Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt:
Das LfU hat die Gewässerunterhaltung in den vergangenen Jahren intensiviert und nach dem Starkregen im Juni 2021 in Abstimmung mit der unteren Wasser- und der unteren Naturschutzbehörde zusätzliche Sohlenkrautungen in der Schwarzen Elster veranlasst. Um die Vorflutverhältnisse zu verbessern, wurden im Jahr 2021 vier und im Jahr 2022 drei Krautungsgänge durchgeführt.
Die betroffenen Flächen liegen überwiegend in einem Gebiet, das sich als ausgeprägte Niederung im Elstertal befindet. Auf topografischen Karten aus den 80er-Jahren sind viele Flächen als „Wiese, Weide, nasse Stellen“ gekennzeichnet. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) klassifiziert auf seiner Geologischen Karte im Geoportal die Bodenqualität im Bewirtschaftungsbereich der Agrar GmbH als „Ablagerungen in Bach- und Flussauen (Auenlehm z. T. unter Auensanden)“ und teilweise als „Moorbildungen (Niedermoor, Anmoor, Moorerde)“. Aus dieser Klassifizierung geht hervor, dass das betreffende Gebiet auch in der Geschichte häufig oder sogar ständig nass war. Ab Mai 2021 gab es mehrere starke Niederschläge in der Elsterregion. Im Zusammenhang mit der durch das LBGR dokumentierten Bodenqualität sowie der fast gefällefreien topografischen Lage in der Elsterniederung ist es naheliegend, dass das Wasser kaum versickert und nicht abläuft.
Im Rahmen der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes wird die vom Land beauftragte Niedrigwasserkoordinatorin die Flächennutzer in den Kommunikationsprozess im Flussgebiet einbinden, voraussichtlich im Rahmen eines Runden Tisches, in dem mögliche Maßnahmen für Lösungsansätze erörtert werden.
Aktuell herrschen große Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung von Frauen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. In der Stadt Rheinsberg hat die einzige gynäkologische Praxis aktuell nicht geöffnet, da der Betreiber, die Ostprignitzer-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH (OGD), die Praxis aufgrund von Personalmangel nicht besetzen kann. Frauen müssen nun weite Wege (nach Wittstock) auf sich nehmen, was insbesondere für ältere und schwangere Frauen eine große Belastung sein kann. Nach vorliegenden Informationen wird die OGD den ärztlichen Sitz aufgeben. Eine endgültige Verlegung des Kassenarzt-Sitzes nach Wittstock würde für die Sprechstunde in Rheinsberg offensichtlich das Ende bedeuten. Dies erinnert an mögliche grundlegende Probleme bei der Übernahme von Kassenarzt-Sitzen durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Auch wenn diese MVZ personell nicht bedient werden können, ist für Ärzte, die sich gerne niederlassen wollen, der KassenarztSitz nicht verfügbar. Dieses Problem ist auch aus anderen Bundesländern bekannt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Probleme, insbesondere hinsichtlich der suffizienten medizinischen Versorgung der Brandenburger und des Ärztemangels, sieht sie durch die in der Vorbemerkung geschilderte Situation, dass durch den verstärkten Aufkauf von Arztsitzen durch MVZ niederlassungswilligen Ärzten die Möglichkeit einer eigenen Praxis verwehrt wird? (Antwort bitte erläutern)
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind inzwischen als sinnvolle Ergänzung zu Leistungsangeboten der in Einzel- und Gemeinschaftspraxen freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte bundesweit etabliert. Sie bieten insbesondere jungen Ärztinnen und Ärzten, die zum Beispiel Familienaufgaben wahrnehmen oder das wirtschaftliche Risiko einer Praxisübernahme scheuen, attraktive Berufsperspektiven. Darüber hinaus haben sich MVZ als wichtiges Bindeglied bei der Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung erwiesen und helfen, Schnittstellenprobleme beim Übergang von der einen zur anderen Versorgungsform zu überwinden.
Zutreffend ist, dass der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Aus dieser Entwicklung ergeben sich zwangsläufig größere Herausforderungen bei der Sicherstellung einer stabilen ambulanten medizinischen Versorgung, wenn Arbeitsverhältnisse dann doch kurzfristig beendet werden und gegebenenfalls keine Nachbesetzungsmöglichkeiten gefunden werden.
Hinzu kommt der Gesichtspunkt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich sechs Monate Zeit für eine Nachbesetzung eingeräumt hat, welche wiederum um sechs Monate verlängert werden kann. Für diesen Zeitraum sind unbesetzte Versorgungsaufträge nicht an niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte übertragbar.
Die Deutsche Post AG hat sich verpflichtet, die gesetzlich geforderte Grundversorgung sicherzustellen. In Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss es mindestens eine Filiale geben. Ab 4 000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss eine Filiale in zusammenhängend bebauten Gebieten in maximal 2 000 Metern erreichbar sein. Immer häufiger ist festzustellen, dass die Deutsche Post AG diese Verpflichtung auch in Brandenburg nicht einhält. Insbesondere im ländlichen Raum bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger eine zunehmende Belastung.
Ich frage die Landesregierung: Welche Aktivitäten ergreift sie, um den Umfang der Grundversorgung mit postalischen Leistungen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu sichern?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Prof. Dr.-Ing. Steinbach die Mündliche Anfrage wie folgt:
Nach Artikel 87f des Grundgesetzes „gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens (…) flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.“ Darauf aufbauend hat der Bundesgesetzgeber das Postgesetz beschlossen, das die Rahmenbedingungen für den Postdienst in Deutschland festlegt. Der Universaldienst ist eine Verpflichtung, die der Deutschen Post AG in Deutschland auferlegt wurde. Der Universaldienst umfasst die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen zu angemessenen Preisen und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung.
