Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Frage Nummer zwei: Ich brauche von Ihnen keine Belehrung, was wir 2011 gemeinsam verabredet haben, um das Richtergesetz zu ändern. Da waren Sie noch nicht im Landtag, Frau Block. Damals haben wir hier fraktionsübergreifend den Katalog der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Richtergesetz erweitert, und zwar mit den Stimmen der Linkspartei, der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP. Da haben wir etwas für die Richterinnen und Richter sowie die Selbstverwaltung der Justiz getan. Insofern brauche ich von Ihnen keine Belehrung, wie wir mit der Selbstverwaltung der Justiz umgehen.

(Beifall CDU - Kretschmer [DIE LINKE]: Treffer! - Walter [DIE LINKE]: Wenig Logik, aber okay!)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Herr Abgeordneter Vida, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist zutiefst bedauerlich, dass diese Gesetzesänderung nicht nur eine Daseinsberechtigung hat, sondern sogar zwingend notwendig ist, um die Unabhängigkeit der Richter und damit nicht weniger als eine funktionierende Gewaltenteilung in unserem Land sicherzustellen.

(Beifall BVB/FW)

Die richterliche Unabhängigkeit ist eine der wichtigsten Lehren aus unserer Vergangenheit. Kein Richter darf jemals Angst haben, wegen seiner Rechtsprechung oder anderer Äußerungen aus dem Amt entfernt oder versetzt zu werden.

(Beifall BVB/FW)

Um dies sicherzustellen, gibt es hier in Brandenburg den Richterwahlausschuss. Vertreter der Richterschaft, der Anwaltschaft und des Landtages beraten in diesem Gremium darüber, ob Veränderungen in der Richterschaft notwendig und angemessen sind.

Und, Herr Eichelbaum, es war nicht Inhalt der Arbeitsgerichtsreform, dass die Mitwirkungsrechte des Richterwahlausschusses ausgehöhlt werden. Das hat die Ministerin ganz allein getan.

(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)

Wenn man den Sinn dieses Gesetzes im Hinterkopf hätte, sollte man wissen, dass diese Änderung eigentlich gar nicht notwendig ist. Dass wir aber darüber reden müssen, zeigt, welchen Schaden die Grundsätze der Gewaltenteilung, der richterlichen Unabhängigkeit und der Rechtsstaatlichkeit durch das Wirken der CDU-Justizministerin Hoffmann genommen haben.

(Beifall BVB/FW)

Wie ernsthaft die Ministerin diese Grundregeln beachtet, durften wir nämlich in den letzten Monaten beobachten. Mit einer beispiellosen Missachtung des Gesetzeswortlauts - das sind die Worte des Dienstgerichts - überging die Ministerin den Richterwahlausschuss und versuchte, Fakten zu schaffen. Nicht nur das: Als feststand, dass die Versetzung ohne Beteiligung des Richterwahlausschusses rechtswidrig war, packte die Ministerin das schwerste Geschütz auf den Tisch, enthob die betreffenden Richter ihres Amtes und begründete dies, wie Sie wissen, noch damit, dass zumindest einer nicht anderweitig verwendbar sei, weil er aufgrund seiner juristischen Ausbildung in der DDR nicht an anderen Gerichtsbarkeiten eingesetzt werden könne.

(Zuruf: Unfassbar!)

Diese besorgniserregende Entwicklung hat sich immer weiter gesteigert. Es fing an mit der Missachtung des Richterwahlausschusses, der Gleichstellungsbeauftragten und anderer Stellen, die entsprechende Empfehlungen abgegeben hatten, und dann ging es weiter zum Dienstgericht. Dann folgten die formell falsche Einlegung eines Rechtsmittels, das Ignorieren entsprechender Entscheidungen und, nach der zweiten Instanz, die Behauptung, jetzt müsse man diese Richter des Amtes entheben. Das hat sich immer weiter gesteigert.

All diese Entwicklungen haben bisher keine Konsequenzen nach sich gezogen. Sie haben nicht nur keine Konsequenzen nach sich gezogen, sondern der CDU-Fraktionschef Redmann wird auch nicht müde, die angebliche Ausgebufftheit und behauptete Schlitzohrigkeit seiner Ministerin ständig zu loben - auch die angebliche Schlitzohrigkeit im Umgang mit den Koalitionspartnern - und dann sogar noch gegen einen Arbeitsrichter in einer beispiellosen Weise medial zu agitieren, während SPD und Grüne peinlich berührt sind.

