Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Die Idee ist natürlich - wie schon angesprochen - auch, ein Konzeptpapier zu erstellen, um die Projektauswahl kommender Haushalte transparent und nachvollziehbar zu machen. Natürlich brauchen wir klare Kriterien. Wir brauchen einen klaren, transparenten Prozess. Es muss für jeden nachvollziehbar sein, warum welche Projekte ausgewählt werden. Dabei geht es natürlich um nachhaltige Industrieansiedlungen, den Ausbau von Verkehrswegen, die Regionalentwicklung, die Gesundheitsversorgung, Wissenschaft und Forschung. Auch die Kommunen dürfen hier nicht außer Acht gelassen werden und sollen davon profitieren - aber nicht, indem wir das KIP standardmäßig einfach weiter fortschreiben, sondern hier muss es wieder um die Zukunftsfähigkeit gehen. Diese Diskussion müssen wir erst noch führen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erhöhen mit diesem Nachtragshaushalt auch den Landeszuschuss für die Krankenhausinvestitionen; das wurde ebenfalls schon angesprochen. Gerade das ist uns Grünen besonders wichtig, ebenso wie andere Projekte aus dem Gesundheitsressort, die hier

jetzt aber noch nicht verankert werden konnten, zum Beispiel der „Pakt für Pflege“, bei dem wir uns vorgenommen haben, 30 Millionen Euro bereitzustellen. Wie dringend der Bedarf an dieser Stelle ist, zeigt das jetzt veröffentlichte Gutachten zur Arbeitsbelastung des Pflegepersonals auf.

Handlungsbedarf besteht natürlich noch bei der Instandhaltung bestehender Straßen und Brücken, die sehr wohl aus dem regulären Haushalt zu finanzieren ist. Aber es fehlen uns jetzt leider 40 Millionen Euro wegen der Straßenbaubeiträge.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf das zentrale Problem eines jeden öffentlichen Haushalts zurückkommen: Die Wünsche sind immer größer als die Möglichkeiten. Das wird auch bei diesem ersten rot-schwarz-grünen-Haushalt sehr deutlich. Anspruch und Realität sollten künftig besser aufeinander abgestimmt werden - einerseits. Anderseits kann man mit einem solchen Haushaltsplan aber auch einfach Möglichkeiten schaffen - Möglichkeiten, die genutzt werden können oder aber nicht.

Es sind Ausgabeermächtigungen, die das Parlament mit diesem Plan schafft - keine Ausgabeverpflichtungen. Dafür spricht in diesen Zeiten einiges; Unvorhergesehenes ist inzwischen fast schon an der Tagesordnung. Da gilt es, schnell und unbürokratisch handeln zu können. Manche Projekte entwickeln sich erst nach und nach, neue Möglichkeiten bieten sich. Fließen die Mittel in einem Bereich nicht ab, sollten sie anderswo eingesetzt werden können. Wichtig sind dann aber natürlich die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Entscheidung. Die Kontrolle des Parlaments wird dann natürlich auch wichtiger.

Wir werden versuchen, unseren Teil zu leisten, um für diese Transparenz zu sorgen. Ich zähle dabei auch auf die aufgeweckten und munteren Fragen der Opposition. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte zum Haushaltsentwurf. - Schönen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 7/640, Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020 - NTHG 2020), an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf.

TOP 2: Fragestunde

Drucksache 7/710

Drucksache 7/711

Ich darf Herrn Abgeordneten Funke um Formulierung der Frage 56 (Sachstand zum Neubau eines Klosters Neuzelle) bitten. Bitte schön.

Bei den Verhandlungen der Zisterziensermönche am Stift Neuzelle mit der Stiftung Stift Neuzelle gebe es noch „offene Fragen“, war in den Medien zu lesen.

200 Jahre nach der Aufhebung des Zisterzienserklosters Neuzelle haben die Zisterzienser von Heiligenkreuz wieder ein Priorat in Neuzelle gegründet. Seither gibt es wieder authentisches mönchisches Leben am historischen Standort. Zurzeit sind die Mönche provisorisch im katholischen Pfarrhaus untergebracht. Ein endgültiger Standort für den Klosterneubau wird noch gesucht. Zuletzt war zu hören, dass die Grundstücksverhandlungen ins Stocken geraten seien.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand zum Neubau eines Klosters in Neuzelle?

Danke schön. - Es antwortet der Staatssekretär Dünow für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Frau Ministerin Dr. Schüle ist leider erkrankt; ich versuche im Rahmen meiner beschränkten Möglichkeiten, sie würdig zu vertreten.

