Protokoll der Sitzung vom 18.10.2023

(Münschke [AfD]: Super!)

So weit, so gut. Aber diesem Eigentümer wollen Sie jetzt sagen: Nein, den Parkplatz dürfen Sie nicht schließen! - Also, schließen dürfte er ihn nach Ihrem Gesetz noch, aber nicht zurückbauen.

Ein Filetgrundstück darf nicht bebaut werden! Keine Wohnungen, keine Läden, keine Arztpraxen, keine Investitionen, keine Entwicklung, gar nichts - jedenfalls nicht, wenn nicht in einem Umkreis von 250 m eine ausreichende Zahl von Parkplätzen zur Verfügung steht. Aber was ist ausreichend, und wer soll das entscheiden? Wie bemisst sich das? Vor allen Dingen hat doch dieser Eigentümer überhaupt keinen Einfluss darauf, ob anderweitig Parkflächen zur Verfügung stehen oder nicht - aber Sie machen ihn quasi dafür haftbar. Das kann doch nicht sein! Das sind doch unglaubliche Grundrechtseingriffe! Und eine Abwägung dieser Eingriffe findet im Gesetzentwurf überhaupt nicht statt. Er dürfte schon deshalb mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrig sein.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Schließlich garantiert das Grundgesetz zwar den Schutz des Eigentums, aber nicht das Recht, das eigene Auto auf fremdem Grund und Boden abzustellen.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf für ein Parkraum-für-alle-Gesetz ist tatsächlich eher der Entwurf für ein Alle-an-der-Nase-herumführen-Gesetz,

(Heiterkeit des Abgeordneten Bretz [CDU])

denn es schafft keinen einzigen Parkplatz. Im Gegenteil würde es verhindern, brachliegende Grundstücke zum Beispiel als Zwischennutzung in Parkflächen umzuwandeln, weil die Eigentümerin der Fläche diese Zwischennutzung nach dem Gesetz nicht mehr beenden dürfte. Verfassungsrechtlich verletzt das Gesetz das Rückwirkungsverbot - Kollege Noack hat es schon angesprochen -, da es Grundstücke mit Stellplatzanlagen entwertet. Daher könnte es nur für neue Stellplatzanlagen gelten - aber damit wird das Ziel der Sicherung der DDR-Garagen natürlich gerade nicht erreicht. Es ergibt also keinen Sinn.

Herr Abgeordneter Klemp, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Das mache ich natürlich sehr gerne.

Herr Abgeordneter Vida, bitte.

(Münschke [AfD]: Schöne Krawatte!)

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben gerade kritisiert, dieses Gesetz würde keinen Parkraum schaffen. Dieser Vorwurf trifft mich natürlich sehr hart. Insofern würde ich gerne von Ihnen wissen: Welche Bemühungen hat denn Ihre Fraktion in dieser Wahlperiode entfaltet,

(Oh! bei der Fraktion B90/GRÜNE)

um Parkraum für die Brandenburger zu schaffen? Sie haben ja gerade gesagt, dass es sehr schlimm sei, dass das mit diesem Gesetz nicht bewirkt werde. Dann werden Sie sicherlich darlegen können, wie es um Ihre Bemühungen steht.

Die Frage ist außerdem: Welche Bemühungen haben Sie entfaltet - oder werden Sie vielleicht in den verbleibenden Monaten dieser Wahlperiode noch entfalten -, den DDR-Garagen-Eigentümern oder -Pächtern zumindest zu einer gewissen Rechtssicherheit zu verhelfen?

(Noack [SPD]: Wir haben Rechtssicherheit!)

Sie haben ja gerade deutlich gemacht, wie schlimm das alles sei. Also, wo sind Ihre Bemühungen? Vielleicht können Sie darauf noch einmal eingehen im Rahmen Ihrer großen Sorge um Rechtssicherheit und Bestandsschutz …

Die Frage ist angekommen. Vielen Dank.

… und Ähnliches.

Herr Abgeordneter Klemp, bitte.

Lieber Kollege Vida, eigentlich hatte Herr Stefke ja darum gebeten, die beiden Anträge, die Sie früher gestellt haben, und den Gesetzentwurf von heute bei der Argumentation zu trennen, insofern verstehe ich Ihre Zwischenfrage nicht so ganz.

(Vida [BVB/FW]: Das ist Teil des Problems!)

Aber wir haben ja bei den letzten zwei Anträgen diskutiert

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

- wenn Sie aufhören würden zu reden, könnten Sie mir besser zuhören, aber vielleicht können Sie ja beides gleichzeitig -,

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

dass die Rechtsicherheit nicht durch den Landtag hergestellt werden kann, sondern durch die Gerichte hergestellt werden muss.

Ihre erste Frage betrachte ich mal als Ablenkungsmanöver, denn wir reden ja hier über Ihren Gesetzentwurf. Wir reden nicht darüber, wie wir Parkplätze für alle schaffen können, sondern wir reden über Ihren konkreten Gesetzentwurf - das sind sechs Seiten inklusive Titelseite. Dort nehmen Sie ganz erhebliche Grundrechtseingriffe in das Recht auf Eigentum vor, die hier nicht begründet sind. Und insofern denke ich, dass das verfassungswidrig ist.

