Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wenden uns in dieser Legislaturperiode wieder einmal dem Schulgesetz zu und wollen es fit für neue und aktuelle Entwicklungen in der Schullandschaft machen. Die sind sehr vielfältig und dynamisch - und deshalb gibt es im vorliegenden Gesetzentwurf auch eine große Themenvielfalt.
Auf ganz viele Sachen sind meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eingegangen - und die sind auch für uns wichtig. Die Stärkung des Kinderschutzes - natürlich ist das für uns wichtig. Weitergehende Interventionsmöglichkeiten bei Extremismusvorfällen - die sind auch wichtig. Die Klarstellung zur Verpflichtung bei der Kooperation mit der Schulsozialarbeit ist wichtig - genauso
Trotzdem will ich in dieser Rede auf zwei Aspekte näher eingehen. Einer davon ist der neue § 44a, der mit „Unterrichtsform, Verordnungsermächtigung“ überschrieben ist. Die Frage ist: Was steckt eigentlich darin?
Darin steckt im Prinzip, dass wir dem Komplex „Distanzunterricht“ einen rechtlichen Rahmen geben - und der Distanzunterricht ist natürlich ein aufgeladenes Thema, weil viele Menschen während der Coronapandemie Erfahrungen damit gemacht haben, mit denen sie nicht zufrieden waren und die sie nicht noch einmal machen wollen.
Dem tragen wir natürlich Rechnung, weil auch für uns klar ist, dass guter Präsenzunterricht nicht zu ersetzen ist. Ich bin deshalb ganz froh, dass im ersten Absatz klargestellt ist: „Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt.“
Aber, meine Damen und Herren, wir haben auch Erfahrungen gesammelt, zum einen, dass es manchmal Situationen gibt, in denen Präsenzunterricht nicht möglich ist, und zum anderen, dass mit der Digitalisierung noch viel mehr möglich ist, als wir bislang gedacht haben. Und genau dafür wollen jetzt einen entsprechenden Rahmen liefern -zum einen für Situationen, in denen Präsenzunterricht nicht möglich ist, es nicht anders geht, zum anderen aber auch, um Möglichkeiten im Sinne der Schülerinnen und Schüler besser zu nutzen. In diesem Sinne bin ich auch sehr auf die Ergebnisse des Schulversuchs „(Digitaler) Distanzunterricht in der Berufsschule“ gespannt. Der Minister hat es angesprochen. Der Versuch wird in diesem und im kommenden Jahr an verschiedenen OSZ im Land durchgeführt, unter anderem auch bei mir in der Prignitz.
Ich habe noch einmal mit dem Schulleiter gesprochen und es mir erklären lassen. Das ist also ein Schulversuch, bei dem es darum geht, dass zwei Klassen - eine am OSZ Prignitz, eine am OSZ Cottbus - quasi gemeinsam Unterricht haben. Da gibt es einen Raum, der besonders gut ausgestattet ist: mit Kameras, mit Arbeitsplätzen, mit Mikrofonen, mit allem Drum und Dran. Am OSZ in der Prignitz und am OSZ in Cottbus wird zur gleichen Zeit Unterricht in Gastronomie, Lernfeld 1, durchgeführt, zunächst einmal immer abwechselnd: In der einen Woche unterrichtet der Lehrer in der Prignitz, in der anderen Woche unterrichtet der Lehrer in Cottbus. Aber in beiden Klassenräumen sind die Lehrkräfte immer anwesend. Die Schulleiter und auch die Experten sind jetzt natürlich sehr gespannt, wie das in der Praxis funktioniert.
Wenn es funktioniert, haben wir damit Potenzial insbesondere dann, wenn wir zu wenige Schüler haben, um an einem Standort eine ganze Klasse einzurichten, oder wenn es um sehr spezialisierte Fächer geht, weil man einander dann natürlich viel besser unterstützen kann. Von daher glaube ich, es ist richtig, dass wir uns zum Präsenzunterricht bekennen. Aber wir sollten die Augen auch nicht vor den Möglichkeiten verschließen, die die Digitalisierung uns und den Kindern in Brandenburg bietet.
