Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Abgeordneter Freiherr von Lützow hat mündlich den Antrag zur Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales gestellt. Mittlerweile ist auch ein Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion eingegangen, den Antrag mit dem Titel „Bürgerschaftliche Mitbestimmung ermöglichen und tatsächlich leben, statt nur an hohen Feiertagen loben“ auf Drucksache 7/7379 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung an den Ausschuss mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion mit dem Titel „Bürgerschaftliche Mitbestimmung ermöglichen und tatsächlich leben, statt nur an hohen Feiertagen loben“ auf Drucksache 7/7379. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Runderlass zur Abgrenzung von Straßenerschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen“ auf Drucksache 7/7709. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe den letzten Tagesordnungspunkt dieser Plenarsitzung, Tagesordnungspunkt 26, auf.

TOP 26: Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland auf 12 Jahre herbeiführen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/7655

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! „Es zieht einem den Boden unter den Füßen weg“, so der Bürgermeister von Freudenberg nach dem furchtbaren Mord an Luise, zwölf Jahre alt. Tatverdächtig sind nach wie vor ein ebenfalls zwölfjähriges und ein 13-jähriges Mädchen, die vorgaben, mit Luise befreundet gewesen zu sein.

Diese erschreckende Tat hat die seit Längerem andauernde Debatte um die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters wieder neu angefacht. Die mutmaßlichen Täterinnen haben die Tat vorher geplant und sich im Internet über die Strafmündigkeitsgrenze informiert. Dabei haben sie erfahren: Begehen Kinder unter 14 Jahren in Deutschland eine Straftat, können sie gemäß § 19 Strafgesetzbuch mangels Schuldfähigkeit nicht bestraft werden. - Fakt ist allerdings: Allein im Jahr 2021 haben mehr als 2 700 Kinder allein im Land Brandenburg Straftaten begangen, für die sie nicht ausreichend bestraft werden können.

In einigen Teilen Deutschlands hat es sich teilweise zu einem Geschäftsmodell entwickelt, dass Kinder unter 14 Jahren von älteren Jugendlichen oder Erwachsenen bewusst und zielgerichtet zur Begehung von Straftaten missbraucht werden; davon können Handelsketten wie Peek & Cloppenburg oder Media Markt ein Lied singen.

Eine Vielzahl weiterer Straftaten von unter 14-Jährigen lässt die Notwendigkeit offensichtlich werden, dass kriminelle Kinder zukünftig nicht mehr straffrei ausgehen dürfen. Drei 14-Jährige und zwei zwölfjährige bulgarische Staatsangehörige vergewaltigten …

(Ah! bei der Fraktion DIE LINKE)

- Ich weiß gar nicht, was Sie da überhaupt kommentieren.

(Beifall AfD)

Das ist eine so ernste Angelegenheit, und Sie machen das wieder zu Ihrer Ideologie. - Drei 14-jährige und zwei zwölfjährige bulgarische Staatsangehörige vergewaltigten in Mühlheim an der Ruhr im Juli 2019 eine 19-jährige Frau. Im Juni 2022 wurde die Leiche der 15-jährigen Schülerin Anastasia hinter einem Supermarkt in Salzgitter in Niedersachsen entdeckt. Nach der Feststellung eines noch nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils

(Zurufe von der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

hatte ein Freund - 14 Jahre alt - sie erstickt und die Tat - Moment! - offenbar gemeinsam mit einem weiteren Freund - 13 Jahre alt - geplant. In Heide quälten mehrere Kinder unter 14 Jahren eine 12-Jährige über mehrere Stunden, bespuckten sie, drückten Zigaretten auf ihr aus und zündeten ihre Haare an.

Ja, diese Taten fanden nicht in Brandenburg statt, aber nur durch repressiv und präventiv wirkende Strafen können wir derartige Zustände hier in Brandenburg verhindern.

(Beifall AfD)

Denken Sie noch einmal an die Zahl: 2 700 allein in Brandenburg. - Die Zahl Tatverdächtiger unter 14 Jahren ist bundesweit übrigens auf insgesamt 68 700 gestiegen. Die Dunkelziffer dürfte - bekanntlich - höher sein, weil vielfach keine Strafanzeigen erstattet werden, da die Geschädigten wissen, dass die Täter strafunmündig sind. Eine Sanktionierung strafbarer Handlungen ist dabei auch im wohlverstandenen Interesse der kindlichen Täter, da die wenigsten kriminellen Karrieren mit Vergewaltigung oder Mord beginnen, nicht selten aber damit enden.

