Protokoll der Sitzung vom 18.10.2023

Ich denke, dass die Frage nicht ausreichend beantwortet ist, weil der Abgeordnete noch dasteht, Frau Präsidentin.

Doch, denn es ging um das Meldeportal und nicht um die Dimension.

Ja, Frau Präsidentin, und ich antworte auf die Frage. Ich finde es eine Frechheit, dass Sie mir meine Antwortzeit rauben.

(Beifall AfD)

Na ja, Sie sind momentan auf einem ganz anderen Feld unterwegs. Es ging um das Meldeportal.

Erstens sind die 70 Fälle, die dem Schulamt mitgeteilt wurden, Herr Stefke, bei der Polizei nicht in dieser Anzahl eingegangen, dementsprechend fragwürdig. Und zweitens muss man auch diese im Verhältnis zu 320 000 Schülern sehen. Schauen Sie sich lieber einmal die Straftaten von ausländischen Schülern hier in Brandenburg an. Das sind weitaus mehr …

(Das Mikrofon wird abgeschaltet. - Hohloch [AfD]: Dass Sie mir da das Mikrofon abstellen, kann ich mir vorstellen. So eine Frechheit! - Der Abgeordnete macht beim Verlassen des Rednerpults eine Handgeste.)

(Beifall AfD)

Herr Abgeordneter Hohloch, Ihre Redezeit ist abgelaufen, diese Frage war schon beantwortet, und Ihre Handbewegung sollten Sie sich nächstes Mal wirklich gut überlegen.

Wir fahren in der Redeliste fort und kommen zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Poschmann.

(Zuruf von der AfD: Ist gar nicht parteiisch, die Frau!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich freue mich, wieder zur Versachlichung dieser Debatte beitragen zu können. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Keiner von uns kam an den lauten Rufen der vergangenen Monate vorbei. „Bildung muss anders!“ hören wir alle immer wieder. Auch der Protesttag vor einigen Wochen hier in Potsdam und in vielen anderen Städten der Bundesrepublik hatte sich das auf die Fahnen geschrieben und viele Menschen auf die Straße geholt. Ich habe mir davon selbst ein Bild gemacht. Wer sich genauer damit beschäftigt, wird aber schnell feststellen, dass dieses „anders“ ganz oft auch ganz „anders“ definiert wird.

Während die einen - mein Vorredner beispielsweise - ihr Heil in der Vergangenheit suchen und unkreativ zurück zum Alten wollen, weil damals ja alles besser war, wollen die anderen tatsächlich etwas voranbringen und den Ort Schule an den Bedürfnissen der Kinder ausrichten.

Ich bin sehr dankbar, dass unser Bildungsminister Steffen Freiberg zu denen gehört, die etwas voranbringen, und das auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewiesen hat.

(Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es? Der Gesetzentwurf, den der Minister eben vorgestellt hat, beinhaltet einige Änderungen. Ich werde heute in der 1. Lesung nicht alle ansprechen können und gehe daher nur auf eine Auswahl ein.

Den Vorschlag zur verpflichtenden Zusammenarbeit von Schulsozialarbeit und Schule kann ich nur ausdrücklich begrüßen, denn das stärkt unsere Kinder und ist besonders in Kinderschutzfragen von großer Bedeutung.

Weiterhin will die Landesregierung digitale Zeugnisse möglich machen. Das ist in Zeiten der voranschreitenden Digitalisierung der nächste logische Schritt. Es vereinfacht Bewerbungsverfahren, die meist digital durchgeführt werden, und bietet eine datensichere Alternative zum Papierzeugnis. Das digitale Zeugnis wird derzeit bundesweit eingeführt und von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Der Gesetzentwurf soll dafür die rechtliche Grundlage für Brandenburg schaffen.

Und weil wir schon beim Thema Digitales sind, möchte ich unbedingt noch auf den neuen Paragrafen 44a zum Thema Distanzunterricht eingehen. Um das vorab ganz klar zu sagen: Nein,

diese Regelung darf nicht bei Lehrermangel zum Tragen kommen. Selbstverständlich nicht! Und so habe ich den Gesetzentwurf auch nicht verstanden.

