Dass diese Rechtsauffassung aus meiner Sicht falsch war und das Gericht das auch beschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. - Sie haben gerade reingerufen: „Und dass die Person das akzeptieren muss!“ Das gehört für mich auch dazu. Ich gehe aber davon aus, dass eine Justizministerin die Urteile eines Gerichtes akzeptiert.
Zurück zu der Frage: Müssen wir jetzt das Gesetz ändern? Also: Auf jeden Fall steht eine solche Änderung auf der Liste der Punkte, die man bedenken und prüfen muss, die aus meiner Sicht kommen sollten. Wir Grüne stehen dafür, den Richterwahlausschuss so weit zu stärken, wie es geht. Uns ist das in der letzten Legislaturperiode auch gelungen.
Ich will drei Beispiele nennen. Erstens: das Berichterstatterwesen. Das gab es bisher nur in einem gemeinsamen Richterwahlausschuss mit Berlin. Das Vieraugenprinzip ist auf jeden Fall sehr sinnvoll. Zweitens: Die Gleichstellungsbeauftragten sind seit dieser Legislatur dabei. Drittens: Bei den Präsidentinnen- und Präsidentenstellen gibt es eine echte Auswahl, die es vorher nie gab. Die Agenda ist klar: den Richterwahlausschuss so weit zu stärken, wie es geht. Insofern sind wir sehr dafür, das zu tun.
Das Richtergesetz ist allerdings eines der wenigen Gesetze in Brandenburg, die regelmäßig evaluiert und aktualisiert werden. Die Evaluierung läuft gerade, die Aktualisierung kommt demnächst - wir können gern darüber reden, ob und in welcher Form wir das einbauen können. Aus meiner Sicht sollten wir bei viel mehr Gesetzen eine Evaluierung und Aktualisierung einbauen.
Letzter Punkt: Nach der Debatte ist auch klar, dass es hier offensichtlich noch um einen dritten Punkt geht, nämlich - Herr Vida hat es angesprochen - um den Umgang mit besagtem Arbeitsrichter und um die Frage, wie gut die Arbeitsgerichtsreform funktioniert. Dazu will ich zum Abschluss noch eine Bitte und Erwartung an die Justizministerin richten - ich habe es auch im Rechtsausschuss schon formuliert -: Ich erwarte - wir Grünen erwarten und wahrscheinlich erwartet das ganze Haus -, dass es eine einvernehmliche Regelung mit den beiden Richtern geben wird, mit denen noch keine Lösung gefunden wurde. Und wir erwarten, dass die Ministerin zügig eine Einigung verkünden wird - dazu gehören natürlich zwei Seiten.
Zum Zweiten habe ich die Bitte, Frau Justizministerin, dass Sie im nächsten Rechtsausschuss einmal darlegen, wie gut oder wie schlecht oder wie überhaupt die Gerichtstage funktionieren, die wir mit der Arbeitsgerichtsbarkeit eingeführt haben. Das war ein wesentlicher Pfeiler, aber bisher haben wir dazu noch keine Zahlen, Daten und Fakten gehört. Ich würde mich freuen, wenn wir dazu eine Übersicht bekommen könnten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Block! Ich hatte eigentlich vor, mich im heutigen Redebeitrag auf den vorliegenden Antrag zu konzentrieren, und möchte auch an diesem Plan festhalten. Zu der Debatte, die hier gerade geführt wurde, möchte ich nur kurz Folgendes anmerken: Zum dargestellten Verfahrensablauf habe ich mich im Rechtsausschuss und auch in den Medien ausführlich geäußert - und ich denke, ich konnte dabei all die Fragen, die Sie hier gestellt haben, beantworten und all die Zweifel, die Sie hier aufgebracht haben, entkräften. Ich möchte die Debatte daher nicht wiederholen; die fünf Minuten würden auch gar nicht ausreichen.
Ich kann Ihnen versichern, dass in der Justiz mit ihren etwa 1 000 Richtern und Staatsanwälten keine Unruhe herrscht. Nein, es herrscht vielmehr eine ausgesprochen positive Stimmung aufgrund der in den letzten dreieinhalb Jahren dieser Legislatur erfolgten personellen Konsolidierung und der Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte.
Es gibt also bei etwa 1 000 Richtern lediglich zwei streitige Versetzungsverfahren - um einmal darzulegen, über welche Dimension wir hier reden.
