Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Für die Landesregierung spricht Ministerin Lange. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antragstellerin weist schon selbst darauf hin, dass sie mit ihrem Antrag hier nicht ganz an der richtigen Stelle ist. Das ist eine zutreffende Einschätzung. Daher der Hinweis auf alle in Betracht kommenden Ebenen - in diesem Fall ist das konkret der Bund und nicht der Landtag Brandenburg.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Etwaige Überlegungen zu einer Bundesratsinitiative - von der im Antrag aber keine Rede ist - würden an diesem Umstand auch nichts ändern.

Zweitens möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ich verpflichtet bin, einen Haushalt aufzustellen, der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist; so verlangt es das Gesetz. Vor diesem Hintergrund muss ich sagen, dass der Antrag wirklich weit über das Ziel hinausschießt und ich eine Zustimmung schon aus finanzpolitischer Sicht nicht empfehlen kann. Das wäre in der derzeitigen Finanzlage der öffentlichen Haushalte schlicht nicht zu verantworten.

(Beifall SPD, CDU und BVB/FW)

Natürlich hat jede Änderung des Grundfreibetrages unmittelbar Auswirkungen auf das Steueraufkommen der öffentlichen Haushalte. So wurde der aktuelle Grundfreibetrag zuletzt zum 1. Januar 2023 angehoben.

Die damalige Anhebung um 561 Euro auf 10 908 Euro für Ledige und 22 616 Euro für Verheiratete führte zu Mindereinnahmen von insgesamt rund 2 Milliarden Euro; auf Brandenburg entfielen davon rund 60 Millionen Euro. Eine Verdopplung des Grundfreibetrages hätte noch ganz andere Auswirkungen auf die Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte. Die im Antrag der AfD vorgeschlagene Erhöhung auf 23 500 Euro würde für Brandenburg überschlägig ein Volumen von rund 1,3 Milliarden Euro an jährlichen Steuermindereinnahmen bedeuten. Das ist finanziell schlicht nicht darstellbar.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Das muss man ganz pragmatisch sehen: Das geht nicht.

Die Finanzlage des Landes ist zwar insgesamt als solide zu bezeichnen.

(Lachen des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Zugleich ist sie aber unter dem Druck verschiedener Krisen angespannt; das Land ist auch auf Verschuldung angewiesen. In einer solchen Lage ist es nicht zu verantworten, die Einnahmebasis des Staates in einem solchen Maße mutwillig zu verringern, dass selbst die Erfüllung von Kernaufgaben der öffentlichen Hand nicht mehr sichergestellt werden könnte. Das wäre dann aber der Fall.

Die im Antrag thematisierte hohe Steuer- und Abgabenbelastung kann natürlich ebenso wenig bestritten werden wie die Folgen der anhaltend hohen Inflation. Aber die vorgeschlagene Rosskur ist in der derzeitigen Lage, die sich auf absehbare Zeit auch nicht grundlegend verändern wird, nicht die richtige Antwort. Ich muss da als Finanzministerin von den Tatsachen und Realitäten ausgehen und zusehen, wie wir unseren jeweiligen Haushalt zusammenkriegen.

Wenn nun durchaus zutreffend auf die Folgen von Energiepreissteigerungen und Inflation hingewiesen wird, gehört wenigstens auch ein Hinweis auf die staatlichen Gegenmaßnahmen dazu. Ich weiß, dass man über die im Einzelnen lang und breit diskutieren kann, aber es gibt sie: die Heizkostenzuschüsse, die Einmalzahlungen, die Energiepreispauschalen und andere Soforthilfen. Sie können bei einer Gesamtbetrachtung von Be- und Entlastung nicht einfach außer Acht gelassen werden. Auch die Entfernungspauschale wurde rückwirkend angehoben, ebenso wie der Arbeitnehmerpauschbetrag. Und zur Abmilderung der kalten Progression wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für das Jahr 2023 um 7,2 % und für das kommende Jahr - 2024 - um 6,3 % verschoben. Auch das gehört zu einer finanzpolitischen Gesamtbetrachtung dazu.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Er fordert etwas, das in der derzeitigen Finanzlage schlicht nicht zu verantworten ist.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Ungeachtet dessen und unabhängig von dem vorliegenden Antrag will ich aber sagen, dass es tatsächlich ein Problem mit der Steuer- und Abgabenlast in Deutschland gibt. Ja, es gibt Grenzen der Belastbarkeit mit Steuern, Abgaben, Beiträgen, GEZ - und in bestimmten Einkommensgruppen dürften diese Grenzen auch erreicht bzw. überschritten sein. Insbesondere die Belastung von Arbeits- und Erwerbseinkommen im Unterschied etwa zu Kapitaleinkünften oder Vermögen befindet sich in Deutschland in einer bedenklichen Lage,

