Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Vielen Dank. - Schön, dass schon „so viele“ nach der Mittagspause anwesend sind. Gefühlt ist fast die Hälfte da.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rund 38 000 Mitglieder sind in den freiwilligen Feuerwehren unseres Landes organisiert. 2019 wurden von unseren Kameradinnen und Kameraden in den freiwilligen Feuerwehren rund

6 500 Brände gelöscht. Über 16 000 technische Hilfeleistungen erfolgten, und es gab 3 500 Fehlalarmierungen landesweit - objektive Fakten ohne eine Bewertung der damit verbundenen Lebenszeit, der damit einhergehenden physischen und psychischen Belastungen, der oft schwierigen Lebenserfahrungen und Lebenseindrücke, denen sich unsere Kameradinnen und Kameraden in oft schwieriger und gefährlicher Ausübung ihres Ehrenamtes ausgesetzt sehen.

Ehrenamt ist Freizeit. Ehrenamt ist Lebenszeit. Ehrenamt ist sehr oft auch Zeit ohne Familie. Das Ehrenamt ist eine zentrale Stütze unserer Gesellschaft, und ohne euch, liebe Kameradinnen und Kameraden in den freiwilligen Feuerwehren, würde es

oft auch an Organisatoren für die vielen öffentlichen Veranstaltungen in unseren Städten und Gemeinden fehlen.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Das sind Veranstaltungen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unser Zusammenleben ausgesprochen wichtig sind.

Ihr seid nicht nur Retterinnen und Retter, sondern ihr seid Menschen mit Verantwortungsbewusstsein, mit Zivilcourage, mit einer klaren Haltung und einer verbindlichen Meinung. Ihr seid oft der Mittelpunkt des gesellschaftlichen Zusammenlebens bei euch zu Hause. Dafür ein Dankeschön!

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Das Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr ist von unschätzbarem Wert für unsere Gemeinden. Das gilt selbstverständlich für die Brandabwehr; nicht zu vergessen sind aber auch die unzähligen Beiträge, die unsere Feuerwehren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort leisten.

So oder so ähnlich haben wir Politikerinnen und Politiker uns in unseren Wahlkreisen bestimmt schon mal geäußert. Wir alle wissen: Es ist noch viel zu tun, um den Anspruch an Wertschätzung auch in die Tat umzusetzen. Heute können wir mit dem vorliegenden Antrag einen weiteren kleinen Schritt hin zu noch mehr Wertschätzung gehen. Noch viel zu häufig arbeiten die Kameradinnen und Kameraden unter schwierigen Bedingungen - noch so ein Thema, das wir gemeinsam voranbringen müssen: die bessere materielle Ausstattung unserer Wehren.

Wir wissen das und wir sehen das, aber darum soll es heute nicht im Kern gehen. Wir behandeln in unserer heutigen Debatte einen Antrag der Koalition, der darauf abzielt, die freiwilligen Helferinnen und Helfer von Bürokratie zu entlasten und ein einheitliches digitales System zur Erfassung ehrenamtlicher Dienst- und Einsatzzeiten einzuführen, damit Ehrungen in Zukunft einfacher bei denen ankommen, die sie sich verdient haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche sicher für uns alle, wenn ich sage, dass alle, die sich bei unseren freiwilligen Feuerwehren, im Katastrophenschutz und beim Technischen Hilfswerk engagieren, unsere größte Anerkennung und Wertschätzung verdienen.

(Allgemeiner Beifall)

Im letzten Jahr wurde in diesem Haus das Prämien- und Ehrenzeichengesetz verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Verleihung der Medaille für treue Dienste, Jubiläumsprämien, Zuschüsse zu Aufwandsersatz und andere Ehrenzeichen. Das Land Brandenburg schätzt und würdigt den selbstlosen Einsatz der vielen Ehrenamtlichen in den freiwilligen Feuerwehren, beim THW und im Katastrophenschutz.

