Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

14 Tochtergesellschaften der Cargolifter AG als außerordentlich umfangreich eingestuft wurde, wurde von einem Insolvenzverwalter abgewickelt. Dieser stellte für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens - nicht zuletzt durch die 350-prozentigen Zuschläge für die Komplexität - rund 2,5 Millionen Euro in Rechnung.

Ich frage die Landesregierung: Für welche weiteren Insolvenzverfahren oder sonstigen gutachterlichen Tätigkeiten war die Kanzlei Mönning, Feser und Partner für die Landesregierung beschäftigt?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Professor Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Münschke, Insolvenzverwalter werden bekanntlich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht bestellt und beaufsichtigt und insofern nicht im Rahmen eines Auftrags von der Landesregierung beschäftigt.

Ob die genannte Kanzlei mit sonstigen gutachterlichen Tätigkeiten von der Landesregierung beauftragt war, kann nur über eine aufwendige regierungsinterne Abfrage ermittelt werden. Diese war in der zur Beantwortung von mündlichen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich.

Danke schön, Herr Minister. - Die Frage 78 (Lärmbelastung durch die A 12 im Bereich des Stadtgebietes von Frank

furt [Oder]) wird von der Abgeordneten Sarah Damus, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gestellt. Bitte.

Ich bin jetzt ein bisschen überrascht, weil wir die mündlichen Fragen eigentlich getauscht hatten. Es ist aber super, dass sie jetzt doch drankommt.

Meine Frage ist folgende: Aufgrund der langjährigen Lärmbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner der autobahnnahen Stadtgebiete hat die Stadt Frankfurt (Oder) mit Antrag vom 21. März 2019 die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn A 12 im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) beantragt. Zielwert aus Sicht des Lärmaktionsplans ist hierbei eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ganztags sowie 60 km/h für den Schwerverkehr in der Nacht.

In einem Schreiben vom 16. Mai 2019 teilte der Landesbetrieb Straßenwesen mit, dass eine umfangreiche Sachverhaltsermittlung und Prüfung stattfinde; in Kalenderwoche 8 solle die Stadt Frankfurt (Oder) die dazugehörige Anhörung durchführen sowie die Ergebnisse einer schalltechnischen Untersuchung zur Beurteilung der straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen nach Lärmschutz-Richtlinie-StV für den Bereich der A 12 bei Kilometer 49 bis Kilometer 57, Stadt Frankfurt (Oder), Stand September 2019, erhalten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Frankfurter Ortsteile im Falle einer erneuten Ablehnung des Antrags auf Geschwindigkeitsreduzierung?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Damus, im Zuge der Untersuchung der Lärmbelastung an der A 12 wird der Antrag der Stadt Frankfurt auf Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit derzeit seitens der zuständigen Fachabteilung, Verkehrsbehörde Bundesautobahnen, geprüft.

Als Ergebnis geht der Stadt Frankfurt voraussichtlich Ende Februar 2020, also Ende dieses Monats, ein entsprechender Bescheid zur Aufforderung zur Anhörung und einer schalltechnischen Untersuchung zu. Im Rahmen des Verfahrens hat die Stadt Frankfurt (Oder) die durch Verwaltungsverfahrensgesetz festgelegten Rechtsmöglichkeiten.

Danke schön. - Eine Nachfrage?

Ich habe eine Nachfrage. Das ist nicht das erste Mal, dass die Stadt Frankfurt (Oder) einen solchen Antrag gestellt hat, bisher leider nicht erfolgreich. Auch jetzt warten wir schon relativ lange

auf die Entscheidung und befürchten, dass das Ganze in eine ähnliche Richtung gehen wird.

Deswegen meine Frage: Sieht die Landesregierung, falls dieser Antrag wiederum abgelehnt werden sollte, Möglichkeiten, die Anwohnerinnen und Anwohner beispielsweise durch einen besseren Schallschutz zu unterstützen?

Vielen Dank. - Zunächst müssen wir natürlich abwarten, wie die Entscheidung ausfällt. Deswegen wäre eine Antwort jetzt spekulativ, und ich kann insofern nur allgemein antworten, dass für den Fall der Ablehnung eines Antrags auf Geschwindigkeitsreduzierung, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte bei einer schalltechnischen Untersuchung nicht überschritten wurden, an dieser Stelle auch die rechtliche Grundlage für Maßnahmen der Lärmsanierung entfällt. Damit wäre dann grundsätzlich auch keine Grundlage für eine Finanzierung gegeben.

