Protokoll der Sitzung vom 18.10.2023

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz hat sehr - sehr - lange Übergangsfristen definiert. Jeder Betroffene konnte sich langfristig darauf einstellen - das war auch gut so. Der Gesetzentwurf würde keinen Rechtsfrieden schaffen, sondern verursacht eher neuen, viel größeren Rechtsunfrieden. Darüber hinaus ist schon der Titel irreführend und dient nur der populistischen Selbstzufriedenheitsdarstellung der Antragstellenden.

(Vereinzelt Beifall SPD - Münschke [AfD]: Richtig! - Unruhe bei BVB/FW)

Ehrlich gesagt habe ich der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion mehr handwerkliches Geschick zugetraut. Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie nun den Beweis erbracht: Gesetze machen können wir nicht - oder zumindest: nur wahnsinnig schlecht. - Dies ist keine Empfehlung für zukünftige Verantwortung.

(Vereinzelt Beifall SPD - Domres [DIE LINKE]: Oh!)

Mit diesem Gesetzentwurf versucht man, Eigentumsrechte außer Kraft zu setzen bzw. einzuschränken, denn im Zweifelsfall wird der Eigentümer - völlig egal ob genossenschaftlich, kommunal, kirchlich oder privat - Garagenverpächter bleiben müssen. Die in dem Gesetzentwurf genannte Alternative - Herr Stefke, Sie haben sie genannt -, nämlich diese im Umkreis von 250 Metern zu errichten, ist realitätsfern und vom Eigentümer direkt oder indirekt nicht umsetzbar, da er unmittelbar gar keinen Einfluss auf die verkehrliche Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums nehmen kann.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, lasse ich nicht. Herr Vida kann ja eine andere Möglichkeit nutzen.

Okay.

Die gesetzliche Regelung beträfe bei Zustimmung ja nicht nur Garagenverpächter, welche bisher unter das Schuldrechtsanpassungsgesetz gefallen sind, sondern alle Verpächter. Dieses blendet der Antragsteller komplett aus. Ich betrachte dabei noch nicht einmal den Begriff Stellplatz, denn im Regelfall hält eine Gemeinde im öffentlichen Straßenraum keine Stellplätze, sondern Parkplätze vor.

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion schießt mit dem Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus und würde hier einen kaum überschaubaren Rechtsunfrieden schaffen, da massiv in das Eigentumsrecht, in den Bestandsschutz aller Eigentümer von Stellplätzen eingegriffen würde, sofern die Anzahl von fünf überschritten wird.

Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf inhaltlich nicht nur kritikwürdig, sondern schlichtweg nicht umsetzbar, da § 49 Brandenburgische Bauordnung die sogenannten notwendigen Stellplätze regelt. Die als Schutzziel anvisierten Garagen als notwendige Stellplätze darzustellen, ist im Kontext des Gesetzes falsch. Dabei wurde § 87 Brandenburgische Bauordnung noch nicht einmal berücksichtigt.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Eine Rückwirkung auf bereits bestehende Gebäude und Anlagen wäre nach meiner Auffassung sogar verfassungswidrig.

(Vida [BVB/FW]: Oh! - Unruhe bei BVB/FW)

Vertrauensschutz bei BVB / FREIE WÄHLER? Fehlanzeige!

(Vereinzelt Beifall SPD)

Es gibt sicherlich weitere Gründe, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich werde es an dieser Stelle aber bei den gegebenen Begründungen belassen.

Herr Abgeordneter, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Ich möchte noch einen wichtigen Punkt beleuchten: Die Auffassung der Antragstellenden, dass nach Auslaufen der Übergangsregelungen aus dem Schuldrechtsanpassungsgesetz alle betroffenen Pächter mit einer sofortigen, unmittelbaren Kündigung rechnen müssen, ist schlichtweg nicht zu belegen.

(Vida [BVB/FW]: Ein verfassungswidriger Parkplatz!)

Ich gehe weiter davon aus, dass insbesondere Kommunen bei Kündigungen sehr verantwortungsvoll mit Betroffenen umgehen und individuelle Vereinbarungen treffen werden. Der Gesetzentwurf ist in jedem Fall abzulehnen.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Herr Abgeordneter Stefke hat eine Kurzintervention angezeigt.

