Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, bitte schön.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Walter.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade einige wenige richtige Halbsätze zur Direktvermarktung gesagt. Deshalb die Frage: Wenn Sie jetzt für die Direktvermarktung und für Bürgerenergiegesellschaften sind, warum haben Sie dann in der letzten Landtagssitzung gegen Balkonkraftwerke gestimmt, die nun wirklich ein einfacherer Schritt wären als das, was Sie hier vorschlagen? Wie passt es eigentlich zusammen,

dass Sie auf der einen Seite hier eine solche Rede halten und auf der anderen Seite gegen ganz praktische Dinge wie Balkonkraftwerke stimmen? - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Drenske, bitte.

Ich glaube kaum, dass ich hier mit Halbsätzen agiert habe.

(Beifall AfD)

Die Balkonkraftwerke sind doch keine Lösung. Ich habe anfangs schon gesagt: Warum lässt man dann nicht die normalen Drehstromzähler weiter zu? Weil man Angst hat, dass sich jeder ein Balkonkraftwerk an die Brüstung hängt und damit den Schwindelstrom zurückbekommt, den er selber bezahlen muss! Das ist das Problem.

(Beifall AfD)

Aber ein Balkonkraftwerk mit 50 Watt kann doch keine Energiewende herbeiführen.

(Beifall AfD)

Abschließend möchte ich zu diesem Thema noch einen Satz sagen: Die Energiewende geht nicht durch Zwang und mit erkaufter Akzeptanz, sondern nur mit wirklichen wirtschaftlichen Vorteilen. Ich denke, dies bietet gerade eine Direktvermarktung über Stadtwerke bzw. Bürgerenergiegesellschaften.

Nun noch eine kurze Ausführung zu dem Antrag der Koalition „Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen“: Ihr Antrag erweckt zunächst den Eindruck, es gehe dabei nur um ohnehin versiegelte Flächen: Dachflächen finden Erwähnung, ebenso Parkplätze. Für all das sind wir. Diese Flächen wollen Sie mit PVAnlagen überbauen. Ich muss mich korrigieren: Sie wollen die Bebauung von Park- und Dachflächen erzwingen.

So steht es nämlich in dem Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung, der hier auch schon vorgelegt wurde und zu dem wir am 15. Juni im Fachausschuss eine Anhörung durchführen werden. Darin wollen Sie unter anderem die Betreiber von Gewerbeimmobilien verpflichten, PV-Anlagen auf Dächern und Parkplätzen zu installieren. Das ist der erste Schritt. Im zweiten Schritt werden Sie dann die Privateigentümer nötigen, das Gleiche zu tun, wenn diese nicht ohnehin schon durch das Bundesministerium über die geplante Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz dazu gezwungen werden.

Aber Sie haben ja die Möglichkeit. Sie haben in Ihrem Antrag zum Beispiel die Agri-Photovoltaik erwähnt. Warum machen Sie nicht gleich die konkrete Vorgabe, dass nur noch diese Art von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zugelassen wird? Von solchen Flächen gibt es in Brandenburg genug, sodass man keinesfalls gezwungen ist, auf Landschaftsschutzgebiete zurückzugreifen, wie Sie es hier suggerieren.

Dass Sie an derartigen Lösungen jedoch nicht ernsthaft interessiert sind, zeigt Ihr vorliegender Antrag. Agri-Photovoltaikanlagen werden dort lediglich als Feigenblatt genutzt, um Eingriffe in

Landschaftsschutzgebiete zu rechtfertigen. Das werden wir nicht mitmachen. - Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion: Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Funke.

Verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Bereits im letzten Plenum war der weitere Ausbau von Photovoltaikanlagen ein intensiv debattierter Beratungsgegenstand. Genau daran möchten wir als Koalition heute mit dem vorliegenden Antrag anschließen. Ich habe aus der letzten Sitzung mitgenommen, dass wir im Plenum durchaus viele Kolleginnen und Kollegen haben, die über sehr umfangreiche Kompetenzen im Kommunalrecht und in kommunaler Bauleitplanung verfügen. - Mein Kollege Andreas Noack lächelt schon. Genau dich habe ich gemeint. - Das ist gut für die heutige Debatte. Ich erspare mir daher eine lange Einleitung und möchte eingangs nur drei Dinge ganz klar herausstellen.

