Die Stadt Pritzwalk ist der 3. wichtige Bestandteil der Kooperation, die den Waldschulbetrieb sichert. Ein Nutzungsvertrag, 1996 für 50 Jahre geschlossen, ist Grundlage für diese Kooperation.
Der Waldschulbetrieb der Waldschule Pritzwalk ist im LFB abgesichert. Bis zur Besetzung der Waldpädagogikstelle übernimmt weiterhin das Team der Oberförsterei den Waldschulbetrieb auf dem bisherigen Niveau.
Aktuell herrschen große Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung von Frauen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. In der Stadt Rheinsberg hat die einzige gynäkologische Praxis aktuell nicht geöffnet, da der Betreiber, die Ostprignitzer-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH (OGD), die Praxis aufgrund von Personalmangel aktuell nicht besetzen kann. Frauen müssen nun weite Wege (nach Wittstock) auf sich nehmen, was insbesondere für ältere und schwangere Frauen eine große Belastung sein kann. Nach vorliegenden Informationen wird die OGD den ärztlichen Sitz aufgeben. Eine endgültige Verlegung des Kassenarzt-Sitzes nach Wittstock würde für die Sprechstunde in Rheinsberg offensichtlich das Ende bedeuten. Dies erinnert an mögliche grundlegende Probleme bei der Übernahme von Kassenarzt-Sitzen durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Auch wenn diese MVZ personell nicht bedient werden können, ist für Ärzte, die sich gerne niederlassen wollen, der KassenarztSitz nicht verfügbar. Dieses Problem ist auch aus anderen Bundesländern bekannt.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Fälle von personell nicht ausreichend ausgestatteten MVZ mit welchen resultierenden Leistungseinschränkungen für die Bevölkerung sind ihr in den letzten drei Jahren bekannt geworden? (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und medizinischem Fachgebiet aufschlüsseln)
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist gemäß § 72 SGB V eine der wesentlichen Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Landesregierung hat daher die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) um Mitteilung der gewünschten Zahlen gebeten. Die KVBB hat mitgeteilt, dass für die Beantwortung keine Datenerhebungen vorliegen und daher keine Auskunft gegeben werden kann.
Deutschland und Brandenburg erleben aktuell wieder einen sehr großen Zustrom an sogenannten Flüchtlingen. Die Kommunen sehen sich schon lange an der Belastungsgrenze.1 Mittlerweile fordern sogar die Bundesländer eine Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten.2
Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Asylsuchende, von deren Anträgen schätzungsweise wie viel mehr abgelehnt werden, werden im Falle einer Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer um die durch den Ministerpräsidenten gewünschten Staaten schätzungsweise weniger ins Land Brandenburg kommen als derzeit?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Allein die Tatsache, dass die ausländische Person aus einem als „sicher“ eingestuftem Herkunftsstaat im Sinne des § 29a Asylgesetz stammt, führt nicht zu einer Einreiseverweigerung. Die Gründe für die Einreiseverweigerung sind in § 18 Asylgesetz geregelt.
Auch ausländischen Personen aus einem sicheren Herkunftsstaat haben gemäß Artikel 16a GG das Recht, einen Asylantrag bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen.
1 Vgl. „Kommunen sehen Belastungsgrenze bei Unterbringung von Flüchtlingen erreicht“, in: https://www.welt.de/politik/deutschland/article244822058/Fluechtlinge-Kommunen-sehen-Belastungsgrenze-bei-Unterbringung-erreicht.html (15.04.2023) , abgerufen am 03.05.2023. 2 Vgl. „Länder wollen Asylverfahren verkürzen“, in: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-herkunftsstaaten-fluechtlinge-100.html (30.04.2023), abgerufen am 03.05.2023.
Deutschland ist ein massiver Unterstützer der Ukraine im dortigen Krieg. So werden zum Beispiel auch ukrainische Soldaten in Deutschland ausgebildet,1 und Bundesaußenministerin Baerbock ließ sich gar schon zu der Äußerung hinreißen, dass wir einen Krieg gegen Russland führen würden.2 Hieraus ergeben sich Fragen im Hinblick auf die Bundeswehrstandorte im Land Brandenburg.
Ich frage daher die Landesregierung: Inwiefern werden in Anbetracht des Ukrainekriegs derzeit oder künftig Bundeswehrstandorte im Land Brandenburg ausgebaut oder personell aufgestockt?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Landesregierung verfügt über keine Informationen hinsichtlich der Frage, inwiefern in Anbetracht des Ukrainekriegs derzeit oder künftig Bundeswehrstandorte im Land Brandenburg ausgebaut oder personell aufgestockt werden.
Mit Blick auf die Nichtzuständigkeit der Landesregierung wird im Übrigen auf das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen.
1 Vgl. „Priorität Nummer Eins: Die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland“, in: https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/ausbildung-ukrainischer-soldaten-5586210 (20.02.2023), abgerufen am 03.05.2023. 2 Vgl. „Annalena Baerbock: ,We are fighting a war against Russia‘“, in: https://www.youtube.com/watch?v=TJCj3U33KPI (27.01.2023) , abgerufen am 03.05.2023.
Deutschland und Brandenburg erleben aktuell wieder einen sehr großen Zustrom an sogenannten Flüchtlingen. Die Kommunen sehen sich schon lange an der Belastungsgrenze.1 In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen im Hinblick darauf, mit welchen Konsequenzen die Landkreise/Kommunen rechnen müssen, wenn sie eine Unterbringung nicht sicherstellen können.
Ich frage daher die Landesregierung: Gedenkt sie, Zwangsmittel bei Weigerung von Landräten und Bürgermeistern zur Mitwirkung bei der Flüchtlingsunterbringung einzusetzen, sofern nicht ausreichend Infrastruktur zur Verfügung steht?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Aufgaben nach dem Landesaufnahmegesetz nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 2 Abs. 1 und 2 des Landesaufnahmegesetzes). Sie unterliegen damit der Sonderaufsicht durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.
Um die gesetzmäßige Erfüllung der Aufgaben zu sichern, stehen einer Sonderaufsichtsbehörde die Instrumente des § 121 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zur Verfügung. Hierzu gehört ein Unterrichtungs- und Weisungsrecht. Wird eine Weisung nicht innerhalb der bestimmten Frist durchgeführt, kann die Sonderaufsichtsbehörde die Befugnisse selbst auf Kosten der Verpflichteten ausüben.
Wenn diese Befugnisse nicht ausreichen, unterstützt die Kommunalaufsichtsbehörde die Sonderaufsichtsbehörden bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben unter Anwendung der dieser zustehenden Befugnisse. Hierzu gehören u.a. ein Anordnungsrecht und die Ersatzvornahme.
1 Vgl. „Kommunen sehen Belastungsgrenze bei Unterbringung von Flüchtlingen erreicht“, in: https://www.welt.de/politik/deutschland/article244822058/Fluechtlinge-Kommunen-sehen-Belastungsgrenze-bei-Unterbringung-erreicht.html (15.04.2023) , abgerufen am 03.05.2023.
Im Rahmen des im Land Brandenburg angewandten Freimeldeverfahrens werden freiwerdende Plätze in der vorläufigen Unterbringung von den Kommunen der Zentralen Ausländerbehörde angezeigt. Bislang konnte über dieses Verfahren eine solidarische und gleichmäßige Verteilung geflüchteter Menschen im Land Brandenburg erreicht werden. Insofern besteht keinerlei Anlass, die dargelegten Möglichkeiten der Sonderaufsicht in Erwägung zu ziehen