Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Seine Aufgabe ist es, im Rahmen seiner gesetzlichen Ermächtigung zu prüfen, ob im Umfeld von „freiLand“ auch Verbindungen bzw. Bezüge zum Extremismus, in diesem Falle vor allem zum Linksextremismus, bestehen. Dies gilt aus aktuellem Anlass in diesem Jahr auch für das geplante Antifa-

Kampfsportfestival, ebenso aber auch für andere Veranstaltungen, an denen unter Umständen Linksextremisten teilnehmen könnten.

Ich bin mir sicher, dass unsere Sicherheitsbehörden wachsam sind und genau hinschauen. Ich habe entsprechendes Vertrauen in unser Innenministerium und in unseren Innenminister. Dies ist ein schönes Beispiel dafür - das sage ich gerade in Richtung der Fraktion DIE LINKE -, wie unverzichtbar der Verfassungsschutz Brandenburg als wichtige Säule der Sicherheitsarchitektur unseres Landes ist.

Dafür, dass unsere Behörden tätig werden, braucht es den tatsächlichen Nachweis eines Extremismusbezugs sowie den Nachweis von Bestrebungen gegen die freiheitlich

demokratische Grundordnung und viel mehr als die bloße Einstellung von Mitteln und von Projektförderung seitens des Landes. Damit wird der Kampf gegen Linksextremismus nicht geführt werden können, und damit kann man ihn nicht gewinnen.

Wir werden den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU sowie vereinzelt BVB/FW)

Vielen Dank. - Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, möchte ich ganz kurz darauf hinweisen, dass hier Begriffe wie „Mauermörder-Fanclub“ gefallen sein sollen. Gehört habe ich allerdings auch „Nazi-Freunde“. Ich möchte darum bitten, im Rahmen der sachlichen Debatte auf solche Begrifflichkeiten zu verzichten.

Wir fahren jetzt fort mit dem Beitrag der Abgeordneten Wernicke von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Formen des Extremismus sind vielfältig und unterscheiden sich nach den eingesetzten Mitteln und den politischen Zielen. Nach einer Definition lehnt der politische Extremismus den demokratischen Verfassungsstaat ab und will ihn beseitigen. Er negiert die Pluralität der Interessen, das damit verbundene Mehrparteiensystem und das Recht auf Opposition.

Hinsichtlich der politischen Zielsetzung wird zwischen Links- und Rechtsextremismus sowie religiösem Fundamentalismus differenziert. Der Extremismus versucht den Eindruck hervorzurufen, der demokratische Verfassungsstaat müsse vor den drängenden Problemen der Gegenwart kapitulieren. Wer politische Gewalt systematisch einsetzt, ist ein Terrorist. Aber nicht jeder, der keine Gewalt anwendet, muss deshalb schon ein Anhänger des demokratischen Verfassungsstaates sein.

(Beifall BVB/FW)

Der deutsche Verfassungsschutz definiert Extremismus als fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaats. Darunter fallen alle Bestrebungen, die sich gegen den Kernbestand des Grundgesetzes bzw. der freiheitlich

demokratischen Grundordnung insgesamt richten.

Schon in der 6. Wahlperiode erkundigte sich der Abgeordnete Lakenmacher, wie die Landesregierung die ihr vorliegenden Erkenntnisse zum sogenannten Demo-Training im steuerfinanzierten Potsdamer Jugendzentrum „freiLand“ als Schulung zum Verhalten bei Auseinandersetzungen mit der Polizei und im sogenannten symbolischen Widerstand bei Versammlungen bewertet. Die Antwort des damaligen Ministers für Bildung, Jugend und Sport lautete:

„Ich bin sehr froh darüber, dass sich junge Menschen mit der Politik der großen Wirtschaftsnationen […] auseinandersetzen; dass sie in diesem Zusammenhang auch lernen, welche Möglichkeiten des Kritikübens es gibt und dass sie ein Demonstrationsrecht haben und wie sie dieses friedlich und gewaltfrei ausüben.“

Weiter führt er aus, in der Ausgestaltung der Arbeit seien die Jugendverbände eigenverantwortlich und selbstbestimmt. Er zitiert aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz:

„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens […] zu fördern.“

Ich bin der Meinung, so einfach sollte es sich eine Landesregierung nicht machen!

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist gegenüber dem Landtag, also uns Abgeordneten, dafür verantwortlich. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister den ihm anvertrauten Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag.

Die klassische Extremismusforschung fordert, dass die Beurteilung der rechten und linken Variante des politischen Extremismus nach denselben Kriterien zu erfolgen hat. Wissenschaft und Politik sind in jedem Fall gut beraten, wenn sie den vergleichenden Aspekt, etwa bei der Einschätzung der Gefahr für den demokratischen Verfassungsstaat, nicht vernachlässigen.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

Die jetzige Landesregierung hat sich, wie auch die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler, gegen Extremismus jeder Art ausgesprochen. Insofern halten wir es für ausgeschlossen, dass extremistische Organisationen aus dem Landeshaushalt kofinanziert werden.

(Einzelbeifall)

Es wäre zudem mehrfach rechtswidrig, verfassungsfeindliche Vereine zu unterstützen; denn es lägen Verstöße gegen die Landesverfassung und das Landeshaushaltsrecht vor.

