseits lehnen Sie die Anträge, die wir hierzu eingebracht haben, ab. Das passt nicht zusammen.

(Beifall BVB/FW)

Anscheinend wurde es einfach nicht verstanden: Diese On-Demand-Verkehre - ich übersetze es noch einmal: diese Bedarfsverkehre - fahren nicht einmal pro Stunde oder alle 30 Minuten, sondern nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger sie einfordern.

(Zuruf des Abgeordneten Lakenmacher [CDU])

Das ist die Chance, die ländlichen Räume endlich anzubinden und zu erschließen.

(Wernitz [SPD]: Nein, das ist falsch!)

Herr Rostock - das muss ich noch einmal sagen -, Sie sind darauf eingegangen und haben gesagt, wir machten hier standardisierte Vorgaben und müssten die Taktfrequenz des RE 1 reduzieren. Das ist nun wirklich Unsinn - Unsinn!

(Beifall BVB/FW - Rostock [B90/GRÜNE]: So steht es im Antrag!)

Wir haben geschrieben, das sei „mindestens im Stunden- oder Halbstundentakt zu realisieren“. Natürlich muss das Rückgrat des ÖV-Systems, also die Schienenpersonennahverkehrsverbindungen - im Idealfall auch die Expressbusse -, noch öfter fahren - das ist doch gar keine Frage -, denn ich will ja, dass der Mensch, der vom Bauernhof an die Linie, an den Bedarfsverkehr, an den Bahnhof gebracht wird, dort möglichst schnell wegkommt und möglichst keine lange Warte- und Umsteigezeit hat. Das ist doch selbstverständlich.

(Beifall BVB/FW - Lakenmacher [CDU]: Das habe ich jetzt nicht verstanden! - Allgemeine Unruhe)

Wir können mit diesen Modellen - ich bedauere sehr, dass Sie es entweder nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen - erstmals - das muss man dreimal unterstreichen: erstmals! - überall, im ganzen Land, Mobilität bis zum letzten Bauernhof ermöglichen und das zugleich finanzierbar gestalten. Das ist der Knackpunkt: Es wurde uns vorgeworfen, wir forderten mehr Geld. - Nein, tun wir nicht! Wir fordern nur die Umstellung.

(Anhaltende Unruhe)

Meine Damen und Herren, könnten Sie bitte Ihre Zwiegespräche einstellen?

(Rüter [SPD]: Machen wir!)

Zum Abschluss gehe ich noch kurz auf Herrn Rostocks Aussage ein: Sie haben einerseits gesagt, all das sei so nicht möglich, andererseits, all das machten Sie schon. - Sie haben gesagt, es gebe schon Pilotprojekte, es sei in den Achsenzwischenräumen mit den PlusBussen schon ganz viel auf den Weg gebracht. Dann haben Sie es leider auch nicht verstanden, denn PlusBusse sind Verbindungslinien im Sinne von Expressbuslinien, zu denen die On-Demand-Verkehre führen müssen, wenn keine Schiene vorhanden ist.

(Anhaltende Unruhe)

Was denn nun? Sie haben uns erst vorgeworfen, es gehe alles nicht, es sei nicht finanzierbar, dann sagen Sie: Sie machen alles schon. - Beides geht nicht.

(Beifall BVB/FW)

Wie gesagt: Ich freue mich nach wie vor über Ihre Vorschläge und wünschte mir für die Menschen in Brandenburg - insbesondere in den ländlichen Räumen - sehr, dass alle, die hier geredet haben, auch einmal eigene Vorschläge zur Frage machten: Wie schaffen wir es, Mobilität bis zum letzten Bauernhof, also überall in Brandenburg, zu realisieren

(Zuruf)

und gleichzeitig zu finanzieren? - Wir sind zutiefst davon überzeugt - das zeigen die Pilotprojekte wie der Dalli-Bus -, dass das geht. Deswegen werden wir im Landkreis Oder-Spree den DalliBus hoffentlich bald - sehr zeitnah - über unseren Nahverkehrsplan auf den gesamten Landkreis ausdehnen. Wenn das in Brandenburg insgesamt bisher von Ihnen nicht gewünscht wird …

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

… - letzter Satz -, dann demonstrieren wir Ihnen gern, wie das funktioniert. Und ich freue mich schon zu sehen, dass Sie das dann übernehmen wollen.

Wir sind am Ende der Rednerliste und kommen zu den Abstimmungen.

Ich lasse erstens über den Antrag „Jeder muss hinkommen - Reisezeiten von Brandenburger Mittel- und Oberzentren nach Berlin von maximal 60/90 Minuten“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/7633, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag „Jeder muss wegkommen - Mobilität für jeden“ der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/7635. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/7689. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei vier Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 23. Obwohl Sie wahrscheinlich eine Pause dringend nötig hätten - wenn man sich den Geräuschpegel von eben vergegenwärtigt -, denke ich, dass wir so gut in der Zeit liegen, dass wir Tagesordnungspunkt 24 noch vor der Mittagspause abhandeln können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf.

TOP 24: Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/7619

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragsstellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Block.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auch hier im Saal!

„Es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder Mensch, der Macht in Händen hat, geneigt ist, sie zu missbrauchen. Er geht so weit, bis er Schranken findet.“

Dieses Zitat wird Montesquieu zugeschrieben, und diese Erkenntnis hat auch heute noch Bestand.

