Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

(Gelächter bei der AfD-Fraktion)

- Ja, da können Sie lachen.

(Domres [DIE LINKE]: Hatten wir schon!)

Das zeugt von Ihrer Unkenntnis, es tut mir leid. Sie müssten sich einmal mit dem Thema befassen, wenn Sie darüber sprechen.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Außerdem möchte ich Ihnen gerne sagen, dass es schon bezeichnend ist, dass Sie als Fraktion für sich in Anspruch nehmen, doppeltes Stimmrecht bzw. den Vorsitz in einer solchen Kommission zu haben. Das können Sie als Fraktion gern begehren, aber nur, weil Sie das begehren, muss das nicht erfolgen. Deshalb gestatten Sie uns, eine sehr wohl abweichende Meinung dazu zu haben.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sie haben noch gesagt, dass man das Verfassungsschutzgesetz gravierend ändere. Ich will Ihnen sagen, was wir im Verfassungsschutzgesetz ändern: Bei der letzten Änderung des Verfassungsschutzgesetzes wurde bezüglich der Speicherung von Daten von 14- bis 16-Jährigen und 16- bis 18-Jährigen eine missverständliche Formulierung ins Gesetz aufgenommen,

(Hohloch [AfD]: Sie haben nicht zugehört, oder Sie ver- stehen es nicht!)

die wir mit diesem Gesetz jetzt beseitigen. Das ist im Sinne des Verfassungsschutzes. Das ist eine klarstellende Regelung, die wir hier treffen. Die ist notwendig; daran ist nichts Geheimnisvolles und nichts zu hinterfragen. Wenn Sie das anders sehen, hätten Sie sich konkret zu dieser Thematik einlassen können. Das haben Sie nicht, außer dass Sie Wirres dazu gesagt haben.

(Vereinzelt Beifall CDU und SPD)

Kurzum: Wir werden der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses folgen; wir finden das richtig. Wir finden auch richtig, dass es hinsichtlich der Diäten bei der Anpassung an die Einkommensentwicklung bleibt. Deshalb ist hier die einzige Änderung, dass die Regelungen der letzten Legislaturperiode auch für diese Legislaturperiode übernommen werden. Das ist in Ordnung. Dazu hat es in der Vergangenheit eine lange Diskussion gegeben. Wir sind gern bereit, in einer der nächsten Hauptausschusssitzungen die Fragen neu zu diskutieren, das können wir gern machen. Warum sollte man das nicht tun?

Wir sind sehr dafür, dass jede Fraktion in diesem Hause in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten ist. Da wir sechs Fraktionen sind, kann der Umstand eintreten, dass es eine Pattsituation gibt. Deshalb schlagen wir vor, dass der oder die Vorsitzende in solch einer Frage das entscheidende Votum hat. Das ist ja technisch möglich.

Herr Abgeordneter, Sie haben Ihre Redezeit weit überschritten. Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Deshalb bitte ich Sie herzlich um Zustimmung. Ich finde, das Verfahren, das wir hier gewählt haben, ist transparent. Die Beschlussempfehlung stellt durchaus für jedermann transparent klar, um welche Regelungstatbestände es sich handelt. Wir bitten um Zustimmung. - Danke sehr.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Hohloch. Bitte sehr.

Herr Bretz, den Ball mit den verwirrten Gedanken spiele ich gern zurück. Sie scheinen ja an partieller Amnesie zu leiden.

(Oh! bei der SPD)

Zuallererst: Es ist niemand wie Kai aus der Kiste gesprungen, Herr Bretz, sondern wir haben im Verfahren ganz regulär eine Anhörung beantragt, weil wir zu der Erkenntnis gekommen sind, dass hier etwas übers Knie gebrochen werden soll.

Wenn wir schon in der Öffentlichkeit über Inhalte der PGFRunde sprechen, können wir auch thematisieren, dass gesagt wurde: Es soll so schnell wie möglich passieren. - Das wurde in der PGF-Runde immer wieder geäußert. Wenn das die Art und Weise ist, hier im Plenum öffentlich darüber zu sprechen, können wir das gern machen. Ich erinnere Sie daran, dass ich es war, der in der PGF-Runde eine fünfminütige Redezeit beantragt hat, nachdem nur drei Minuten vorgesehen waren. Ich habe mich nicht für eine debattenlose Abstimmung eingesetzt.