Ich möchte mich auch zu den persönlichen - und zwar sehr persönlichen - Angriffen auf meine Person, die hier erfolgt sind, nicht weiter äußern, denn sie werden nicht dadurch überzeugender, dass sie ständig wiederholt werden.
(Vida [BVB/FW]: Es gab keine persönlichen Angriffe! - Ge- genruf des Abgeordneten Bretz [CDU]: Selbstverständlich! - Vida [BVB/FW]: Auf das Amt!)
Meine Herren, können Sie bitte Ihre Zwiegespräche einstellen? - Herr Abgeordneter Bretz und Herr Abgeordneter Vida, können Sie bitte Ihre Zwiegespräche einstellen? - Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte.
Dann komme ich jetzt zum Antrag. Es ist ja schon vielfach darauf hingewiesen worden: In § 101 des Brandenburgischen Richtergesetzes ist vorgesehen, dass die Landesregierung bis zum 31. Oktober dieses Jahres einen Bericht zu den Auswirkungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes vorlegt. Die Evaluation wird sich in erster Linie mit den Änderungen, die 2018 erfolgt sind, befassen; sie wird aber auch potenziellen weiteren Reformbedarf prüfen. Ich kann Ihnen versichern: § 11 des Brandenburgischen Richtergesetzes - also die Zuständigkeit des Richterwahlausschusses - wird schon deshalb Gegenstand der Evaluierung sein, weil auch er mit dem Änderungsgesetz von 2018 einer Änderung unterworfen war.
Zur Vorbereitung dieser Evaluation sind Stellungnahmen aller Geschäftsbereiche angefordert worden; die Beteiligung und Einbeziehung der Interessenvertretungen und der Berufsverbände befindet sich derzeit in Vorbereitung. Aber es sollen - auch das fand hier schon Erwähnung - auch die Ergebnisse der Zukunftskonferenz in die Evaluation eingebracht werden. Die Zukunftskonferenz wird im September dieses Jahres ihren Abschluss finden; auch dort wurde die Zuständigkeit des Richterwahlausschusses im Rahmen einer Arbeitsgruppe geprüft. Diese Ergebnisse wollen wir noch einbeziehen, deswegen erscheint es mir nicht sinnvoll, der Evaluation vorzugreifen und heute über diesen Gesetzentwurf zu entscheiden.
Hinsichtlich des Inhalts des vorliegenden Entwurfes möchte ich mir aber noch den Hinweis gestatten, dass bei einer Änderung von § 11 des Brandenburgischen Richtergesetzes die verfassungsrechtlichen Grenzen für die Zuständigkeit eines Richter
wahlausschusses in den Ländern zu beachten sind. Diese Grenzen sind in Art. 98 Abs. 4 GG niedergelegt. Art. 98 Abs. 4 der Verfassung - des Grundgesetzes - besagt, dass die Länder bestimmen können, für die Anstellung von Richtern einen Richterwahlausschuss einzurichten. Auch wenn die Frage der Anstellung und die Frage, inwieweit eine Definition von „Anstellung“ vorgenommen werden kann, in der Judikative noch nicht abschließend geklärt sind,
scheint mir eines jedenfalls klar zu sein: Die Amtsenthebung kann man nicht unter dem Begriff „Anstellung“ subsumieren. Ich bitte Sie daher, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Was in dieser Rede zum Ausdruck kam, war der Katalysator für den vorliegenden Antrag
Frau Ministerin, Sie hatten die Möglichkeit, Ihren Vorschlag nach der ersten Abstimmungsrunde im Richterwahlausschuss - wo es ja schon keine Mehrheit gab - zurückzuziehen. Das haben Sie nicht getan. Dann gab es eine zweite Abstimmungsrunde im Richterwahlausschuss - Abstimmungsniederlage für Sie. Sie hätten zurückziehen können, das haben Sie nicht getan. Es folgte die Entscheidung des Dienstgerichtes; da hätten Sie aufhören können - Sie haben am Dienstgerichtshof weitergemacht.
Dazu, Benjamin Raschke, dass du erwartest, dass die Entscheidungen hier akzeptiert werden: Wer genau hingehört hat …
(Dr. Berndt [AfD]: Was ist denn das für eine Sitzungslei- tung? So geht das nicht, Frau Präsidentin! Sie müssen auch mal akzeptieren, dass andere Leute eine andere Mei- nung haben, und nicht immer dazwischenreden! - Münschke [AfD]: Jetzt gibt es aber einen Ordnungsruf!)
Die Ministerin hat hier - wer genau hingehört hat, konnte es zwischen den Zeilen erkennen - noch einmal die Entscheidung in Frage gestellt und wieder gesagt, es sei nicht ausgeurteilt. - Es ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes, das Gericht hat ihr das noch einmal so ins Stammbuch geschrieben - und wir haben heute wieder gehört, die Judikative habe das noch nicht endgültig entschieden. Also, selbst heute wird die Entscheidung des Dienstgerichts - des Dienstgerichtshofes - von der Ministerin zumindest in Zweifel gezogen. So viel zum Erkenntnisgewinn der Justizministerin und zu ihrer Beachtung der Rechtsprechung. Das ist wirklich unterste Kategorie!
Sie hätten spätestens nach der zweiten Entscheidung die Möglichkeit gehabt, im Rechtsausschuss eine gütliche Einigung in Aussicht zu stellen - das ist nicht geschehen.
Die Abgeordneten haben heute mehrfach einen Dialogprozess mit den Richtern und eine gütliche Einigung gefordert. Auch das wurde von der Ministerin von diesem Tisch aus nicht in Aussicht gestellt. Wir haben jetzt Mitte Mai, anderthalb Monate nach der Amtsenthebung. In der heutigen Landtagssitzung hätte man die Möglichkeit gehabt, das zu sagen - auch das hat sie nicht getan. Genau deswegen braucht es diesen Antrag, und genau deswegen ist die Ministerin hier fehl am Platz, meine Damen und Herren: weil auch heute nicht nach einer Gelegenheit gesucht wurde, eine Hand zu reichen, eine Möglichkeit aufzuzeigen. Das sollte sich die Koalition durch den Kopf gehen lassen.
Frau Ministerin, möchten Sie auf die Kurzintervention erwidern? - Das ist nicht der Fall. Dann geht das Wort noch einmal an die antragstellende Fraktion. Frau Abgeordnete Block, bitte.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Ergebnis der Debatte kann ich feststellen, dass es Handlungsbedarf gibt und dass es durchaus eine große Zustimmung dafür gibt, dass die Frage, ob das Richtergesetz geändert werden muss, im Rechtsausschuss besprochen werden sollte, wie wir es beantragen. Deswegen sehe ich auch kein Problem darin, unserem Antrag, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen, zuzustimmen.
Dagegen spricht auch nicht, dass wir eine Evaluation vor uns haben. Wie wir gehört haben, wird diese Evaluation nicht vonseiten des Parlaments, sondern des Ministeriums durchgeführt - natürlich unter Einbeziehung der Verbände. Warum sollten wir als Abgeordnete, die wir ja jetzt dieses Problem haben, uns nicht im Rechtsausschuss damit beschäftigen, eine Anhörung durchführen - ein ganz normales Verfahren, wie bei einem Gesetzentwurf üblich - und ein Meinungsbild einholen? Das kann dann auch in die Evaluierung des Richtergesetzes einfließen.
Frau Ministerin, natürlich musste ich hier Ausführungen dazu machen, wie es zu dem Gesetzentwurf gekommen ist. Ich möchte aber nochmals ganz deutlich sagen, dass ich Sie nicht als Person angegriffen habe, und das möchte ich auch nicht so verstanden wissen, sondern Ihre Amtsführung - das ist durchaus ein Unterschied. Das habe ich sehr deutlich gemacht, und dazu stehe ich auch. Es geht immer um die Amtsführung und nicht um die Person.
Sie haben die positive Stimmung in der Justiz angesprochen. Unabhängig davon, ob das mit der elektronischen Akte gerade ein Erfolg ist - darüber werden wir im Rechtsausschuss sicherlich noch sprechen -, muss ich doch sagen: Wir haben im Rechtsausschuss einen Brief bekommen, in dem steht …
„[D]ie […] Amtsenthebungsverfahren […] führen in der Richterschaft zu größter Verunsicherung und Sorge. Die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter wird hier ernsthaft als gefährdet angesehen. […]
Es wird um Verständnis gebeten, dass die Beschwerde anonym erfolgt, da - wie der Umgang mit den Amtsrichtern zeigt - Repressalien möglich sind.