Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern wirkt sich das positive Ergebnis der LEAG für das Geschäftsjahr 2022 durch eine Anpassung des Ansparkonzeptes auf das Erreichen des Zielbetrags (770 Millionen Euro) für das Sondervermögen noch vor 2033 aus?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Prof. Dr.-Ing. Steinbach die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die jährlichen Zuführungen zum Sondervermögen der Zweckgesellschaft sind ungeachtet der Höhe der Gewinne der LEAG im Ansparplan der Vorsorgevereinbarung festgelegt. Das aktuelle Jahresergebnis der LEAG hat entsprechend keine Auswirkungen auf den vereinbarten Ansparplan.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1646 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE)

Umsetzung des Landtagsbeschlusses zum Anbau von Nutzhanf

Der Anbau von Nutzhanf ist besonders klima- und bodenschonend und ermöglicht den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten. Er wird bislang erschwert durch bundesrechtlich vorgegebene THC-Grenzwerte und weitere bürokratische Hürden. Der Landtag hatte die Landesregierung im April 2021 (Drucksache 7/3198-B) aufgefordert, die aktuell gültigen THCGrenzwerte neu zu bewerten und mit den Werten und Erfahrungen anderer europäischer Staaten zu vergleichen, um Wettbewerbsnachteile für die brandenburgische Hanfproduktion zu vermeiden. Sie sollte sich dann dafür einsetzen, dass diese Bewertungen in der bundesweiten Diskussion eine gebührende Berücksichtigung finden. Zwei Jahre nach dem Beschluss konnte Minister Vogel in der ALUK-Sitzung im April 2023 nicht nur keine Ergebnisse dieser Bewertung vorstellen, sondern lehnte eine eigenständige Meinungsbildung zu THC-Grenzwerten durch die Landesregierung ausdrücklich ab. Damit verweigerte er die Umsetzung des Landtagsbeschlusses. Indessen ist nicht ganz klar, welches Ressort die Federführung in dieser Frage hat.

Ich frage die Landesregierung: Was hat sie bisher unternommen und was wird sie in Zukunft unternehmen, um den oben genannten Punkt aus dem Landtagsbeschluss umzusetzen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt:

Für die Forderungen zur Überprüfung der THC-Grenzwerte und die Vereinfachung der Anerkennungsverfahren im Nutzhanfanbau müssen die vom Bund in seinem Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Genusshanf angekündigten Änderungen der Rechtsvorschriften abgewartet werden.

Dem Eckpunktepapier ist zu entnehmen, dass Nutzhanf, medizinischer Hanf und Genusshanf künftig nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, sondern in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Sobald der Bund die Gesetzentwürfe zur Verfügung stellt, werden sich die für Gesundheit und Landwirtschaft zuständigen Ressorts der Landesregierungen abgestimmt in das Rechtsetzungsverfahren einbringen.

7. Wahlperiode

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1647 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Wahlkampfveranstaltungen in Feuerwehrgerätehäusern

Im Zuge der Bürgermeisterwahl in Calau hat der Kandidat der Linken, Herr D.*, einen Infozettel verteilt, auf dem er für eine Veranstaltung wirbt. Ich zitiere vom Infozettel: „[…] am Freitag, den 28.04.2023 komme ich, […] D[…]*, nach Craupe, um mich in Ihrem Ortsteil im Vorfeld der Bürgermeisterwahl in Calau vorzustellen. In Absprache mit dem Ortsbeirat treffen wir uns um 18:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Craupe […].“

Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Feuerwehrgerätehäuser für Wahlkampfveranstaltungen genutzt werden?

Anonymisiert gemäß § 5 Absatz 2 Datenschutzordnung.

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Gemäß § 12 Abs. 1 BbgKVerf ist jedermann im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Zu den öffentlichen Einrichtungen können auch Feuerwehrhäuser der Gemeinde gehören. Die Bestimmung von Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Einrichtungen obliegt der Gemeinde, da dies Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist. Wenn und soweit kommunale, öffentliche Einrichtungen auch für Veranstaltungen im Rahmen einer Bürgermeisterwahl, die der Vorstellung eines Kandidaten dienen soll, zur Verfügung gestellt werden, hat die Gemeinde die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beachten.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1648 des Abgeordneten Clemens Rostock (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meldung des Korridors Neustadt (Dosse)-Hansestadt Rostock bzw. Warnemünde für den Deutschlandtakt

In der Anhörung zur Zukunft der RB 73/74 im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung am 16.04.2023 wurde unter anderem über den Deutschlandtakt gesprochen. Mehrere Anzuhörende wiesen darauf hin, dass es wichtig sei, den Korridor Neustadt (Dosse)-Hansestadt Rostock bzw. Warnemünde für den 4. Entwurf des Deutschlandtaktes zu melden.

