Aktuell fordert die AfD-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag vom 9. Mai, Drucksache 20/6729, erneut die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12 600 Euro für das Jahr 2023 und auf 13 164 Euro für das Jahr 2024, während die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg bei 23 500 Euro angelangt ist.
Da kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Beim internen AfD-Wettbewerb liegt die brandenburgische Landtagsfraktion um Längen vorn.
Doch, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, bevor Sie hier wie vor einem Jahr die Landesregierung auffordern, sich auf allen in Betracht kommenden Ebenen dafür einzusetzen, dass der steuerliche Grundfreibetrag umgehend auf 23 500 Euro im Jahr erhöht und dafür § 32a Einkommensteuergesetz entsprechend geändert wird, sollten Sie erst einmal Ihre eigene Bundestagsfraktion überzeugen.
Sehr geehrte Damen und Herren, eines ist aber Fakt: Der aktuelle Grundfreibetrag ist zu niedrig. Das Ziel, die Lebenssituation
Eine spürbare Erhöhung des Grundfreibetrages würde zum Beispiel eine Vielzahl von Rentnerinnen und Rentnern komplett von der Steuerpflicht befreien. Jedoch ist der Weg, den die AfD im Landtag Brandenburg wiederholt vorschlägt, populistisch und scheinheilig. DIE LINKE fordert dagegen eine gerechte Einkommensteuer mit dem Ziel, eine Mehrheit der Bevölkerung zu entlasten. Dazu gehört selbstverständlich die deutliche Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages.
Dazu gehören aber auch die stärkere Besteuerung höherer Einkommen, eine Millionärssteuer, die einmalige Vermögensabgabe, eine gerechte Erbschaftssteuer, die Übergewinnsteuer und die Schließung der Steuerschlupflöcher.
(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt B90/GRÜNE - Hohloch [AfD]: Wir brauchen keine Erbschaftssteuer!)
Während von der alleinigen Anhebung des Grundfreibetrages auch die Reichen und Vermögenden profitieren, geht es uns darum, dass die Einnahmen des Staates durch ein gerechtes Steuersystem, in dem die Vermögenden stärker zur Kasse gebeten werden, den Staat in die Lage versetzen, sozialpolitische Maßnahmen zu finanzieren - Maßnahmen, die den von Armut Betroffenen tatsächlich helfen, wie die Kindergrundsicherung und das Bürgergeld.
Doch dazu schweigt die AfD bzw. lehnt weitere sozialpolitische Maßnahmen ab. Vielmehr forderte sie - wir erinnern uns - in der vergangenen Plenarsitzung noch eine Absenkung der Erbschaftssteuer. Ihre Steuerpolitik soll allein den Anschein erwecken, dass die einfachen Menschen eine finanzielle Entlastung erfahren.
Während der Staat finanziell in die Handlungsunfähigkeit abzurutschen droht, weil ihm Einnahmen in Größenordnungen wegbrechen, sollen die Vermögenden und der Reichtum einer Minderheit geschützt werden.
Während für Sie gilt, die Paläste zu schützen und sozialen Unfrieden zu schüren, hält es DIE LINKE grundsätzlich und vor allem in der Steuerpolitik mit Georg Büchner: Friede den Hütten, Krieg den Palästen!
Deshalb, meine Damen und Herren, komme ich zum Ausgangspunkt meiner Rede zurück: Dieser Antrag ist wahrlich Müll und gehört in den Papierkorb!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ich möchte vorausschicken, dass alles, was ich nachfolgend ausführen werde, nicht persönlich auf Frau Spring-Räumschüssel zielt. Ich habe die Rede nicht in der Kenntnis geschrieben, dass sie zum Antrag vortragen wird.
Dann fange ich mal an. Ich frage Sie von der AfD: Kommt diese Vorlage hier, die Sie aus der Mottenkiste holen, aus der Asservatenkammer der AfD-Bundestagsfraktion oder eher aus dem Keller der Propagandakeulen? Das wüsste ich ganz gern, aber letztlich ist es ganz gleich: Auf jeden Fall handelt es sich mal wieder um ein Bundesthema. Haben wir in Brandenburg wirklich keine anderen Themen? Haben wir keine Probleme in Brandenburg, die wir hier diskutieren könnten, werte Kollegen von der AfD? Da bin ich doch etwas enttäuscht.
Und wenn Sie uns schon mit so etwas aus der Bundespolitik, mit dem wir hier eigentlich nichts zu tun haben, weil wir gar nichts daran ändern können, belästigen, dann bitte ich Sie ganz dringend: Nehmen Sie vorher unbedingt das Staubtuch in die Hand, machen Sie die dicke Staubschicht oben ab, entfernen Sie die Spinnweben, und lesen Sie noch mal durch, was die Referenten Ihrer Bundestagsfraktion vor drei oder vier Jahren aufgeschrieben haben.
