Dann wird es etwas konkreter: Die Baugenehmigungspflicht für Mobilställe, zum Beispiel für Geflügel, soll entfallen. Das System der mobilen Hühnerhaltung passt hervorragend in die Ökolandwirtschaft. In Brandenburg wird eine Rahmengenehmigung für mehrere Standorte erteilt. Die geforderte Baugenehmigungsfreiheit bedeutet keine absolute Handlungsfreiheit. Alle baugenehmigungsrelevanten Vorgaben zur Abstandsregelung zu Wohnbebauung und Straßen sowie Emissionsvorgaben sind einzuhalten, der regelmäßige Standortwechsel sollte alle drei bis vier Wochen erfolgen. Diese Vorgaben klingen erreichbar. Doch Landwirte mit mobiler Hühnerhaltung bauen einen festen
Winterstellplatz, auf dem sie auch bei feuchtem Matschwetter oder Frost die Versorgung gut sicherstellen können. Das ist an sich eine gute Idee, aber dadurch werden diese fahrbaren Stallanlagen eben nicht regelmäßig versetzt, und schon ist es vorbei mit der Genehmigungsfreiheit.
Weiterhin wird gefordert, dass die Änderung der bisherigen Nutzung von Gebäuden ehemals land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich unter erleichterten Bedingungen wieder zugelassen werden soll. Die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich ist in § 35 geregelt. Geht es um die zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, um die Nähe der neuen Nutzung zur Landwirtschaft, um die Frist von sieben Jahren bei der Aufgabe der Landwirtschaft oder um die Zulässigkeit der Gebäudeerrichtung vor mehr als sieben Jahren? Was konkret soll eigentlich daran geändert werden?
Die Landwirtschaft in Brandenburg und sicher in ganz Deutschland steht vor neuen Herausforderungen. Wo früher Tiere standen, herrscht heute oft gähnende Leere. Viele Landwirte stehen vor der Entscheidung: Was soll mit meinen leerstehenden Gebäuden geschehen?
Das ist überall dort besonders wichtig, wo die Gebäude ortsbildprägend sind und den Charme eines Dorfes maßgeblich beeinflussen.
Die Umnutzung nicht mehr benötigter Wirtschaftsgebäude ermöglicht Einkommen, ohne weitere landwirtschaftliche oder sonstige Fläche zu verbrauchen bzw. zu versiegeln.
Ich hoffe, dass der Antrag zur Modernisierung der Brandenburgischen Bauordnung in diesem Sinne gemeint war. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir wollen die Bauordnung modernisieren, um nachhaltigeres, schnelleres und einfacheres Bauen im Land zu ermöglichen.
Die Landesregierung wird die Brandenburgische Bauordnung zügig an die Änderungen der Musterbauordnung anpassen. Bestehende Hemmnisse für digitale Verfahren werden wir beseitigen und auch damit einen Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens leisten.
Um all das zu erreichen, werden wir die 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossenen Erleichterungen umsetzen. Dies betrifft zum Beispiel das Bauen mit dem klimafreundlichen
Baustoff Holz in allen Gebäudeklassen, die Ausweitung der Genehmigungsfreistellung von Mobilfunkmasten und von Ladesäulen für die Elektromobilität und die Einführung der Typengenehmigungen für serielles und modulares Bauen.
Zudem wollen wir im Gesetz klarstellen, für welche baulichen Maßnahmen Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer- sowie Zimmererfachs die Bauvorlagen erstellen dürfen. Dadurch können Planungs- und Bauprozesse beschleunigt und auch Kosten gesenkt werden.
Darüber hinaus gibt es auch spezifische Themen unseres Landes, die Anlass für Änderungen sind, zum Beispiel die Ausweitung der Genehmigungsfreistellung für Gewächshäuser im Außenbereich, die Genehmigungsfreistellung für mobile Hühnerställe und die Klarstellung, Herr Görke, dass Sport- und Charterboote nicht dem Anwendungsbereich der Bauordnung unterfallen.
Schließlich soll die Änderung der bisherigen Nutzung von Gebäuden ehemals land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich wieder zugelassen werden.
Meine Damen und Herren, nachhaltigeres, einfacheres und schnelleres Bauen ist eine Grundbedingung für die erfolgreiche Entwicklung des Landes, sei es im Bereich Wohnraum, Klimaschutz oder Mobilfunkabdeckung. Brandenburg hat wegen der Konzentrationswirkung der Baugenehmigungen ein sehr bauherrenfreundliches Bauordnungsrecht. Daran halten wir fest.
