Prof. Dr. Schachtschneider hat erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf geäußert und begründet und die Verfassungswidrigkeit aufgezeigt. Da müssten Sie im Hauptausschuss vielleicht einmal zuhören, Herr Keller.
Aber wieso haben Sie es eigentlich so eilig? Das kann ich Ihnen sagen: Weil am 25. März das letzte Gesetz zur automatisierten Diätenerhöhung abläuft. Deswegen haben Sie es so eilig, meine Damen und Herren! Aber ohne mündliche Debatte liegt bereits ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze vor; denn der Landtag ist das einzige Gremium in diesem
Wie unsensibel ist es, meine Damen und Herren, wenn das an der Öffentlichkeit vorbei geschehen soll!
Und vor allem: Wie ungerecht ist es, wenn gerade diejenigen, die eh schon zu den Spitzenverdienern in unserem Land zählen, hier die Debatte jährlich scheuen! Wenn Sie eine Erhöhung der Diäten wollen, dann beantragen Sie das regulär und handeln das jährlich aufs Neue aus, so wie es jeder Arbeitnehmer in diesem Land auch tun muss.
Mit unserem Änderungsantrag stoppen wir die automatisierte Diätenerhöhung, sodass jede Erhöhung wieder separat beantragt und abgestimmt werden muss. Das sieht im Übrigen auch der Bund der Steuerzahler so. Ich zitiere den Präsidenten des Steuerzahlerbundes Reiner Holznagel:
„Auf der einen Seite wollen die Abgeordneten zu Recht den Parlamentarismus hochhalten, andererseits verstecken sie sich in eigener Sache hinter Automatismen.“
Aber nun zum zweiten Teil der Gesetzesänderung, meine Damen und Herren: Die Parlamentarische Kontrollkommission, abgekürzt PKK, wollen Sie wiederum noch weiter schwächen und das ohnehin geheim tagende Gremium zu einem Erfüllungsgehilfen der Regierung verkommen lassen.
Anstatt der bisher neun Abgeordneten sollen es in Zukunft lediglich sechs sein, die den Inlandgeheimdienst kontrollieren. Und als sei dies nicht genug, soll bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag geben. Und wer stellt den Vorsitzenden? Die Regierungspartei SPD. Da kontrolliert also die Regierungspartei die Regierung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, meine Damen und Herren!
Daher muss, wie auch beim Wahlprüfungsausschuss festgelegt - das Verfahren haben Sie übrigens auch nicht kritisiert, Herr Keller -,
die größte Oppositionsfraktion auch den Ausschussvorsitz zugesprochen bekommen und müssen die Fraktionen auch entsprechend ihrer Größe in der PKK vertreten sein, wie es in allen anderen Ausschüssen dieses Landtages üblich ist.
Zudem fordern wir ein Benennungsrecht der Abgeordneten der Fraktionen und keine Wahl durch das Plenum; denn das, was wir hier in den letzten Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen erleben mussten, war ein Armutszeugnis Ihrer Fraktionen, meine Damen und Herren, und dieses Hauses hier nicht würdig.
Sie wollen uns vorschreiben, wer in bestimmten Ausschüssen sitzen darf oder wer den Ausschussvorsitz nehmen darf, obwohl die Fraktion - also wir - das alleinige Recht hat, diese Position zu besetzen. Damit behindern Sie unsere parlamentarische Arbeit konsequent, und Sie behindern vor allen Dingen den Wählerwillen von 23 % aller Brandenburgerinnen und Brandenburger.
Sie treten damit die parlamentarischen Gepflogenheiten mit Füßen und offenbaren Ihr Demokratiedefizit, meine Damen und Herren, und nicht unseres.
Fassen wir also kurz zusammen: Ad 1: Sie scheuen die ausführliche Debatte und verstecken Ihre Ansichten hinter verklausulierten Antragstiteln.
Ad 3: Sie wollen eines der wichtigsten Kontrollgremien faktisch in der Hand der Regierungsparteien belassen.
Ich kann nur an Ihr Selbstverständnis als gewählte Volksvertreter und Ihr Gewissen appellieren: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Bringen Sie ein wenig Ehrlichkeit und Offenheit in diese Debatte! - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hohloch, ich habe selten so etwas gehört, wie Sie es hier von sich gegeben haben.
Erstens. Zunächst einmal darf ich Ihnen mitteilen, dass ein Artikelgesetz eine durchaus übliche Verfahrensform ist. Es liegt vielleicht daran, dass Sie neu sind, das werfe ich Ihnen nicht
vor. Artikelgesetze sind grundsätzlich keine irgendwie bezeichnete Angelegenheit, sondern in diesem Rahmen üblich.
Zweitens. Sie hatten mehrere Monate Zeit, sich zu diesem Artikelgesetz zu verhalten. Dass Sie das heute wie Kai aus der Kiste tun und so tun, als läge hier eine Verschwörung von Abgeordneten vor, die Angst hätten, irgendetwas zu diskutieren, zeugt von großer Unkenntnis.
Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Es gibt zur Vorbereitung von Parlamentssitzungen PGF-Runden, in denen auch Sie vertreten sind. Herr Hohloch hat dem zugestimmt, dass wir dazu keine Debatte brauchen. Er sagte, dazu sei keine Debatte erforderlich.
Insofern wundere ich mich, dass Sie kritisieren, dass es dazu keine Debatte gab. Sie haben in der letzten PGF-Runde für Ihre Fraktion - wie andere Fraktionen auch - deutlich gemacht, dass wir in dieser Phase noch einmal dazu reden wollen. Davor hatten Sie das aber nicht getan. Es ist übrigens schon deswegen so, weil ein solcher Tagesordnungspunkt ohne Debatte gar nicht zustande käme.
- Seien Sie ganz vorsichtig, was Sie hier behaupten, Herr Kollege! - Herr Vizepräsident, ich bitte Sie, klarzustellen, was der Kollege Hohloch hier gesagt hat.
Deshalb sage ich Ihnen Folgendes zum Inhalt des Artikelgesetzes: Ja, es geht um die Diätenerhöhung. Aber das ist nicht die ganze Wahrheit, denn es geht um die Diätenanpassung an die Einkommensentwicklung.
Das ist eine lange Debatte, die wir hier geführt haben, das war ein langer Prozess. Sie haben in der letzten Hauptausschusssitzung eine Anhörung dazu beantragt. Ihr Sachverständiger, Herr Prof. Schachtschneider, hat wörtlich kritisiert, dass diese sogenannte automatische Anpassung der Diäten an die Einkommensentwicklung gegen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoße, weil es nicht regelmäßig diskutiert werde. Das Wirre daran ist, dass gerade mit diesem Artikelgesetz ein Gesetzentwurf vorliegt, in dem das geregelt wird.
Ihr Sachverständiger hat also etwas kritisiert, was überhaupt nicht der Fall ist, denn mit diesem Artikelgesetz findet ja die Diskussion dazu statt.
Es geht nicht darum, dass wir Abgeordneten regelmäßige Erhöhungen kassieren, sondern darum, dass die Abgeordnetendiäten anhand eines objektiven Kriteriums - der Einkommensentwicklung - angepasst werden. Dies funktioniert im Übrigen, Herr Kollege Hohloch, auch umgekehrt. Das heißt, wenn die Einkommensentwicklung negativ ist, sinkt auch die Abgeordnetenentschädigung. Das sollten Sie …