Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Die neue Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Oderfischereibetriebe wird gegenwärtig vorbereitet. Sie soll eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 haben. Im laufenden Kalenderjahr sind deshalb noch keine Mittelauszahlungen erfolgt.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1663 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion)

Gefährdete Gesundheitsversorgung von Frauen in Ostprignitz-Ruppin - mögliche Lösungen des grundsätzlichen Problems auf Bundesebene

Aktuell herrschen große Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung von Frauen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. In der Stadt Rheinsberg hat die einzige gynäkologische Praxis aktuell nicht geöffnet, da der Betreiber, die Ostprignitzer-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH (OGD), die Praxis aufgrund von Personalmangel nicht besetzen kann. Frauen müssen nun weite Wege (nach Wittstock) auf sich nehmen, was insbesondere für ältere und schwangere Frauen eine große Belastung sein kann. Nach vorliegenden Informationen wird die OGD den ärztlichen Sitz aufgeben. Eine endgültige Verlegung des Kassenarzt-Sitzes nach Wittstock würde für die Sprechstunde in Rheinsberg offensichtlich das Ende bedeuten. Dies erinnert an mögliche grundlegende Probleme bei der Übernahme von Kassenarzt-Sitzen durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Auch wenn diese MVZ personell nicht bedient werden können, ist für Ärzte, die sich gerne niederlassen wollen, der KassenarztSitz nicht verfügbar. Dieses Problem ist auch aus anderen Bundesländern bekannt.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Lösungen der in der Vorbemerkung geschilderten Probleme strebt sie auf Bundesebene mit welchen Akteuren an? (Antwort bitte erläu- tern)

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sichergestellt.

Die Steuerung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfolgt in erster Linie über die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten obliegt den regional zuständigen Zulassungsausschüssen, die sich paritätisch aus Ärztinnen und Ärzten und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen zusammensetzen. Die Zulassungsausschüsse sind bei ihren Entscheidungen an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) gebunden. Die obersten Landesbehörden haben nach § 96 SGB V in den Zulassungsausschüssen derzeit lediglich ein Mitberatungsrecht.

Dies sollte aus Sicht der Landesregierung geändert werden. Brandenburg setzt sich in allen Gremien auf Bundesebene für ein Initiativ- und Stimmrecht der Länder in den Zulassungsausschüssen ein.

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Charakteristische Merkmale der ambulanten Versorgung in Deutschland sind nach wie vor die recht scharfe Trennung gegenüber der stationären Versorgung und die Vorhaltung fachärztlicher Versorgungskapazitäten in der ambulanten Versorgung und am Krankenhaus. Ein zentrales Ziel der aktuellen Krankenhausreform ist es, eine wohnortnahe Versorgung und die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine qualitativ hochwertige stationäre und verzahnte ambulant/stationäre Versorgung.

Seit dem Beschluss des Landtages zur Gründung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V im Jahr 2014 setzt sich Brandenburg mit seinen Partnerinnen und Partnern für die Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung ein. Ein wesentliches Ziel des Landesgremiums besteht darin, Abstimmungsprozesse zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung anzustoßen und Empfehlungen zu sektorübergreifenden Fragen der ambulanten und stationären Versorgung zu geben.

Die Zukunft liegt in der Vernetzung und in der Durchbrechung der starren Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Eine gute gesundheitliche Versorgung kann nur funktionieren, wenn es uns gelingt, die Krankenhausstandorte zu modernen ambulant-stationären Gesundheitszentren umzubauen. Hier hat Brandenburg mit seinem Leuchtturmprojekt am Sana-Krankenhaus Templin bundesweite Aufmerksamkeit erregt, welche sich nun auch in der aktuellen Krankenhausreform niederschlägt.

Brandenburg setzt sich in der Bund-Länder-Gruppe zur aktuellen Krankenhausreform aktiv für die besonderen Belange der ostdeutschen Flächenländer ein. Große Bedeutung haben dabei die Einführung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen als Planungsinstrument, die Einführung einer Vorhaltefinanzierung, die Verzahnung und Finanzierung von ambulanter und stationärer Behandlung sowie die sektorübergreifende Bedarfsplanung.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1664 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE)

Zulassung von siebenten Klassen an der Oberschule Perleberg

Nach aktuellem Stand liegen für die Oberschule Perleberg für das Schuljahr 2023/24 genau 122 Anmeldungen vor. Das staatliche Schulamt lässt bisher nur die Bildung von vier siebenten Klassen zu. Die Konsequenz wäre, dass 22 Schülerinnen und Schüler nach Wittenberge bzw. nach Pritzwalk umverteilt werden müssten und sich so die Fahrzeiten für Schülerinnen und Schüler geraden aus den angrenzenden Gemeinden enorm verlängern würden. Nach Aussagen des Schulträgers und der Schulleitung wäre von den räumlichen und personellen Ressourcen her die Fünfzügigkeit an der Oberschule Perleberg möglich.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen wird an der Oberschule Perleberg die Bildung von fünf siebenten Klassen nicht zugelassen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport Freiberg die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Gestaltung des Übergangsverfahrens zum Besuch einer weiterführenden Schule ist in Brandenburg gesetzlich geregelt und erfolgt nach einheitlichen Kriterien auf der Grundlage eines verbindlichen Zeitplans. Bereits nach der ersten Auswertung der Anmeldungen wurde festgestellt, dass einige Schulen mehr Erstwünsche aufweisen, als Schulplätze an der jeweiligen Schule vorhanden sind.

