- Das hat er sogar verschriftlicht; ich habe den Artikel sogar dabei. - Weiter sagten Sie, Herr Roick:
„Durch eine mögliche Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wären zukünftig die Jäger Partner für das Wolfsmanagement.“
Das hört sich für uns von der AfD, besonders für diejenigen, die auf dem Land leben, richtig gut an. Das sind vernünftige Positionen, und ich denke, auf sie können wir uns im Ausschuss und auch im Parlament einigen; da sind wir gar nicht so weit auseinander.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob das vielleicht nur eine Nebelkerze im Wahlkampfgetöse ist, denn ich frage mich, wie man das mit dem starrsinnigen und sonderbaren Koalitionspartner, den Grünen, jemals umsetzen will.
Was wir bei dieser Problematik auf jeden Fall nicht mehr brauchen, ist die Fortführung der Grünen-Märchenstunde von „Grünkäppchen und dem Wolf“, dem zufolge sich alles mit einem Monitoring von ganz allein regeln und die Koexistenz des Wolfs mit dem Menschen und dem Weidetier, wie gesagt, auch ohne Bejagung möglich sein wird; wir stecken noch mehr Geld ins Monitoring und es wird sich schon alles regeln.
Nein! Eine aktive jagdliche Regulierung des Wolfes ist in der heutigen Kulturlandschaft unumgänglich, und ich hoffe, dass die Mitglieder, die mit auf der Ausschussreise nach Schweden waren, dazugelernt haben. Ökologische Theoriekonzepte, die von einer Selbstregulierung des Wolfes ausgehen, sind im Sinne des Interessenausgleichs im ländlichen Raum kontraproduktiv. Also fordere ich, fordern wir die Landesregierung auf, jetzt endlich zu handeln und unsere Weidetierhalter nicht mehr im Regen stehen zu lassen. Unterstützen Sie die Weidetierhalter, und schützen Sie auch die Existenz und den Ruf des Wolfes!
Ich werde jetzt erst einmal Schluss machen. Nachher würde ich gern vielleicht noch etwas zu den Herdenschutzhunden sagen, denn dazu gibt es ja auch noch etwas zu sagen. Ansonsten bitte
ich alle, unserem Antrag zuzustimmen, damit wir bei der Thematik Wolf einfach einmal weiterkommen. Ich habe ja nachher noch ein bisschen Redezeit. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream und hier im Saal! Der von Ihnen vorgelegte Antrag ist - vom letzten Plenum - schon einmal verschoben worden, und das hat dazu geführt, dass er noch entbehrlicher ist als beim vorherigen Plenum. Es ist nämlich Bewegung in das Thema Wolf gekommen.
Das Thema ist nicht nur unter den Ministerpräsidenten angekommen, sondern auch - jetzt rede ich! - in der Bundesregierung und bei der Kommissionspräsidentin der Europäischen Union, Frau von der Leyen. Schade ist, dass es dort erst nach einer persönlichen Betroffenheit angekommen ist.
Persönlich betroffen sind seit Jahren die Weidetierhalter hier in Brandenburg. Sie haben immer wieder auf die Problematik hingewiesen, sind aber bisher nicht ausreichend gehört worden. Wir haben hier in Brandenburg zwar eine Wolfsverordnung, die alle Aspekte der Thematik abbildet, aber bis damit ein wirklicher Effekt erreicht und ein Wolf abgeschossen wird, dauert es sehr lange. Der Wolf, der die Schafe gerissen hat, wartet eben nicht an der Weide, bis wir die genetischen Untersuchungen abgeschlossen haben.
Umso positiver finde ich es, dass die Bundesministerin Frau Lemke nun Vorschläge unterbreitet hat, wie in Deutschland besser mit dem Wolf umgegangen werden kann. Sie ist damit weiter gegangen als die beiden vorherigen Ministerinnen Schulze und Klöckner, obwohl die Situation nicht viel anders ist als vor vier Jahren - das muss man ehrlicherweise zugestehen. Das ist sehr lobenswert, und ich hoffe, sie kann dies auch umfänglich durchsetzen. Lobenswert ist außerdem, dass sich Frau Lemke mit Gummistiefeln und Arbeitskluft einmal an dem Auf- und Abbau eines Schutzzauns beteiligt hat. Sie hat den Aufwand spüren können, den die Schäfer tagtäglich haben; so etwas wissen auch unsere Schäfer zu schätzen. Es ist eben einfacher, den Schäfern aus einer gut gewärmten Stadtwohnung heraus den Tipp zu geben, dass sie doch einfach nur ordentliche Zäune bauen müssten, als es wirklich jeden Tag zu machen - zumal dieser Aufwand nicht vergütet wird. Ich bin überzeugt, dass auch dies zu einem Umdenken geführt hat.