Das ist, wie gesagt, eine allgemeine Antwort, da wir noch nicht wissen, wie die Informationen aussehen werden, die Ende dieses Monats an die Stadt Frankfurt (Oder) gehen. Die Stadt wird dann auch noch angehört; das Verfahren läuft also.

Danke schön, Herr Minister. - Ich bin gerade nach der Reihenfolge gefragt worden. Die Fraktionen tauschen manchmal ihre Fragen, und das ist auch bei der nächsten Frage der Fall. Mit der Frage 65 werden die Fragen 69 und 70 getauscht. Diese Fragen werden auch gemeinsam beantwortet. Jetzt sprechen also nacheinander die Abgeordnete Andrea Johlige, Fraktion DIE LINKE, Frage 69 (Abschiebung eines Geflüchteten nach Afghanistan), und die Abgeordnete Marie Schäffer, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frage 70 (Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan). Frau Johlige, bitte.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Am Abend des 14. Februar 2020 wurde ein geflüchteter Afghane von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und Mitarbeitern der Ausländerbehörde Cottbus aus der Gemeinschaftsunterkunft in Forst abgeholt und nach Düsseldorf verbracht, von wo aus er in einer Sammelabschiebung nach Kabul abgeschoben wurde. Beim Transport soll es zur Anwendung von körperlicher Gewalt gekommen sein.

Der Mann, 20 Jahre alt, kam als unbegleiteter Minderjähriger nach Brandenburg und wurde hier volljährig. Berichten des Flüchtlingsrats Brandenburg zufolge hat er vor Ort keine Angehörigen und lebt in Kabul auf der Straße, wo derzeit tiefster Winter herrscht. Obwohl die Sicherheitslage in Afghanistan katastrophal ist und fast jede Woche Menschen durch Anschläge getötet werden, scheint auch das Land Brandenburg weiterhin auf Abschiebungen zu setzen.

Ich frage die Landesregierung: Wie begründet sie die Abschiebung des betroffenen Geflüchteten unter oben geschilderten Umständen?

Danke schön. - Frau Abgeordnete Schäffer, bitte.

Im Rahmen der letzten Sammelabschiebung aus Deutschland nach Afghanistan wurde auch ein in Brandenburg lebender Asylsuchender abgeschoben. Laut Mitteilung des Flüchtlingsrates Brandenburg handelt es sich um einen 20-Jährigen, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Brandenburg gekommen war und in einer Gemeinschaftsunterkunft in Forst lebte. Die Abschiebung sei durch die Ausländerbehörde Cottbus durchgeführt worden.

Afghanistan ist eines der gefährlichsten Länder der Welt. Regelmäßig sterben Unschuldige bei terroristischen Anschlägen. Insbesondere ethnische und religiöse Minderheiten werden auch gezielt angegriffen.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern hat sie eine besondere Gefährdung des abgeschobenen Asylsuchenden, insbesondere hinsichtlich seiner Ethnie oder Religion, geprüft und das Ergebnis in Vorkehrungen für seine Sicherheit einfließen lassen?

Danke. - Für die Landesregierung antwortet der Minister des Innern und für Kommunales, Herr Stübgen. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen Johlige und Schäffer, bei dem Abgeschobenen handelt es sich um einen 20jährigen Afghanen, dessen Asylantrag rechtskräftig abgelehnt und der vollziehbar ausreisepflichtig war. Er war zuvor mehrfach wegen Störung der öffentlichen Ordnung aufgefallen und strafrechtlich unter anderem wegen Sachbeschädigung, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung - darunter ein Messerangriff - als aggressiver Gewalttäter in Erscheinung getreten. Es handelt sich bei dem Betroffenen nach der juristischen Definition um einen Intensivstraftäter. Er wurde von der Ausländerbehörde Cottbus, die auch für den Landkreis Spree-Neiße zuständig ist, in Amtshilfe für die zentrale Ausländerbehörde in sein Heimatland zurückgeführt.