Frau Präsidentin! Herr Noack, Sie dürfen sich insofern wertgeschätzt fühlen, als mir Ihr Redebeitrag sogar eine Kurzintervention wert ist. Ich wollte ihn in den vier Minuten, die ich nachher nur noch übrighabe, nicht mit abhandeln.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW) ] Das ist schon bemerkenswert, was Sie hier vom Stapel gelassen haben: Sie sprachen von einem Eingriff in den Rechtsfrieden bzw. einer Zerstörung des Rechtsfriedens. - Um Rechtsfrieden geht es in diesem Antrag eigentlich weniger. Rechtsfrieden war das Thema in unserem ersten und zweiten Antrag vom Mai und Juni dieses Jahres. Ich kann auch nicht erkennen, wo hier - dadurch, dass wir Parkraum für alle schaffen wollen - Rechtsunfrieden hergestellt wird. Diese Schlussfolgerung müssten Sie, wenn Sie erwidern, noch einmal kurz erläutern. Dieser Antrag dient vornehmlich der Schaffung von Parkraum, und zwar Parkraum für alle. Wenn Sie sagen, es sei ein schlechter Gesetzentwurf und er empfehle uns nicht für zukünftige Verantwortungsübernahme, muss ich Ihnen ganz klar sagen: Wir haben hier schon schlechtere Gesetzentwürfe vonseiten der Regierung vorgelegt bekommen, die da schon drin ist. Da ist die Frage: Müssen Sie denn wieder raus, wenn Sie so schlechte Gesetzentwürfe vorlegen, wie Sie es uns vorhalten? (Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Man kann über den Inhalt unterschiedlicher Auffassung sein; da gebe ich Ihnen ja recht. Aber Sie haben hier völlig neben dem Thema gelegen. Sie hatten da wahrscheinlich noch unsere ersten beiden Anträge im Kopf. Ihre Rede gerade passt wirklich nicht dazu. Uns geht es darum, dass man für das, was die Kommunen morgen und übermorgen erwarten wird, nämlich wenn Großkomplexe von DDR-Garagen wegfallen und der Parkraumsuchverkehr, der Parkdruck im öffentlichen Raum, zunimmt, Lösungen finden muss. Und unser Lösungsvorschlag, unser Angebot ist eine Änderung der Bauordnung. Ich werde nachher zum Abschluss zu diesem Tagesordnungspunkt empfehlen - ich kann es auch gerne vorziehen -, dass wir das an den AIL überweisen. Dann können wir das noch einmal in aller Ausführlichkeit diskutieren, wie das konkret umzusetzen ist. Aber das …

Vielen Dank.

… was Sie gesagt haben, war wirklich neben der Sache.

Vielen Dank, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Danke.

(Beifall BVB/FW)

Herr Abgeordneter Noack möchte gern erwidern.

Herr Stefke, man kann sich zwar jeden Morgen im Spiegel sehen - da sieht man ein schönes Bild -, aber Selbstreflektion ist es deswegen noch lange nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Jetzt möchte ich Ihnen einmal Folgendes sagen: Ihre populistische Art und Weise, unter Garagenverpächtern in diesem Land Angst zu verbreiten,

(Stefke [BVB/FW]: Kommen Sie doch mal in die Veranstal- tung, in der wir waren, dann wissen Sie, wovon wir reden! Das geht so nicht! Dagegen verwehre ich mich!)

diese Art und Weise, in der Sie agieren - damit sind Sie in diesem Hause aber nicht alleine.

(Zuruf des Abgeordneten Stefke [BVB/FW])

Herr Abgeordneter Stefke, Sie haben nicht das Wort.

(Stefke [BVB/FW]: Das geht so nicht!)

Herr Stefke, Sie haben ja die Kurzintervention gewählt, nicht ich, und jetzt müssen Sie mir auch die Gelegenheit einräumen, darauf zu antworten.

Jetzt noch einmal: Sie wollen im Baugesetz ernsthaft demjenigen - und das muss man den Leuten da draußen auch einmal sagen -, der über fünf Stellplätze oder Parkplätze auf seinem Grundstück zurückbaut - auch wenn er Bestandsschutz hat -, vorschreiben, zukünftig dafür zu sorgen, dass außerhalb seines Eigentums diese Stellplätze neu geschaffen werden. Das ist doch ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Das müsste Ihnen - unter Juristen zumindest - doch klar sein! Wo haben Sie denn heute Morgen Ihren Sachverstand abgelegt?!

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt AfD)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Münschke.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Landtagsvizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kehren wir doch wieder ein bisschen zur Sachlichkeit zurück - schöne Floskel. Werte Mitglieder der Fraktion der Freien Wähler, was Sie uns hier schon wieder vorgelegt haben, ist wirklich erstaunlich. Ich meine: Es ist sogar bemerkenswert,

(Stefke [BVB/FW]: Noch nie da gewesen!)

wie Sie Ihre Anträge um die Pächtergaragen, die hier schon im Mai - Sie haben es ja angesprochen - und im Juni abgelehnt wurden, weiter bespielen. Insgesamt zwar neu verpackt und garniert, wohl damit der Eindruck entsteht, es ginge Ihnen um das Wohl von Autofahrern generell - letztlich geht es Ihnen aber nach wie vor nur um die Pächtergaragen, die aktuell an vielen Orten verschwinden. Das haben Sie in Ihrer Rede auch deutlich gemacht.

Im Mai haben Sie gefordert, das Ministerium müsse den Kommunen eine Art Handlungsleitfaden verordnen, im Juni wollten Sie gleich das Pachtrecht, also Bundesrecht reformieren. Jetzt eine neue Nummer - ein bisschen kleiner -: Es soll eine Art Bestandsschutz in der Brandenburgischen Bauordnung verankert werden.

Nach dem Innenminister im Mai durfte sich im Juni die Justizministerin dazu äußern, nun ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung an der Reihe. Nach dem Motto: Wir wissen zwar, dass unsere Forderungen gar nicht umsetzbar sind, aber wir müssen nur laut genug Trommeln schlagen, damit der Anschein entsteht, dass wir um Lösungen bemüht sind. - Es gab einmal einen Politiker, der sagte: Wir müssen nur laut genug trommeln, das aber ohne Rhythmus. - Vielleicht kann sich der ein oder andere daran erinnern.

Meine Damen und Herren, es geht Ihnen interessanterweise auch gar nicht darum, generell Parkplätze vor dem städteplane