(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)

Sie sind peinlich berührt, und zwar zu Recht, denn sie spüren, dass das nicht nur ein Geschmäckle hat, sondern dass damit auch ein Tiefpunkt im Umgang mit Richtern erreicht ist und dass es eine Beleidigung aller in der DDR ausgebildeten Bürger darstellt.

(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)

In der Personalakte des Richters steht ohne Beteiligung des Richterwahlausschusses nun ein Wort, welches wohl ehrverletzender nicht sein könnte: „Amtsenthebung“, Impeachment. Haben die Richter irgendein Fehlverhalten an den Tag gelegt? - Nein, sie haben lediglich die Schließung des eigenen Gerichts kritisiert, ihre Rechte wahrgenommen, und sie haben in der DDR studiert. Diese „Verfehlungen“ führen jetzt zum Verdikt des Impeachments in ihrer Personalakte, und das nach Jahrzehnten richterlicher Tätigkeit: eine - versuchte - Entwertung ihrer beruflichen Lebensleistung. Dafür kann man sich nur schämen.

(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)

Deswegen, sehr geehrte Frau Fischer, halte ich auch nichts davon, zu sagen: Warten wir doch, bis die Ministerin das evaluiert. - Glauben Sie im Ernst, dass diese Ministerin uns im Herbst das Ergebnis einer Evaluierung vorlegt, worin dann die Empfehlung steht, diese Gesetzesänderung vorzunehmen, weil sie bis dahin erkannt hat, dass das der richtige Weg ist? - Ich weiß, das glauben Sie selbst nicht.

Meine Damen und Herren, in den Augen der Ministerin ist das Verhalten der Richter offenbar Querulantentum, das ihre Entfernung erforderlich macht. Hierfür scheint ihr leider jedes Mittel recht zu sein. Ich sage es ganz offen: Solange diese Ministerin am Stuhl klebt, ist es zwingend notwendig, das Gesetz so zu ändern, dass selbst sie keinerlei Auslegungsspielraum mehr sehen kann. Dass wir das tun müssen, ist bedauerlich und lässt tief blicken in die Entwicklung der rechtsstaatlichen Kultur, in den Umgang mit der Justiz und in die Stimmung in der Justiz. Aber offenbar ist es nötig, und deswegen stimmen wir dafür. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Herr Abgeordneter Raschke.

(Beifall B90/GRÜNE)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum es geht, wurde jetzt ausführlich dargestellt, nämlich um die Frage: Muss das Richtergesetz geändert werden, damit der Richterwahlausschuss auch bei einer Amtsenthebung beteiligt wird? Es ist klar geworden, dass es hier außerdem um die Frage geht: Kann eine Ministerin in Brandenburg schrankenlos handeln, oder kann sie es nicht?

Es ist sehr viel gesagt worden. Das möchte ich nicht wiederholen und versuche deswegen, es kurz zu machen. Kurz: Nein, Schrankenlosigkeit gibt es in Brandenburg nicht. Polnische Verhältnisse, wie gerade angedeutet wurde, gibt es ganz bestimmt

nicht. Es wäre ja noch schöner, wenn eine Ministerin aus dem Interesse, recht zu haben, oder, wie es die AfD hier formulierte, aufgrund einer politischen Agenda hier schrankenlos handeln könnte. Da kann ich Ihnen versichern: Wir Grüne als Bürgerrechtspartei haben ein sehr scharfes Auge darauf.

Man muss sagen: Im Gegenteil. Ich vermute, es ist für eine Ministerin sicherlich nicht schön, vor Gericht zu verlieren, und es ist bestimmt auch nicht schön, dass die Opposition das dann im Landtag zur Sprache bringt. Aber beides, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt doch, dass Demokratie und Rechtsstaat funktionieren. Es ist sicherlich nicht schön, vor Gericht zu verlieren. Aber die Ministerin hat, wie jede andere Person, das Recht, vor Gericht zu ziehen, und sie muss dann auch, wie jede andere Person, mit den Konsequenzen leben.

(Vida [BVB/FW]: Welche Konsequenzen gibt es denn, Herr Raschke?)

Insofern frage ich mich, wo das Problem ist. Ist das nicht eher ein Fall, der zeigt, dass Rechtsstaat und Demokratie funktionieren?