Erstens. Eingriffe in die Landschaft zum Zwecke der Erzeugung erneuerbarer Energien sind immer als temporäre Eingriffe in die Landschaft aufzufassen. Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass wir durch Forschung und Entwicklung eine rasante Entwicklung sehen werden. Daher müssen die heute errichteten Anlagen, wenn sie dann nicht mehr gebraucht werden, zurückgebaut werden.

(Dr. Berndt [AfD]: Warten Sie doch mit der Errichtung!)

- Herr Berndt, eine Hintertür in B-Plänen für andere Bauzwecke darf es nicht geben. Landschaft muss langfristig Landschaft bleiben. Keine Technik ist für die Ewigkeit. Aber die Chancen für die Landwirtschaft sind jetzt da, und die sollten wir nutzen, meine Damen und Herren.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, jetzt noch nicht. Herr Berndt, ich muss erst einmal meine Rede halten. Das ist nicht gegen Ihre Frage gerichtet. Aber wir kommen schon zusammen.

(Dr. Berndt [AfD]: Sie wissen doch gar nicht, was ich fragen will!)

- Ich brauche es jetzt auch nicht zu wissen.

Herr Abgeordneter, bitte.

Zweitens. Zum Beispiel Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, Naturschutzgebiete oder erst recht Nationalparke, also Gebiete mit hochwertigem Naturschutz, bleiben für Photovoltaik- und Windenergieanlagen ein Tabu. Daran wird nicht gerüttelt, dazu stehen wir, da können Sie sich auf mich verlassen.

(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

Drittens. Mit dem vorliegenden Antrag wird nichts über die Köpfe der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter hinweg entschieden. Wenn Kommunen keine PV-Anlagen in der freien Fläche haben wollen, wird es dort keine PV-Anlagen geben. Es gilt aber auch: Wenn sich die Kommunalvertreterinnen und -vertreter für PV entscheiden wollen, dann sollen sie es zumindest tun dürfen, am besten noch mit Zuflüssen in die Gemeindekasse und mit vorteilhaften Bürgerstromtarifen. Das ist der erste Schritt, Herr Walter, den auch Sie heute gefordert haben. Darüber freue ich mich, und ich hoffe sehr, dass auch Sie diesem Antrag zustimmen werden. Das wäre der Idealfall.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE)

Was wir heute in den Landtag einbringen, ist dem Grunde nach nur eine folgerichtige Nachsteuerung. Bisher ist es nämlich so, dass Gemeinden - der Minister hat es schon ausgeführt -, die zum Beispiel in Landschaftsschutzgebieten liegen, von der Möglichkeit, Freiflächen-PV-Anlagen zu errichten, weitestgehend ausgeschlossen sind. Damit ist auch der Zugang zu den neuen Einkommensquellen im Zuge der Energiewende versperrt, und das oftmals ausgerechnet dort, wo es am dringendsten neuer Einkommensquellen bedarf, damit Dörfer und ländliche Regionen nicht abgehängt werden. Ich rede speziell von rund einer Million Hektar der Landesfläche, die in Landschaftsschutzgebieten liegen; immerhin geht es um jeden dritten Hektar der märkischen Heide.

Und ebendort leben auch viele Menschen, die zumindest Anspruch auf eine eigene Entwicklung und auf gleichwertige Lebensverhältnisse haben. Diese Kommunen brauchen verlässliche Regeln und mehr Entscheidungsfreiheit. Darum muss es doch heute und am Ende gehen.

Wie Sie es von mir sicherlich erwartet haben, gehe ich das Thema zunächst aus der Sicht der Landwirtschaft an.