Die Standsicherheit der Gebäude und der Brandschutz haben bei der Abwägung aller Änderungsvorschläge natürlich absolute Priorität. - Vielen Dank.
Die Abgeordnete Walter-Mundt hat noch einmal Gelegenheit, für die CDU-Fraktion das Wort zu ergreifen.
Ich gehe noch einmal auf einige Punkte ein. Zum einen, Herr Münschke: Wenn Sie den Antrag richtig gelesen haben, werden Sie wissen, was es mit dem Thema Bomben auf sich hat. Erstens geht es nicht um Spielplätze, sondern um bebauten Raum, um ein Gebäude, das bereits steht. Kommen Sie gern einmal nach Oranienburg und schauen Sie sich das an! Das gibt es auch in Potsdam, dass dort, wo man feststellt, dass möglicherweise noch eine Befreiung notwendig ist, schon Häuser stehen. Es geht zum Beispiel um ein Gebäude, in dem ein Laden frei ist, der vorher ein Wäschegeschäft war. Nun möchte man die Räume an einen Imbiss vermieten. Das heißt dann, dass der Betreffende den Nachweis erbringen muss, dass dieses Gebäude kampfmittelfrei ist. Dann gehen Sie nicht in den Boden, sind auch auf keinem Spielplatz oder sonst irgendwo, sondern sind in der Realität in Oranienburg oder Potsdam angekommen.
Daher ist es sehr wichtig, dass hier der Ermessensspielraum erweitert wird, denn diese Städte sind vorhanden. Wir haben das Problem, dass wir in Oranienburg noch mindestens 290 Bomben in der Erde haben. Unser Leben ist dort so, wie es ist.
Wir leben damit und versuchen Wege zu finden, diese Stadt trotzdem attraktiv zu halten. Deswegen ist dies das Plädoyer für die Städte, die kampfmittelbelastet sind, dass dort noch Leben möglich sein soll.
Weiter sprechen Sie vom Brandschutz. Wenn Sie sich noch einmal vertieft mit dem Thema Holz befassen, werden Sie feststellen, dass zum Beispiel Stahl bei 600 Grad schmilzt, aber Holz eine definitiv höhere Festigkeit beim Brandschutz hat. Das weiß man inzwischen auch, und darüber können wir uns gern noch einmal unterhalten. Wir sind dabei definitiv auf dem richtigen Weg.
Der andere Punkt ist, digitale Formulare einzuführen, um einfach schneller voranzukommen und nicht mehr einen Wust von Papier zu haben. Ich glaube, auch da ist ein wichtiger Punkt gesetzt.
Bei den Funkmasten war die Frage, dass man eine Typengenehmigung mit im Visier hat, indem man sagt: Wenn der Funkmast in genau dieser Größe errichtet werden soll, dann gibt es dafür auch die Genehmigung.
Dann kommen wir zum „Gemischtwarenladen“. Ich freue mich, dass die Linke den Antrag grundsätzlich gut findet. Ich würde sagen: Das ist Vielfalt.
- Weiß ich doch. Ich meine aber, wir reden hier von einer Vielfalt; hier ist viel drin. Die Boote wurden bedacht, und das ist auch gut so. Wir hatten diese Thematik auch in Oberhavel. Das sind Punkte, die im ganzen Land Brandenburg geklärt werden müssen.
Über die Freien Wähler wundere ich mich schon ein bisschen, muss ich ganz ehrlich sagen, denn man kann natürlich immer gucken, welche Hemmnisse man noch schafft. Wir wollen doch Hemmnisse abbauen. Deshalb ist es sinnhaft und gut, diesem Antrag zu folgen und die Bauordnung anzupassen, damit wir hier ein Stück weiterkommen und das Bauen in Brandenburg schneller, nachhaltiger, effizienter und besser wird. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Nachhaltigeres, schnelleres und einfacheres Bauen - Modernisierung der Brandenburgischen Bauordnung - auf Drucksache 7/679. Wer stimmt dem Antrag zu? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei vielen Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 5. Bevor ich Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Großbeeren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Galau! Mit der heutigen Vorlage des Gesetzentwurfs zum Fünften Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften diskutieren wir die Veränderung von gleich vier Gesetzen. Zum einen werden wir heute Änderungen des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes sowie Änderungen des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes beschließen.