(Beifall BVB/FW)

Mit diesem Antrag unterstellen Sie dies jedoch, und das ist nicht zu akzeptieren. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wernicke. - Als Nächste spricht zu uns die Abgeordnete Schäffer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die AfD fordert in Ihrem Antrag, staatliche Förderungen für linksextremistische Projekte einzustellen. Das läuft schon allein deshalb vollkommen ins Leere, weil das Land Brandenburg selbstverständlich grundsätzlich keine Projekte fördert, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen und damit extremistisch sind.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Frau Duggen, Sie haben hier verschiedenste Organisationen und Strukturen aufgezählt, wovon ein Großteil noch nicht einmal aus Brandenburg stammt, und Sie versuchen, all das irgendwie mit dem „freiLand“ zu verknüpfen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn wir diese Maßstäbe an Verknüpfungen in extremistische Strukturen hinein anlegten, wäre Ihre Partei schon lange verboten!

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU und DIE LINKE sowie Zuruf: Jawoll! - Zurufe von der AfD)

Der Blick in die Begründung des Antrags zeigt, worum es hier tatsächlich geht: Die AfD möchte nicht unsere Verfassung schützen, sondern ihnen missliebige linke Projekte verhindern. Das gilt insbesondere für das Potsdamer „freiLand“, gegen das Sie seit Jahren einen Kleinkrieg führen, und zwar sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene.

Nun ist es aber so, meine Damen und Herren von der AfD: Nur weil Ihnen etwas nicht passt, was dort passiert, heißt das nicht, dass Sie es mit dem Stempel „Linksextremismus“ versehen und einfach verhindern können. Der Einsatz gegen faschistisches Gedankengut ist nicht linksextrem.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Der Einsatz gegen Rassismus, gegen Menschenfeindlichkeit und für eine inklusive Gesellschaft ist nicht linksextrem. Das ist nicht einmal per se links, sondern das ist ein Verfassungsauftrag an uns alle.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Dank der großen Aufmerksamkeit der AfD für das „freiLand“ hat sich die Landesregierung schon diverse Male dazu äußern können. Ich zitiere nicht noch einmal aus den verschiedenen Antworten auf Ihre Anfragen. Die Landesregierung hat schon mehrfach klargestellt, dass für sie das „freiLand“ kein Objekt von Linksextremisten ist. Irgendwann verstehen Sie es vielleicht auch noch.

Ich empfehle Ihnen dringend, darüber nachzudenken, ob womöglich Ihre Definition von Extremismus weniger damit zu tun hat, ob sich etwas gegen unsere Verfassung richtet, und mehr damit, ob es in Ihre Ideologie hineinpasst.

Das wäre vielleicht auch beim Blick in die eigene Partei erhellend.

(Beifall B90/GRÜNE - Zuruf des Abgeordneten Freiherr von Lützow [AfD])

Ein paar Worte zu dem von Ihnen so besorgt begleiteten Selbstverteidigungstraining: Selbstverteidigung ist zunächst einmal nichts Verdächtiges, sondern kann im Gegenteil richtiges Verhalten in Gefahrensituationen trainieren, sodass Gefährdungen minimiert werden. Gerade für Frauen, für queere Menschen, für Personen, die von Rassistinnen und Rassisten als fremd eingestuft werden, kann das wichtig und hilfreich sein, denn sie machen leider überdurchschnittlich häufig Gewalterfahrungen.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der Menschen, die Kippa tragen, Menschen mit dunkler Hautfarbe, Transpersonen und alle anderen, die von Menschen mit rechtsextremem Gedankengut als fremd wahrgenommen werden, täglichen Angriffen ausgesetzt sind - von der beiläufigen Beleidigung in der Bahn bis zu schwerer Körperverletzung oder Mord. Erst vor Kurzem wurden im Umfeld von „Ende Gelände“ Personen aus dem rechtsextremen Spektrum mit Waffen aufgegriffen, die sich anscheinend darauf vorbereiteten, Demonstranten anzugreifen. Und wir haben heute, fünf Monate nach Konstituierung dieses Landtags, bereits zum zweiten Mal der Opfer eines rechtsextremen Terroranschlags gedenken müssen.

Nach alledem wundern Sie sich, dass Menschen, die besonders gefährdet sind, weil sie linke Veranstaltungen besuchen oder einfach anders aussehen, vielleicht Interesse an einem Selbstverteidigungstraining haben, und stellen dies ohne jegliche weiteren Erkenntnisse über den Inhalt der Veranstaltung einfach als linksextreme Kampfschulung hin.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE - Zurufe der Abgeordneten Kalbitz und Hohloch [AfD])

Selbstverständlich schaut die Landesregierung überall da genau hin, wo eventuell Gefährdungen für unseren Rechtsstaat entstehen. Und die Gefahr für unsere Demokratie steht im Moment eindeutig rechts. Dazu braucht es nicht diesen unqualifizierten und populistischen Antrag von Ihnen.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE)

Wir bleiben dabei, dass wir uns dem Schutz der Verfassung und der Menschenrechte verpflichten und dort unterstützen, wo Menschen versuchen, einen diskriminierungsfreien Raum für Kultur, Bildung und Freizeit aufzubauen. Deshalb lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU und DIE LINKE)