Protokoll der Sitzung vom 21.06.2023

Völlig abzulehnen sind allerdings die weiteren Bereiche: Sonderregelungen für die Aufstellung von Wahlbewerbern im Falle von Pandemien, Endemien und anderen Notlagen sowie vermeintlich gendergerechte Anpassungen der Gesetzestexte. So werden beispielsweise nach den Plänen der Landesregierung, bestehend aus SPD, CDU und Grünen, die Wähler zukünftig als „wählende Personen“ bezeichnet. Aus dem Bewerber soll der „Bewerbende“, aus dem Empfänger die „empfangende Stelle“ und aus dem Ministerium des Innern „das für Inneres zuständige Ministerium“ werden. Die entsprechenden Änderungsvorschläge zur Anpassung der drei betroffenen Gesetze an die sogenannte geschlechtergerechte Sprache sind ebenso unsinnig wie unnütz. Zudem wird eine Entmenschlichung vorgenommen, wenn aus einer Person wie dem Empfänger nunmehr „die empfangende Stelle“ werden soll.

Ebenso fragwürdig wie die Änderungen in Richtung einer - vermeintlich - geschlechtergerechten Sprache sind die beabsichtigten Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien, Endemien und sonstigen angeblichen Notlagen. Hierdurch würde der demokratische Prozess der Aufstellung der Bewerber bereits beschnitten werden. Wie bereits die Regelungen des kommunalen Notlagengesetzes verfassungswidrig waren, werden auch diese beabsichtigten Änderungen einer Überprüfung durch das Lan

desverfassungsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht standhalten. Ebenso kritisch zu sehen ist die beabsichtigte Schaffung von besonderen Auszählungsvorständen für die Fortsetzung der Ermittlung der Wahlergebnisse einzelner oder mehrerer Wahlbezirke am Montag nach dem Wahltag.

Sinnvoll an dem Gesetzentwurf ist auf jeden Fall die nicht mehr beabsichtigte Veröffentlichung der Wohnanschriften der Wahlbewerber auf den Wahlzetteln, da diese aus keinem Gesichtspunkt heraus notwendig ist und bei Listenkandidaten ohnehin richtigerweise nicht erfolgt. Die negativen überwiegen die positiven Aspekte, sodass wir den Gesetzentwurf ablehnen werden. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der CDU. Für sie spricht Herr Abgeordneter Schaller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Sie sind völlig richtig zur kommunalpolitischen Stunde am heutigen Nachmittag gekommen. Ich weiß nicht, ob es Ihnen ähnlich geht wie mir: Mir ist wie Donnerstag. Ich weiß nicht, warum ich heute so eine Zeitverschiebung fühle. Wir können noch einmal darüber nachdenken. Ich freue mich aber umso mehr, dass wir am Mittwochnachmittag diese kommunalpolitischen Themen auf der Tagesordnung haben. Gerade dieses Thema, so wichtig es ist, behandeln wir mit drei Minuten Redezeit vielleicht ein bisschen kurz. Aber angesichts der vollen Tagesordnung ergibt das Sinn.

Für die Gäste: Die Beschlussempfehlung hat 303 Seiten. Das heißt, pro 100 Seiten habe ich eine Minute Zeit, und jetzt habe ich schon die erste halbe Minute verquatscht.

Ich darf Sie also ganz herzlich einladen, diesem Gesetzentwurf, insbesondere in Form dieser Beschlussvorlage, zuzustimmen. Wir haben gerade schon gehört, was geändert wurde. Aus meiner Sicht überwiegen die positiven Dinge eindeutig. Da bin ich völlig im Widerspruch zu Ihnen, Frau Kotré.

Wir sind hinsichtlich der Überlastung von Wahlvorständen den Vorschlägen des Innenministeriums gefolgt. Wahlspezifische Ausnahmefälle in Pandemien mussten geregelt werden, und, was bei Ihnen offensichtlich auf Zustimmung gestoßen ist, der Verzicht auf die Angabe von Wohnanschriften war überfällig. Ich will aber dazusagen, es ist leider überfällig - oder, was vielleicht die bessere Aussage ist: Es ist leider nötig. Wir haben als Parallelthema das Gutachten: die Untersuchung des Innenministers zu Bedrohungslagen von ehrenamtlich kommunalpolitisch Aktiven. Leider, muss man sagen, gehört es mit zu diesem Thema, dass sich unsere Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler manchmal auch sehr unschönen Situationen gegenübersehen.

