Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

„Alle reden von Inklusion, während behinderte Menschen zusehends aus unserer Gesellschaft verschwinden. Pränatale Diagnostik“

- also Krankheitsfrüherkennung an Föten -

„leistet ihren Beitrag. Das wird uns verändern.“

So ihre Worte. Ich würde heute sagen: Das wird uns verändern? Nein, das hat uns verändert. Wenn heute das Krankheitsbild von Anne Brüggemanns Schwester an einem ungeborenen Kind festgestellt wird, dann wird dieses Kind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr wie ein normaler Mensch behandelt.

Bei diesem Gedanken schüttelt es mich, weil es in erschütternder Klarheit deutlich macht, wie wenig Leben wert ist, wenn es nicht unserem Gesundheitsideal entspricht. „Unsere Gesellschaft hat nicht wirklich einen Umgang mit Behinderung, weder im Großen noch im Kleinen“, bemerkt in diesem Zusammenhang eine Betroffene.

„Man sieht kaum Behinderte im öffentlichen Leben, und wenn doch, werden sie liebevoll belächelt oder hilflos ignoriert. Wie soll man mit etwas umgehen, das man nicht kennt?“

Diese Einblicke in die Empfindungswelt von Menschen, die selbst mit Behinderung leben oder deren unmittelbares Umfeld davon betroffen ist, zeigen, dass wir auch nach vielen Jahren Inklusion gesellschaftlich nicht wirklich weitergekommen sind, geschweige denn einen gesunden Umgang mit behinderten Menschen gefunden haben.

Genau aus diesem Grund - und trotz aller Stagnation - ist die Politik gefordert, die Würde des Menschen unangetastet zu lassen. Das durfte ich persönlich vorige Woche wieder an meinen zwei schwerstbehinderten Pflegekindern erfahren. Die beiden sind zwar gehandicapt, aber sie erfreuen sich ihres Lebens, mehr als so mancher äußerlich gesunde - das, was wir als gesund definieren - Mensch.

Als wir uns mit diesem Antrag beschäftigt haben, waren für mich erst einmal Begrifflichkeiten wie beispielsweise „Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket“ zu klären. Da lag nichts näher, als sich zuallererst mit Menschen in Verbindung zu setzen, die sich damit auskennen. Mein Weg führte mich deshalb zuallererst zum Vorsitzenden des Behindertenrats in Senftenberg - ein Blinder, der mit unermüdlichem politischen Engagement den örtlichen Abgeordneten regelmäßig mit den verschiedensten Anliegen die Augen öffnet. Als er mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket konfrontiert wurde, löste das bei ihm nicht gerade Begeisterung aus. „Ach, wissen Sie, das ist alles gut und schön formuliert, aber in der Praxis hat das Paket dann ganz schnell seine Grenzen“ - so ungefähr seine Worte. Das Grundproblem aus seiner Sicht als Betroffener wurde uns am Beispiel des Handlungsfeldes 4 umrissen, in dem es auch um das barrierefreie Bauen geht. Hier wurde beklagt, dass die Ermessensspielräume zu groß sind und deshalb zumeist zu Ungunsten der Gehandicapten ausgelegt werden. Viele Baumaßnahmen werden als unzumutbar abgelehnt, weil Zumutbarkeit nicht definiert ist. Darüber hinaus ist vielleicht nicht geklärt, wer die zusätzlichen Kosten für das trägt, was der Landtag an Maßnahmen beschlossen hat, bzw. wer dafür in die Pflicht genommen werden kann. Mir hat das deutlich gemacht, dass bei einer weiteren Fortschreibung des Maßnahmenpakets die Betroffenen viel stärker einbezogen werden sollten,

(Beifall BVB/FW)

damit das zuletzt 188 Seiten umfassende Werk - 188 Seiten! - nicht nur für die Werbeabteilung des Sozialministeriums taugt, sondern wirklich positive Veränderungen bei den Betroffenen bewirkt. Wir sind es ihnen schuldig.