Frau Lemkes zupackende Art erleben wir auch bei ihren Vorschlägen, die zum 01.01.2024 umgesetzt werden sollen. Teil dieser Vorschläge ist eine Überprüfung des „günstigen Erhaltungszustandes“, um im weiteren Verlauf auch mögliche Wolfsdichten festzulegen. Was sie dazu nicht benötigt, sind Ratschläge aus der AfD-Landtagsfraktion.
Wie sehen Frau Lemkes Vorschläge aus? Jetzt gut zuhören! Es sollen unkomplizierte Abschüsse ohne DNA-Test in einem Umkreis von 1 000 m um die Weide möglich sein - und das für die Dauer von 21 Tagen nach dem Riss. Die Erfahrungen sagen, dass die Wölfe kurz nach dem ersten Riss zu der gleichen Weide zurückkommen. Die Wahrscheinlichkeit, den gleichen Wolf zu erwischen, ist also sehr hoch. Die Umweltministerkonferenz im November soll diese Regelung beschließen, und danach soll sie per Rechtsverordnung durch die Bundesländer zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden. Wir werden diesen Sachverhalt beobachten und unseren Umweltminister unterstützen, damit das auch so kommt.
Dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf es allerdings nicht bleiben. Unsere Meinung als SPD-Fraktion ist: Schon der erste Riss muss vermieden werden. Wir müssen also dazu kommen, dass Wölfe, die zur Weide kommen, sofort vergrämt bzw. geschossen werden können. Auch der Umkreis von 1 000 m
ist im Gelände schwierig abzuschätzen oder eben nur schwer genau einzuhalten. Deswegen müssen wir an dem Thema weiterarbeiten.
Die Forderung der Ministerpräsidenten, ein regional differenziertes, europarechtskonformes Bestandsmanagement einzuführen, können wir nur begrüßen. Ob am Ende auch eine Änderung des Schutzstatus im Anhang der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie herauskommt oder andere Maßnahmen mit dem Ziel eines Bestandmanagements gefunden werden, wird die nächste Zeit zeigen.
wichtig ist uns bei den ganzen Dingen, dass die Art Wolf in Deutschland erhalten bleibt, aber dass der Aufwand und das Leid für unsere Weidetierhalter erheblich vermindert werden. Ich bin davon überzeugt, dass bei gutem Willen beides gelingen wird. Ihr Antrag ist also wirklich komplett entbehrlich. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Domres fort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im September haben wir über Problemwölfe gesprochen. Jetzt folgt also Teil zwei des Wolf-Wahlkampfauftaktes der AfD: Es geht um die Bestandsregulierung; das heißt, der Wolfsbestand soll niedrig gehalten werden, unabhängig davon, ob es konkrete Schadensfälle gibt.
Zunächst einmal: Es ist richtig, dass wir eine Definition benötigen, wie hoch der Bestand sein muss, um einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Das wäre EU-rechtlich eine Voraussetzung dafür, unbürokratischer eingreifen zu können, auch bei Problemwölfen. Daran wird auf Bundesebene gearbeitet, und dort gehört diese Frage auch hin. Aber es dauert länger, als man es sich wünschen würde, und ich sage ganz klar: Entscheidungen dürfen nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden.
Ich sehe aber einen deutlichen Widerspruch im Antrag der AfDFraktion. Auf der einen Seite möchte sie laut Antragstitel auf wildbiologischer Grundlage regulieren. Auf der anderen Seite soll der Landtag mal eben politisch entscheiden, dass der günstige Erhaltungszustand bereits erreicht ist - ohne jegliche wildbiologische Begründung. Auch eine Definition des Erhaltungszustandes nach Ländergrenzen ist bei einer Art mit so großem Aktionsraum zweifellos wildbiologischer Unsinn.