Ich denke, nach der sehr umfangreichen Diskussion und Anhörung im AIK haben wir mit den Änderungsanträgen eine Beschlussvorlage geschaffen, der man zustimmen kann und auch sollte. Ich denke, wir haben - das sage ich insbesondere in Richtung Freie Wähler - auch eine Kritik der Freien Wähler hinsichtlich der Benennung der Wahlvorschlagsträger aufgegriffen. So sage ich das jetzt einmal in meiner Sprache.

Natürlich war es aus unserer Sicht mehrheitlich gerechtfertigt, dass man weiß, wer hinter den Wahlvorschlägen steht. Ich will aber nicht verhehlen, dass ich für die Zukunft doch einen gewissen Handlungsbedarf sehe. Es gibt eine gewisse Verschiebung auf den Wahlzetteln; die sind sehr groß. Wir haben uns entschieden, dass die Beschränkung der Zahl auf fünf nicht zielführend ist. Deshalb haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Ich bitte an der Stelle auch um Zustimmung.

Jetzt muss ich aufpassen, dass ich noch 30 Sekunden Zeit für den Änderungsantrag der Linken habe. Natürlich ist das Thema Inkompatibilität - ich habe leider nicht die Zeit, zu erklären, was das ist, Entschuldigung - wichtig. Und wir sind uns sicherlich auch einig, dass die Gesetzeslage nicht wirklich praktisch ist. Zu dem Punkt Inkompatibilität haben Sie doch einen Änderungsantrag eingebracht?

(Frau Johlige [DIE LINKE]: Nein!)

- Haben Sie nicht? Hatten Sie aber angekündigt. Mir ist auch so, als ob es in der Beschlussempfehlung enthalten wäre. Da haben wir es nämlich abgelehnt.

Mir ist es also wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir über das, was Sie ursprünglich vorhatten und was wir abgelehnt haben - Entschuldigung -, sehr ernsthaft nachgedacht haben, denn wir haben das tatsächlich als ein Thema für die Zukunft erkannt. Diese Änderung kam uns aber einfach zu kurzfristig vor; da müssen wir wirklich andere Definitionen miteinander schaffen.

Last, but not least, Frau Präsidentin: Ein Jahr vor der Kommunalwahl Rechtssicherheit zu schaffen ist, glaube ich, ein gutes Signal an die kommunale Ebene. - Vielen Dank und Glück auf.

(Beifall CDU)

Wenn ich richtig informiert bin, haben wir als Gäste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats 31 - Grundsatzfragen des Kommunalverfassungsrechts. Ich glaube, dass die Damen und Herren da oben, die herzlich willkommen sind, die Beschlussempfehlung noch genauer als die Abgeordneten gelesen haben. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schaller, jetzt muss ich leider von meinem Skript abweichen. Aber das hat mich jetzt nahezu fassungslos gemacht. Sie sagen, unser Änderungsantrag sei zu kurzfristig gekommen. Ich erinnere einmal daran: Einen solchen Änderungsantrag haben wir bereits vor knapp zwei Jahren eingebracht, als wir über das Kommunalwahlrecht gesprochen haben. Damals hat uns die Koalition erklärt, dass sie einer Regelung sehr offen gegenüberstehe, wir den Änderungsantrag jetzt aber bitte zurückziehen sollten. Wir könnten ihn dann, wenn wir über die landeswahlrechtlichen Vorschriften reden, noch einmal einbringen.

Das haben wir getan, Herr Schaller. Jetzt ist es also zu kurzfristig. Ich kann nur sagen: Wenn man sich auf Zusagen der Koalition verlässt, ist man verlassen.

(Beifall DIE LINKE)

Das sehen wir auch heute, denn wir haben den Änderungsantrag nicht noch einmal eingebracht, weil Sie uns in der Ausschussberatung zugesagt haben, dass Sie bis heute darüber nachdenken würden, wie Sie das Problem lösen.