Die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) regelt in § 2, Qualitätsmerkmale der Briefbeförderung, u. a.: „In allen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern muss mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden sein; dies gilt in der Regel auch für Gemeinden, die gemäß landesplanerischen Vorgaben zentralörtliche Funktionen haben. In Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern und Gemeinden, die gemäß landesplanerischen Vorgaben zentralörtliche Funktionen haben, ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2.000 Metern für die Kunden erreichbar ist. Bei Veränderungen der stationären Einrichtungen ist frühzeitig, mindestens zehn Wochen vor der Maßnahme, das Benehmen mit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft herzustellen.“ Die Deutsche Post AG hat aufgrund ihrer öffentlichen Aufgabe als Postdienstleister eine gesetzliche Verpflichtung, flächendeckend in ganz Deutschland eine ausreichende Zahl an Postfilialen und Zustellbasen zur Verfügung zu stellen.
Die Deutsche Post AG legt selbst fest, in welchen Orten sie Postfilialen einrichtet. Dabei berücksichtigt sie bestimmte Kriterien wie z.B. die Einwohnerzahl, die Erreichbarkeit und die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Standorte.
Die Einhaltung des Universaldienstes wird von der Bundesnetzagentur überwacht und geprüft. Wenn die Deutsche Post AG die Anforderungen des Universaldienstes nicht erfüllt, kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Postdienstleistungen flächendeckend und zu angemessenen Preisen erbracht werden. Beschwerden können adressiert werden an:
Verbraucherservice Post Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Tel.: 030 22480 - 500 Fax: 0228 14 - 6775 E-Mail: verbraucherservice-post@bnetza.de
Die Landesregierung betrachtet die Beschwerden mit Besorgnis. Sie hat selbst aber keine Möglichkeit zu evaluieren, ob die Post die Universaldienstverpflichtung erfüllt, und keinen Überblick über Beschwerden von Postkunden bei der BNetzA. Nach Informationen der BNetzA gibt es in einzelnen Regionen stellenweise Probleme, die werktägliche Briefzustellung gemäß der geltenden Universaldienstverordnung sicherzustellen. Die Post ist nach § 2 PUDLV verpflichtet, Änderungen an Standorten von Postfilialen im Benehmen mit den zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften herzustellen. Dazu kann die Landesregierung keine Aussagen treffen.
Die Diskussion zur geplanten Postgesetznovelle ist in vollem Gange. Das Postgesetz muss im Bundesrat Zustimmung erlangen. Brandenburg bringt sich z. B. im Beirat der Bundesnetzagentur aktiv in die Diskussionen zur aktuellen Situation bei der Erbringung des Universaldienstes ein und fordert seine Erfüllung.
Außerdem beteiligt sich das Land an der Diskussion zur Postgesetznovelle und wird sich auch in der Bundesratsbefassung für eine qualitativ hochwertige flächendeckende Versorgung mit Postleistungen einsetzen.
Problem für die Gesundheitsversorgung von Frauen in Ostprignitz-Ruppin - drohende Schließung der gynäkologischen Praxis in Rheinsberg
Aktuell herrschen große Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung von Frauen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. In der Stadt Rheinsberg hat die einzige gynäkologische Praxis aktuell nicht geöffnet, da der Betreiber, die Ostprignitzer-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH (OGD), die Praxis aufgrund von Personalmangel nicht besetzen kann. Frauen müssen nun weite Wege (nach Wittstock) auf sich nehmen, was insbesondere für ältere und schwangere Frauen eine große Belastung sein kann. Nach vorliegenden Informationen wird die OGD den ärztlichen Sitz aufgeben. Eine endgültige Verlegung des Kassenarzt-Sitzes nach Wittstock würde für die Sprechstunde in Rheinsberg offensichtlich das Ende bedeuten. Der Bürgermeister von Rheinsberg ist deshalb aktiv geworden und hat am 26. Februar 2023 ein entsprechendes Schreiben an den zuständigen Landrat als Gesellschaftsvertreter gerichtet, in dem er um Unterstützung bei der Lösung des Problems bittet. Interessenten für den Betrieb der Praxis würden mittlerweile zwar existieren, jedoch möchten diese nicht Mitarbeiter der OGD sein, sondern die Praxis jeweils als niedergelassener Arzt betreiben.
Ich frage daher die Landesregierung: Was gedenkt sie konkret zu unternehmen, um dabei zu unterstützen, den drohenden Verlust der gynäkologischen Praxis in Rheinsberg zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf die beteiligten Akteure wie den Landrat, die Kassenärztliche Vereinigung und die OGD?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Die flächendeckende, wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und Fehlversorgung zu vermeiden ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.
Die zentrale Aussage ist, dass im Planungsbereich des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mit den Standorten Neuruppin, Kyritz, Rheinsberg und Wittstock/Dosse die ambulante gynäkologische Versorgung gesichert ist. Aktuell sind 11 Fachärztinnen bzw. Fachärzte mit 9,5 Versorgungsaufträge für den Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe in diesem Planungsbereich tätig. Mit einem Versorgungsgrad von 131,6 % ist diese Arztgruppe somit für Neuzulassungen gesperrt.
Die Kassenärztliche Vereinigung bestätigt, dass ein Antrag auf Verlegung des gynäkologischen Versorgungsauftrages von Rheinsberg nach Wittstock gegenüber dem Zulassungsausschuss gestellt worden ist. Eine Verhandlung über diesem Antrag ist für den 10. Mai 2023 geplant.
Die KVBB hat ebenfalls übermittelt, dass aktuell Gespräche zwischen der KVBB und dem Bürgermeister der Stadt Rheinsberg stattfinden, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.