Der ALUK war ja gerade in Schweden. Dort haben wir uns berichten lassen, wie detailliert man sich dort mit biologischen Untersuchungen und Berechnungen befasst, um den günstigen Erhaltungszustand zu ermitteln. Schweden hat einen Bestand von 300 Wölfen als Untergrenze für den günstigen Erhaltungszustand definiert, aber uns wurde auch gesagt, dass der dortige Bestand starke Inzuchterscheinungen aufweist.
Ist das also wirklich ein günstiger Erhaltungszustand? Wollen wir das wirklich? Die Frage ist fachlich also durchaus heikel. Die Schweden haben bei der Festlegung ihrer Untergrenze auch vorausgesetzt, dass es zu regelmäßiger Zuwanderung von neuen Wölfen aus Finnland kommen würde; das ist in der Praxis aber nicht der Fall. - Wir haben in Schweden viele interessante Informationen zum Wolfsmanagement erhalten - einige sind nachahmenswert, andere vielleicht weniger. Schließlich läuft seit einigen Jahren ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden.
Solange die Frage des günstigen Erhaltungszustandes nicht auf Bundesebene entschieden ist, wird eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sinnlos sein. Das ginge nur mit einer ganzjährigen Schonzeit.
Danke, Herr Domres, dass Sie das zulassen. Wir sind uns einig - das ist gar keine Frage -, dass es reguliert werden muss. Wir sind uns also einig, dass wir uns zusammensetzen müssen - egal, ob das immer wir sind oder andere. Wir brauchen eine gesamtdeutsche Lösung, und wir müssen uns vor allen Dingen auf die Größe der Population einigen. - Fakt ist doch eines: So, wie
Herr Kollege Hünich, wir können hier über Regulierung reden, solange wir wollen. Wenn die Grundlage dafür nicht gegeben ist - und sie kann nur auf Bundesebene geschaffen werden …
- Wenn Sie meiner Rede zuhören, werde ich gern noch etwas dazu sagen. - Natürlich muss reguliert werden. Aber ich sage, es braucht eine klare gesetzliche Grundlage, und eine solche ist gegenwärtig nicht vorhanden. Deswegen …
Also: Es ginge nur mit einer ganzjährigen Schonzeit, wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen würde, solange die bundespolitischen Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind. Das kann man so machen - wie zum Beispiel in Sachsen -, aber es bringt niemandem etwas. Die Forderung ist aus meiner - aus unserer - Sicht rein populistisch und ohne jegliche Auswirkungen. Aber leider erwarte ich von der AfD auch nichts anderes. Schade nur, dass manche Kollegen aus CDU und SPD dabei mitmachen.
Interessant ist ein Interview in der Jagdzeitschrift „Pirsch“, das mit der damaligen niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast von der CDU geführt wurde, nachdem der Wolf dort im letzten Jahr ins Jagdrecht aufgenommen wurde. Sie hat ausdrücklich betont: An den Möglichkeiten des Abschusses ändert sich dadurch nichts. Sie hat sich aber über die Aufnahme gefreut, weil damit „politische und präventive Signale an die Weideviehhalterinnen und -halter gesendet“ wurden. - Wie gesagt: Das kann man machen. Aber wie viel Wert hat so ein Signal, wenn in der Praxis absolut nichts darauf folgt? Führt das nicht eher wieder zu Politikverdrossenheit, weil sich an so eine Entscheidung Erwartungen knüpfen, die nicht erfüllt werden können?
Abgesehen davon: Ist eine Bestandsregulierung wirklich zielführend? Ich habe diesbezüglich Zweifel. Auch wenn es ein paar Wölfe weniger sind: Herdenschutz wird immer notwendig bleiben, und der Herdenschutz sowie die Schadensregulierung müssen unbürokratisch, finanziell abgesichert und verlässlich sein. Er wird auch durch eine Bestandsregulierung nicht überflüssig - es sei denn, wir wollten Wölfe wieder völlig ausrotten. Und Herdenschutz wirkt ja auch, wie die Zahlen zeigen: 2022 passierten nur 11 % der Risse in Herden, die den Standards der Wolfsverordnung geschützt waren, und davon traten zwei Drittel in nur zwei Gebieten auf. Mit anderen Worten: Viele Wölfe halten sich an die „Regeln“