Deswegen möchte ich das Problem jetzt noch einmal deutlich machen: Wir reden darüber, dass es derzeit eine uneinheitliche Rechtsanwendung bezüglich der Frage gibt, wann Menschen, die bei einer Gemeinde oder bei einer Stadt arbeiten, kein Mandat in einer Gemeindevertretung haben dürfen oder nicht sachkundige Einwohner sein dürfen. Wir wollten, dass die Regelung zur Unvereinbarkeit auf Personen beschränkt wird, die aufgrund ihrer regulären dienstlichen Tätigkeit die Möglichkeit haben, inhaltlich auf die Verwaltungsführung der Kommune Einfluss zu nehmen.

Meine Damen und Herren, das ist ein Problem. Da hat gerade jemand in einer Gemeindevertretung sein Mandat nach Aufforderung der Verwaltung niedergelegt - er arbeitet als Erzieher -, nachdem seine Kita den Träger gewechselt hatte und es auf einmal ein kommunaler Träger ist, er also bei der Gemeinde arbeitet. Die Gemeindeverwaltung war der Meinung, dann darf er nicht mehr Mitglied der Gemeindevertretung sein. Der Mann hat sein Mandat zurückgegeben. In einer anderen Gemeinde sollte jemandem verwehrt sein, sachkundiger Einwohner zu werden, weil er in einer kommunalen Kita als Erzieher tätig war.

Deshalb: Wir haben zwar eine eindeutige Rechtsprechung, aber wir haben durch die bisherigen Regelungen im Gesetz keine einheitliche Rechtsanwendung. Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass dieses Problem bis zu den Kommunalwahlen gelöst werden muss, denn bei den Kommunalwahlen wird das sehr viele Menschen in diesem Land betreffen. Möglicherweise wird der eine oder andere gar nicht erst kandidieren, wenn die Verwaltung ihm vorher erzählt: Du kannst das Mandat eh nicht annehmen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, jetzt habe ich nur noch 20 Sekunden Redezeit. Deswegen kann ich zu dem anderen Punkt nichts mehr sagen. Aber das werden die Freien Wähler machen. Es geht um die Frage der Beschränkung der Zahl der aufgeführten Beteiligten von Listenvereinigungen auf dem Stimmzettel.

Wir werden dem Gesetzentwurf heute trotzdem zustimmen, aber nur aus einem einzigen Grund. Ich habe noch ein Jahr Zeit, und ich werde weiter nerven mit den Regelungen zur Inkompatibilität. Das kann ich jetzt schon versprechen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Schaller angezeigt.

Frau Präsidentin! Mit Ihrer hoffentlich stillschweigend erteilten Genehmigung möchte ich mich bei den Gästen entschuldigen, deren Sachverstand mir natürlich nicht bewusst war.

(Frau Johlige [DIE LINKE]: Dann hätten Sie eine andere Rede gehalten!)

Im Übrigen, Frau Johlige, hätte ich mir eigentlich ein Kompliment oder ein Lob von Ihnen gewünscht, denn ich habe richtig antizipiert, dass es Ihnen um dieses Inkompatibilitätsthema geht, und ich habe es extra angesprochen, nur für Sie.

Sie haben mich an einer Stelle falsch verstanden bzw. das ist - da möchte ich mich entschuldigen - vielleicht auch der Zeit geschuldet. Ich habe nicht gemeint, dass es zu kurzfristig war. Ich glaube, dass Sie mit der Lösung, die Sie sich dafür ausgedacht haben, einfach zu kurzfristig schießen. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, dass wir gar keine Lösung haben. Gestern gab es noch eine Unterscheidung zwischen Arbeiterinnen und Arbeitern sowie Angestellten. Was gibt es heute? Heute haben wir die Erkenntnis, dass das Gesetz von gestern ist und dass wir damit eigentlich nicht ordentlich arbeiten können. In der Problembeschreibung sind wir uns einig.