(Beifall AfD)

Im Fall von Luise versuchten die 12 und 13 Jahre alten Täterinnen zunächst, ihr Opfer mit einer Plastiktüte zu ersticken. Anschließend wurde Luise von der 13-Jährigen fixiert, während die 12-Jährige mit einem Messer mindestens 30 Mal auf sie einstach. Nach der Tat stießen die Täterinnen ihr schwerverletztes Opfer eine Böschung hinab und ließen Luise verbluten. Danach versuchten sie noch, die Eltern über den Verbleib des Mädchens zu täuschen. - Angesichts dieser planvollen und arbeitsteiligen Vorgehensweise ist es kaum möglich, am Vorliegen der notwendigen Reife zu zweifeln. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. - Das Wort erhält als nächster Redner Herr Abgeordneter Eichelbaum für die CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage des Alters der Strafmündigkeit ist eine der grundlegenden Fragen des Strafrechts, die weder mit Empörung noch mit lautstarkem Getöse diskutiert werden kann und darf.

(Beifall CDU und SPD sowie der Abgeordneten Knie- stedt [B90/GRÜNE])

Wer glaubt, Einzelfälle zum Anlass nehmen zu können, um einfache Lösungen zu präsentieren, dem geht es nicht um Opferschutz, sondern der versucht, auf dem Rücken der Opfer Politik zu machen - und das ist unanständig.

(Zuruf: Einzelfälle?!)

Richtig ist: Wir müssen uns mit den Fakten beschäftigen. Ja, die Zahl der Kinder- und Jugendstraftaten ist in den letzten Jahren gestiegen. Allein im letzten Jahr wurden in Deutschland von der Polizei 9 349 Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 13 Jahren erfasst, denen gefährliche oder schwere Körperverletzung zur Last gelegt wurden. Diese Zahlen müssen wir ernst nehmen und dürfen sie nicht verharmlosen.

(Münschke [AfD]: Ich denke, das sind Einzelfälle!)

Wir sind uns aber mit dem Deutschen Richterbund darüber einig, dass die Senkung des Strafmündigkeitsalters dafür der falsche Weg ist. Die Reduzierung mag auf den ersten Blick einfach und populär erscheinen, ist aber rechtlich und ethisch unverantwortlich. Das Strafrecht basiert auf dem Grundsatz der Schuld, welcher voraussetzt, dass eine Person in der Lage ist, das Unrecht seiner Handlungen zu erkennen. Kinder unter zwölf Jahren können dieses Element der Strafbarkeit nicht erfüllen. Allgemein anerkannt ist, dass junge Menschen eine besondere Schutzwürdigkeit genießen, da sie sich noch in einer Entwicklungsphase befinden. Sie haben noch nicht die Fähigkeit entwickelt, die Konsequenzen ihrer Handlungen vollständig zu verstehen. Es ist daher unverhältnismäßig, sie für ihre Handlungen auf dieselbe Weise wie Erwachsene zu bestrafen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich lasse jetzt keine Fragen zu.

(Dr. Berndt [AfD]: Warum?)

Wenn Sie sich in Ihrem Antrag auf Erfahrungen aus Großbritannien oder den USA beziehen, rate ich Ihnen: Schauen Sie genauer hin. Die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze hat in diesen Ländern nicht zu einer Senkung der Kinder- und Jugendkriminalität geführt. Im Übrigen gibt es europäische Staaten, die ein höheres Strafmündigkeitsalter als wir in Deutschland haben: In Portugal beginnt die Strafmündigkeit ab 16 Jahren, in Polen ab 17 Jahren, in Schweden, Finnland und Frankreich ab 15 Jahren.

