Protokoll der Sitzung vom 21.06.2023

In der Vergangenheit haben wir schon viele direktdemokratische Elemente in den Landtag eingebracht. Die sich selbst als „demokratisch“ bezeichnenden Fraktionen haben bisher jedes Mal unisono abgelehnt.

Den Vogel hat dabei der neu-linke Abgeordnete Büttner abgeschossen: In demokratischer Manier und nach Vorstellung der Einheitsfront hier im Hause hat er als Linker und als Sprachrohr aller anderen Fraktionen, also auch der SPD, der CDU, der Grünen und der Freien Wähler, die wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt, dass es uns mit dem Antrag zur Einführung eines fakultativen Referendums um die Verächtlichmachung und das Diskreditieren der parlamentarischen Demokratie gehe - man höre.

(Bretz [CDU]: Da wird er ja wohl recht gehabt haben! - Zuruf des Abgeordneten Büttner [DIE LINKE])

- Herr Büttner, von Ihnen als Linken und Ihrer zunehmend Wähler verlierenden Partei haben wir nichts anderes erwartet! - Herr Walter hat heute Morgen noch einmal ausdrücklich bekräftigt, dass DIE LINKE nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung vertritt,

(Vereinzelt Beifall AfD - Zuruf der Abgeordneten Dannen- berg [DIE LINKE])

sondern sich in der Tradition des Kommunismus sieht.

(Zurufe der Abgeordneten Büttner [DIE LINKE] und Kret- schmer [DIE LINKE])

Der Kommunismus ist klar und eindeutig demokratiefeindlich und daher gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet. Eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz - möchte man meinen; nur halt nicht hier in Brandenburg.

(Vereinzelt Beifall AfD - Büttner [DIE LINKE]: Was, ich?!)

Und so jemanden lässt die CDU für sich sprechen.

(Zuruf des Abgeordneten Scheetz [SPD])

Ich sage einmal: Franz Josef Strauß würde im Grab rotieren - leider.

(Bretz [CDU]: Wissen Sie, was Franz Josef zu Ihnen gesagt hätte?!)

Nein, meine Damen und Herren hier im Hause, die Einführung und der Ausbau direktdemokratischer Elemente sind wesentliche Bestandteile der Demokratie und eine sinnvolle und auch notwendige Unterstützung der repräsentativen Demokratie.

(Anhaltende Unruhe)

Bekanntlich sind Wahlen im Bund nur alle vier Jahre und im Land alle fünf Jahre. Da bedarf es natürlich einer Legitimierung politischer Entscheidungen, die oftmals an der Bevölkerung vorbei getroffen werden. Ich sage nur: Corona-, Migrations- und Energiepolitik.

(Hohloch [AfD]: Richtig!)

In keinem der dargestellten Bereiche wurde der Mehrheitswille der Bevölkerung berücksichtigt. Von daher bedarf es dringend einer Korrektur, wie in unserem Antrag vorgeschlagen.

Neben unserem Antrag steht heute die 1. Lesung der Kommunalreform zur Debatte. Schade, dass Sie keinen eigenen Tagesordnungspunkt daraus gemacht haben. Der Überweisung an den Innenausschuss stimmen wir natürlich zu. Aber dass Sie erst jetzt die Änderungen vorlegen und dann noch nicht einmal die Rechtsförmlichkeit einhalten, ist schon eine Dreistigkeit und zeugt von Ihrem nicht vorhandenen Demokratieverständnis.

(Beifall AfD)

Anstatt handwerklich korrekt die einzelnen Änderungen sichtbar zu machen, fassen Sie einfach das gesamte Gesetz neu, obwohl natürlich nicht alles neu geschrieben wird. Vielleicht sehen Sie einfach mal in dem Bereich in den Kommunen nach; da können Sie noch etwas lernen, Herr Minister - zumindest Ihr Fachbereich kann etwas lernen -, denn da ist das wesentlich besser dargestellt. Die machen das vernünftig und fachlich qualifizierter, wenn sie solche Sachen ändern wollen.

Ein Beispiel zur Rechtsförmlichkeit: Korrekt wäre gewesen, in § 1 kenntlich zu machen, dass im Titel ein Semikolon und das Wort „Verordnungsermächtigungen“ angefügt wurden. In Absatz 3 wurden vor dem Wort „Einwohner“ die Wörter „Einwohnerinnen und“ eingefügt. In Satz 3 werden die Wörter „durch Rechtsverordnung des für Inneres zuständigen Mitgliedes der Landesregierung“ vor „widerrufen werden“ eingefügt und im nächsten Absatz wieder die „Einwohnerinnen und“ vor „Einwohner“ sowie im nächsten Satz nach dem Wort „Entscheidung“ die Wörter „nach Satz 1“ eingefügt. Das war alles, weiter wurde in § 1 nichts Neues geregelt. Meist sind es redaktionelle Änderungen. Anstatt sauber zu arbeiten, dies genau kenntlich zu machen, erwecken Sie den fehlerhaften Eindruck, alles wäre neu, alles wäre eine Reform. Das ist keine Reform, sondern ein Beispiel der desaströsen Politik der letzten Jahre und absolut peinlich.

