in diesem Land als „Sozialindustrie“ zu verunglimpfen - dazu sage ich Ihnen, Herr Dr. Berndt: Die Verunglimpfung dieser Träger hat nichts mit „sozial“ zu tun, sondern ist schlichtweg asozial!
Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sehen Sie es so, dass die Formulierung im Antrag, dass der Landtag es als seine Pflicht ansieht, allen Menschen in schwierigen Lebenslagen zu helfen, weil man „nur so […] sicherstellen [könne], dass jeder Mensch ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen kann“, implizieren könnte, dass das bisher nicht aus dem Landtag heraus geschieht?
sehr abstrakt denken können, wenn man bei dem, was Sie gerade zitiert haben, darauf kommt, dass es suggeriert, wir unterstellten, hier würde nichts finanziert werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das beim normalen Lesen so verstehen kann, Kollegin Hildebrandt. Das tut mir leid. Also: Nein, es ist nicht so, es steht da nicht, es ist nicht so gedacht, es ist nicht so gemeint und eigentlich kann man es auch nicht so verstehen, wenn man einmal ehrlich ist, Kollegin Hildebrandt.
Das, was Sie gesagt haben, hat jetzt gerade nicht dazu geführt, dass es irgendwie besser geworden wäre.
Meine Damen und Herren, eigentlich war ich mit meiner Rede schon fertig. Es ist aber auch in Ordnung; das macht auch alles nichts. Ich hatte eine gewisse Vorahnung, dass dieser Landtag diesen Antrag möglicherweise ablehnen könnte. Man rechnet ja nicht immer damit - ich hatte nur eine leise Vorahnung. Deswegen machen wir uns auf und erarbeiten einen eigenen Gesetzentwurf, den wir dann gerne wieder mit Ihnen diskutieren - dann auch, Frau Ministerin Nonnemacher, mit allen rechtlichen Regelungen, die dazu erforderlich sind. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/8561, „Solidarisches Brandenburg sichern und stärken - Solidaritätsgesetz jetzt“, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
TOP 5: Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und zur Änderung des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 7/8598, „Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und zur Änderung des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes“, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde die Beschlussempfehlung bei mehreren Stimmenthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 7/8516, „Gesetz zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Landesrecht Brandenburg“, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der vorliegenden Novelle des Brandenburgischen Schulgesetzes bringt die Landesregierung eine Stärkung der Schulen auf den Weg. Das Schulgesetz wird zeitgemäß modernisiert; wir erfüllen damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Gleichzeitig nehmen wir notwendige Rechtsanpassungen vor - auf gleich mehreren Gebieten schaffen wir für die Schulen eine höhere Rechtssicherheit bei größerer Handlungsfreiheit.
Dabei geht es auch immer um die Frage, wie sich Schule künftig entwickeln soll. Unsere Schulen müssen etwa auf die Anforderungen der Digitalisierung reagieren und deren Chancen rechtssicher nutzen. Für Schülerinnen und Schüler ist die Digitalisierung dabei längst gelebter Alltag. Sie wird als gesellschaftlicher Megatrend ihre Zukunft ganz sicher mitbestimmen.
Mit der Schulgesetznovelle greift das Land die digitalen Entwicklungen im Bildungsbereich auf. Schulen sollen zukünftig auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes Distanzunterricht einsetzen können. Selbstverständlich - das will ich betonen - bleibt der Präsenzunterricht dabei die Regel. Digitaler Unterricht sollte aber nicht zum Notnagel herabgestuft werden. Er kann - klug angewendet - ein starkes Instrument für Lehrerinnen und Lehrer sein. In diesem Schuljahr erproben wir den digitalen Distanzunterricht zum Beispiel an mehreren beruflichen Schulen. Daran zeigt sich, wie gerade ein Flächenland wie Brandenburg von klugen, digitalen Lösungen profitieren kann.
Auch bei der Erstellung von Zeugnissen sollen Schulen zukünftig mit der Zeit gehen können. Sie wissen, dass das eine Regelung aus dem OZG ist. So sieht der Gesetzentwurf nun die grundsätzliche Möglichkeit vor, dass Schulen Zeugnisse und Bescheinigungen auch elektronisch ausstellen dürfen.
Meine Damen und Herren, Brandenburgs Schulen sollen souverän in der digitalisierten Welt agieren können. Gleichzeitig wollen wir sie demokratisch stärken: Wir dulden kein extremistisches und verfassungsfeindliches Verhalten in unseren Schulen;
dem wollen wir mit der Gesetzesnovelle noch besser entgegenwirken. Ziel ist es, konkret formulierte Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, damit bei Verstößen gegen demokratische Werte wirksame Konsequenzen gezogen werden können. Das ordnungsrechtliche Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen in Schulen war bisher untergesetzlich geregelt; mit der Schulgesetznovelle wird dies als schulspezifischer gesetzlicher Tatbestand normiert. Künftig werden die Schulen also noch effektiver und vor allen Dingen unmittelbarer auf verfassungsfeindliches Verhalten reagieren können.
Damit möchte ich noch zu weiteren Änderungen kommen, mit denen wir die Schulen in Brandenburg stärken wollen. Der erste Punkt betrifft den Kinderschutz: Lehrerinnen und Lehrer sollen mehr Rechtssicherheit erhalten, wenn es um den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geht. An der Schnittstelle zwischen Schule und Schul- und Jugendsozialarbeit stellen sich immer wieder eine Reihe von Fragen. Das ist aber im Sinne einer schnellen und effektiven Rechtsanwendung nicht gut. Die Schulgesetznovelle sieht deshalb dort klare Regeln vor. Lehrkräfte erhalten einen deutlichen Auftrag, im Verdachtsfall das Gespräch mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu suchen, die Erziehungsberechtigten einzubeziehen und gegebenenfalls auf Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen. Außerdem sollen Schule und Schulsozialarbeit enger miteinander verzahnt werden. Handlungsleitend ist dabei immer das Kindeswohl; das Kind steht dabei im Zentrum.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die personelle Verstärkung durch multiprofessionelle Teams. Das Land stellt bisher das pädagogische Personal für die Schulen, die Schulträger stellen das sogenannte sonstige Personal. Das ist im Schulgesetz ziemlich klar geregelt. Mit der Novelle schaffen wir nun die Möglichkeit, Assistenzkräfte für administrative Aufgaben an Schulen einzusetzen. Die Lehrkräfte, denen zum Beispiel Organisatorisches abgenommen wird, werden so entlastet. Sie können sich verstärkt auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: guten Unterricht zu geben.