Dann haben wir vom Bundesverwaltungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht gewisse Indizien, wie ich einmal sagen will, und auch eine Art grobe Definition - unbestimmter Rechtsbegriff -, wie man vielleicht damit arbeiten könnte. Aber auch Sie - ich denke, wir beide und alle, die hier sitzen - können nicht auf den Punkt bringen, wie wir das in Zukunft definieren. Wir haben diese Unterscheidung einfach noch nicht. Wir wissen, dass die Pförtnerin und der Pförtner, die Kindergärtnerin und der Kindergärtner auf jeden Fall kandidieren und natürlich auch das Mandat annehmen dürfen.

Aber was ist denn mit der Sacharbeiterin in der Finanzabteilung, die morgen genau den Beschluss umsetzen muss, zu dem sie die Beschlussvorlage vielleicht gestern im Gemeindeparlament eingebracht hat? Dafür haben wir, wie wir zugeben müssen, wenn wir ehrlich miteinander sind, noch keine griffige Definition.

(Zuruf des Abgeordneten Kretschmer [DIE LINKE] Auch Herr Kretschmer hat dafür keine griffige Definition. Ich denke, genau an der Stelle muss man sich wirklich die Zeit neh- men, zumal wir mit dem, was wir regeln würden, bundesweit eine Vorreiterrolle hätten. Darum sollte man sich umso mehr Zeit da- für nehmen. (Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Na ja, es gibt bestimmte Intentionen. Aber aus meiner Sicht, für mich persönlich gesprochen, gibt es noch nichts, was man wirklich eins zu eins rechtssicher verwenden kann. Das ist meine Meinung.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit für die Kurzintervention ist abgelaufen.

Ja. - Danke schön. - Vielen Dank.

Frau Abgeordnete Johlige möchte erwidern.

Herr Schaller, mich ärgert es wirklich, dass Sie sagen, es sei zu kurzfristig. Die Koalition hatte wirklich lange genug Zeit. Dieses Problem haben wir, wie gesagt, schon vor über zwei Jahren hier thematisiert. Und ja, Sie haben recht, auch die Rechtsprechung gibt keinen eineindeutigen Hinweis. Das wird aber immer so sein, und wir werden auch keine Regelung finden, die eineindeutig ist.

Wir haben aber jetzt die Situation, dass etwas anderes im Gesetz steht als das, was die Rechtsprechung sagt, und dass eben nicht jede Verwaltung das anwendet, was die Rechtsprechung sagt. Das ist das Problem. Dann ist es ein Fortschritt, dass wenigstens der Wortlaut der Rechtsprechung - das steht in unserem Änderungsantrag, den wir noch einmal geändert haben - in das Gesetz aufgenommen wird, um denjenigen, die kandidieren wollen, einen Hinweis zu geben, wie die Regelung gerade aussieht.

Wenn mir nämlich die Verwaltung sagt: „Du darfst nicht kandidieren, weil du in einer Kita arbeitest“, und ich dann in das Gesetz schaue, werde ich nicht auf die Idee kommen, mir auch noch die Rechtsprechung anzugucken. Das ist das Problem. Das heißt, hier werden Leute von der Verwaltung darauf hingewiesen: „Du darfst das Mandat sowieso nicht annehmen, du darfst nicht sachkundiger Einwohner werden usw.“, obwohl es eine andere Rechtsprechung gibt. Dann muss man wenigstens den Gesetzestext an die Rechtsprechung anpassen. Mehr steht in unserem Änderungsantrag nicht. Dass es keine eineindeutige Lösung geben wird, darin sind wir uns einig.

(Beifall DIE LINKE)

Nun kommen wir zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht der Abgeordnete Klemp.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden verschiedene bereits länger anstehende Änderungen an den wahl- und abstimmungsrechtlichen Vorschriften unseres Landes vorgenommen. Ferner werden in Untersuchungsausschüssen weitere stellvertretende Mitglieder ermöglicht. Nicht zuletzt die Studie des Innenministeriums zur Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und -trägern sowie Mandatsträgerinnen und -trägern hat deutlich gemacht, dass diese genauso wie Kandidierende unseres besonderen Schutzes bedürfen. Daher war es uns Bündnisgrünen wichtig, dass die Anschriften von Kandidierenden bei Wahlen von den Stimmzetteln verschwinden.