(Beifall AfD)

Sie haben ja bis zur Anhörung im Innenausschuss noch die Möglichkeit, eine saubere und die tatsächlichen Änderungen ausweisende Version vorzulegen. Darauf freuen wir uns. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Pohle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Der Minister des Innern und für Kommunales hat uns eine umfangreiche Überarbeitung des Kommunalrechts vorgelegt. Wie die Ausführungen bereits gezeigt haben, nimmt der Entwurf sowohl die innere Kommunalverfassung als auch das Haushaltsrecht in den Blick. Als SPD-Fraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass mit der Reform die Vorteile der Digitalisierung auch für die Kommunen und ihre Vertretungen nutzbar gemacht werden. Der auf diese Weise ermöglichte elektronische Schriftverkehr erleichtert die Kommunikation erheblich und bringt uns auf die Höhe der Zeit. Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung, den uns vor allem die Pandemiezeit vor Augen geführt hat, ist die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme, denn immer wieder kommt es vor, dass Mitglieder der Gemeindevertretungen aus beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder vergleichbaren Gründen nicht an einer Sitzung teilnehmen können. Das Format der hybriden Sitzung erleichtert für diese Gruppen die Ausführung eines kommunalen Mandats bzw. macht dieses überhaupt erst zur Option. Die Vereinbarkeit mit den Lebensumständen vieler Menschen steigert die Attraktivität dieses so wichtigen Ehrenamtes.

Im Jahr 2021 haben wir die Möglichkeit der digitalen Teilnahme bereits in der Kommunalverfassung verankert. Seitdem wurden erste Erfahrungen gesammelt, was die Vor- und die Nachteile digitaler Sitzungsformate sowie deren praktische Umsetzung betrifft. Der vorgelegte Bericht des MIK geht darauf ausführlich ein. Der eingebrachte Gesetzentwurf trägt dem Rechnung und setzt der Regelung für die Durchführung von Hybridsitzungen einen entsprechenden Rahmen.

Ein weiteres Kernstück des Gesetzes, das der Innenminister schon erwähnt hat, betrifft die Überarbeitung der haushaltsrechtlichen Regelungen: Grundsätzlich ist es gut und richtig, kommunale Doppik transparent, rechtssicher und anwenderfreundlich zu gestalten; das haben die letzten Jahre deutlich gezeigt. Die Landesregierung hat Änderungsbedarfe erkannt und umfangreiche Lösungen erarbeitet.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

In den parlamentarischen Beratungen werden wir uns über die vorgelegten Neuerungen intensiv mit der kommunalen Familie austauschen. Dabei sollten wir auch ein Augenmerk darauf legen, ob und wie wir für Kommunen einen Raum für bestimmte Investitionsvorhaben - zum Beispiel den so wichtigen Aus- und Neubau von Kitas und Schulen - schaffen können.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Ach!)

- Ja, genau: Ach!

(Allgemeine Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, die Kommunalverfassung und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften bilden das Fundament für die Prozesse und Entscheidungen, die die unmittelbare Lebenswelt der Menschen in unserem Land betreffen. Ein entsprechend gewichtiges Vorhaben ist daher die Überarbeitung dieses Regelwerks. Ich sehe den parlamentarischen Beratungen mit Respekt entgegen und wünsche uns allen einen erfolgreichen Austausch.

Ein paar Worte widme ich noch dem Antrag der AfD-Fraktion: Sie fordern darin eine weitere Stärkung der direktdemokratischen Elemente von der Bundesebene bis zu den Ortsteilen. In meinen Augen sind die bereits bestehenden Möglichkeiten, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, und die von uns in dieser Wahlperiode angestoßenen Veränderungen zugunsten direktdemokratischer Elemente richtig und - vor allen Dingen - ausreichend, denn man darf eines nicht vergessen: Die repräsentative Demokratie bildet das starke, dauerhafte und verlässliche Fundament der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Landes.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Direktdemokratische Verfahren stellen eine wertvolle Ergänzung dessen dar. Die Hürden, mit denen sie versehen sind, müssen ein gewisses Niveau haben, denn es handelt sich hierbei um Entscheidungen, die eine unmittelbare Wirkung auf alle Menschen, Kommunen und das Land entfalten. Das sollte nicht mal eben so im Vorbeigehen erledigt werden. Nein, wir lehnen den Antrag hierzu ab. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalrechts liegt ein sehr umfangreicher Gesetzentwurf vor. Hinzu kommt der Erfahrungsbericht, den uns die Landesregierung zu den bereits im Jahr 2021 beschlossenen Änderungen an der Kommunalverfassung hier vorgelegt hat.