Dann gibt es einen weiteren Punkt, auf den ich kurz abstellen möchte - der Minister hat auch das angesprochen -: Da geht es um die freien Schulen. Die freien Schulen sind für uns ein sehr wichtiger Baustein in unserer vielfältigen Bildungslandschaft. Ich
bin auch sehr froh, dass es dieser Koalition gelungen ist, das Verhältnis zwischen den vielen freien Trägern und dem Land wieder deutlich zu verbessern.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Änderung des § 121 werden wir es weiter verbessern. Da geht es nämlich um die Genehmigung der freien Schulen. Auch das ist durchaus immer wieder ein konfliktbeladenes Themenfeld. Das war auch in der Vergangenheit an der einen oder anderen Stelle manchmal ein bisschen holprig. Viele erinnern sich sicherlich noch an den Fall der Loris-Grundschule in Beelitz-Heilstätten im Frühsommer 2022. Ich kann mich noch sehr gut an die Schule „Am Maulbeerbaum“ in Pritzwalk im Jahr davor erinnern, für die es seitens des Schulträgers schon Arbeitsverträge mit Lehrkräften und auch schon Verträge mit Eltern für die Schulplätze der Kinder gab. Die Schule konnte dann allerdings, weil die Genehmigungsvoraussetzungen nicht vorlagen, doch nicht an den Start gehen. Das hat dann natürlich sehr kurzfristig viel Ärger hervorgerufen.
In Reaktion darauf haben wir uns gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen darauf verständigt, dass wir klarere Fristen und Anforderungen definieren, damit zum einen die Träger, zum anderen aber auch die Eltern und vor allem die Schülerinnen und Schüler mehr Sicherheit haben. Mit der Änderung von § 121 ist der Weg für eine entsprechende Verordnung nun frei. Ich glaube, das ist ein guter Schritt, und ich freue mich auf die weitere Beratung des vorliegenden Entwurfes in den Ausschüssen. - Danke schön.
Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Frau Abgeordnete Nicklisch.
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Laut Bildungswissenschaftlern ist ein guter Unterricht entscheidend für den Lernerfolg der Schüler. Damit guter Unterricht stattfinden kann, müssen flexible Rahmenbedingungen geschaffen werden. Um den unterschiedlichen Bedarfen und Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden, ist es unerlässlich, dass ein Schulgesetz diese Anforderungen erfüllt und Rechtssicherheit gibt. Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen und der neuen Anforderungen einer Wissens- und Informationsgesellschaft ist eine Überarbeitung des Schulgesetzes dringend erforderlich gewesen. Mit den Änderungen im Schulgesetz wurden die Rahmenbedingungen für die Schulen sowohl für die heutige Zeit als auch für die Zukunft verbessert.
Schulqualität muss mit Blick auf den demografischen Wandel unabhängig von den Herausforderungen in der Fläche gewährleistet sein, das heißt sorgende Bildung in Stadt und Land. Die Schule gehört zum öffentlichen Leben. Sie ist in die unmittelbare, wohnortnahe Umgebung der Schüler eingebettet.
Deshalb begrüßen wir die Verzahnung von Schule und Schulsozialarbeit. Unsere Kinder und Jugendlichen beziehen ihr Wissen aus verschiedenen Lebenswelten. Lehrer müssen mit dieser Komplexität umgehen können und veränderungsbereit sein. Die Schulen werden mit neuen Herausforderungen, wie digitaler Bildung, Umgang mit Flüchtlingskindern und kultureller Vielfalt, in ihrem beruflichen Alltag konfrontiert. Deshalb ist die notwendige Rechtsanpassung angemessen. Die Schulen erhalten mehr
Rechtssicherheit, und die Digitalisierung wird gestärkt. Das geänderte Schulgesetz gibt Antworten auf die veränderten Bedingungen.
Wir finden, dass der Gesetzentwurf zeitgemäß ist. Er setzt einen Rahmen für eine zukünftige Schule und lässt Gestaltungsspielraum für die Schulentwicklung. Dabei richtet sich der Fokus auf den Lernerfolg der Schüler und stärkt die Eigenverantwortung der Schulen.
Die Änderung des Schulgesetzes darf aber nicht das Ende einer bildungspolitischen Debatte sein. Der Bildungsbereich unterliegt einem ständigen Wandel. Daher ist es notwendig, den Dialog fortzuführen, um weitere Veränderungen zu ermöglichen. Daher stimmen wir der Überweisung zu.
Das Wort geht jetzt an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Petra Budke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bildungsinteressierte! Zum Ende einer Wahlperiode häufen sich die Gesetzesvorhaben, die noch auf den Weg zu bringen sind. Für den Bildungs- und Jugendbereich gehören drei große Projekte dazu: das Schulgesetz, das Erwachsenenbildungsgesetz sowie das Kinder- und Jugendgesetz. Für das Schulgesetz liegt heute ein novellierter Entwurf vor. Er enthält gute Verbesserungen, um die Schulen in Zeiten von Fachkräftemangel, Digitalisierung und der Bedrohung von rechts zu stärken.
Lassen Sie mich einige wesentliche Punkte herausheben: Erstens. Ganz besonders wichtig finde ich, dass klare Konsequenzen aus den Vorfällen in Burg, den offenkundigen Versäumnissen im Umgang mit rechten Straftaten und der gestiegenen Zahl der Meldungen von verfassungsfeindlichen Vorfällen an Schulen gezogen werden.
