Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Der Bau und die Unterhaltung von Gemeindestraßen erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land darf daher in der Regel auf Zeitabläufe keinen Einfluss nehmen.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1654 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Öffentliche Verwendung des „Z-Symbols“

In der Sitzung des Innenausschusses am 26. April 2023 berichtete Innenminister Stübgen (CDU) zu dem Tagesordnungspunkt 3 über die Einordnung der politisch motivierten Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen unter Verwendung von rechtsextremistischen Symbolen. Dabei sprach er vom „Z-Symbol“, welches als rechtsextremistisches Symbol einzuordnen sei.

Ich frage die Landesregierung: Wie bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage kommt das Ministerium des Innern und für Kommunales/der Innenminister zu dieser Einschätzung?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Politisch-motivierte Straftaten werden im Einzelfall betrachtet. Dabei sind alle Aspekte der Tat, wie Erkenntnisse zum Täter, zu den Umständen der Tat und die Motivation des Täters, zu berücksichtigen. Das Zeigen eines „Z“ ist dementsprechend nicht pauschal als rechtsextremistische Straftat zu werten.

Wenn aber in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer rechten Orientierung zuzurechnen sind, kann die Verwendung des „Z“-Symbols eine rechtsextremistische Straftat sein.

Wenn beispielsweise auf einer Demonstration, auf der auch Reichskriegsflaggen geschwenkt werden, auf der gegen Migranten gehetzt und die Legitimität des Rechtsstaates in Frage gestellt wird, auch das „Z“-Symbol gezeigt wird, liegt die Vermutung nahe, dass dies eine rechtsextremistische Straftat ist. Die Beurteilung erfolgt jedoch stets im Einzelfall.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1655 der Abgeordneten Marlen Block (Fraktion DIE LINKE)

Ermittlungsverfahren im Fall Niederlehme

In dem Fall des nach einem Polizeieinsatz in Niederlehme Verstorbenen hat die Polizei nach Medienberichten und nach Angaben im Ausschuss für Inneres und Kommunales in der Nacht nach dem Vorfall Kleidungsstücke des Betroffenen aufgrund eines Ermittlungsverfahrens wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte beschlagnahmt. Auf Nachfrage erklärte die Justizministerin am darauffolgenden Tag, dass sie nicht sicher sagen könne, ob gegen den Verstorbenen ein Ermittlungsverfahren vonseiten der Staatsanwaltschaft Cottbus geführt worden ist.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist bei der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen den nach einem Polizeieinsatz in Niederlehme Verstorbenen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet bzw. eingestellt worden?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz Hoffmann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Aufgrund eines aus entsprechender Medienberichterstattung bereits bekannten Polizeieinsatzes in Niederlehme am 11. April 2023 wurde durch die Polizei in Königs Wusterhausen in der Nacht zum 12. April 2023 von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, da der später verstorbene Beschuldigte während des Einsatzes durch die Beamten um sich geschlagen haben soll. Das Verfahren ist seitens der Polizei noch nicht an die Staatsanwaltschaft Cottbus abgebeben worden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus war allerdings im Rahmen des Bereitschaftsdienstes wegen der Anordnung einer Eilmaßnahme, namentlich einer Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 Satz 1 StPO zur Klärung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten, in der Nacht vom 11. auf den 12. April 2023 mit dem Ermittlungsverfahren bereits befasst. Vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte am Abend des 12. April 2023 in einem Krankenhaus in Berlin verstorben ist, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Cottbus das Ermittlungsverfahren nach Eingang der Verfahrensakten nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1656 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion)

Informationsstand des Innenministeriums über die monatliche Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer im Land Brandenburg

Die AfD-Fraktion fragt regelmäßig im Ausschuss für Inneres und Kommunales den Stand der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ab, welcher bisher lediglich quartalsweise durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) mitgeteilt worden ist. In der letzten Innenausschusssitzung vom 26. April 2023 wurde zu diesem TOP ohne Angabe von Gründen mitgeteilt, dass aktuell nur noch halbjährlich die Zahlen der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer bei den kommunalen Ausländerbehörden abgefragt würden.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchem Rechtsgrund heraus wird die Abfrage der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer bis Dezember 2022 quartalsweise und ab 2023 halbjährlich - anstatt wie notwendigerweise monatlich - durch das MIK bei den kommunalen Ausländerbehörden vorgenommen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Berichtspflicht der kommunalen Ausländerbehörden zur Meldung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen fußt auf der geteilten ausländerrechtlichen Zuständigkeit im Rückkehrprozess, wie er in der Ausländerrechtzuständigkeitsverordnung angelegt ist. Die regelmäßige Meldung wird im Rahmen der Sonderaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die kommunalen Ausländerbehörden angewiesen.