Das Nächste ist: Sie hören nicht richtig zu. Entweder wollen Sie nicht zuhören, oder Sie haben es nicht verstanden. Ich habe nie gesagt, dass wir das komplette Stimmrecht haben wollen. Ich habe gesagt, dass wir uns daran anlehnen möchten, wie wir es im Wahlprüfungsausschuss halten. Die PKK ist ein Gremium des Landtags zur Kontrolle der Regierung. Das bedeutet auch, dass die Opposition dementsprechend angemessen vertreten sein muss. Angemessen heißt nicht, dass von jeder Fraktion nur ein Vertreter Mitglied ist und zum Beispiel - nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich als Beispiel die Freien Wähler nehme - eine Fraktion mit fünf Mitgliedern dasselbe Stimmrecht hat wie eine Fraktion mit 23 Mitgliedern. Das müssen Sie mir mal erklären. Das ist das EZB-Prinzip. Ich finde das nicht sehr demokratisch.

(Beifall AfD)

Ich möchte hinzufügen: Als es um den Wahlprüfungsausschuss ging, habe ich Sie nicht so laut krakeelen gehört, dass die AfDFraktion dort den Vorsitz hat, weil sie die stärkste Oppositionsfraktion ist.

(Zurufe von B90/GRÜNE und der Fraktion DIE LINKE: Das ist nicht vergleichbar!)

Hier bei der PKK tun Sie es auf einmal. Das wundert mich. Ich weiß nicht, warum Sie das tun. Vielleicht können Sie das beantworten.

(Beifall AfD)

Herr Bretz möchte antworten.

Herr Kollege Hohloch, wenn Sie zu dem Gesetz hätten diskutieren wollen, hätten Sie es bei der Einbringung tun können. Das haben Sie nicht getan, das ist einvernehmlich mit Ihrer Zustimmung passiert. Deshalb stimmt das, was ich hier gesagt habe, sehr wohl.

Punkt zwei: Wenn Sie hier sagen, dass man der Ansicht war, dass es schnell passieren muss, ist das richtig. Es ging nämlich darum, dass Sie mit Ihrer Anhörung die Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission hinauszögern wollten. Wissen Sie, warum wir schnell sein wollten? Weil wir Frau Schade aus Uruguay einfliegen lassen mussten, mit enormen Kosten für dieses Land. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen in dieser Plenarsitzung endlich zu einer Entscheidung kommen, weil es dem Steuerzahler nicht erklärbar ist, dass wir ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission aus Uruguay einfliegen lassen.

(Starker Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE - Zurufe des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Im Übrigen haben wir gesagt, dass auch die Fraktion der Freien Wähler ein Anrecht hat, in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten zu sein. Deshalb ist es sehr wohl wichtig, dass wir in der Frage endlich vorankommen. Deswegen ist es auch völlig in Ordnung, wie wir das Verfahren hier beschließen.

Zu Ihrer Anhörung: Sie haben sie zwar beantragt, konnten aber in der Sitzung selbst weder den kompletten Fragekreis noch sonst irgendetwas benennen. Wir haben ja die Qualität Ihres Anzuhörenden genossen. Ich empfehle sehr, das Wortprotokoll dieser Anhörung zu lesen. Ich sage Ihnen, was ein Mitglied des Ausschusses sagte:

Er sagte, der Wortbeitrag des Professors sei aus unserer Sicht nicht einlassungsfähig. Das war sozusagen die Essenz dessen, was wir dort gehört haben; das will ich der Vollständigkeit halber ergänzen. - Danke sehr.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE sowie DIE LINKE - Hoh- loch [AfD]: Sie sind ja ein bekannter Verfassungsrechtler!)

Wir setzen die Aussprache fort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Domres. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung gestern war das beste Argument, hinsichtlich der

PKK wieder zu sechs Mitgliedern zurückzukehren. Danke schön.

(Hohloch [AfD]: Gestern?! Ich habe das akustisch nicht verstanden!)

- Die Anhörung gestern im Hauptausschuss war das beste Argument, bei sechs Mitgliedern der PKK zu bleiben.

