Die soziale Betroffenheit der Bürger ist gerade jetzt groß. Gerade jetzt, wo wir diese Beiträge haben, ist doch klar, dass Not besteht und wir etwas ändern müssen.
Wir haben nun vernommen, dass Sie diese Beiträge nicht abschaffen wollen. Diese Überzeugung werden wir innerhalb dieser Wahlperiode zumindest bei Ihnen nicht mehr ändern, aber lassen Sie in dieser Situation doch wenigstens die Bürger in Gemeinschaft darüber entscheiden, wer die Entscheidung zu treffen hat, ob solche Maßnahmen ergriffen werden oder eben nicht.
Das ändert nichts an der Einnahmesituation der Kommunen. Es erhöht aber die Akzeptanz von Verwaltungshandeln. Es ändert auch nichts an der fiskalischen Situation der Gemeinde.
Lassen Sie Bürgerentscheide zu, stärken Sie damit auch ehrenamtliches Engagement und sorgen Sie dafür, dass derjenige, der bezahlt - die Bürger -, auch ein Mitspracherecht in der Frage hat, ob die Belastung als angemessen angesehen wird oder nicht. Stärken Sie kommunale Beteiligungsformate! Hören Sie nicht auf mich; hören Sie auf Herrn Noack, der im Dezember genau das gefordert hat. Ich glaube, es ist eigentlich noch nicht so viel Zeit seitdem vergangen, dass eine Hundertachtziggradwende eingetreten sein kann, wie wir sie jetzt gleich hören werden.
Vor etwa einer Stunde sagte Herr Vida, der Rechtsstaat beginne nicht erst bei den Gerichten, sondern bereits in den Verwaltungen, welche nach Recht und Gesetz handeln sollten.
Zweitens: Ihre juristische Prosa und Ihre Argumentation haben bei den meisten hier nicht verfangen - da bin ich sicher nicht allein. Es wird Ihre Fraktion nicht überraschen, dass wir Ihrem Antrag keine Zustimmung erteilen wollen.
Nun zum Anliegen selbst - darüber haben Sie überhaupt nicht gesprochen -, zum Inhalt Ihres Antrags: Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat einen Antrag gestellt, um ein Rundschreiben der Landesregierung an die unteren Kommunalaufsichtsbehörden zu erwirken. Der Antrag besagt, dass den unteren Kommunalaufsichtsbehörden bei der Bewertung von Bürgerbegehren zu Erschließungsmaßnahmen, zum Beispiel bei Anliegerstraßen, das Ermessen in der Beurteilung nicht mehr eingeräumt werden soll. Das bedeutet, dass die Landesregierung als Exekutivgewalt von etwas Gebrauch machen soll, wofür ihr nach meiner Kenntnis die Rechtsgrundlage fehlt. Nach meiner Kenntnis ist es formal schon aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung - sie sind übrigens im Antrag erwähnt: § 15 Abs. 5 Nr. 5 - rechtswidrig.
Darüber hinaus ist es äußerst bedenklich, der Auffassung von BVB / FREIE WÄHLER zu folgen und dies nur auf Anliegerstraßen anzuwenden. Diese Hintertür werden wir Ihnen nicht öffnen, Herr Vida. Zudem hat sich die Rechtslage - anders als von Ihnen wiederholt behauptet - seit 2018 nicht verändert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Erschließungsbeiträge auf ein Neues! Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER kann die gescheiterte Volksinitiative noch immer nicht verwinden. Der Antrag erinnert mich irgendwie daran, dass man versucht, aus einer Zitrone, die man schon wiederholt auszuquetschen versucht hat, noch ein letztes Tröpfchen Saft zutage zu fördern. Das Tröpfchen Erschließungsbeiträge ist heute besonders bitter für Sie, Herr Vida. Dieses Unterfangen wird den Antragstellern nach meiner Auffassung auch heute nicht gelingen.
Manchmal habe ich den Eindruck, die Fraktion hat ein gestörtes Verhältnis zu den Entscheidungen von kommunalen Vertretungen, und ich werde auch den Eindruck nicht los, dass hinter jedem Baum ein Strolch vermutet wird, vor allen Dingen dann, wenn es um die Festsetzung kommunaler Beiträge und Gebühren geht. Es wird wiederholt vergessen, dass wir uns in einer repräsentativen Demokratie bewegen. Man sollte den gewählten Vertretern in den Gemeinden auch das notwendige Vertrauen in ihre Entscheidungsfindung entgegenbringen.
Die kommunale Selbstverwaltung besteht nicht nur in dem Bürgerbegehren oder dem Bürgerbescheid. Sie fordern bürgerliche Mitbestimmung, haben aber kein Vertrauen in die kommunale Selbstbestimmung. Das ist Ihr Schwachpunkt, Herr Vida. Diese rechtswidrige Einflussnahme der Landesregierung werden Sie heute nicht erzwingen. Ich wünsche mir, dass den von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitgliedern der Gemeindevertretung, welche das Gemeinwohl und die Interessen der Gemeinschaft in den Blick nehmen, mehr Respekt von Ihnen entgegengebracht wird. Sie treffen Entscheidungen auch unter Berücksichtigung von Einzelinteressen und der damit einhergehenden und notwendigen Abwägungen.
Im Rahmen der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung treffen sie auch Entscheidungen, ob, wann und wie und letztendlich auch mit welcher Beteiligung der betroffenen Bürger Straßen erschlossen werden. Ihre heutige Forderung, kommunale Beurteilungsermächtigungen aufzugeben und
dadurch Bürgerbegehren beim kommunalen Straßenbau zuzulassen, wird sich nicht verwirklichen lassen. Der Antrag ist abzulehnen.
Da ich noch 42 Sekunden Zeit habe, zwei Dinge, Herr Vida: Erstens. Es gab nach meiner Kenntnis im gesamten Land Brandenburg nur drei Bürgerbegehren.
In keinem Fall hat die obere Kommunalaufsichtsbehörde eine Entscheidung getroffen, aus unterschiedlichen Gründen. Sie stellen hier Sachen dar, die einfach nicht den Tatsachen entsprechen, die sich widersprechen und die Sie einmal überprüfen sollten. Aber ich habe manchmal den Eindruck, das ist überhaupt nicht Ihr Anliegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Noack, ich verstehe ja, dass Sie Ihre Worte vom Dezember 2022 vergessen machen wollen. Das werden wir Ihnen natürlich nicht durchgehen lassen. Ich zitiere noch einmal:
„Der Antrag stellt auch Beteiligungsformate - ob Einwohnerversammlung, Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide - infrage […]. […] Die kommunale Selbstverwaltung gilt es zu stärken […].“
Sie haben also damals für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide geworben. Jetzt nehmen wir Sie beim Wort, und jetzt rudern Sie herum und machen eine Nebelmaschine auf in der Größe eines Kawentsmannes. Herr Noack, Sie haben hier - und das spricht sehr für die „Kompetenz“ der SPD in Sachen Beiträge - in der letzten Sitzung behauptet, die Straßenausbaubeiträge seien nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Das ist
eine Peinlichkeit sondergleichen. Es war die SPD mit den Linken und mit mir als fraktionslosem Abgeordneten, die seinerzeit den Antrag zur Abschaffung eingebracht haben, der, glaube ich, einstimmig vom Landtag angenommen wurde. So viel zu Ihrer Beitragskompetenz.
Sie haben auch gesagt, es stehe der oberen Kommunalaufsicht nicht zu, da irgendwelche Empfehlungen zu geben. Nun, aktuell macht sie das, aber eben immer negativ. Ich frage mich, wo da Ihre Sorge um die kommunale Selbstverwaltung gewesen ist. Immer wenn das Innenministerium ein Bürgerbegehren für unzulässig befindet bzw. der unteren Kommunalaufsicht Empfehlungen gibt, ist es für Sie in Ordnung, aber wenn wir einen Antrag stellen, der vorsieht, dass es ein positives Votum geben kann, ist es für Sie ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Das zeigt, welch gestörtes Verhältnis Sie zur kommunalen Selbstverwaltung haben.
Im Übrigen wäre das auch nicht rechtswidrig. Ich selbst war Initiator eines Bürgerbegehrens und habe vom Innenministerium ein solches Schreiben erhalten - das war 2013 -, in dem es erklärt hat, dass das rechtmäßig ist. Nur, heute machen sie das nicht mehr so.
Wenn Sie davon sprechen, dass Sie nur drei Bürgerbegehren kennen: Ich weiß nicht, wer Ihnen die Rede aufgeschrieben hat. Derjenige sollte sich vielleicht besser informieren. Ich sehe mir die Bescheide an; ich habe sie in der Hand. Ich sehe, dass einmal so geschrieben und wenige Jahre später erklärt wird, es sei nicht mehr rechtmäßig. Hier wurde ganz klar nicht die Rechtslage geändert, sondern die Rechtsanwendung wurde geändert, mit einem Aktenvermerk, in dem es hieß, es solle nicht mehr so viele Bürgerbegehren geben. Das ist die Politik der SPD, meine Damen und Herren.
Herr Noack, wenn Sie nicht einmal Volksinitiative und Volksbegehren unterscheiden können und von einer gescheiterten Volksinitiative sprechen, zeigt das, dass Sie ganz offensichtlich gar nicht wissen, wovon Sie reden.
Herr Vida, ich kann die Frage, warum Sie heute nicht mehr Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung in Bernau sind, nicht beantworten. Aber ich habe eine Vermutung.
Vielleicht liegt es daran, dass Sie Stadtverordnete oder Gemeindevertreter nicht in dem Maße ernst nehmen bei Ihrem Bemü-
Herr Vida, jetzt möchte ich einmal aus meiner Gemeinde berichten: Wir haben auch noch Straßen, die nicht erschlossen sind. Wir haben ein Straßenausbaukonzept. Wir haben einen Zeitplan. Wir haben natürlich auch eine entsprechende Satzung, und wir wissen, wie wir damit umgehen und wann wir in unserer Gemeinde noch nicht erschlossene Straßen erschließen wollen. Wenn wir denn eine Straße erschließen, führen wir Anliegerversammlungen und Bürgerbeteiligungen durch, sodass sich betroffene Bürger dort in einer angemessenen Art und Weise einbringen können, und dies nicht erst zu dem Zeitpunkt, wenn die Straßen erschlossen werden, sondern weit, weit vorher, damit sich die Bürgerinnen und Bürger auch auf die Gemeindeabgaben einstellen können - das betrifft § 15 der Gemeindeordnung.
Wir könnten es den Bürgerinnen und Bürger natürlich zugestehen, dass sie über die Haushaltssatzung sowie über den Hebesatz bei der Gewerbesteuer oder der Grundsteuer beschließen, aber, Herr Vida, wir leben in einer repräsentativen Demokratie, und Sie müssen den Gemeindevertretern, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt sind, auch das Vertrauen entgegenbringen, dass sie die entsprechenden Entscheidungen im Sinne der Gemeinde und des Gemeinwohls treffen.
Wenn Sie die von mir erwähnten Beteiligungsformate, die Sie in Ihrem Antrag zitieren, aus dem Zusammenhang reißen, kann ich Ihnen nicht helfen. In dem Redebeitrag habe ich deutlich gemacht, welche Möglichkeiten - und darauf bin ich auch sehr stolz - Bürgerinnen und Bürger in unserem Land Brandenburg haben, sich zu beteiligen, sich einzubringen. Daran sollten wir festhalten. Wir sollten davon Abstand nehmen, wie Sie den Versuch zu unternehmen, dass die Landesregierung, beratend tätig für die Gemeinden, per Duktus den Kommunalaufsichtsbehörden Vorschriften macht.