Eine Überprüfung der Meldungen ergab, dass innerhalb eines Vierteljahres nur geringfügige Änderungen der statistischen Daten zu verzeichnen sind. Aufgrund dessen und des erheblichen Verwaltungsaufwandes, welcher den kommunalen Ausländerbehörden regelmäßig bei der Erhebung entsteht, wurde eine halbjährliche Meldung an das Ministerium des Innern und für Kommunales für hinreichend befunden.

Die so vorliegende Datenlage genügt zur Erfüllung des verfolgten Zwecks - einer sachdienlichen Sammelcharterplanung durch die Zentrale Ausländerbehörde sowie deren Personalbedarfs- und -einsatzplanung.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1657 des Abgeordneten Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER Fraktion)

Friedersdorf bei Herzberg: Straßenausbaubeiträge 1997 gezahlt, Straße bis heute nicht fertig IV

In der Gemeinde Friedersdorf wurden die Anlieger schon 1997 mit Vorausleistungsbescheid für eine Straßenbaumaßnahme Dorfangergestaltung herangezogen. Fördermittel aus der Dorferneuerung hat die Gemeinde auch erhalten. Bis zur Eingemeindung in die Stadt Herzberg (Elster) in 2003 konnte die Maßnahme nicht vollständig abgeschlossen werden. Anschließend ist sie den „größeren Problemen“ der Stadt Herzberg zum Opfer gefallen. Seit nun bereits 25 Jahren warten die Friedersdorfer darauf, dass die letzten Meter der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen werden. Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen beim Straßenbau, nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge, mit jährlichen pauschalen Zuwendungen. Die Stadt Herzberg (Elster) hat in den vergangenen vier Jahren eine halbe Million Euro pauschale Zuwendung des Landes Brandenburg für Straßenbaumaßnahmen erhalten. Wofür diese eingesetzt wurden, ist fraglich. Jedenfalls nicht für diese Straßenbaumaßnahme.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele ähnliche Sachverhalte sind ihr bekannt, in denen ein begonnener Straßenausbau mehrere Jahrzehnte nicht abgeschlossen wurde? (Bitte konkret mit Auflistung, in welchen Kommunen dies der Fall ist.)

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Dem für den Mehrbelastungsausgleich der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 zuständigem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist hierzu kein Fall bekannt.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1658 des Abgeordneten Andreas Büttner (Fraktion DIE LINKE)

Bundesförderung für das Radnetz Deutschland 1

Am 03.05.2023 informierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr über den Start der neuen Förderperiode für das Radnetz Deutschland. Für den Ausbau von Radfernwegen stellt der Bund 100 Millionen Euro zur Verfügung (Fördersatz bis zu 75 %). Bis zum 31.08.2023 können Städte, Gemeinden und Landkreise sowie andere öffentliche und private Bauträger eine Förderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität beantragen.

Ich frage die Landesregierung: Für welche Projekte zum Ausbau von Radfernwegen in der Baulast des Landes Brandenburg sowie in der Baulast brandenburgischer Kommunen soll eine Bundesförderung beantragt werden?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Das Förderprogramm steht für den Ausbau der überregionalen Radfernwege des Radnetzes Deutschland zur Verfügung. Das Radnetz Deutschland besteht aus dem Radweg Deutsche Einheit, dem Iron Curtain Trail (Radweg „Eiserner Vorhang“) und insgesamt zwölf D-Routen. Auf Brandenburger Gebiet verlaufen in Teilen der Radweg Deutsche Einheit und der Iron Curtain Trail sowie verschiedene D-Routen, wie der D 3 (Europaradweg R 1 und gleichzeitig in Teilen RW Deutsche Einheit), der D 10 (Elberadweg), der D 11 (Radweg Ost- see-Oberbayern) sowie der D 12 (Oder-Neiße-Radweg).

Wie bereits beim ersten Förderaufruf im Jahr 2021 ist das Land Brandenburg in die Beantragung der Fördervorhaben zum Radnetz Deutschland eingebunden. Während das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) über die Bewilligung entscheidet, ist es zur Umsetzung des Förderprogramms notwendig, dass die zuständigen Stellen der Länder über den Antrag informiert wurden, das Vorhaben billigen und unterstützen und dass das Vorhaben aus Sicht der zuständigen Stelle des Landes den Zielen des Förderprogramms Radnetz Deutschland entspricht. Die zuständige Stelle in Brandenburg liegt im MIL, die Bewertung und Bestätigung des Fördervorhabens erfolgt in Abstimmung mit dem MWAE.