Artikelgesetze können es in sich haben, und wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail: Als wir im November die Diskussion begannen, war so manche Debatte nicht wirklich absehbar. Klar war, dass Artikel 1 des Abgeordnetengesetzes die eine oder andere Diskussion auslösen würde. Der Beschluss zum Automatismus der Erhöhung der Entschädigung war und ist ein wesentlicher Diskussionspunkt hier im Parlament und in der Öffentlichkeit. Im Zuge der Anwendung des neuen Abgeordnetengesetzes zu Beginn der 6. Wahlperiode, also 2014, wurde wiederholt Nachsteuerungsbedarf deutlich. Nach der achten - mit der heutigen Änderung neunten - Änderung des Gesetzes in nur fünfeinhalb Jahren scheint es uns notwendig zu sein, eine grundlegende Evaluierung vorzunehmen, nicht nur bezogen auf die berufliche Qualifikation, wie sie seit 2014 im Gesetz steht, sondern auch in Bezug auf die Höhe der Leistungen der Abgeordneten nach dem Gesetz.

2013, bei der Beschlussfassung des neuen Abgeordnetengesetzes, haben wir alle, die wir daran beteiligt waren, eine breite öffentliche Zustimmung für unser neues System erfahren. Mittlerweile aber stellt die öffentliche Meinung diese positive Bewertung eher infrage. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass die Steigerung unserer Entschädigung deutlich über den Steigerungen liegt, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahr auf dem Lohn- oder Gehaltszettel findet. Damit meine ich nicht die Prozentzahlen, sondern die absoluten Eurobeträge.

Es nehmen auch Stimmen zu, die insbesondere die Angemessenheit der Entschädigungen der Mitglieder des Landtages infrage stellen bzw. sie überprüft haben wollen.

Es geht uns dabei aber nicht nur um die Abgeordnetenentschädigung: Mit den Richtlinien haben wir das Gesetz im Einzelnen umgesetzt. Nach sechs Jahren sollten wir uns die Mühe machen, die Erfahrungen in der Anwendung und Umsetzung des Gesetzes zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund sollten wir den für Abgeordnetenangelegenheiten zuständigen Fachausschuss, den Hauptausschuss, beauftragen, eine Evaluierung des Abgeordnetengesetzes durchzuführen, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

Herr Kollege Hohloch, Ihr Vorwurf der Intransparenz trägt überhaupt nicht. Es gibt einen Bericht des Landesbetriebes für Statistik, in dem der Einkommens- und Verbraucherindex festgehalten wird. Es gibt einen Bericht der Landtagpräsidentin zur Verwendung der Mittel nach dem Abgeordnetengesetz. Und es gibt jährlich, nach der Erhöhung, eine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt, wie sich die Abgeordnetenentschädigungen entwickelt haben. Von daher: Intransparent ist dies mit Sicherheit nicht. - Ich werbe noch einmal, auch wenn der Kollege Keller schon die Ablehnung angekündigt hat, ausdrücklich für die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein zweites Problem ist die Frage des Verbots von Doppelmandaten, also zeitgleich Mitglied des Landtages und des Bundestages bzw. des Europaparlamentes zu sein. Unsere Fraktion hat einen konkreten

Vorschlag zur Ergänzung des Abgeordnetengesetzes in die bisherige Diskussion eingebracht, nämlich künftig Doppelmandate in Brandenburg gesetzlich zu verbieten. Vorbild dafür ist die Regelung des Freistaates Thüringen. Auch unser Parlamentarischer Beratungsdienst hält so eine Regelung für möglich. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Sorgen und Nöte der CDU hatten wir einen Antrag auf Anhörung zur Frage der Zulässigkeit des Doppelmandates bei Mitgliedern des Landtages eingebracht. Diesen haben wir nebst dem dazu eingebrachten Änderungsantrag zurückgezogen, weil wir die Bildung der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht behindern wollten. Zu den Gründen hat Kollege Bretz eben treffend argumentiert.

Die AfD-Fraktion hat diesbezüglich einen anderen Weg gewählt und gezeigt, wie es auch destruktiv gehen kann.

(Heiterkeit AfD)

Nachdem wir unseren Anhörungsantrag zurückgezogen hatten, sah sie ihre Stunde gekommen: Ähnlich destruktiv wie bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen beantragte die AfDFraktion eine Anhörung zum Fünften Gesetz.

(Oh! bei der AfD)