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Vida, man kann natürlich darüber streiten, ob das politisch klug war oder nicht.

(Vida [BVB/FW]: Es war rechtlich falsch!)

Aber hier die Gewaltenteilung infrage zu stellen, weil die Ministerin eine andere Auffassung hat und das Gericht das sozusagen widerlegt, geht, glaube ich, zu weit.

Zum Inhaltlichen: Wir Grüne haben eine klare Position dazu. Ja, der Richterwahlausschuss muss beteiligt werden, wenn Richterinnen und Richter versetzt werden. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode vertreten. Das haben wir auch in der Debatte über die letzte Änderung des Richtergesetzes gegen Ende der letzten Legislaturperiode mit hinein verhandelt. Ich denke auch, es ist richtig, Frau Block, dass das bei Amtsenthebungsverfahren gelten soll. Frau Ministerin Hoffmann und ich hatten da einen klaren Dissens.

Ich bin auch der Meinung, das hätte von vornherein gemacht werden müssen. Das Gericht hat es jetzt festgestellt, nun gut. Auf den aktuellen Fall hätte eine solche Gesetzesänderung aber natürlich keine Auswirkungen. Warum? Erstens braucht eine solche Gesetzesänderung schon ihre drei Tage. Bis dahin ist das alles entschieden. Zweitens ist das laufende Verfahren vor Gericht anhängig, und auch da wird das Gericht urteilen. Auch da habe ich keine Zweifel, dass der Rechtsstaat funktionieren wird.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte.

Bitte, Herr Abgeordneter Vida.

Sehr geehrter Herr Raschke, ich habe zwei Fragen an Sie.

Erste Frage: Sie haben jetzt ausgeführt, Sie haben keinen Zweifel daran, dass der Rechtsstaat - Gerichte - entsprechend entscheiden wird. Aber würden Sie mir recht geben, dass der Rechtsstaat nicht erst bei den Gerichten anfängt? Rechtsstaat ist auch, dass die Behörden nach Möglichkeit rechtmäßig handeln müssen und nicht darauf verweisen dürfen: Ich mache erst einmal, was ich möchte; dann kann ja noch ein Gericht entscheiden. - Haben Sie das gleiche Verständnis von Rechtsstaat wie ich, dass rechtmäßiges Handeln schon bei der Exekutive anfängt, die danach streben muss, das Gesetz einzuhalten, was hier eindeutig nicht der Fall gewesen ist?

(Beifall BVB/FW)

Zweite Frage: Was mich vorhin wirklich aufgeregt hat - ich habe dazu zeitbedingt nichts sagen können, und ich möchte Sie bitten, darzulegen, wie Ihre Position dazu ist -: Wir erleben bei der Ministerin und bei der CDU-Fraktion seit geraumer Zeit eine aus meiner Sicht populistische Agitation gegen einen der Richter, indem gesagt wird: Der sitzt zu Hause und bekommt trotzdem Geld; also müssen wir hier was tun. - Dass er zu Hause sitzt, ist die Folge des rechtswidrigen Handelns der Ministerin. Ist es aus Ihrer Sicht angezeigt, das Vertrauen in die Justiz dadurch zu erhöhen, dass gegen einen Richter, der sich zu Recht gewehrt hat und auch Recht bekommen hat, agitiert wird, indem man sagt: „Der sitzt zu Hause und bekommt sein Geld, und wir müssen ihn jetzt des Amtes entheben, damit der Steuerzahler da nicht meckert“?

Die Fragen sind angekommen.

Teilt Ihre Fraktion diese Einschätzung?

Herr Abgeordneter Raschke, bitte.

Zum konkreten Fall äußere ich mich nachher noch. Zur Frage der Rechtsstaatlichkeit: Wir haben da die gleiche Auffassung. Wie ich vermute, auch darin, dass, wenn jemand eine andere Rechtsauffassung hat, er damit vor Gericht ziehen kann - oder sie, in diesem Fall die Justizministerin.

(Stefke [BVB/FW]: Und dass die Person das akzeptieren muss!)

Dass diese Rechtsauffassung aus meiner Sicht falsch war und das Gericht das auch beschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. - Sie haben gerade reingerufen: „Und dass die Person das akzeptieren muss!“ Das gehört für mich auch dazu. Ich gehe aber davon aus, dass eine Justizministerin die Urteile eines Gerichtes akzeptiert.