Wer in seiner Freizeit Leben rettet und Katastrophen verhindert, hat nicht nur Lob, Anerkennung und warme Worte verdient, sondern auch Wertschätzung, wie sie endlich seit dem letzten Jahr durch das besagte Prämien- und Ehrenzeichengesetz vorgesehen ist. Doch wie kommt die Ehrung ganz praktisch zu den Ehrenamtlichen? - Wie es nicht selten üblich ist, geht damit

ein bürokratischer Aufwand einher, denn Dienstzeiten müssen erfasst werden. Das ist zunächst nachvollziehbar und an sich kein herausgehobenes bürokratisches Problem. Allein die Detailfragen blieben bisher ungeklärt; denn diese Erfassung der Dienstzeiten wird bislang landesweit sehr unterschiedlich gehandhabt. Um es überspitzt zu formulieren: Jede Feuerwehr führt unter Umständen eine eigene Excel-Tabelle oder notiert die Daten in Word oder anderen Formaten - eigenständig, ohne spezifische Formatvorlage.

Die Aufbereitung der Dienstzeitendaten führt zu einem erheblichen zusätzlichen Mehraufwand bei den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, des THW und beim Katastrophenschutz. Aber nicht nur dort, sondern auch in der Landesverwaltung hat die Vielzahl der Tabellen und Formate zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt. Was als Problem bei den Ehrenamtlichen beginnt, setzt sich in seiner Konsequenz in der Landesverwaltung fort. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung stehen vor der Herausforderung, eine Vielzahl von Daten unterschiedlicher Qualität zu erfassen und zu vereinheitlichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das muss einfacher gehen! Eine einfache, einheitliche Software zur Erfassung der Daten, verbunden mit einer Datenbank, in der die gemeldeten Datensätze zusammenlaufen, kann das Problem lösen. Diese Software sollen die Ehrenamtlichen kostenfrei nutzen können. Eine Software ist eine effektive und konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Verfahrens. Unsere Priorität muss es sein, den bürokratischen Aufwand für die vielen Ehrenamtlichen so weit wie möglich zu reduzieren. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu dem Antrag.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, darf ich auf der Gästetribüne Auszubildende der Firma Lausitzer Wasser GmbH Cottbus begrüßen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir fahren jetzt mit dem Abgeordneten Möller von der AfDFraktion fort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste, auch auf den Tribünen! Wir freuen uns, Herr Adler, dass Sie einen solchen Antrag gestellt haben: ein Vorstoß zur einheitlichen Dienstzeiterfassung für die Kameraden bei den freiwilligen Feuerwehren und den verschiedenen für das Allgemeinwohl tätigen Organisationen. Dies kann aber nur ein Startsignal zur Stärkung des Ehrenamtes sein; denn ein elektronisches Verwaltungssystem allein erhöht nicht die Attraktivität des Ehrenamtes.

Grundsätzlich stimmen wir dem Antrag zu. Er enthält aber ein paar kleine handwerkliche Fehler.

Sie sprechen in der Überschrift Ihres Antrags nur von Helfern, aber nicht von Kameraden der Feuerwehr. „Helfer“ ist ein fester Begriff beim THW. Den Status als Helfer erreicht man nur nach einer gründlichen, erfolgreich abgeschlossenen Grundausbil

dung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung sowie Führungszeugnis, Gesundheitstest etc.

Das THW untersteht dem Bundesministerium des Innern und hat nichts mit dem Land Brandenburg zu tun. Warum Sie das hier so ausdrücklich erwähnen, erschließt sich mir nicht so ganz. Bei der Dienstzeiterfassung haben Sie als Land keinen Einfluss auf das THW. Finanzielle Zuschüsse beim THW werden nicht über das Land bezahlt, sondern durch den Bund über die Bundeskasse.

Ich bin selbst Helfer beim THW. Ich habe meinen LkwFührerschein reaktiviert, meine körperliche Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und die Grundausbildung absolviert; deshalb kann ich da ein bisschen mitreden. Wir haben beim THW große Probleme, Personal bei Einsätzen vorzuhalten, wenn die Einsätze länger dauern, gerade in der Privatwirtschaft. Deshalb müssen wir darüber reden, einen effektiven Maßnahmenkatalog zur Attraktivitätssteigerung ins Leben zu rufen. In Ihrem Antrag steht dazu leider noch nichts.