Herr Abgeordneter, lassen Sie zuvor noch eine Zwischenfrage zu?

Nein, im Moment noch nicht. - Die Landwirtschaft ist ja die erste aller Künste, wie schon der Alte Fritz feststellte. Für mich ergibt sich ein ganz klares Bild:

Die großen Einkommensbereiche in der Landwirtschaft waren immer die Tierhaltung und der Ackerbau. Aber wie Sie wissen, ist die Tierhaltung aus wirtschaftlichen Gründen vielfach weggebrochen, und wo die Tiere einmal weg sind, kommen sie auch nicht wieder.

Allein vom Ackerbau leben? Dafür gibt es keine Garantie. Die jüngsten Preisabstürze an den Börsen infolge guter Ernteerwartungen unterstreichen das noch einmal deutlich.

Es liegt also auf der Hand, unsere Agrarbetriebe stabiler zu machen und in der Fläche des Landes die Teilhabe an Wind- und Sonnenenergie zu ermöglichen, damit diese davon profitieren können.

Das ist der Hauptgrund, warum ich mich für diese Öffnung schon längere Zeit einsetze. Ich danke schon an dieser Stelle allen Beteiligten, die sich kritisch, konstruktiv und immer in großer Verantwortung für die ländlichen Räume eingebracht haben. Ganz persönlich möchte ich Isabell Hiekel, Ingo Senftleben und Helmut Barthel danken. Vielen Dank; es war eine tolle Zusammenarbeit mit euch!

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich weiß auch ich, dass allein der Blick auf die Landwirtschaft zu kurz greift. Wir wissen doch alle, dass wir mitten in einem der größten Umbrüche überhaupt des Industriezeitalters stecken. Wir wissen auch, dass der Kohleausstieg kommt; über die Jahreszahl können wir vielleicht noch streiten. Und wir wissen alle, dass die Zeiten grenzenlos verfügbaren Öls und Gases für immer vorbei sind. Auch ohne russischen Angriffskrieg würde es letztlich auf eine Energiewende hinauslaufen. Wir kommen also gar nicht daran vorbei, so manche Tabus auf den Prüfstand zu stellen.

Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich an die Diskussion mit den Denkmalschützern über PV-Anlagen auf Kirchendächern, die ja auch hier im Landtag sehr lebendig war, erinnern. Die Denkmalschützer und die Kirchenleute haben aus meiner Sicht alles richtig gemacht, weil sie intensiv und offensiv in die Gespräche mit den Akteuren, den Betroffenen und den Abgeordneten gegangen sind. Sie haben gemeinsam um Lösungen gerungen, ganz nach dem Motto, dass die Bewahrung der Schöpfung keinen Denkverboten unterliegen darf.

(Beifall der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE])

Ganz ehrlich: Diese Lösungsorientierung hätte ich mir auch von manchen Naturschutzverbänden gewünscht. Der eine oder andere Abgeordnete hat ja auch entsprechende Briefe bekommen. Deswegen möchte ich an das „Osterpaket“ der Bundesregierung erinnern.

(Unmut des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Darin heißt es ganz eindeutig, dass Schutzgüter in Abwägung zu bringen sind. Und abwägen - da verrate ich Ihnen nichts Neues - heißt nun einmal, einen fairen Ausgleich für alle berechtigten Anliegen zu suchen.

Das tun wir heute. Wir wägen Landschaftsschutz auf der einen Seite mit grünem Strom, sicherer Energieversorgung und erforderlichen Klimaanpassungen auf der anderen Seite ab. Es wäre aus meiner Sicht nur folgerichtig, wenn sich unsere Naturschutzverbände und -stiftungen, die ja selbst alle große Landbesitzer sind, für gute Praxisbeispiele öffnen und sich nicht verschließen würden. Letztlich sind Energieversorgung, Landschaftsgestaltung, biologische Vielfalt und Ernährungssicherung gut miteinan-

der in Einklang zu bringen. Ich persönlich halte das nicht für Zauberwerk; ich halte das für machbar.