Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig ohne Enthaltungen angenommen.
Ich komme zweitens zum Entschließungsantrag der AfDFraktion mit dem Titel „Betroffene von Bergbaufolgeschäden unbürokratisch schnell entschädigen“, Drucksache 7/749. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenenthaltungen ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 12. Bevor ich Tagesordnungspunkt 13 aufrufe, möchte ich zu dieser späten Stunde noch Gäste begrüßen, nämlich 9 Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herzlich willkommen! Viel Spaß noch bei der späten Debatte.
Zum Thema „späte Debatte“ möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Präsidentin wahrscheinlich in wenigen Minuten den Parlamentarischen Abend eröffnen wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie trotzdem hier im Saal blieben. Wir haben noch wichtige Beratungen; wir haben noch wichtige Wahlen. Wir hoffen aber auch im Sinne der Gastgeber des heutigen Abends, dass wir zügig durch die Tagesordnung kommen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder des Landesbehindertenbeirates am Livestream! Ich weiß, Sie hören uns heute zu. Um Ihre Aufmerksamkeit hier vorn zu bekommen, erzähle ich Ihnen eine kleine Geschichte: Anna - der Name ist erfunden - schreibt über ihren erwachsenen Bruder, erkrankt an Trisomie 21:
„Wir freuen uns, wenn ich Jürgen besuche, er mich umarmt und mir mit Freude ins Gesicht sagt: ‚Ich habe dich vermisst‘. Ich freue mich deshalb, weil kein Vorwurf laut wird, der sagt: ‚Du warst so lange nicht mehr da‘. Es sind die vielen Momente, in denen Jürgen weiser ist als die sogenannten normalen Menschen. Dazu ein kleines Beispiel: Im letzten Urlaub in Niendorf an der Ostsee wurde er von einem Fremden angesprochen: ‚Nun sprich doch mal ordentlich‘. Jürgen schaute ihn an. Er hatte vor einigen Jahren einen Schlaganfall und sprach deshalb ziemlich undeutlich. Seine Antwort war: ‚Das sagt gerade der Richtige‘. In solchen Momenten schreit mein Herz: ‚Hurra, 1:0 für Jürgen‘!“
Ja, in den Köpfen der sogenannten normalen Menschen stimmt manchmal etwas nicht, wenn sie sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Erinnerung: Der Landesbehindertenbeirat schickte allen Parteien - also auch Ihnen - in Vorbereitung auf die Landtagswahlen seine Fragen. Eine davon war: Wird Ihre Partei die Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes zur Verbesserung der
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen unterstützen? - Wir antworteten ganz klar mit Ja und stellen deshalb diesen Antrag.
Wissen Sie noch, was Sie geantwortet haben? - Die CDU sah Änderungsbedarf. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will die Ursachen und die Umsetzungsdefizite eruieren und diese bestmöglich durch eine Novellierung und/oder Maßnahmen beheben. Und die SPD? - Sie kennt nicht einmal den korrekten Namen des Gesetzes und äußert sich gar nicht dazu.
Im Koalitionsvertrag kam schlussendlich nicht mehr heraus, als dass über die Legislaturperiode hinweg das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesteilhabegesetz begleitet und, sofern nötig, angepasst werden sollen.
Das ist ein bisschen wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein Tiger, der wieder einmal als Bettvorleger landen wird. Daher helfen wir mit diesem Antrag nach.
Um gleich Irritationen vorzubeugen: Ja, wir sind Opposition, und ja, wir haben das Recht, Anträge zu Themen zu stellen, die wichtig und für uns dringend sind. Unsere Aufgabe ist es, die Menschen im Blick zu haben, die das von uns erwarten - übrigens auch von Ihnen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Behindertenbeauftragten bestätigte uns darin im Oktober 2019, indem sie die Umsetzung folgender Schwerpunkte von der Politik fordert: die Evaluation und Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes 2.0, die Novellierung des Brandenburgi
menscreening. Alle Gesetze, Verordnungen, strategischen Planungen und Fördermaßnahmen des Landes Brandenburg sollen daraufhin geprüft werden, ob sie in ihren Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.