Die Stiftung Stift Neuzelle und mein Haus stehen seit gut einem Jahr in Verhandlungen über den Verkauf der Liegenschaft. Es geht dabei um ein wirklich großes Projekt, auch von der Flächenausdehnung her. Es geht um fast 75 Hektar. Das ist sehr viel, aber das Projekt ist natürlich viel größer, als es durch diese banale Zahl zum Ausdruck kommt.

Seit August 2019 liegt ein Vertragsentwurf seitens der Stiftung Stift Neuzelle vor. Nach der erfolgreichen Regierungsbildung nahm die kirchliche Seite die Verhandlungen Ende Januar wieder auf. Grundsätzliche Einigkeit zwischen der Stiftung und dem Priorat besteht über den Kaufpreis. Über die Details der Vertragsgestaltung werden derzeit noch Gespräche geführt. Der Grund dafür ist relativ einfach: Das Priorat will vor der Zahlung des Kaufpreises sicherstellen, dass das Vorhaben tatsächlich verwirklicht werden kann. Ich muss sagen, ich finde dieses Anliegen außerordentlich plausibel.

Wir wollen die Verhandlungen zu einem für alle Seiten guten Ergebnis führen, und das wollen wir schnell tun. Aufseiten des Landes werden wir im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen über den Verkauf und die dafür geltenden Bedingungen, also den Kaufpreis und den Kaufvertrag, entscheiden. Schließlich ist es üblich, dass Grundstücke der Stiftung nur mit Zustimmung des Finanzministeriums veräußert werden. Auch im Landtag werden Sie sich im zuständigen Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Verkauf befassen. Das liegt einfach an der Größe des Projekts.

Die Herausforderung besteht darin, Landes- und Stiftungsinteressen sowie die, wie ich finde, durchaus plausiblen Kircheninteressen in Einklang zu bringen und zu einem allseits einvernehmlichen Ergebnis zu kommen. Daran arbeiten wir mit Nachdruck.

Das Vorhaben, ein neues Kloster in der Nähe von Neuzelle zu errichten, ist aus Sicht der Landesregierung von außerordentlicher Bedeutung. Wir alle möchten, dass die Verhandlungen so schnell wie möglich abgeschlossen und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass dieses neue Kloster endlich gebaut werden kann. Das wird noch ein bisschen dauern. Aber ich glaube, das ist ein wirklich sehr gutes, sehr wichtiges Projekt für die Region, für die Stiftung, für die katholische Kirche, aber auch für das ganze Land. - Vielen Dank.

Danke schön. - Es gibt eine Nachfrage von Frau Schier und eine Nachfrage von Prof. Dr. Schierack. Bitte der Reihe nach.

Vielen Dank für die Antwort, Herr Staatssekretär. - Ich habe zwei Fragen. Erstens: Es steht ein Gutachten - ein Verkehrswertgutachten oder welches Gutachten auch immer - in Rede, das zeitlich befristet gültig ist und das, wenn es jetzt nicht schnell zu einer Unterschrift unter den Kaufvertrag kommt, noch einmal erstellt werden muss. Das würde bedeuten, dass man wieder Geld in die Hand nehmen muss und wahrscheinlich auch ein Jahr im Verzug ist.

Zweitens: Wie sehen Sie die Zeitschiene?

Zu der zweiten Frage: Ehrlich gesagt, ich kann Ihnen nicht plausibel beantworten, wie schnell es geht. Wir wollen, dass es so schnell wie möglich geht. Das politische Ziel von - ich glaube - wirklich allen Beteiligten ist klar: Wir wollen das so schnell wie möglich machen. Auf der anderen Seite habe ich eben versucht anzudeuten, dass es noch ein paar nicht ganz triviale juristische Fragen, deren Tragweite ich als bekennender Nichtjurist nicht ermessen kann, zu klären gibt. Aber ich bin ganz sicher, dass wir schnell zu Potte kommen.

Zu Ihrer ersten Frage bezüglich des Gutachtens: Es steht mir nicht zu, aus nicht öffentlichen Sitzungen zu berichten. Aber es würde mich nicht wundern, wenn der Stiftungsratsvorsitzende in der letzten Woche im Stiftungsrat möglicherweise die Position dargelegt hätte, dass die Verhandlungen über den Kaufpreis abgeschlossen sind. Die Frage des Gutachtens ist zu klären. Das ist aber wirklich nur eine formale Frage. Ich glaube, politisch ist die Sache geklärt. Wir wollen keine neuen Verhandlungen über diesen Kaufpreis führen.