(Einzelbeifall)

ich möchte sagen: in einer Schieflage. Die Daten der OECD liefern regelmäßig ziemlich klare Befunde dafür. Darüber muss also im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden sehr wohl gesprochen werden, aber der vorliegende Antrag ist dafür kein geeigneter Anlass, denn das geht so nicht. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt BVB/FW)

Danke schön. - Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel, Sie haben noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. Bitte sehr.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Ich fange mal mit Herrn Dr. Zeschmann an: Herr Dr. Zeschmann, Sie haben überhaupt nicht hingehört. Ich habe in meinem Antrag von 10 908 Euro gesprochen.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Wollen Sie die verschenken?)

Sie haben nicht hingehört.

Ich brauche auch nicht die Bundestagsfraktion. Auch wenn ich die Alterspräsidentin bin - ich habe noch einen Kopf zum Denken.

(Beifall AfD)

Ich gucke gar nicht rein, was die Bundestagsfraktion macht. Wir als Landtagsfraktion der AfD sind selbstbewusst genug und können selber Anträge einbringen,

(Zuruf von der SPD)

und wir setzen auch die Summen. Wir haben ja begründet, warum wir diese Summe für den Steuerfreibetrag gewählt haben.

(Bretz [CDU]: Sie haben gewürfelt!)

Das ist von mir begründet worden, aber Sie haben nicht hingehört.

(Beifall AfD)

Nun komme ich zu den Linken: Ihre Vorstellungen sind natürlich so. Aber schauen Sie doch mal nach Frankreich!

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

Der damalige Ministerpräsident Hollande hatte die gleichen Visionen …

(Bretz [CDU]: Aber Sie gucken doch nicht mal in Richtung Berlin! Warum sollten wir dann nach Frankreich gucken? - Lachen bei der CDU - Gegenruf des Abgeordneten Münschke [AfD]: Schauen Sie gerade gern nach Berlin, Herr Bretz?)

- Ich gucke jetzt mal nach Frankreich, Herr Bretz, wenn Sie gestatten. Mein Sohn lebt in Frankreich; deshalb habe ich einen ganz großen Bezug dazu.

(Ah! bei der CDU)

Aber gestatten Sie mir, dass ich hingucke, wohin ich möchte. Berlin ist mir im Moment nicht so wichtig wie Frankreich. - Da möchte ich Ihnen sagen: Herr Präsident Hollande hatte damals die gleiche Vision und wollte die Reichen mit 75 % besteuern. Was ist passiert? Die Reichen haben sich alle eine andere Staatsbürgerschaft gegeben; die Schauspieler, die sich russische und belgische Staatsbürgerschaften angeeignet haben, sind ja noch lebhaft in Erinnerung.

Und was ist passiert? Man hat den Klein- und Mittelstand belastet - und das passiert hier genauso. Warum sind denn die Mittelständler so unzufrieden? Warum kotzen sie an den Stammtischen so ab?

(Lachen und Beifall AfD)

Die sind am Ende! Und wissen Sie, was passiert? Sie wollen nicht mehr.

(Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU] - Gegenruf des Ab- geordneten Münschke [AfD]: Herr Bretz, Schnabel halten!)

Manche reduzieren ihre Arbeitskraft oder entlassen Leute, weil sie sagen: Ich lege mich nicht mehr 80 Stunden in der Woche krumm, um zum Schluss ein bisschen mehr als den Mindestlohn zu haben. - Das ist unsere Steuerpolitik - und das kann nicht so sein!

Jetzt kommt der nächste Hammer: die Krankenkassenbeiträge -

(Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU])

17 Milliarden Euro Defizite! Was macht Herr Lauterbach? Was schwirrt schon durch den Raum? - Wir müssen die Kappungsgrenze wieder anheben - von zurzeit 4 987,50 Euro auf 5 550 Euro. Das ist wieder eine Belastung der gleichen Schicht. Da wollen Sie noch sagen: „Wir sind ein leistungsorientiertes Land“? - Nein, wir machen nur Politik à la DDR: Der Bürger soll Bittsteller sein. - Das kann nicht sein!

(Beifall AfD)

Zu Steuererhöhungen geben Sie uns immer die gleiche Erklärung. Die Mehrwertsteuer wurde damals erst von 14 % auf 16 % angehoben und dann von 16 % auf 19 %. Immer die gleiche Erklärung: Wir brauchen Geld für die Bildung. - Ja, hallo? Ich war in meinem Wahlkreis in zwei Schulen.