(Beifall BVB/FW)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, auch besonders dafür, dass Sie so langsam gesprochen haben. - Wir fahren mit der Abgeordneten Kniestedt fort, die für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe einigermaßen ermattete Mitstreiterinnen und Mitstreiter hier im Plenum! Ich habe während der Reden, die hier gehalten wurden, an mancher Stelle in meinem Manuskript Häkchen gemacht - ich werde mich bemühen, nicht so wahnsinnig viel zu wiederholen, was ich genauso sehe und aus meiner Sicht richtig formuliert wurde.

Was mir allerdings aufgefallen ist - das möchte ich einmal ganz dringend sagen, obwohl es hier nirgends steht -: Ich finde, Frau Bessin, es geht jetzt nicht vor allem darum, ob wir Eltern Wahlfreiheiten gestatten - das ist eine schöne Sache, es geht aber vor allem darum, Inklusion durchzusetzen und Menschen mit Behinderungen als Menschen zu sehen, die die gleichen Rechte wie wir alle haben,

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE sowie BVB/FW)

die also selbstbewusste Menschen sind, die uns nicht irgendwie mit einem Mitleidsbonus in Geschichten verpackt immer mal vorgeführt werden, darum, dass sie selbstbestimmt leben können, dass wir sie endlich als das wahrnehmen, was sie sind: genauso wertvoll und wichtig wie jeder andere von uns.

Insofern ist der vorliegende Antrag zur Stärkung der Menschen mit Behinderungen in der Grundannahme natürlich gut. Es ist - davon gehe ich aus - uns allen ein Anliegen, diese Menschen zu stärken. Wir müssen es im Übrigen auch tun, das ist in Artikel 12 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg bereits geregelt. Dort steht, dass wir für Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sorgen haben. Frau Bessin, Sie sagten, dass unheimlich viel Papier beschrieben wird und dann nichts passiert - Sie werden es kaum für möglich halten: Das, was die Koalition auf Papier geschrieben hat, was Herr Baaske kurz zusammengefasst hat, werden wir umsetzen: Wir setzen uns dafür ein, die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen, wir werden die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der Selbsthilfegruppen für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft einbinden. Politik ist ein Querschnittsthema für alle, wir werden das behindertenpolitische Maßnahmenpaket fortschreiben und evaluieren

(Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

- das nur noch einmal fürs Stammbuch.

Wir lassen uns aber durch diesen Antrag nicht unter Druck setzen. Er ist aus unserer Sicht auch nicht ganz schlüssig. Darin geht es um die Fortschreibung bis zum 4. Quartal 2020. Das Kabinett hat im Dezember 2016 das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0, von dem schon mehrfach die Rede war, beschlossen. Es hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2021. Vor ei

nem Jahr - in einem Land vor unserer Zeit - hat Herr Büttner, der gerade nicht da ist, als Staatssekretär gesprochen und war extrem überzeugt von diesem Paket. Seine Rede fand nicht etwa in grauer Vorzeit, sondern im Juni vergangenen Jahres statt. Dort war überhaupt nicht die Rede davon, dass in irgendeiner Form irgendetwas geändert werden sollte - zumindest nicht dramatisch. Herr Baaske sagte es schon: Wenn alle an einer Novellierung beteiligt werden sollen, ist die Frist bis zum 4. Quartal 2020 nicht wirklich zielführend, dafür benötigt man mehr Zeit.

Eines möchte ich unbedingt noch loswerden, es wurde schon kurz angesprochen: Dieser Drang, alle Stellen an den Landtag zu binden, erschließt sich mir spontan nicht, denn dann kann erst sehr spät eingegriffen werden - das wurde bereits erwähnt. Das ist nicht zielführend.