Herr Prof. Dr. Schierack, bitte.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich vernehme sehr wohl - und das ist auch glaubwürdig -, dass die Landesregierung alles daransetzt, dass die Neuansiedlung der Mönche in Neuzelle erfolgreich wird. Auch Ihre Arbeit als neuer Stiftungsratsvorsitzender würde ich so bewerten. Ich sehe da den gesamten politischen Willen der Landesregierung einschließlich des Ministerpräsidenten.

Aber ich erlebe jetzt schon seit mehreren Jahren, dass immer wieder erzählt wird: „Wir sind kurz vor dem Abschluss“ - und heute erzählen Sie wieder, Sie wissen nicht, wie lange es dauert. Ich finde - auch wenn ich jetzt eine Frage stellen soll -, das ist unbefriedigend. Befürchten Sie nicht, dass, wenn die Verzögerungen so weitergehen, die Mönche irgendwann frustriert sagen: „Dann war’s das wohl gewesen“, und Brandenburg verlassen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Sinne unserer Landesregierung ist.

Deswegen noch einmal die Frage: Wie wollen Sie das ganze Thema beschleunigen und verhindern, dass die Mönche Brandenburg verlassen und nach Österreich zurückgehen?

Drittens: Können Sie uns vielleicht sagen, welche Rolle der Geschäftsführer dieser Stiftung Stift Neuzelle dabei spielt? Ich glaube nämlich, er spielt keine konstruktive Rolle in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank für die Frage. Ich beschäftige mich noch nicht seit Jahren mit dem Thema - heute seit 99 Tagen. Ich verstehe Ihren Standpunkt. Das ist wie bei der Kernfusion: Man sagt immer: „Wir stehen unmittelbar vor dem Durchbruch“, aber dann kommt er doch nicht. Man könnte jetzt, wenn man zynisch wäre, sagen: Sub specie aeternitatis geht all das noch fix. - Ich glaube, wir müssen das erheblich beschleunigen, und mit Beschleunigen meine ich: Wir müssen allen Beteiligten verdeutlichen, dass es den klaren politischen Willen gibt. Und wir müssen den beteiligten Juristinnen und Juristen - übrigens auf beiden Seiten - klarmachen, dass die Fragen, die sie jetzt juristisch zu klären haben, wirklich nur noch Fragen zur Umsetzung dieses Ziels sind. Das Ziel ist ganz einfach - ich versuche, das nichtjuristisch zu erklären -: Das Priorat sagt - wie ich finde, vollkommen plausibel -: Wenn wir diesen Kaufvertrag unterschreiben, wollen wir ein Rücktrittsrecht haben, dann wollen wir, falls dieses Projekt aus welchen Gründen auch immer - aus planerischen Gründen, aus irgendwelchen anderen Gründen - doch einmal scheitert, wieder in den Status quo ante zurückkehren können. - Das ist ein, wie ich finde, total plausibles Anliegen, obwohl es im Rechtsverkehr eher unüblich ist. Wir suchen jetzt eine Lösung, wie das funktionieren kann, und ich glaube, wir werden sie auch finden.

Sie fragten mich zum Zweiten, ob ich die Sorge teile, die Mönche im Kloster seien frustriert. Nein, ich habe nicht den Eindruck - ich habe in der letzten Woche einige Gespräche geführt -, dass sie frustriert sind. Und ehrlich gesagt: Sie haben auch keinen Grund dazu. Vonseiten der Landesregierung - das kann man auch für die letzte Legislaturperiode sagen - gab es von Anfang an eine sehr intensive praktische Begleitung. Man muss immer dazusagen: Wir sind ja eigentlich nicht Vertragspartner. Das Geschäft wird ja zwischen dem Priorat und der Stiftung abgewickelt. Im Stiftungsrat sitzen natürlich auch Vertreter der Landesregierung. Aber ich glaube, das ist in der Vergangenheit sehr konstruktiv gelaufen, und ich werde alles dafür tun, dass es auch in der Zukunft konstruktiv läuft.

Sie haben zum Dritten die Rolle des Geschäftsführers angesprochen: Ich teile Ihre Einschätzung explizit nicht. Ich habe den Eindruck, dass der Geschäftsführer der Stiftung sehr konstruktiv an der Lösung dieses Problems arbeitet. Die Rolle des Geschäftsführers ist natürlich etwas breiter angelegt, als nur diesen Grundstücksverkauf zu organisieren. Er hat viele andere Aufgaben. Dazu gehört aus meiner Sicht ganz klar prioritär die Lösung dieses Problems. Aber ich habe nicht den Eindruck,

dass da irgendetwas hintertrieben oder verschoben würde. Ihre Sorge, es gäbe so etwas wie eine Verzögerungstaktik, teile ich also explizit nicht.