Ich beginne mit dem Bericht: Der Bericht der Landesregierung leidet nach unserer Auffassung ein wenig daran, dass nur die Verwaltungen, nicht aber die Vertretungen zu den neuen Regelungen befragt wurden. So bleiben denn auch Probleme außen vor, die uns von Gemeindevertretern geschildert werden - beispielsweise, wenn Verwaltungen es einfach nicht schaffen, die technischen Voraussetzungen für Hybridsitzungen zu erfüllen, wenn Sitzungen bewusst an Orte verlegt werden, an denen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wichtige Gründe für die Onlineteilnahme durch die Vorsitzenden des Gremiums nicht anerkannt werden oder eine Onlineteilnahme viele Tage vorher angemeldet werden muss, sodass kurzfristige Gründe außen vor bleiben. Hier wird es mit denjenigen weitere Gespräche brauchen, die täglich damit arbeiten müssen, um mögliche Änderungsbedarfe aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter vor Ort zu identifizieren.

Wir als Linke wollen ausdrücklich, dass das Ehrenamt flexibler und innovativer gestaltet wird, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Deswegen stehen wir nach

wie vor zu den Änderungen, die wir da vorgenommen haben. Wir bleiben aber auch dabei, dass bei der Arbeit in den Vertretungen am grundsätzlichen Präsenzprinzip festgehalten werden soll.

Zu den Ortsteilbudgets: Diese Empfehlung der Enquetekommission war der Koalition und uns sehr wichtig. Die Umsetzung in den Kommunen zeigt jetzt aber, dass es auch da schon noch den ein oder anderen Verbesserungsbedarf gibt, obwohl die Regelung aus unserer Sicht eigentlich eindeutig ist. Hier wird es sinnvoll sein, auch mit Ortsbeiräten weitere Gespräche zu führen, um die Verbesserungspotenziale in der Regelung zu identifizieren.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Gesetzentwurf der Kommunalverfassung möchte ich mich als Allererstes beim Innenministerium bedanken, dass uns der Entwurf noch vor der Sommerpause zugeleitet wurde. Wir wissen, dass das sehr sportlich war, und wir wissen auch, dass es ursprünglich erst für den Herbst geplant war.

Wir hatten als Innenausschuss aber darum gebeten, ihn so früh wie möglich zu bekommen. Denn auch hier haben wir die Situation, dass der jetzige Entwurf vor allem aus den Änderungswünschen der Verwaltung gespeist ist und es jetzt dem Parlament zukommt, die Beratung und Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern in den Kommunalparlamenten zu führen. Das werden wir leisten müssen, und wir haben einen sehr engen Zeitplan, denn die neue Kommunalverfassung soll ja rechtzeitig vor den Kommunalwahlen verabschiedet werden.

Meine Damen und Herren, wir sollten das Signal in die Kommunen senden, dass es sich nicht um eine völlig neue Kommunalverfassung handelt, sondern vielmehr auf Basis des Bewährten Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der kommunalen Praxis und aus der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft ergeben.

Im Entwurf sind auch Regelungen zur Doppik überarbeitet worden. Hier besteht aus unserer Sicht tatsächlich Novellierungs-, Überprüfungs- und Vereinfachungsbedarf. Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, der - kurz gesagt - besagt, die mit der sogenannten kleinen Novelle der Kommunalverfassung beschlossene Regelung zu den Folgen der verspäteten Erstellung von Jahresabschlüssen wieder zu streichen. Damit werden Kommunen in die Haushaltssicherung getrieben, die da schlicht nicht hingehören. Es wird Sie nicht verwundern, dass wir das hier erneut aufrufen. Wir fanden diese Änderung damals schon falsch. Mittlerweile ist aber klar, dass es trotz des Drucks, den Sie den Kommunen damit gemacht haben, Städte und Gemeinden geben wird, die ab 1. Januar 2025 in die Haushaltssicherung gehen werden, weil sie die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig vorgelegt, geprüft und beschlossen bekommen. Würde diese Regelung bereits jetzt, in diesem Haushaltsjahr, greifen, wäre unter den im Gesetz festgeschriebenen Bedingungen ein großer Teil der Städte und Gemeinden und sogar ein Landkreis derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung, mit allen Konsequenzen für die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Das kann nicht im Sinne des Landtages sein. Deshalb wollen wir diese Regelung erneut aufrufen. Ob man sie dann, wie von uns vorgeschlagen, ganz streicht oder zumindest mehr Zeit einräumt, können wir in der Gesetzesberatung noch bereden.

Meine Damen und Herren, viele weitere Diskussionen werden wir führen: zu den Rechten und Kompetenzen der Ortsbeiräte, der kommunalen Beauftragten und Beiräte, zur Stärkung der

Vertretungen gegenüber den Hauptverwaltungsbeamten, zur kommunalaufsichtlichen Beratungsfunktion, zu Befangenheitsregelungen, zu Mitwirkungsregelungen, zur Stärkung der direkten Demokratie und zu vielem mehr.