Nach Klärung der verbindlich durch den Schulträger nachträglich angepassten bestätigten Aufnahmekapazitäten wurde festgestellt, dass zwar an allen Schulen hinreichende Raumkapazitäten für die Aufnahme aller im Erstwunsch angewählten Schulen vorliegen, jedoch die Anzahl der zu bildenden Klassen bei den übernachgefragten Schulen nicht an allen übernachgefragten Standorten gewährleistet werden kann.

Die Klassenbildung erfolgt auf Grundlage der durch den Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität durch das zuständige staatliche Schulamt. Dies betrifft jedoch auch den Grundsatz gemäß Nr. 1 Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften Unterrichtsorganisation, dass alle an der Unterrichtsorganisation Beteiligten verpflichtet sind, die Ermessensspielräume verantwortungsvoll zu nutzen und auf einen effektiven und effizienten Personaleinsatz insbesondere bei der Klassenbildung an allen regionalen Standorten hinzuwirken. Dies beinhaltet aktuell auch die Lehrkräftesituation.

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Bei der finalen Klassenbildung werden neben den genannten Aspekten auch die zumutbare Erreichbarkeit der jeweils abzulehnenden Schülerinnen und Schüler in den Auswahlverfahren der drei Oberschulen in Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge zu beachten sein.

Das Staatliche Schulamt Neuruppin prüft daher im Zuge der Ausgleichskonferenz die Erreichbarkeit der Schulen mit freien Kapazitäten für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und hält sich die abschließende Entscheidung zur Klassenbildung bis 19. Mai 2023 offen.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1665 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Ausbau der Dresdner Bahn zwischen Rangsdorf und Dabendorf

Anfang des Jahres berichtete die „MAZ“ über diesjährige Großbaustellen der Dresdner Bahn im Landkreis Teltow-Fläming; diskutiert wird das Thema schon deutlich länger.1 Es stellen sich Fragen im Hinblick auf die Ausbaupläne konkreter Streckenabschnitte.

Ich frage daher die Landesregierung: In welchem Zeitrahmen ist welche Erweiterung der Dresdner Bahn zwischen Rangsdorf und Dabendorf bislang warum (nicht) geplant?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Der Abschnitt zwischen Rangsdorf und Dabendorf gehört zum Infrastrukturprojekt Ausbaustrecke Berlin-Dresden, das sich direkt an das Bauprojekt Dresdner Bahn anschließt. Die Dresdner Bahn beginnt in Berlin Südkreuz und geht bis Blankenfelde (https://baupro- jekte.deutschebahn.com/p/dresdner-bahn).

Im Rahmen der zweiten Baustufe der Ausbaustrecke Berlin-Dresden ist geplant, den genannten Abschnitt zwischen Rangsdorf und Dabendorf zu erneuern. Dabei sollen laut Auskunft der Deutschen Bahn AG Tief- und Oberbauarbeiten stattfinden, der Neubau der Telekommunikationsanlagen und die Erneuerung der Oberleitungsanlagen werden umgesetzt. Zusätzlich erfolgt an der Strecke der Neubau der Eisenbahnüberführung Zülowkanal und von zwei Durchlässen, der Neubau der Straßenüberführung Pramsdorf, der Neubau der Personenunterführung Reihersteg, der Neubau der Straßenüberführungen Goethestraße und Brandenburger Straße in Zossen sowie der Neubau der Verkehrsstation Dabendorf.

Laut Auskunft der Deutschen Bahn AG soll die Umsetzung erst in den Jahren 2028-2029 erfolgen. Vorher soll die Strecke für den Umleiterverkehr genutzt werden, der durch andere Bauprojekte entsteht. Eine detailliertere Übersicht über die Maßnahmen der Ausbaustrecke Berlin-Dresden kann in dieser Grafik eingesehen werden: https://bauprojekte.deutschebahn.com/media/projects/7165/docs/GR_berlin-dresden_streckenkarte_20221121ne.pdf.

1 Vgl. „Teltow-Fläming: Neue Großbaustellen an der Dresdner Bahn in diesem Jahr“, in: https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/teltow-flaeming-neue-grossbaustellen-an-der-dresdner-bahn-in-diesem-jahr-RWVSHNGTNM3BID2V5WBARZP74Q.html (12.01.2023), abgerufen am 03.05.2023; „Zossener SVV stimmt für zusätzliche Querung der Dresdner Bahn in Dabendorf“, in: https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/zossen/zossener-svvstimmt-fuer-zusaetzliche-querung-der-dresdner-bahn-in-dabendorf-4PDUJ4IA465WRQUM5JSNF6ZEN4.html (17.09.2020) , abgerufen am 03.05.2023.

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Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1666 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE)

Vernässung von Landwirtschaftsflächen an der Schwarzen Elster

An der Schwarzen Elster bei Plessa (Kreis Elbe-Elster) ist es zu einer großflächigen Vernässung von Acker- und Grünlandflächen gekommen, die eine Bewirtschaftung derzeit unmöglich macht. Nach einem Bericht in der „Lausitzer Rundschau“ vom 04.05.2023 sehen betroffene Grundeigentümer und Landwirtschaftsbetriebe eine Ursache in einer nicht ausreichenden Gewässerunterhaltung an der Schwarzen Elster, einem Gewässer 1. Ordnung, das im Auftrag des Landes unterhalten wird. Die Betroffenen hätten sich an das Agrar- und Umweltministerium gewandt und erwögen eine Klage. Weiterhin heißt es, es gebe an der Schwarzen Elster ein Spannungsverhältnis zwischen dem Anliegen, das Wasser möglichst schnell von den Feldern zu bringen, und dem Wunsch, Wasser für Trockenzeiten in der Region zu halten.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Handlungsbedarf sieht sie hinsichtlich der Vernässungen an der Schwarzen Elster?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt: