Protokoll der Sitzung vom 22.06.2023

All das verteuert Wohnraum. Ihre Energie- und Klimapolitik ist unbezahlbar. Allein der Habeckʼsche Heizungsterror, der jetzt kommt, hat ja schon zu einem Einbruch der Bautätigkeit geführt, hat alle verunsichert.

(Walter [DIE LINKE]: Das stimmt doch nicht! Das sind die Zinsen!)

Wir haben eine Wohnraumverknappung, weil wir im letzten Jahr 43 000 sogenannte Flüchtlinge aufgenommen haben - das ist einmal eine Stadt wie Oranienburg -, und das verknappt den Wohnraum.

(Vereinzelt Beifall AfD - Zuruf des Abgeordneten Kret- schmer [DIE LINKE])

Angebot und Nachfrage - das haben Sie als Linke, Frau Vandre, nicht verstanden.

Wir, die AfD, setzen uns für die Bürger, setzen uns für bezahlbaren Wohnraum ein. -

(Frau Vandre [DIE LINKE]: Und wie?! Wie denn?!)

Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Walter-Mundt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Darf ich sagen: Ich bin sprachlos! Aber ich glaube, das geht gerade jedem so. - Zurück zur Sachlichkeit.

(Zuruf)

- Jetzt rede ich, und Sie dürfen gerne zuhören.

(Hohloch [AfD]: Sie reden doch!)

Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE befasst sich mit der Wohngeldreform, konkret: mit der Abarbeitungsdauer und den nötigen Verbesserungsvorschlägen. - An dieser Stelle ist zunächst einmal hervorzuheben, dass sich der Kreis der Anspruchsberechtigten nach der Wohngeldreform zum 1. Januar dieses Jahres deutlich erhöht hat.

(Vereinzelt Beifall SPD und CDU)

- Es darf gern geklatscht werden, natürlich. - Grundsätzlich hat jeder Antragssteller einen Anspruch darauf, dass dieser Antrag zügig abgearbeitet und beschieden wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich mit dem Start einer Reform und einem höheren Antragsaufkommen auch Bearbeitungszeiten verlängern. Ich bin zuversichtlich, dass sich dies schnell einspielen wird. Die Behörden werden, wenn nötig, mehr Personal einstellen oder auf das Instrument der Abschlagszahlung zurückgreifen. Die geforderte Vier-Wochen-Frist halte ich hingegen für überzogen, denn nicht immer ist die Behörde schuld, wenn Unterlagen oder Angaben seitens des Antragsstellers fehlen oder unvollständig sind.

Das führt in der Regel zu längeren Bearbeitungsdauern. Gerade, wenn es um eine Abschlagszahlung geht, können wir durchaus

auf die bearbeitenden Behörden vertrauen, die davon bereits Gebrauch machen.

Zum Stichwort „Abstellung von Mitarbeitern des Landes“: Frau Vandre, seien Sie mir nicht böse, aber diesen Punkt fand ich wirklich sehr abwegig, weil ich mir gar nicht vorstellen kann, welche Mitarbeiter der Ministerien und der Landesbehörden so wenig Arbeit haben, dass sie das leisten könnten. Wir hören immer nur, dass wir Personalstellen brauchen und diese nicht besetzen können, dass so viele Aufgaben zu bearbeiten sind, dass das gar nicht denkbar ist.

Noch einmal zu dem Punkt der Checklisten: Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die Webseiten einiger Kommunen aufzurufen, und habe geschaut, wie die Antragsformulare dort gestaltet sind.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Das habe ich auch!)

Ich finde durchaus, dass dort sehr klar und logisch alles aufgeführt ist: Ansprechpartner, Öffnungszeiten, der Antrag selbst. Wer dabei Unterstützung braucht, der bekommt sie dort.

Deswegen sage ich Ihnen ganz klar: Mein Dank richtet sich vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieses Antragsvolumen jetzt abarbeiten.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Die Verantwortung, die sie tragen, ist ihnen völlig bewusst.

An der Stelle können wir also nicht mitgehen. Deswegen lehnen wir ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Frau Abgeordnete Wernicke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir leben anscheinend in einer Zeit der unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Manchmal - zugegeben sehr selten - hat man den Eindruck: Wenn sich ein vermeintlich wichtiger Investor über zu langsame Verwaltungsverfahren beschwert, geht es plötzlich ganz schnell. Akten berühren auf dem Weg des ihnen zugeordneten Laufzettels anscheinend nur für einen Moment den Schreibtisch, und plötzlich erscheint wie aus dem Nichts die notwendige Genehmigung, welche mit einer sogenannten neuen Brandenburger Geschwindigkeit bearbeitet und erteilt wurde. Und wenn es sich um einen richtig wichtigen Investor handelt, braucht der Investor nicht einmal um Hilfe zu fragen:

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

Der sich dann zuständig fühlende Minister oder sogar der Ministerpräsident erkennt das Problem von ganz allein und verspricht

Abhilfe binnen kürzester Zeit. - Wie gesagt: Das ist nur ein Eindruck.

(Beifall BVB/FW sowie der Abgeordneten Johlige [DIE LINKE])

Wer heute hingegen auf Transferleistungen angewiesen ist, hat es mit einer ganz anderen, nämlich der alten Brandenburger Geschwindigkeit zu tun. In Brandenburg gibt es dauerhaft überlastete Verwaltungen, die teilweise sogar noch Mitarbeiter für andere Projekte oder die Krisenbewältigung abstellen, welche dann bei anderen Verwaltungseinheiten aushelfen müssen. Leider trifft es dann die Schwächsten in unserer Gesellschaft: diejenigen, die auf zeitnahe Unterstützung angewiesen sind. Deshalb danke ich Ihnen, liebe Kollegen von den Linken, dass Sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben.

(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)

Auch ich höre gelegentlich - nicht nur bei der Wohngeldbearbeitung - von langen Bearbeitungszeiten, die die Bürgerinnen und Bürger wegen der momentanen starken Inflation doppelt hart belasten. Allerdings können lange Bearbeitungszeiten auch durch mangelnde Mitwirkung entstehen.

Aber - es fällt mir wirklich schwer, hier keine Zustimmung empfehlen zu können - Ihre Idee ist leider aus Rechtsgründen nicht umsetzbar. Sie fordern nämlich den Erlass einer Verordnung, die die Voraussetzungen festlegt, nach denen gemäß § 26a Wohngeldgesetz eine Vorauszahlung an Leistungsempfänger gezahlt werden soll. Nur: Eine Verordnungsermächtigung, die der Landesregierung erlaubt, eine Verordnung zu erlassen, gibt es nicht. In § 38 Wohngeldgesetz sind alle Problemfelder aufgelistet, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung präzisieren darf. Die Festlegung von Verfahrensdauern gehört nicht dazu. Das heißt nicht nur, dass es keine Ermächtigung für eine Verordnung gibt, sondern zweitens leider auch, dass einzig die Bundesregierung ermächtigt werden kann, eine Verordnung zu erlassen -

(Beifall BVB/FW)

was im Übrigen aufgrund der Tatsache, dass das Wohngeldgesetz Bundesrecht ist, auch keine Überraschung ist.

Trotzdem ist Ihr Anliegen sehr wichtig.

(Beifall BVB/FW)

Ich sehe daher die Landesregierung in der Pflicht, über eine Verwaltungsrichtlinie oder einen Runderlass für eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren zu sorgen und sich für einen angemessenen Umgang mit dem Instrument der Vorauszahlung - in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Antragstellung - einzusetzen.

(Beifall BVB/FW)

Das ist aus unserer Sicht auch nicht zu viel verlangt, denn niemand, der Wohngeld beantragt, erwartet ein persönliches Schreiben eines Ministers oder des Ministerpräsidenten.

(Lachen des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Es geht in Brandenburg eher nicht um das große Geld, sondern bei den Antragstellern darum, ob und wie der Tisch am Ende des Tages gedeckt ist. - Vielen Dank.

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Herr Abgeordneter von Gizycki.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Vandre, die grundsätzliche Einschätzung zur Wohnungspolitik teilen wir ausdrücklich. Auch wir denken, es wäre viel sinnvoller, das staatliche Geld in eigene Wohnungen zu stecken, um letztendlich auch einen Ausgleich auf den angespannten Wohnungsmärkten hinzubekommen; Wien zum Beispiel macht das wunderbar vor.

(Beifall B90/GRÜNE)