Der Vorschlag ist durchaus vernünftig, er schafft nämlich die Grundlage für digitalen Unterricht, wenn Präsenz am Ort Schule aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich ist - und das gilt nicht nur für Pandemien. Nein, auch bei schweren Unwettern oder Schäden am Schulgebäude werden die Schülerinnen und Schüler künftig nicht mehr einfach nach Hause geschickt und dürfen den Stoff dann irgendwann im Schnelltempo nachholen. Ich finde zumindest gut, dass wir uns darum Gedanken machen, auch wenn mir bewusst ist, dass wir im Ausschuss wahrscheinlich noch sehr viel darüber diskutieren werden.

Kommen wir zu § 8 und der Einführung von Versuchsschulen. - Ich habe es eingangs gesagt: Der Ruf nach einer neuen Schule, nach einer anderen Bildung, ist längst da: Er ist laut und er ist unüberhörbar. Die Herausforderung wird dabei sein, moderne pädagogische Konzepte zu entwickeln, die sich ständig an den bildungswissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Sie müssen stets mit der Zeit gehen, auf aktuelle Entwicklungen reagieren können und den Kindern und Lehrkräften trotzdem die notwendige Stabilität geben - und vor allem: Sie müssen im Austausch und Wissenstransfer mit allen Schulen im Land stehen.

Genau so eine Schule möchte die Universität Potsdam errichten: Eine inklusive Schule für die Klassen 1 bis 13 mit einer Medienbildung für das 21. Jahrhundert und einem ganzheitlichen Verständnis von einem sozialen Miteinander im Quartier. Das alles soll dort umgesetzt werden. - Schulen dieser Art wünsche ich mir im ganzen Land.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE - Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Das nützt uns aber nichts!)

Deshalb plant die Universität Potsdam, ihre Räume an dieser Schule für angehende, aber auch für bereits ausgebildete Lehrkräfte zu öffnen. Geplant ist eine Schule, die unter bildungswissenschaftlicher Begleitung neue Unterrichtskonzepte in der Praxis umsetzt und ihr Wissen mit allen anderen Schulen in Brandenburg teilt.

Wenn wir eine Veränderung in der Bildung wollen, dann ist diese Universitätsschule dafür mehr als ein guter Anfang. Sie ist nicht nur fortschrittlich, sondern im Sinne der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit auch vorbildlich. Das freut meine Fraktion und mich ganz besonders.

(Beifall SPD und CDU)

Der vorliegende Gesetzentwurf macht diese Schule möglich. - Werte Kolleginnen und Kollegen, für heute kann ich also abschließend festhalten:

Dieser Gesetzentwurf ist ein gelungener erster Aufschlag; die Änderungen sind notwendig, um mit der Zeit zu gehen. Er ist von Fortschritt geprägt, lässt aber auch noch Spielraum für Verbesserungen. Diese werden wir im Ausschuss beraten. Daher freue ich mich außerordentlich auf die Arbeit im Ausschuss und auf die kommenden Beratungen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Wir kommen jetzt zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Dannenberg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen! Minister Freiberg, Sie haben Ihre Rede gerade damit begonnen: Brandenburg erhält ein zeitgemäßes Schulgesetz. Damit erfüllen wir einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. - Ein solches Gesetz würde unsere Fraktion ja außerordentlich begrüßen. Beim Lesen des Gesetzentwurfes war jedoch mein erster Gedanke, dass Sie uns einen falschen vorgelegt haben, weil er weder dem Anspruch eines zeitgemäßen Schulgesetzes gerecht wird noch die Versprechen des Koalitionsvertrages erfüllt.

Wenn wir uns Ihren Gesetzentwurf anschauen, vermissen wir vor allem Vorschläge zur rechtlich-verbindlichen Umsetzung folgender Ziele Ihres Vertrages: zur Änderung des Einschulungsstichtages; zum schrittweisen Ausbau und zur angemessenen personellen Stärkung der Inklusion und des gemeinsamen Lernens; zur gesetzlichen Konkretisierung des Umgangs mit Inklusion sowie zur nachhaltigen Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarfen ab der 7. Klasse; zur schrittweisen Ausstattung der Schulen mit multiprofessionellen Teams auf der Grundlage eines gemeinsam mit den Schulträgern und kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Konzeptes; zum Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten und zur Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards für den Ganztag. - Ich habe aus Ihrem Koalitionsvertrag zitiert.