Kein Kind wird als Gewaltstraftäter geboren. Das Strafrecht ist keine Lösung für alle gesellschaftlichen Probleme. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen kann eine Inhaftierung das Problem verschlimmern, da sie in der Regel traumatische Erfahrungen machen und soziale Stigmatisierung erfahren. Wer glaubt, dass es für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keine Sanktionen gibt, dem empfehle ich einen Blick in das Sozialgesetzbuch VIII; darin werden verschiedene Maßnahmen genannt, wie reagiert werden kann - bis hin zur Unterbringung in stationären Einrichtungen.

Aber bei Kindern und Jugendlichen müssen wir uns eher die Frage stellen: Warum begehen sie Straftaten, und was kann der Staat tun, damit sie nicht zu Tätern werden? - Das ist eine Frage der Prävention. Diese beginnt im Elternhaus und im sozialen Umfeld, aber auch in den Schulen. Wir brauchen in unserem Land eine Debatte darüber, wie wir die Präventionsarbeit stärken können.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Hierfür gibt es in Brandenburg hervorragende Einrichtungen, beispielsweise die Wohngruppe Weidenhof des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerkes in der Uckermark. Von derartigen Angeboten brauchen wir noch mehr im Land. Wir müssen darüber diskutieren, ob es in diesen Einrichtungen der Jugendhilfe Plätze in ausreichender Anzahl gibt und die Hilfsangebote für Kinder unter 14 Jahren im Land ausreichen. Dazu brauchen wir einen breit aufgestellten Ansatz im Kinder- und Jugendhilferecht, aber keine

Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Danke schön. - Frau Abgeordnete Block hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE. Herr Eichelbaum hat für CDU, SPD und B90/GRÜNE gesprochen, also für die gesamte Koalition. - Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Kollege Eichelbaum hat viel Richtiges gesagt; das möchte ich an der Stelle gleich voranstellen. Ich hätte gern schon am Mittwoch auf diesen Antrag verwiesen, als die AfD-Fraktion lautstark hier im Plenum - im Übrigen auch in Besuchergruppen und Frau Kotré in einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden - forderte, dass man von einem Einzelfall, in dem Fall in Heidesee, und Vorfällen an Schulen doch nicht auf ein größeres rechtsextremistisches Problem schließen soll.

(Frau Kotré [AfD]: Ich habe nichts von Einzelfall gesagt!)

Das forderte der Kollege Hohloch hier in der Debatte, als meine Kollegin Dannenberg gesprochen hat.

Also, bei einzelnen Straftaten, die mit Rechtsextremismus zusammenhängen, darf man keine Verallgemeinerungen anstellen, da ist das alles ein großes Problem. Aber wenn es um einzelne Straftaten geht, die sich als Schlagzeilen und für Populismus eignen, ergreifen Sie die erste Gelegenheit, das in die Parlamente zu tragen. Ich halte Ihnen auch zugute, dass es gar nicht Ihre eigene Idee ist. Es ist wieder eine bundesweite Kampagne Ihrer Partei, den tragischen Fall Luise zum Anlass zu nehmen, hier eine Debatte zu initiieren, die es im Übrigen in keinem fachlichen Bereich gibt. In der Kriminologie, im Jugendstrafrecht gibt es diese Debatte nicht; diese Debatte wird allein von Ihnen geführt, und Ihre Partei nutzt das, um wieder eine Kampagne zu betreiben.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Sie arbeiten hier natürlich wie immer mit falschen Zahlen und falschen Schlüssen. Die Zahlen zur Kriminalität von Kindern und Jugendlichen sinken seit den 90er-Jahren. Den Höchststand hatten sie Ende der 90er-Jahre, und auch 2008 gab es noch doppelt so viele Straftaten von Kindern wie heute. Insofern: Man kann nicht immer nur die letzten drei Jahre betrachten, sondern muss den Kreis etwas größer ziehen.

Größer ziehen möchte ich jetzt auch noch etwas: Das Jugendgerichtsgesetz, in dem die Strafmündigkeitsgrenze festgesetzt wurde, gibt es seit 1923, also seit 100 Jahren. In dieser Zeit wurde nur einmal an dieser Strafmündigkeitsgrenze gerüttelt, und das war - überraschenderweise - 1940: In der NS-Zeit wurden 12-Jährige für besonders schwere Straftaten bestraft. - Damit zeigt sich auch mal wieder, in welcher Tradition Ihre Argumentation steht.