Insbesondere die freiwillige Feuerwehr hat mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen, vor allem nach dem Wegfall der Wehrpflicht und damit auch der Ersatzdienste. 2010 hatten wir noch 45 600 Feuerwehrleute im Einsatz. Sie haben gerade die aktuellen Zahlen genannt: 38 500 Feuerwehrleute sind es derzeit. Bis zum Jahr 2030 sollen es nur noch 30 000 sein.

Nicht nur aus demografischen Gründen haben wir ein Problem. Es fehlt einfach die Attraktivität. Um dem entgegenzuwirken, müssen wir Anreize schaffen. Wir hatten bereits in unserem Wahlprogramm von 2019 mehr monetäre Anerkennung für im Ehrenamt engagierte Bürger gefordert. Ein feuchter Händedruck oder eine Ehrennadel reichen nicht aus.

Nehmen wir nur ein Stichwort: Eine Form der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit könnte die Zuerkennung zusätzlicher Rentenpunkte sein. Pro geleistetem freiwilligen Dienstjahr könnte man einen Monat Rentenanspruch erwerben, das heißt, nach 12 Jahren hätte man die Möglichkeit, ein Jahr früher in Rente zu gehen. Das wäre doch einmal etwas fürs Ehrenamt.

(Beifall AfD)

Außerdem braucht es eine angemessene landeseinheitliche Aufwandsentschädigung, die steuerfrei sein muss. Derzeit sind nur 2 400 Euro steuerfrei, danach schlägt das Finanzamt gnadenlos zu. Das geht sogar so weit, dass viele der Feuerwehrkameraden weniger Dienste leisten, um die Steuerzahlungen zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass bei bestimmten Dienstzeitmengen die Kameraden dies als weiteres steuer- und abgabenpflichtiges Einkommen angeben müssen - Stichwort Beitragserhöhung bei den Kitagebühren, wenn man zu viel verdient. Ich habe 20 Jahre bei der Feuerwehr gedient, bevor ich Polizeibeamter wurde; da habe ich das Geld bar und steuerfrei ausgezahlt bekommen. Das war früher möglich. Warum ist das heute nicht mehr möglich? Kreativität ist gefragt. Meine Damen und Herren, Sie sind doch so kreativ, wenn es gegen die AfD geht, tun Sie doch einmal etwas für das Ehrenamt.

(Beifall AfD)

Weiteres Stichwort: Beamte leisten Dienst zum Beispiel bei der Feuerwehr. Wir haben mehr als 8 200 Polizeibeamte; wenn sich ein Teil davon auch bei den Feuerwehren, dem THW und anderen Organisationen engagieren würde, wäre das Nachwuchs

problem zumindest eingedämmt. Als Gegenleistung könnte es die Zuerkennung eine Regelbeförderung geben: Wer 20 Jahre bei der Feuerwehr gedient und das mit Ihrem elektronischen Erfassungssystem nachgewiesen hat, dem könnte man eine Regelbeförderung zuerkennen. Überhaupt sind die finanziellen Anreize nicht nur auf Feuerwehren und THW zu beschränken. Was ist denn mit Bürgern, die bei der Volkssolidarität oder beim Weißen Ring arbeiten, wo ca. 3 000 Gutausgebildete ehrenamtlich für Telefonseelsorge zur Verfügung stehen und Leuten in schwierigsten Lebenslagen helfen? Auch diesen Menschen muss geholfen werden. - Ich muss meine Rede kürzen, die fünf Minuten sind gleich vorbei.

Es gibt genug Baustellen, welche die Arbeit unserer Ehrenamtler viel stärker betreffen als ihr gefordertes Erfassungssystem - das kann nur ein Startschuss sein. Lassen Sie uns auch das Attraktivitätsprogramm angehen. Mit unserer Unterstützung können Sie dabei rechnen.