Meine Damen und Herren, dass es ausgerechnet die Justizministerin des Landes Brandenburg ist, die sich nicht an geltende Gesetze gebunden fühlt, die Entscheidungen eines Gremiums -

des Richterwahlausschusses - ignoriert, die Gerichtsentscheidungen nicht akzeptiert und aus einem persönlichen Bestreben heraus, Recht zu behalten, ihre Rolle als Politikerin und Ministerin verkennt, um mit allen rechtlichen Mitteln die Versetzung zweier Richter zu betreiben, ist ein sehr großes Problem.

(Beifall DIE LINKE sowie des Abgeordneten Dr. Zesch- mann [BVB/FW])

Dass uns im Rechtsausschuss Stellungnahmen von Richterverbänden erreichen, von mehreren Anwaltsvereinen, von Verdi, die vor einer Beschädigung des Ansehens der Rechtspflege und des Rechtsstaats, vor einem Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz und der Infragestellung der Gewaltenteilung warnen, ist für uns Anlass zum Handeln.

Worum geht es eigentlich? Der Landtag hat auf Bestreben der Justizministerin nach einer sehr kontroversen Debatte eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Das Arbeitsgericht Eberswalde, das nach Vorstellung der Ministerin ganz entfallen sollte, wurde im Ergebnis der intensiven Debatten zu einer Zweigstelle des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder). Das heißt, das Gericht bleibt als Standort erhalten, und es wird dort auch weiterhin Recht gesprochen. Die Richterinnen und Richter gehören organisatorisch jedoch zum Arbeitsgericht in Frankfurt (Oder).

Einen großen Anteil an dem Erhalt des Gerichts in Eberswalde haben zwei Richter, die sich sehr aktiv gegen die Schließung des Standorts und auch gegen die Reform ausgesprochen haben, die in diesem Zusammenhang schon mit Disziplinarverfahren zu kämpfen hatten, die seit vielen Jahren - in einem Fall seit 30 Jahren - in Eberswalde Recht sprechen, die dort leben, arbeiten und im Übrigen nur noch wenige Jahre bis zur Pensionierung zu arbeiten haben.

Nach dem Willen der Justizministerin sollen beide Richter nicht mehr an der Zweigstelle in Eberswalde Recht sprechen, sondern in die Arbeitsgerichte in Neuruppin und Cottbus versetzt werden. Das konnte man als eine Reaktion auf den Einsatz in der Debatte verstehen. Gegen die Versetzung sprachen sich aber aus vielen anderen Gründen die Richter, die Gleichstellungsbeauftragte und der Richterpräsidialrat aus. Auch der Richterwahlausschuss, der nach dem Gesetz bei Versetzungen beteiligt werden muss und aus Abgeordneten und Vertretern der Justiz besteht, lehnte den Versetzungsvorschlag der Ministerin ab - zwei Mal.

Statt dieses demokratische Votum zu akzeptieren, versetzte die Ministerin die beiden Richter jedoch selbst, mit der Begründung, dass der Richterwahlausschuss gar nicht zuständig gewesen sei und die entsprechende Norm in dem brandenburgischen Gesetz, das die Beteiligung verlangt, verfassungswidrig sei. - Das allein ist schon ein starkes Stück.

Die Richter wehrten sich gerichtlich gegen die Versetzung und bekamen Recht. Das Richterdienstgericht teilte der Ministerin klar mit, dass ihre Rechtsauffassung unhaltbar und sie an die Gesetze gebunden sei. Statt jedoch spätestens jetzt zu verstehen und dem Richterwahlausschuss den Vorschlag zu unterbreiten, die Richter in das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) zu versetzen und die Sache damit zu beenden, ging die Ministerin mit der gleichen Begründung in die Beschwerde und verlor erneut, und zwar voll umfänglich vor dem Richterdienstgerichtshof am Oberlandesgericht. Aber auch dann kam keine Einsicht.

Stattdessen nutzte sie den durch ihr Vorgehen inzwischen eingetretenen Zeitablauf, um eine Amtsenthebung der beiden Richter zu bewirken, die angeblich alternativlos sei - was sie nicht ist

und nicht war, da es immer andere Wege gegeben hätte, das Problem zu beheben. Sie hätte es nur wollen müssen. Es gab auch Angebote der Richterinnen und Richter. Auch in diesem Fall wird es also wahrscheinlich eine gerichtliche Entscheidung geben müssen, weil alle Angebote an der Uneinsichtigkeit der Ministerin gescheitert sind.

Meine Damen und Herren, zu den Grundfesten der Demokratie gehört die Gewaltenteilung, und wir können es uns gerade jetzt, in der aktuellen Situation, in der von der extremen Rechten auch hier im Parlament demokratische Werte, Normen und Gepflogenheiten infrage gestellt werden, nicht leisten, an den Grundfesten der Demokratie zu rütteln, schon gar nicht aus reinem Eigennutz.

(Beifall DIE LINKE sowie des Abgeordneten Dr. Zesch- mann [BVB/FW])

Wir Parlamentarier müssen die Demokratie und die Mitbestimmung, die Gewaltenteilung stärken, und genau das macht der vorliegende Gesetzentwurf, indem er den Richterwahlausschuss nicht nur bei der erstmaligen Einstellung und Berufung in das Amt, bei Versetzung und Beförderung, sondern auch bei der viel schwerwiegenderen, folgenreicheren Entscheidung der Amtsenthebung beteiligt.