Protokoll der Sitzung vom 18.10.2023

Nach Erstellung des Berichtsentwurfs soll dieser inklusive aller Parameter zunächst der Bund-Länder-AG vorgestellt werden; hierfür war ein Treffen im Oktober - jetzt ist es der 2. November - vorgesehen. Im Anschluss soll noch vor der 101. UMK - vom 29.11. bis 01.12.2023 - eine Sitzung der Staatssekretäre stattfinden.

Das bedeutet, dass wir gerade dabei sind, festzustellen, wie der günstige Erhaltungszustand definiert ist und ob wir ihn erreichen. Wie gesagt, wir sind guter Hoffnung, dass uns jetzt verlässlichere Zahlen und Daten seitens des Bundes vorgelegt werden - und dann findet sich alles Weitere.

Noch eine kurze Anmerkung zu dem, was hier gesagt wurde: Gegen Schweden läuft nicht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, sondern es laufen drei,

(Kubitzki [AfD]: Oh, schlimme Finger! - Zuruf des Abgeord- neten Domres [DIE LINKE])

weil sie zufriedenstellende Alternativen nicht in Betracht gezogen haben, weil der günstige Erhaltungszustand nicht nachgewiesen wurde und, und, und - das können Sie alles in einem Gutachten des Bundestags nachlesen.

Zu guter Letzt - an die Antragsteller gerichtet -: Der Kulturlandschaftsbeirat entscheidet selbst über die Einsetzung von Arbeitsgruppen - das ist Selbstorganisation; so war es von uns auch vorgesehen. Das wird nicht vom Minister vorgegeben. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Vielen Dank. - Das Wort hat noch einmal Frau Abgeordnete Muxel. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Ich halte es kurz. - Werter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Zu dem Vorschlag von Frau Lemke, den Sie so loben, dass im Umkreis von 1 000 m für 21 Tage der Abschuss möglich sein soll, was dann sehr kurzfristig über Verordnungen ab Jahresanfang gelten soll: Ihnen ist schon klar, dass Sie, wenn Sie beschließen, keine genetischen Untersuchungen und auch sonst keine Untersuchungen - im Hinblick darauf, was es für ein Tier ist - mehr durchzuführen, gegebenenfalls eine Hündin abschießen, die zu Hause noch Junge im Bau hat. Das ist Ihnen ganz klar? Das dürfte dann zumindest bedeuten, dass uns der Hegegedanke von 1848/1849 völlig verloren geht.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Dann möchte ich auf Herrn Domres eingehen: Ich gebe ihm recht: Da, wo wir gute Herdenschutzhundeprogramme haben, haben wir auch weniger Risse. Jetzt kommen wir aber zu der Sache …

(Heiterkeit CDU und BVB/FW)

- Das ist bitte keine Karnevalsveranstaltung; wir kommen nicht auf den Antrag zum Fasching von vorhin zurück. - Auf „agrarheute“ lesen wir in einem Artikel vom 6. Oktober 2023:

„Wegen Gebell: Herdenschutzhunde dürfen Herde nachts nicht schützen. […] Es klingt wie ein schlechter Scherz: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster […] entschied, dass bei ‚unzumutbarem‘ nächtlichem Gebell Herdenschutzhunde im Einzelfall und während der Nacht- und Mittagsruhe nicht draußen bleiben dürfen. So muss eine Landwirtin ihre Herdenschutzhunde gerade zu der Zeit einsperren,

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

in der sie am dringendsten gebraucht werden. Denn die Herde der Landwirtin steht in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet. Nachtruhe ist auch beim Herdenschutz einzuhalten.“

Hoffentlich hat es der Wolf auch verstanden.

„Die 46 Nutztiere der Landwirtin, darunter Rinder, Ponys und Schafe, werden durch mehrere Herdenschutzhunde gegen den Wolf geschützt […]“

Bisher.

„Nachbarn hatten sich über das ‚häufige und andauernde‘ Gebell der Tiere beschwert. Die Anordnung, die Tiere zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 15 Uhr in einem geschlossenen Raum unterzubringen, war von der Landwirtin“

- vor Gericht logischerweise -

„angefochten worden.

(Zuruf der Abgeordneten Dannenberg [DIE LINKE])

Nun hat das OVG den Beschluss bestätigt - er ist demnach unanfechtbar.“

Wir sollten uns in Brandenburg also überlegen - und zwar schleunigst, denn wir haben hier zum Beispiel eine sehr alte Hundehalterverordnung -, unsere Herdenschutzhunde vielleicht rechtlich anders abzusichern, weil uns das sonst auch blühen kann. Wenn es nämlich schon ein Grundsatzurteil beim Oberverwaltungsgericht gibt, kann es sein, dass unsere Schafzüchter, die ihre Herden - und natürlich auch ihre Herdenschutzhunde, mit denen sie ihre Herde bislang geschützt haben - in der Nähe von Wohngebieten haben, ihre Hunde demnächst nachts einsperren müssen. Hoffentlich können sie dem Wolf sagen, dass er dann auch bitte schlafen gehen soll. Das ist also ein weiteres Problem, mit dem wir uns demnächst beschäftigen sollten.

(Bretz [CDU]: Wir haben es jetzt verstanden!)

- Na, es ist schön, dass Sie es verstanden haben, besonders da Sie sich so gut mit Hunden und Wölfen auskennen.

(Bretz [CDU]: Können Sie jetzt fertig werden?)

Dann zur Frage der Wolfshybride - ein Problem, das wir nun in Südbrandenburg haben. Wir haben zu diesem Thema nachgefragt, und die Antwort war: Hierzu haben wir von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf noch keine abschließende Antwort erhalten. - Ganz wichtig ist doch aber, zu klären: Wo haben wir den Wolf und wo haben wir in Südbrandenburg eventuell Hybriden oder Hybridenrudel, die ein ganz anderes Verhalten haben als der klassische Wolf? - Auch diese Frage sollten wir im Landwirtschaftsausschuss demnächst klären.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Ich kann also nur sagen: Kommt alle an den Tisch! Denn das Thema einfach abzubügeln und darauf zu warten, dass Frau Lemke irgendetwas regelt, wird für Brandenburg keine Lösung des Problems sein. - Ich wünsche euch jetzt einen schönen Abend. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/8399, „Regulierung des Wolfsbestandes auf wildbiologischer Grundlage ermöglichen“. Ich darf fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich angelehnt. Es gab keine Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und damit auch die 92. Plenarsitzung. - Ich darf daran erinnern: Draußen hat der Feuerwehrverband das Foyer für den Parlamentarischen Abend sehr schön gestaltet und ausgeschmückt. Man freut sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Ansonsten sehen wir uns hier morgen um 9 Uhr wieder. Schönen Abend!

Ende der Sitzung: 19.33 Uhr