Als Angehöriger des THWs nutze ich an dieser Stelle die Gelegenheit, allen anderen ehrenamtlich engagierten Bürgern für den Dienst im THW, in freiwilligen Feuerwehren, beim Deutschen Roten Kreuz, bei der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, beim Weißen Ring und bei vielen anderen Organisationen zu danken. Ich beantrage auch die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht der Abgeordnete Lakenmacher von der CDU-Fraktion zu uns.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf meinen Vorredner, Herrn Möller von der AfD, eingehen. Herr Möller, ganz ehrlich, ich habe hier selten einen so irrlichternden Vortrag gehört. In diesem Haus haben wir in den letzten Jahren viele konstruktive Debatten darüber geführt, wie wir das Ehrenamt und den Brand- und Katastrophenschutz stärken können. Was Sie jetzt hier zum Besten gegeben haben, war weder hilfreich noch irgendwie nutzbar. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir brauchen Sie wirklich nicht, um das Ehrenamt und den Brand- und Katastrophenschutz zu stärken.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE sowie des Abgeord- neten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen trägt bereits im Titel eine klare Botschaft: die Entlastung unserer Helferinnen und Helfer in den Reihen der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land. - Herr Möller, ich hoffe, Sie haben das jetzt so verstanden. - Darauf, wie das funktionieren soll, komme ich gleich zu sprechen.

Ich möchte vorab einen Blick in die Vergangenheit werfen. Im letzten Jahr trat das Prämien- und Ehrenzeichengesetz in Kraft. Dieses Gesetz sieht vor, dass aktiven freiwilligen Helferinnen und Helfern des Brand- und Katastrophenschutzes sowohl Jubiläumsprämien als auch Zuschüsse zu ihren Aufwendungen gewährt werden können. Wir sprechen ja gemeinhin von der sogenannten Retterprämie. Und wie das so ist, manchmal stellt sich im Verlauf der Umsetzung eines Gesetzes heraus, dass

die notwendigen Verwaltungsabläufe nicht optimal sind. Was heißt das in diesem Fall, was läuft nicht optimal? Und wo wollen wir gleich reagieren?

Um die Jubiläumsprämie bzw. den Zuschuss zum Ersatz des Aufwandes zu erhalten, müssen die aktiven Dienstzeiten - hierzu zählen neben den Einsatzzeiten auch die Ausbildungs- und Übungszeiten - entsprechend erfasst werden. Und genau hier offenbaren sich die Probleme. Bei unseren freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg erfolgt diese Zeiterfassung bisher sehr unterschiedlich. Insofern führt die Änderung aufgrund der bisher praktizierten unterschiedlichen Erfassungsmethoden zu einem deutlichen Anstieg des Arbeitsaufwandes - bei den Feuerwehren selbst, bei den Aufgabenträgern und auch innerhalb der LSTE. Genau da wollen wir mit unserem Antrag ansetzen. Es geht um die Implementierung einer Softwarelösung, mittels derer einheitlich und vor allen Dingen vereinfacht eine Erfassung der entsprechenden aktiven und ehrenamtlichen Dienstzeiten erfolgen kann.

Aber nicht nur die Erfassung der aktiven Dienstzeiten soll künftig einfacher möglich sein, es geht auch um die Übertragung der erfassten Daten an die LSTE als Bewilligungsstelle für Jubiläumsprämie und Zuschuss zum Aufwand. Vereinfacht gesagt lautet das Ziel dieses Antrags: Die gute Idee der Retterprämie muss praktisch und mit einem vernünftigen und schlanken Antragsverfahren umgesetzt werden. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass das bisher noch sehr umständliche Antragsverfahren künftig vereinheitlicht und vor allem entbürokratisiert, entschlackt wird. Im Fokus stehen hierbei in erster Linie die Kameradinnen und Kameraden der vielen freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg. Sie wollen wir von unnützen Verwaltungsaufgaben befreien, sodass sie Zeit für ihre eigentliche, sehr wertvolle Tätigkeit in unseren Wehren gewinnen.

Aber auch den Kolleginnen und Kollegen bei den Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes und der LSTE wollen wir mit unserem Antrag eine Entlastung verschaffen. Gleichwohl haben wir auch die im Bereich des Katastrophenschutzes aktiven Hilfsorganisationen im Blick; bei der Erarbeitung der Software sollen diese auch in die Abstimmungsprozesse eingebunden werden. Sie sehen also, der Personenkreis, der von einer einheitlichen Softwarelösung profitieren wird, ist sehr groß.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass die Intention unseres Antrags bei den vielen Helferinnen und Helfern im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sehr positiv aufgenommen wird. Wir werden diesen Prozess im Innenausschuss begleiten und uns dann vom Innenminister im Spätsommer dieses Jahres über den Stand der Umsetzung berichten lassen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)