Die Prüfung möglicher Gefährdung im Heimatland erfolgt ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und nicht durch die örtliche zuständige Ausländerbehörde. Das Bundesamt hat keine solche Gefährdung festgestellt. Laut Auskunft der Ausländerbehörde wurde der Ausreisepflichtige nach dem negativen Verlauf einer Prüfung von Bleiberechtsmöglichkeiten am 8. Januar 2020 in einem ca. 30-minütigen Gespräch von der Ausländerbehörde über seine Ausreiseverpflichtung informiert. Dabei wurde ihm ein Dolmetschergespräch angeboten, um ihn bezüglich Rückkehrhilfen zu beraten, was bei uns in Brandenburg immer Priorität hat. Dieses Angebot lehnte er aber ab.

Am 12. Februar 2020 wurde er um 7 Uhr in seinem Wohnheimzimmer in Forst aufgesucht und zum Flughafen gebracht. Die Fahrt verlief insgesamt ruhig, nachdem sich die anfängliche Erregung des Ausreisepflichtigen, der aufgrund der Gefahrenprognose seitens Ausländerbehörde und Landespolizei gefesselt worden war, gelegt hatte. Am Flughafen Düsseldorf konnte der Ausreisepflichtige zudem ein dolmetschergestütztes Gespräch mit dem betreuenden Arzt führen, der keine ärztlichen Einwände gegen die Rückführung hatte. Die Rückführung erfolgte somit im Einklang mit der Weisungslage meines Hauses.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den öffentlichen Behauptungen des Brandenburger Flüchtlingsrats, dass der Betroffene jetzt im Winter auf der Straße leben müsse, sagen: Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Vertrag für nach Afghanistan abgeschobene oder rückgeführte Migranten mit der IOM, der International Organisation for Migration - das ist eine Unterbehörde des UNHCR -, in Kabul. Es ist so geregelt, dass die Rückkehrer in Kabul von Vertretern dieser Organisation in Empfang genommen werden. Sie werden in den ersten Tagen untergebracht und versorgt. Die IOM hat zusätzlich den Auftrag, die abgeschobenen Personen zu beraten, wo und wie sie ihr Leben organisieren können, und ihnen Geld auszuhändigen. Das heißt, die Behauptung, dass der Abgeschobene auf der Straße leben müsse, ist aus unserer Sicht weder belegt noch glaubhaft. - Danke schön.

Danke. - Es gibt Nachfragen. Frau Johlige, bitte.

Ich habe zwei Nachfragen. Zum letzten Punkt, den Sie gerade nannten: Wir wissen, dass es regelmäßig nicht der Fall ist, dass IOM Beratungen durchführt und den Geflüchteten vor Ort tatsächlich geholfen wird. Oftmals wird auch kein Geld ausgezahlt. Mich interessiert deshalb, wie die Landesregierung in einem Bürgerkriegsland, wo regelmäßig Menschen sterben und auch Menschen verletzt wurden, die aus Deutschland abgeschoben wurden, kontrolliert, ob die Verträge von IOM eingehalten werden, und ob der Minister zusichern kann, dass dieser Mensch vor Ort in Kabul die genannte Hilfestellung durch IOM erhalten hat. Das ist ein Punkt.

Der zweite Punkt: Ich war überrascht, dass die Ausländerbehörde Cottbus weiterhin Abschiebungen durchführt. Wir haben seit dem 1. September eine neue Verordnungslage in Brandenburg, wonach der Vollzug von Abschiebungen beim Land liegt. Das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass wir einen politisch Verantwortlichen haben wollten, wenn solche umstrittenen Abschiebungen stattfinden. Da wundert es mich, dass die Ausländerbehörde Cottbus noch den Vollzug durchführt. Warum ist das so? Ist die ZABH nicht dazu in der Lage? Oder welche Gründe gibt es dafür?

Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank für Ihre Nachfragen, Frau Kollegin. Zunächst: Sie wissen, wir haben, was die Behandlung von Asylverfahren einschließlich Rückführung betrifft, ein zwischen Bund und Ländern koordiniertes Verfahren. Das heißt, die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge regelt ihre Dinge, auch die Frage der Rückkehr und überhaupt die Bewertung eines Asylantrages. Insofern konnte ich Ihnen nur erklären, dass wir diesen Vertrag mit der IOM haben. Uns als Landesregierung ist nicht bekannt, dass diese Organisation ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen Bundesrepublik Deutschland und IOM - sozusagen Partnerschaft durch die UNHCR - nicht nachkommt. Wir können Ihnen als Landesregierung aber nichts garantieren, wofür wir nicht direkt zuständig sind. Ich kann Ihnen nur mitteilen, wie die Regelungen zu dieser Frage sind.

Sie haben als Zweites nachgefragt, warum die Ausländerbehörde Cottbus immer noch - sozusagen im Auftrag für die ZABH - Abschiebungen durchführt. Sie haben zu Recht gesagt, in der letzten Legislaturperiode sei geklärt worden, dass Abschiebungen bzw. Rückführungen - bevorzugt freiwillig - in Zukunft zentral von der ZABH organisiert und durchgeführt werden sollen. Das ist richtig. Diese Regelung gilt seit dem 1. September, und seit ich Minister in diesem Land bin, kümmere ich mich auch um die Umsetzung innerhalb der ZABH. Wir kommen dort voran, und wir arbeiten mit Hochdruck daran. Wir werden bis spätestens Ende des ersten Halbjahres auch dahin kommen, es vollständig so umsetzen, wie es zum 1. September beschlossen wurde.

Danke schön, Herr Minister. - Für die AfD-Fraktion stellt Herr Münschke die Frage 66 (Stasi-Vergangenheit im Tesla-Wald).

Der Heimatverein Grünheide hat vor zwei Jahren damit begonnen, die verworrene und streng geheim gehaltene Stasigeschichte von Grünheide, konkret auf dem Gelände des zukünftigen Tesla-Werkes, zu erforschen. Zeitzeugen berichten, dass in einer großen Halle „Westpakete“ geplündert wurden und Post geöffnet wurde. Zusätzlich befanden sich auf diesem Gelände Lager für Militärgüter und den Besitz ausgereister DDR-Bürger. Auch berichten Zeitzeugen, dass es an diesem Standort um Terroristen- und Sprengstoffausbildung ging. Schnell wurden in der Nachwendezeit Gebäude abgerissen und Akten vernichtet, später dann Kiefern angepflanzt. Die Spuren der Stasivergangenheit verschwinden damit unwiederbringlich und unaufgearbeitet.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen konkreten Maßnahmen hat sie im Zuge der Aufarbeitung der SED-Diktatur das ehemalige Stasigelände in Grünheide erforscht und gesichert?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Herr Prof. Dr. Steinbach. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich kann Ihre Frage nur so interpretieren, dass Sie wissen möchten, wie damit umgegangen wird, wenn jetzt eventuell Gegenstände in diesem Zusammenhang gefunden werden. Dazu kann ich Ihnen sagen: Die Belange des Denkmalschutzes werden im Genehmigungsverfahren selbstverständlich geprüft. Der Landkreis wird als untere Denkmalschutzbehörde am Verfahren beteiligt. Dieser bezieht, falls nötig, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum ein.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist nicht zu erwarten, dass dort noch bedeutsame Gegenstände gefunden werden. Falls dennoch bei den Sondierungsarbeiten denkmalschutzrechtlich relevante Gegenstände gefunden werden, zum Beispiel Briefe, werden diese geborgen und wird über deren weitere Verwendung entsprechend entschieden. Eine darüber hinausgehende

Erforschung des Geländes mit Blick auf die von Ihnen genannten Aspekte ist vonseiten der Landesregierung nicht vorgesehen.

Danke schön. - Eine Nachfrage dazu.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Minister, für die Ausführungen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Landesregierung keine konkreten Kenntnisse über das StasiObjekt auf dem zukünftigen Tesla-Gelände hat?

Die zweite Nachfrage ist folgende: Wie kam es zu der Entscheidung, dass ein derart geschichtsträchtiger Ort als Gewerbegebiet freigegeben wurde?

Herr Minister, bitte.

Ich beantworte die Fragen in umgekehrter Reihenfolge: Die zweite Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, weil das über 15 Jahre zurückliegt. Das kann ich Ihnen nicht sagen.