Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete der Linksfraktion! Es verwundert mich, dass von Ihnen nun erneut die Forderung nach einer Ansiedlung der Beauftragten beim Landtag kommt. In der vergangenen Wahlperiode war diese doch aus Ihrer Sicht ganz gut beim Sozialministerium aufgehoben. Wir fanden das auch und haben daher keine Veranlassung, daran etwas zu ändern. Die Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderungen ist auf einem guten Weg, auch ohne Ihren Antrag. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache. Ich schließe die Aussprache, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Rechte der Menschen mit Behinderungen weiter stärken“, Drucksache 7/361, Neudruck, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf.

TOP 14: Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landes Brandenburg in den Ausschuss der Regionen (AdR) für die siebte Mandatsperiode 2020 bis 2025

Antrag mit Wahlvorschlag der Landesregierung

Drucksache 7/693

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Landesregierung auf Drucksache 7/693 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen bei einigen Gegenstimmen angenommen worden. Der Staatssekretär Jobst-Hinrich Ubbelohde wird als Mitglied und Frau Abgeordnete Barbara Richstein wird als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss der Regionen zur Benennung durch den Rat der Europäischen Union vorgeschlagen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf.

TOP 15: Wahl der weiteren Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/667

in Verbindung damit:

Wahl von Mitgliedern des Landes-Kinder- und Jugendausschusses

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/678

und

Wahl der weiteren Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/741

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, daher kommen wir gleich zur Wahl.

Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags über den Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/667 und im Falle der nicht erfolgreichen Wahl ebenso über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/741 geheim abzustimmen ist.

(Keller [SPD]: Können wir das nicht offen machen?)

Meine Damen und Herren, für die Wahl der Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses und ihrer Stellvertreter ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg erforderlich.

Ich schlage vor, dass wir zunächst offen über den Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 7/678, abstimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Wer dem Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 7/678, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und Herr Martin Isermeyer als nichtparlamentarisches stellvertretendes Mitglied des LandesKinder- und Jugendausschusses gewählt.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur geheimen Abstimmung über den Antrag mit Wahlvorschlag der AfDFraktion, Drucksache 7/667. Ich gebe zunächst einige Hinweise zum Wahlverfahren:

Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt rechts und links von mir neben den Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit den Namen der fünf Kandidaten für die fünf zu besetzenden Positionen, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Das heißt, Sie haben fünf Stimmen. Ich bitte Sie, dabei nur die in der Wahlkabine ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist, und wenn die Anzahl

der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.

Klarstellend möchte ich festhalten, dass bei Nichtabgabe einer oder aller möglichen Stimmen dies nicht zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels führt, sondern lediglich zur Ungültigkeit des Stimmzettels bezogen auf den oder die Kandidaten, deren Felder nicht ausgefüllt wurden.

So viel zum Wahlverfahren. Gibt es hierzu Fragen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie fragen: Gibt es im Saal noch jemanden, der seine Stimme nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Mir liegen mehrere Ergebnisse vor, die ich nun verkünden möchte.

An der Wahl des Herrn Abgeordneten Volker Nothing als parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmen. Für den Wahlvorschlag haben

22 Abgeordnete gestimmt, 52 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung. Damit hat der Abgeordnete Nothing die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist damit nicht als Mitglied gewählt.

An der Wahl von Herrn Hans-Cornelius Weber als nichtparlamentarisches Mitglied haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Auch hier gibt es keine ungültigen Stimmen. Für den Wahlvorschlag haben 19 Abgeordnete gestimmt, 51 Abgeordnete stimmten dagegen, drei haben sich enthalten. Damit hat Herr Weber die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist damit nicht als nicht-parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. - Wir haben jemanden, der blitzschnell im Kopf mitrechnet, aber das Ergebnis ist hier so aufgeschrieben: 19 + 51 + 3 ergibt 73, hier steht aber 75. Ich korrigiere: Es sind 73 abgegebene Stimmen. - Ich bitte die Stimmzähler, das Ergebnis für Herrn Hans-Cornelius Weber noch einmal auszuzählen. Ich fahre aber mit der Verkündung der Ergebnisse fort.

An der Wahl des Abgeordneten Lars Hünich als parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Es gab auch hier keine ungültigen Stimmen. Für den Wahlvorschlag haben 23 Abgeordnete gestimmt, 49 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Damit hat der Abgeordnete Hünich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist damit nicht als parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des LandesKinder- und Jugendausschusses gewählt.

(Frau Duggen [AfD]: Das war aber knapp!)

An der Wahl des Abgeordneten Dennis Hohloch als parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Es

gab auch hier keine ungültigen Stimmen. Für den Wahlvorschlag haben 21 Abgeordnete gestimmt, 52 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Damit hat der Abgeordnete Hohloch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist damit nicht als parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

Wir kommen nun zum Ergebnis der Wahl von Frau MariaTheresia Patzer als nicht-parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses. An dieser Wahl haben sich 74 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmen. Für den Wahlvorschlag haben 20 Abgeordnete gestimmt, 49 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab fünf Enthaltungen. Damit hat Frau Patzer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist damit nicht als nicht

parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des LandesKinder- und Jugendausschusses gewählt.

Meine Damen und Herren! Ich komme zurück zum Wahlergebnis von Herrn Hans-Cornelius Weber als nicht

parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses. Es hatte sich ein Übertragungsfehler eingeschlichen, daher werde ich das Ergebnis noch einmal vortragen: Es wurden 75 Stimmen abgegeben, es gab keine ungültigen Stimmen. Für Herrn Weber haben 21 Abgeordnete gestimmt, 51 Abgeordnete stimmten gegen ihn, es gab drei Stimmenthaltungen. Damit hat Herr Weber die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist damit nicht als nicht-parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat für den Fall der nicht erfolgreichen Wahl ihrer in Drucksache 7/667 aufgeführten Wahlvorschläge mit Drucksache 7/741 weitere Wahlvorschläge für den heutigen Sitzungstag eingereicht. Wie bereits eingangs erwähnt, ist auch über diese Wahlvorschläge geheim abzustimmen. Wird zum eingangs erwähnten und praktizierten Wahlvorgehen das Wort gewünscht? - Ich sehe eine Wortmeldung.

Sehr geehrte Frau Richstein, da der Wahlvorschlag der gleiche Wahlvorschlag wie zuvor ist, sind wir der Ansicht, dass der Tagesordnungspunkt für heute erschöpfend behandelt wurde. Wir bitten daher - und das ist ein Geschäftsordnungsantrag -, den Tagesordnungspunkt auf das nächste Plenum zu verschieben.

Vielen Dank.

(Hohloch [AfD]: Da stimmen wir nicht zu!)

Man kann eine Sitzung vor Abarbeitung der Tagesordnung unterbrechen, wenn die Mehrheit der Abgeordneten des Landtags zustimmt.

(Zuruf der AfD: Das geht doch nicht mitten im Tagesord- nungspunkt!)

Herr Hohloch, bitte.