In der Sitzung der Kommunalen Beauftragten am 18.12.2019 in Potsdam kam all dies noch einmal zur Sprache. Wenn Sie uns nun wieder vorwerfen wollen, wir hätten mit den Betroffenen nicht gesprochen, liebe Fraktionen der Regierungskoalition, sage ich: Das haben wir, und Sie waren sogar dabei.
Wenn Sie zugehört haben, wissen Sie also, wie wichtig und notwendig dieser Antrag ist. Das ergab sich aber bereits vorher, nämlich bei der Evaluation des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes und vor allem aus der Stellungnahme des Landesbehindertenbeirates, die dieser freundlicherweise allen Fraktionen - also auch Ihnen - zur Verfügung gestellt hat.
Es hat mich schon ein bisschen gewundert, dass der Kollege Baaske weder die Evaluation noch die Stellungnahme des Landesbehindertenbeirates kannte, als wir mit den kommunalen Beauftragten zusammensaßen. Das erklärt vielleicht, dass alles, was wir einbringen, abgelehnt und - noch schlimmer - oftmals lächerlich gemacht wird, weil wir eine machbare Lösung vorschlagen.
Ich habe eine völlig andere Auffassung vom demokratischen Miteinander. Vielleicht wird es ja noch? Die Akteurinnen und Akteure für Menschen mit Behinderungen werden uns heute aufmerksam zuhören.
Wir haben uns also intensiv damit befasst und sind in unserem Antrag auf alle geforderten Punkte eingegangen. Ich werde sie nicht noch einmal vorlesen; Sie können sie im Antrag nachlesen. Die erforderlichen Fristen haben wir gesetzt. Das aktuelle Behindertenpolitische Maßnahmenpaket läuft 2021 aus. Für eine fundierte Evaluierung und Analyse und die Umsetzung eines neuen Paketes sind 10 Monate nötig. Wir wollen deshalb eine Evaluation bis Ende 4. Quartal 2020, sodass dann ein partizipativer Prozess begonnen werden kann, damit bis Ende 3. Quartal 2021 das Maßnahmenpaket 3.0 erarbeitet wird. Der Umsetzungszeitraum ist, wie vorgesehen, 2022 bis 2026.
Die Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure gestaltet sich, wie wir meinen, nicht so schwierig, da es erstens kein neues Gesetz ist und zweitens der Landesbehindertenbeirat bereits eine sehr detaillierte und, wie ich finde, sehr durchdachte Stellungnahme abgegeben hat. Auch die Kommunalen Behindertenbeauftragten haben ihre konkreten Vorstellungen dazu formuliert. Eine Novellierung bis Ende des Jahres ist daher durchaus realistisch.
Sie sehen, es gibt viel zu tun, und zwar alles zu seiner Zeit. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes war Aufgabe der letzten Legislaturperiode, und sie hatte da Vorrang. Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes für Brandenburg ist Aufgabe der jetzigen Legislaturperiode und muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Maßnahmenpakete sind eine Daueraufgabe, und last, but not least ist da noch das Normenscreening. Deshalb ist das nicht nur von allen Seiten gefordert und gewünscht, sondern bereits begonnen, und wir müssen es dringend fortsetzen.
„Bei der Novellierung von bestehenden und Erarbeitung von neuen Landesnormen sind die Grundprinzipien der UN-Behindertenkonvention und das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetzes zugrunde zu legen“.
Damit nicht das eine oder andere Mal die Beteiligung des Beauftragten untergeht, wäre unserer Meinung nach die Anbindung an den Landtag die ideale Lösung, wie es in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, der Fall ist. Da wird der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen vom Landtag gewählt und ist an den Landtag angebunden.
Nun liegt es ebenso an Ihnen, den Antrag sinnvollerweise anzunehmen oder aber des Ablehnens wegen abzulehnen. Dies den Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen zu erklären, ist Ihnen bereits beim abgelehnten Rundfunkantrag nicht gelungen.