Denn die Aussage in Ihrem Antrag lautet - ich zitiere -: Vor dem Hintergrund ist der bestehende steuerliche Grundfreibetrag von 9 984 Euro für die Zukunft nicht geeignet, ein sachliches Existenzminimum steuerfrei zu gewährleisten. - Diese Aussage zu den 9 984 Euro, die auch Frau Spring-Räumschüssel vorgetragen hat, findet sich im aktuellen Steuergesetz nur überhaupt nicht. Sie findet sich auch nicht im Steuerentlastungsgesetz von 2022, sondern in der Korrektur vom Mai 2022. In Wirklichkeit haben wir heute nämlich einen Steuerfreibetrag von 10 908 Euro. Also daher: Staub wegwischen und Spinnweben entfernen! Es wäre schon ganz gut und vorteilhaft, wenn man noch mal guckt, wenn man sich hier schon die Anträge der Bundestagsfraktion in Kopie vornimmt, ob die noch zutreffen oder ob sich die Dinge weiterentwickelt haben.
Aber rein populistisch gedacht bleibt vielleicht bei dem einen oder anderen Bürger hängen, dass Sie den Grundfreibetrag auf
fast 2 000 Euro im Monat erhöhen und damit mehr als verdoppeln wollen. Wer soll einem solchen Antrag auf den Leim gehen?
Erst Dienstagnachmittag - glaube ich - ist Ihnen noch aufgefallen, dass der Grundfreibetrag inzwischen gar nicht mehr stimmt, der hier zugrunde gelegt worden ist, und Sie haben noch einen Neudruck veranlasst. Dann ist es aber umso erstaunlicher, dass Sie beim Rest Ihres Antrags bleiben. Die Argumentation lautet ja: Wir haben keine Erhöhung des Grundfreibetrages, wir brauchen einen Inflationsausgleich. - Nun ist der Grundfreibetrag, knapp 1 000 Euro höher als von Ihnen angegeben, innerhalb einer sehr kurzen Frist angestiegen. Sie bleiben trotzdem bei Ihrem Antrag. Wenn ich Sie gewesen wäre, hätte ich den Antrag zurückgezogen.
Und nur ganz kurz am Rande: Die aktuelle Inflationsrate, die Sie für Oktober und November letzten Jahres anführen, liegt bei 8,8 %. Der Grundfreibetrag ist von 2022 bis jetzt um 9,25 % gestiegen. Folglich geht Ihr Antrag völlig ins Leere. Der Inflationsausgleich hat stattgefunden, sogar über das Maß der Inflation hinaus. Also, die Wirklichkeit sieht ganz anders aus.
Herr Vogelsänger, weil Sie gesagt haben, der Grundfreibetrag für 2024 sei noch zu diskutieren: Der steht schon fest. Er ist bereits vom Bundestag auf 11 604 Euro mit einer absoluten Erhöhung von 696 Euro und einem Erhöhungszuschlag von 6,4 % festgelegt worden.
Die ganze Diskussion ist also unsinnig und schlicht falsch. Den Inflationsausgleich hat es längst gegeben. Auf sonstige Hilfen der Bundes- und der Landesregierung im letzten Jahr wie Wohngeld und verschiedene andere Sachen auch hinsichtlich der Energiepreise will ich jetzt nicht weiter eingehen.
Der Antrag ist offensichtlich ein populistischer Antrag - und was ich noch schlimmer finde: einer ohne Preisschild. Das wurde eben kurz angesprochen: Die Steuereinnahmen, die Sie hier wegkürzen wollen, fehlen Bund, Ländern und Kommunen. Welche Schulen, Kitas, Straßen und Brücken sollen nicht gebaut werden? Was kostet der Spaß? Der Antrag gibt keinen Hinweis zu den zu erwartenden Kosten. Am Ende sind es wir alle, die Steuerzahler, die diese Kosten tragen müssen. Da kann ich nur sagen: „... denn sie wissen nicht, was sie tun.“
Rechnen wir einmal hoch: 363 Euro Mindereinnahmen sollen zu 4,46 Milliarden Euro Erhöhung führen. Wenn Sie das machen würden, kostete das nach unseren Berechnungen ca. 124 Milliarden Euro jährlich. Das entspräche mehr als einem Viertel des Bundeshaushalts. Deswegen frage ich: Wer müsste diese Mindereinnahmen verkraften? Auf die Städte und Gemeinden entfielen ungefähr 18,6 Milliarden, der Rest würde zwischen Bund und Ländern hälftig verteilt. Das wären also ungefähr 52,7 Milliarden jährlich. Wie das Land Brandenburg seinen Anteil verkraften soll, haben Sie als Antragsteller natürlich nicht ausgeführt oder beleuchtet - offenkundig auch nicht bedacht.
Dieser Antrag muss als das enttarnt werden, was er ist: Populismus in Reinkultur. Ich finde es schade, werte Kollegen von der AfD, dass Sie sich selbst so ein Armutszeugnis ausstellen.