(Beifall DIE LINKE)

Zu all diesen Punkten hat die Linksfraktion im Laufe der Legislaturperiode Anträge gestellt, die Sie - SPD, CDU und Grüne - abgelehnt haben. Eigentlich folgen Sie brav der Aussage in Ihrem Koalitionsvertrag: „Wir wollen Schulfrieden und keine grundsätzlichen Strukturveränderungen“. - Was habe ich also erwartet?

Sie waren wenig in der Lage, auf die Herausforderungen der Migration und des Fachkräftemangels im Schulbereich zu reagieren. Die Themen „Gemeinsames Lernen“ und „Ganztag“ wurden von Ihnen auf Eis gelegt, obwohl wir gesetzlich verpflichtet sind, zu reagieren. - Gut, Sie doktern jetzt etwas am Gesetz herum.

Zu einigen Änderungen im Schulgesetz:

Die verpflichtende Zusammenarbeit der Schule mit den Trägern der Schulsozialarbeit in § 9 ist absolut sinnvoll, allerdings drücken Sie sich darum, dass es an allen Schulen Sozialarbeit geben muss. Der Rechtsanspruch auf Sozialarbeit an jeder Schule - in Verantwortung des Landes und Kooperation mit freien Trägern - fehlt im Gesetz, insbesondere fehlt die Klarstellung von Aufgaben, von organisatorischen und zeitlichen Ressourcen.

(Beifall DIE LINKE)

Mit Chancengleichheit hat das nichts zu tun.

Ähnlich verhält es sich mit § 48: Das ist ihr Versuch, dem Koalitionsvertrag zu entsprechen. Sie sprechen von Schulassistenzkräften - das ist prinzipiell die richtige Richtung -, aber: unter Haushaltsvorbehalt. Es müsste doch klar sein, dass multiprofessionelle Teams gesetzlich definiert werden müssen - also: Wer

gehört mit welchem Aufgabenbereich dazu? - und für jede Schule ein Rechtsanspruch auf sie gesetzlich fixiert werden muss. Dazu haben Sie keinerlei Vorarbeit geleistet.

Gänzlich gestrichen ist im Entwurf die Möglichkeit, dass Landkreise und kreisfreie Städte einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan aufstellen können, was ja aufgrund verschiedener Konflikte sinnvoll wäre. Hier muss geklärt werden, warum das nach § 102 nicht mehr möglich sein soll.

Die Ergänzungen in § 53 stellen aus unserer Sicht noch keine ausreichende Rechtssicherheit her, um die Probleme im Ü7-Verfahren zu lösen. Die Ungerechtigkeiten - die Benachteiligung von kreiseigenen Kindern aufgrund des Wohnortprinzips - werden wir so nicht auflösen. Deshalb bin ich auf die Anhörung zu diesem Gesetz gespannt.

Paragraf 64a, das Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen, begrüßen wir außerordentlich. Das ist die richtige Konsequenz.

(Beifall DIE LINKE und der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE])

Schulleitungen und Lehrkräfte bekommen damit die Möglichkeit, konsequent und vor allem unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Sehr hilfreich ist die vom MBJS gemeinsam mit anderen Ministerien entwickelte Broschüre „Handlungsleitlinien für Schulleitungen und Lehrkräfte im Umgang mit antidemokratischen Verhaltensweisen und Positionen an Brandenburger Schulen“. Diese Broschüre sollte jeder Beschäftigte an der Schule kennen - wie jeder Beschäftigte übrigens auch das Grundgesetz - die Verfassung -, das Schulgesetz und den Bildungs- und Erziehungsauftrag kennen sollte. Er sollte sie als Grundlage und Unterstützung in der wichtigen Arbeit betrachten, Kinder und Jugendliche auf Basis des Beutelsbachers Konsenses zu bilden und im Geiste der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zur Toleranz und Achtung der Menschenwürde zu erziehen. - Wer das nicht akzeptieren kann und will, hat in diesem Beruf in Brandenburg nichts zu suchen. - Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Hoffmann. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wenden uns in dieser Legislaturperiode wieder einmal dem Schulgesetz zu und wollen es fit für neue und aktuelle Entwicklungen in der Schullandschaft machen. Die sind sehr vielfältig und dynamisch - und deshalb gibt es im vorliegenden Gesetzentwurf auch eine große Themenvielfalt.