Denken Sie bitte noch einmal darüber nach, wer hier im Landtag die politische Deutungshoheit über welche behindertenpolitischen Maßnahmen hat. Ist das nicht das oberste Ziel? Wir sind der Meinung, das prioritäre Ziel ist die Herstellung tatsächlicher Chancengleichheit und damit die Garantie für eine gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einer inklusiven Gesellschaft. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Entscheidung oder aber bei Ihren erneuten Erklärungsversuchen im Nachhinein. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, schönen guten Abend zunächst einmal! - Sehr geehrte Frau Fortunato, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung setzten. Allerdings hätte ich mich gefreut, wenn dieser Antrag doch ein Stück weit mehr nach vorn gerichtet wäre und nicht Dinge aufwärmte, die eigentlich schon im Koalitionsvertrag stehen.
- Ja. - In 10 Jahren sollte man eigentlich gelernt haben, was für eine Bedeutung ein Koalitionsvertrag hat: dass der nicht einfach so dahin gekliert ist, sondern für eine Koalition ein Stück weit Gesetz.
Zum Beispiel fordern Sie im ersten Punkt Ihrer Beschlussvorlage, dass wir beschließen sollen, „das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket unter Berücksichtigung relevanter Evaluationsergebnisse und unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure fortzuschreiben“. Da gucke ich in den Koalitionsvertrag: „Die Koalition wird das Behindertenpolitische Maßnahmenpa
ket 2.0 weiterentwickeln.“ Das steht drin! Das ist für uns Gesetz. Das müssen wir hier nicht beschließen.
Weiter heißt es bei Ihnen: „Die fortzusetzenden und neu zu entwickelnden Maßnahmen sind zeitlich und finanziell zu untersetzen“ - klar. Und: „Zu beteiligen sind von Beginn an neben dem Landesbehindertenbeirat auch alle weiteren Selbstvertretungsorganisationen“. Was steht im Koalitionsvertrag? „Hierzu stellt sie“ - die Koalition - „zusätzliche Mittel bereit, unter anderem für einen Fonds für barrierefreie Kommunikation, um insbesondere die politische Mitwirkung von Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern.“ Und „Politik für Menschen mit Behinderung ist für die Koalition ein wichtiges Querschnittsthema. ‚Nicht ohne uns über uns‘ ist das Leitmotiv.“ Das steht so drin! Das haben wir alle unterschrieben, auf Parteitagen beschlossen.
Der zweite Punkt Ihrer Vorlage sagt: Es soll unverzüglich ein Entwurf für die Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes erarbeitet werden, das die Partizipation der Selbstvertretungen und das, was der Landesbehindertenbeirat machen soll, eindeutig festlegt. - Da frage ich Sie: Was soll das? Wir haben derzeit ein Gesetz. In diesem Gesetz heißt es, dass das für Soziales zuständige Mitglied der Landesregierung einen Landesbehindertenbeirat einberuft. Das Land leistet Zuwendungen - weil Sie nach der Finanzierung fragen - zu den angemessenen Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle des Landesbehindertenbeirats. - Einen festen Betrag kann man nicht ins Gesetz schreiben. Die Zeiten ändern sich. Was das Geld heute wert ist, ist es im nächsten Jahr schon nicht mehr wert. Das ist eine Formulierung, mit der man leben können muss, das muss man aushandeln. Ich gebe Ihnen Recht, dass der Bereich in den vergangenen Jahren unterfinanziert war. Das ist so, da muss mehr Geld rein, das sehe ich auch so. Wenn man eine Beteiligung des Beirats will, muss man ihn auch stärker finanziell unterstützen. Aber das kann man nicht ins Gesetz schreiben.
Dann steht hier: Der Landesbehindertenbeirat unterstützt die Regierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen. Er berät die Landesregierung oder die beauftragte Person und ist berechtigt, Empfehlungen zu geben. - Auch das haben wir im Gesetz schon geregelt. - Der Landesbehindertenbeirat soll von der Regierung vor dem Einbringen von Gesetzen und Rechtsverordnungen angehört werden. - Auch das ist hier geregelt. Also bitte: Wenn Sie meinen, dass wir hier noch Änderungen vornehmen sollen, dann sollten sagen, was Sie in diesem Gesetz konkret geändert haben wollen.
Bevor Herr Domres seine Frage stellen kann, möchte ich einen kleinen Hinweis geben: Dieser Tagesordnungspunkt wird von einer Gebärdendolmetscherin übersetzt.