Danke schön. - Dann kommen wir zur nächsten Frage. Der Abgeordnete Möller stellt Frage 85 (Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten). Bitte schön.

Ich habe eine Frage in Bezug auf das Akteneinsichtsrecht: Die Abgeordneten des Landtages haben gemäß Artikel 56 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg ein Akteneinsichtsrecht, und zwar hat die Vorlage von Akten unverzüglich und vollständig zu erfolgen. Bereits am 17. Dezember 2019 habe ich einen entsprechenden Akteneinsichtsantrag in Bezug auf den Verkaufsvorgang der JVA Frankfurt (Oder) gestellt, was im Übrigen die Landesregierung selbst in der Antwort auf die Kleine Anfrage 43 empfohlen hat - sie war also schon mit dem Vorgang befasst.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist es mit dem verfassungsrechtlich verankerten Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten in Einklang zu bringen, dass die beantragte Akteneinsicht über zwei Monate nicht gewährt wird?

Mittlerweile habe ich Akteneinsicht erhalten, man hat es mir also zugestanden. Aber es dauerte zwei Monate! Meine Frage ist: Ist das jetzt der Regelfall, dass man zwei Monate warten muss? - Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Lange. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Möller, in der Tat wurde Ihrem Begehren mit Schreiben vom 18.02.2020 stattgegeben. Am 20.02.2020 wurde es Ihnen noch einmal per Mail zugestellt. Bisher liegt meinem Haus kein Terminvorschlag vor. Sie haben sich noch nicht an uns gewandt, wann wir diese Akteneinsicht gewähren müssen.

Es gibt Spielregeln für das Verfahren: Das MdFE entscheidet an dieser Stelle nicht allein, sondern es müssen andere Häuser beteiligt werden. Außerdem sind unsere Räumlichkeiten begrenzt. Wir haben nicht immer alle Akten vollständig bei uns im Haus; sie müssen dann aus den entsprechenden Einrichtungen zu uns geholt werden. Wir hatten Weihnachten, wir hatten Silvester, und da kann es auch einmal sein, dass es zwei Monate dauert.

Danke schön. - Die Frage 58 (Vorbereitung auf das Fachkräf- teeinwanderungsgesetz) stellt die Abgeordnete Schier.

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Das Gesetz schafft den Rahmen für die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten nach Deutschland. In Brandenburg existiert bei vielen Unternehmen in allen Branchen Arbeits- und Fachkräftemangel, dem durch diese Regelungen begegnet werden kann. Jedoch werden die Unternehmen vor neuen Herausforderungen wie der Anerkennung der Berufsabschlüsse oder dem Erwerb von Sprachkenntnissen stehen.

Ich möchte von der Landesregierung wissen: Wie ist Brandenburg auf die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vorbereitet?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Prof. Dr.-Ing. Steinbach. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Sehr geehrte Frau Schier, mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das, wie Sie gerade zitiert haben, am 1. März 2020 in Kraft treten wird, gibt es erstmals ein ausdrückliches Bekenntnis, dass die Bundesrepublik zur Deckung ihres bestehenden Fachkräftebedarfs auf Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer angewiesen ist. Insoweit ist es nur verständlich, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und seine Wirkung im Fokus des öffentlichen Interesses stehen. Ob das vorliegende Gesetz den hohen Erwartungen gerade von Unternehmen und Wirtschaftskammern gerecht werden und einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung von Fachkräfteengpässen leisten wird, bleibt sicherlich abzuwarten. Dessen ungeachtet bekennt sich die Landesregierung zu einem weltoffenen Brandenburg, das die Chancen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes uneingeschränkt nutzen will.

Für die Länder ergeben sich aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen geht es um die als Soll-Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ausgestaltete Verpflichtung der Länder zur Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde, die für Visaverfahren von Fachkräften und ihren Familienangehörigen zuständig ist. Insbesondere geht es darum, die Einreise in einem beschleunigten Verfahren, im sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz, zu ermöglichen. Zum anderen geht es um die Gestaltung der Zusammenarbeit mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung - ZSAB - nach § 421b Sozialgesetzbuch III, die im Ausland befindliche Personen bei der Berufsanerkennung unterstützt. Diese Stelle wurde bei der Bundesagentur für Arbeit in Bonn zum 1. Februar 2020 eingerichtet.