Das Schulgesetz wird in diesen Punkten deutlich geschärft. Mit § 64a wird die gesetzliche Grundlage für ein umfassendes Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen an Schulen geschaffen, und das versetzt die Schulen in die Lage, auf antidemokratische Vorfälle sofort und effektiv zu reagieren. Untersagt ist beispielsweise, Sticker oder Flugblätter verfassungsfeindlicher Organisationen in der Tasche zu haben, zu zeigen oder weiterzugeben. Extremistisches, rassistisches oder antisemitisches Verhalten muss umgehend dem Schulamt gemeldet werden. Die entsprechenden Rundschreiben werden überarbeitet. Das sind wesentliche Schritte, um die wehrhafte Demokratie an unseren Schulen zu stärken, die ich außerordentliche begrüße.
Lehrkräften an freien Schulen soll das Bildungsministerium zudem in Zukunft die Tätigkeit untersagen können, wenn sie die erforderliche Eignung nicht besitzen. Auch der Kinderschutz in den Schulen wird gestärkt.
Zweitens. Die Schulen werden personell durch multiprofessionelle Teams unterstützt. Neu ins Schulgesetz eingeführt werden sogenannte Schulassistenzkräfte. Sie können administrative Aufgaben außerhalb des Unterrichts wahrnehmen, die bisher von den Lehrkräften erledigt wurden, zum Beispiel die Organisation von Projekttagen oder Klassenfahrten. Finanziert werden sie vom Land. Damit wird die Grundlage geschaffen, um ausgewählte Schulen personell zu unterstützen. Die ganz konkrete Ausgestaltung steht allerdings noch aus. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit den Trägern der Schulsozialarbeit konkretisiert. Die Schulen werden verpflichtet, mit den Trägern der Schulsozialarbeit zusammenzuarbeiten.
Auch hier kann ich feststellen: Das sind wichtige Maßnahmen, um die multiprofessionellen Teams an den Schulen zu verstetigen und weiterzuentwickeln.
Und die Digitalisierung an den Schulen wird weiter vorangebracht. Nach den Erfahrungen aus der Coronazeit werden die Bedingungen für den Distanzunterricht genauer definiert. Präsenzunterricht bleibt selbstverständlich die Regel. Aber künftig soll auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes auch digitaler Unterricht möglich sein.
Darüber hinaus gibt es für die Debatte über die Novelle weitere spannende Diskussionspunkte. Die Schullandschaft ist in Bewegung. Wir haben es gehört: § 121 erleichtert die Genehmigungspraxis für die freien Schulen.
In § 8 werden neben den Regelungen für Schulversuche auch Regelungen für Versuchsschulen eingeführt. Das betrifft auch die Gründung einer Universitätsschule. Das könnte eine Blaupause für Reformen im ganzen Land sein: eine Schule für alle Kinder, in der jedes Kind möglichst individuell gefördert wird und an der alle Abschlüsse erworben werden können.
Wir werden prüfen, ob es hier noch weitere Ergänzungen braucht, um diesem Ziel näherzukommen. - Eine Schule als Modellschule.
Der große Bedarf an neuen Schulplätzen wurde in der Vergangenheit immer wieder unterschätzt. Das zeigt sich ganz besonders in Potsdam, auch im Zusammenspiel mit Potsdam-Mittelmark. Uns erreichen Signale, dass mögliche Unklarheiten im Schulgesetz die Schulentwicklungsplanung in Bezug auf Gesamtschulen und Gymnasien erschweren. Deshalb wollen wir darauf hinwirken, das Schulgesetz auch hier eindeutiger zu fassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Budke, ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann diese Rechtsextremismus-Fantasien so langsam einfach nicht mehr hören.
Sie verweisen als Grundlage für die Änderung des Schulgesetzes auf die Vorfälle in Burg. Wir wissen immer noch nicht - wie in den letzten Monaten auch -, was in Burg passiert ist. Was wir allerdings wissen, ist, dass die beiden Lehrer - nennen wir sie wieder einmal Denunzianten -, die eine gesamte Region in den Ruch des Rechtsextremismus gebracht haben,
SPD-Mitglied sind, wie jetzt herauskam. Herr Teske ist vor Kurzem in die SPD eingetreten. Kein Wunder, dass sich der Bildungsminister schützend hinter seine Genossen stellt! Die andere Dame ist seit fünf Jahren in der SPD. Dinge, die in der Berichterstattung vorher nie eine Rolle gespielt haben!
Ich erinnere daran, dass von diesen beiden Genossen Dinge in die Welt geblasen wurden, die bis heute nicht belegt werden konnten, unter anderem, dass ein Schüler im Sportunterricht den Hitlergruß gezeigt habe. Der Sportlehrer sagt ganz klar und deutlich, das habe er gar nicht gesehen.