Ich frage die Landesregierung: Hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung den Korridor Neustadt (Dosse)-Hansestadt Rostock für den 4. Entwurf zum Deutschlandtakt gemeldet?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat erst am 25. April 2023 den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, der Eisenbahn-Verkehrsunternehmen und der Fahrgast- und Interessensverbände in einem Termin die Zielstellung und den Rahmen der Fortschreibung des Zielfahrplans zum Deutschlandtakt und das weitere Verfahren zur Beteiligung daran vorgestellt. Die zuständigen Fachverwaltungen der Länder haben nun bis Sommer 2023 Zeit, sich zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Planungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auszutauschen und eine Stellungnahme abzugeben.

Daher wurde der Korridor Neustadt (Dosse)-Hansestadt Rostock bislang noch nicht zur Aktualisierung des Zielfahrplans Deutschlandtakt gemeldet.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1649 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE)

Umsetzung der Empfehlungen zum Wasserhaushalt in der Lausitz

Am 20.03.2023 wurden auf der zweiten Wasserkonferenz der Lausitz in Hoyerswerda die vorläufigen Ergebnisse der unter Federführung des Umweltbundesamtes durchgeführten Studie zu den Folgen des Braunkohleausstiegs auf den Wasserhaushalt der Lausitz vorgestellt. Mit der Veröffentlichung der Studie ist in Kürze zu rechnen. Zur Sicherung eines Mindestabflusses in der Spree werden dringend der Ausbau von Speicherkapazitäten sowie die Überleitung von Wasser aus anderen Flussgebieten empfohlen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass angesichts des noch offenen Datums des Braunkohleausstiegs die Vorbereitungen schnell vorangetrieben werden müssen. Dies muss in Kooperation mehrerer Bundesländer erfolgen.

Ich frage die Landesregierung: Welche länderübergreifenden Entscheidungs- und Bearbeitungsstrukturen bereitet sie vor, um zeitnah die Empfehlungen bewerten und gegebenenfalls ihre Umsetzung in die Wege leiten zu können?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wesentliche Grundzüge der Studie des Umweltbundesamtes „Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohleausstieges in der Lausitz“ wurden zur 2. Wasserkonferenz Lausitz (organi- siert vom Wasser Cluster Lausitz e.V.) am 20.03.2023 thematisiert. Sobald der finale Bericht vorliegt, bedarf er einer sorgfältigen inhaltlichen Bewertung durch die zuständigen Behörden von Sachsen, Brandenburg, Berlin und gegebenenfalls auch Sachsen-Anhalt. Diese Abstimmungen erfolgen im Rahmen unserer regulären Zusammenarbeit zwischen den Obersten Wasserbehörden der Bundesländer sowie auch in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße.

Allerdings ist zu beachten, dass die UBA-Studie das Thema nur aus der Helikopterperspektive betrachtet. Auf dieser groben Ebene und ohne Berechnungen mit dem Simulationsmodell für das Oberflächenwasser in der Lausitz WBalMo (Water Balance Modell), ohne Variantenuntersuchungen und ohne eine dezidierte Gütebetrachtung können aus meiner Sicht keine Entscheidungen für oder gegen Maßnahmen, wie neue Speicher oder Wasserüberleitungen, getroffen werden. Dies sind bedeutsame Entscheidungen, die den Wasserhaushalt Lausitz in den nächsten Jahrzehnten und darüber hinaus nachhaltig prägen werden.

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Der weitere detaillierte Untersuchungsbedarf wurde bereits in der Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße von Sachsen, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt identifiziert.

Dabei ist der erste Baustein die Aktualisierung des Simulationsmodells WBalMo. Denn dieses bildet die Grundlage für die Berechnung und Prognose wichtiger Größen des Wasserhaushaltes Lausitz in den nächsten Jahrzehnten. Dazu laufen die Arbeiten bereits seit 2022. Dann folgen Detailuntersuchungen zum zukünftigen Wasserdargebot, zu konkreten Speicherpotenzialen im Bereich von Spree und Schwarzer Elster sowie gegebenenfalls auch notwendigen Wasserüberleitungen aus anderen Flusseinzugsgebieten (Elbe, Neiße, Oder). Die Ergebnisse werden in einem wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept als fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage bis 2026/2027 zusammengeführt.

Die Obersten Wasserbehörden der Länder Sachsen, Brandenburg und Berlin haben im November 2022 eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung dieser Untersuchungen unterzeichnet und stellen rund 1,6 Millionen Euro dafür zur Verfügung.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1650 des Abgeordneten Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER Fraktion)