Ich fahre in meiner Rede fort, und ich wollte mich eigentlich an Herrn Stefke wenden: Herr Stefke, ich schätze Sie wirklich als einen Kollegen, der sachorientiert arbeitet und die Folgen von Entscheidungen bedenkt.

(Hünich [AfD]: Oh Gott! Echt?! - Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU] - Münschke [AfD]: Das ist eine sehr steile These!)

Und ich frage mich: Warum ist das in diesem Fall hier offensichtlich nicht geschehen? Ich meine, Sie kennen den Unterschied zwischen einem Wahlkampfflyer und einem Gesetzentwurf - und ich denke, man sollte Letzteren nicht für Ersteres missbrauchen. So eine Vorlage ist vielleicht ein probates Mittel im Wahlkampf, wo alle nur noch auf Überschriften und nicht auf die Inhalte und Folgen schauen wollen.

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Vielleicht versuchen Sie hier, bei der sogenannten Alternative für Deutschland anzuknüpfen, die ja momentan mit dieser Strategie recht erfolgreich ist.

(Zuruf von der AfD - Stefke [BVB/FW]: Dafür kriegen Sie gleich noch einen zurück, Herr Kollege! Das war jetzt unter der Gürtellinie! - Vereinzelt Heiterkeit - Hünich [AfD]: Mit dem würde ich nicht mehr arbeiten!)

Meine Herren!

Herr Kollege Stefke, ich bitte Sie wirklich, an dieser Stelle innezuhalten - also das Gegenteil von dem, was Sie gerade tun - und zu überlegen, ob Sie in einer Gesellschaft leben wollen, die nur noch über Parolen, nur noch über fettgedruckte Überschriften und Skandalisierungen miteinander kommuniziert -

(Zurufe von der AfD)

eine Kommunikation, die Einzelinteressen überhöht und den Blick für das große Ganze verliert. - Das musste ich mal loswerden.

(Beifall B90/GRÜNE)

Ich finde, bei Gesetzesinitiativen - auch aus den Reihen der Opposition - sollte man immer so agieren, als würde der Entwurf tatsächlich Gesetz, und das können Sie im vorliegenden Fall doch nicht ernsthaft wollen! Sie würden jegliche private Investitionsbereitschaft abwürgen bzw. in Gebieten mit Parkraummangel käme Ihr Gesetz einem Investitionsverbot gleich - und Verbote wollen Sie doch verbieten. Meine Damen und Herren, den Entwurf für das Investitionen-verbieten-Gesetz der Freien Wähler lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER soll die Brandenburgische Bauordnung geändert werden. Es ist schon mehrfach angesprochen worden, dass das - ich formuliere es mal so - in zeitlicher Hinsicht etwas überraschend ist, hat der Landtag doch erst letzten Monat mit dem am 28. September 2023 hier von Ihnen beschlossenen 3. Änderungsgesetz die Brandenburgische Bauordnung zuletzt geändert.

Damit wurden spürbare Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs in die Bauordnung aufgenommen; das möchte ich an dieser Stelle gerne noch einmal ansprechen. So leistet die Brandenburgische Bauordnung beispielsweise einen wichtigen Beitrag dazu, die Nachverdichtung - insbesondere

auch in Ballungsräumen mit erheblichem Wohnungsbedarf - zu erleichtern.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr der Abriss von Garagen de facto durch ein neues Verbot verboten werden. Angesichts mehrerer Anträge der einbringenden Fraktion, die sich mit dem Thema „Verbote verbieten“ befassen, überrascht der Gesetzentwurf damit auch in inhaltlicher Hinsicht.

Ein neu geschaffenes Verbot des Garagenabrisses fast 25 Jahre nach Auslaufen des Kündigungsschutzes aus dem Einigungsvertrag passt nicht wirklich zum neuen Motto der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, „Verbote verbieten“. Ich finde, Herr Abgeordneter Klemp hat das gerade außerordentlich pointiert aufgegriffen.

Zudem löst der vorliegende Gesetzentwurf das Problem des ruhenden Verkehrs in Ballungsräumen nicht. Zunächst ist festzustellen, dass der Rückbau von Stellplätzen und Garagenanlagen in der Bauordnung bisher keinem Verfahren unterworfen ist. Deshalb stellt sich schon die Frage, wie die beabsichtigte Regelung überhaupt vollzogen werden soll. Entscheidend dürfte aber sein, dass die Regelung, wenn der Rückbau einer Stellplatz- und Garagenanlage nicht gestattet ist oder wird - und auch das ist angesprochen worden -, in das Recht auf Eigentum eingreift. Das heißt, dass Art. 14 Abs. 3 Grundgesetz hier betroffen ist.

Meine Damen und Herren, enteignungsgleiche Eingriffe bedürfen einer Entschädigung. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen - so verlangt es das Grundgesetz in Art. 14 Abs. 3 Satz 2. In dem vorliegenden Gesetzentwurf findet sich dazu nichts.

Weiter stellt der Tatbestand auf Stellplatz- und Garagenanlagen ab, die in Erfüllung der Pflicht einer örtlichen Bauvorschrift nach § 49 Abs. 1 Brandenburgische Bauordnung errichtet wurden. Dabei kann es sich nicht um Stellplatz- und Garagenanlagen aus DDR-Zeiten handeln, weil die Ermächtigung zum Erlass der örtlichen Bauvorschrift für Stellplätze aus der Zeit nach der Wiedervereinigung stammt.