Ich höre an dieser Stelle auf, obwohl ich noch ein paar Sätze sagen könnte. Ich lasse es sein, ich sage nur, dass wir uns intensiv um dieses Thema kümmern werden. Wir kümmern uns gemeinsam mit den Menschen, um die es dabei geht, darum und reden nicht nur über sie. Der Antrag ist also im Ansatz gut, in der Umsetzung aber eher lückenhaft und daher abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Frau Abgeordnete Bessin hat eine Kurzintervention angezeigt, bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Kollegin! Selbstbestimmt leben - natürlich, es muss das Ziel aller Menschen sein, dass sie selbstbestimmt leben können. Jeder entscheidet natürlich selbst, wie er leben möchte. Wenn ich davon gesprochen habe, dass Förderschulen wichtig sind, wenn jemand Unterstützung in der Entwicklung braucht, liegt das einfach daran, dass in Förderschulen praktischer Unterricht vollzogen wird, damit man eben später einkaufen gehen kann, kochen kann, Geld ausgeben kann, mit Geld auch umgehen kann - das sind praktische Dinge, die an Förderschulen unterrichtet werden. Herr Baaske wird Ihnen auch viel davon erzählen können, wie das an Förderschulen praktisch funktioniert und was der Unterschied zu Inklusionsklassen ist.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ werden gar nicht geschlossen! Was erzählen Sie da? - Zuruf von der AfD: Es geht doch gar nicht um geistige Entwicklung!)

Wir haben kleine Klassen, in denen Kinder gefördert werden.

Ja, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse - ich habe mich in keiner Art und Weise dagegen ausgesprochen. In der Sache, die ich hier vorhin angesprochen habe, die alle Fraktionen im letzten Mai zur Information bekommen haben, habe ich hier im Plenum dafür geworben, dass die Landesbehindertenbeauftragte Kontakt mit den Eltern aufnimmt. Das ist passiert. Aber meinen Sie, daraus wären positive Konsequenzen gezogen worden? Man fühlte sich für nichts zuständig - ich kann Ihnen gerne die E-Mail weiterleiten.

Im Übrigen - ich weiß nicht, wer von Ihnen dabei war - gab es am 13. Februar eine Besuchergruppe hier im Landtag.

(Zuruf von der SPD: Das ist keine Kurzintervention! - Hoh- loch [AfD]: Hat es keinen Bezug zum Thema?)

- Natürlich ist es eine Kurzintervention!

Sie müssen bitte schon darauf eingehen, was die Kollegin vorher gesagt hat, und nicht noch auf Ereignisse, die vor einem Jahr stattgefunden haben.

Es hat Bezug zum Thema und es geht um gleichwertige Lebensverhältnisse. - Warum müssen blinde und sehgeschädigte Menschen GEZ-Gebühren bezahlen? Sind das gleichwertige Lebensverhältnisse?

(Beifall AfD - Zuruf des Abgeordneten Kretschmer [DIE LINKE])

Damit hat man sich schon dreimal schriftlich an die Ministerin gewandt und es gab bis zum Gesprächstermin am 13. Februar keine Antwort. So viel zu dem, was Sie machen.

(Beifall AfD)

Möchten Sie erwidern? - Nein. Vielen Dank. - Wir setzen in der Aussprache mit der Ministerin Nonnemacher fort, die für die Landesregierung spricht.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Liebe Bettina Fortunato! Die Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderungen ist ein kontinuierliches Ziel der Landesregierung und wird in allen Ressorts verfolgt. Die behindertenpolitischen Zielstellungen, die über die aktuelle Laufzeit des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets 2.0 hinausgehen, sind im Koalitionsvertrag verbindlich erklärt. Stichwortartig möchte ich eine Auswahl der ambitionierten Vorhaben benennen: die komplexe Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Weiterentwicklung des ressortübergreifenden Maßnahmenpakets, die

Kitarechtsreform, die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes, ein neuer Fonds für die barrierefreie Kommunikation, die Umsetzung des Gesamtkonzepts im Betreuungsrecht, die Prüfung des Landespflegegeldes, Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt.

Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 wurde in einem breit angelegten und partizipativen Prozess mit allen gesellschaftlich relevanten Interessenvertretungen federführend durch das Sozialministerium entwickelt und im Dezember 2016 vom Kabinett beschlossen. Die Laufzeit erstreckt sich bis Ende 2021. Insgesamt 105 Maßnahmen sind nach den Kriterien „spezifisch, messbar, notwendig, realistisch und terminiert“ formuliert und werden von allen Ressorts umgesetzt. Selbstverständlich sind die finanzrelevanten Maßnahmen mit Haus

haltsmitteln - zum Teil in Millionenhöhe - untersetzt. Zu diesen Maßnahmen kommen umfassende Umsetzungsaufträge aus dem Bundesteilhabegesetz und dessen Änderungsgesetzen, die seit 2017 die Selbstbestimmungsrechte der Menschen mit Behinderungen stärken. Ich verzichte in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit darauf, alles aufzuzählen, was dort angegangen wird.

Vieles ist bereits umgesetzt, einiges noch in Arbeit. Warum die unter einer rot-roten Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode vereinbarte Umsetzungsdauer des Maßnahmenpakets jetzt verkürzt werden soll, leuchtet mir nicht recht ein. Das Maßnahmenpaket ist wirksam und gut und wird - wie mit allen vereinbart - bis Ende 2021 umgesetzt. Eine Weiterentwicklung bereitet die Landesregierung für 2022 vor. Dafür ist schon jetzt eine externe wissenschaftliche Evaluation in Vorbereitung. Mit dem Landesbehindertenbeirat ist besprochen, dass wir wieder ein breit angelegtes Partizipationsverfahren anpeilen, orientiert an den sehr gut besuchten regionalen Inklusionsforen von 2016. Eine Evaluation des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist im Koalitionsvertrag bereits benannt.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass mit dem Landtagsbeschluss zum Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vom 19. Dezember 2018 unter meiner Vorgängerin bereits Anpassungen des Gleichstellungsgesetzes vollzogen wurden. Der Landesbehindertenbeirat wurde bessergestellt und finanziell stärker ausgestattet. Es erfolgte eine Erhöhung auf 100 000 Euro pro Jahr. Außerdem wurde eine Clearingstelle bei der beauftragten Person für leistungsberechtigte Menschen in der Eingliederungshilfe geschaffen, um Unstimmigkeiten und Streitigkeiten mit den Sozialämtern einvernehmlich zu lösen. Eine Dringlichkeit, das Gleichstellungsgesetz unmittelbar zu novellieren, wird hier nicht gesehen. Zu der Forderung der Prüfung aller zu verabschiedenden Rechtsnormen auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz lässt sich sagen, dass im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket bereits eine entsprechende Maßnahme zum sogenannten Normenscreening enthalten ist. Sie befindet sich in der Umsetzungsplanung und gerät garantiert nicht aus dem Blick.

Mit dem Landesbehindertenbeirat habe ich mich letzte Woche zu den Schwerpunkten der Behindertenpolitik 2020 und 2021 abgestimmt. Er hat weder das vorfristige Ende des Maßnahmenpakets noch eine kurzfristige Neuausrichtung des Behindertengleichstellungsgesetzes gefordert. Er sieht auch nicht das Normenscreening als gegenwärtig prioritär an. Das besondere Interesse des Landesbehindertenbeirats besteht darin, die Auswirkungen und Folgen des Bundesteilhabegesetzes gegenüber den Menschen vor Ort umfassend zu kommunizieren und die Innovationspotenziale dieses Bundesgesetzes für neue Angebote in der Eingliederungshilfe zu heben. Dem kommt mein Ministerium mit einer umfassenden Beteiligung des Landesbehindertenbeirats in verschiedenen Gremien - zum Beispiel in der Brandenburger Kommission und in der neuen Arbeitsgemeinschaft zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung in der Eingliederungshilfe - nach.

Wir nehmen den Auftrag, die Menschen mit Behinderungen zu stärken, ernst. Wir hören dem Landesbehindertenbeirat zu und führen geplante und funktionierende Maßnahmen zu Ende, statt unkoordiniert und hektisch zu argumentieren.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete der Linksfraktion! Es verwundert mich, dass von Ihnen nun erneut die Forderung nach einer Ansiedlung der Beauftragten beim Landtag kommt. In der vergangenen Wahlperiode war diese doch aus Ihrer Sicht ganz gut beim Sozialministerium aufgehoben. Wir fanden das auch und haben daher keine Veranlassung, daran etwas zu ändern. Die Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderungen ist auf einem guten Weg, auch ohne Ihren Antrag. - Ich danke Ihnen.