Protokoll der Sitzung vom 18.10.2023

Aus diesen Worten spricht immerhin so etwas wie Zweifel. Erstens. Wenn eine solche Karte kommt, muss sie vom Bund einheitlich erarbeitet und finanziert werden. Zweitens gibt es große Bedenken in den Kommunen, was den bürokratischen Aufwand betrifft. Drittens weiß niemand, ob der erwartete Effekt überhaupt eintritt.

Ergo: Man muss aufpassen, dass man keine falschen Erwartungen bei den Menschen weckt, die sich berechtigt sorgen. Wenn

man denjenigen zugehört hat - das habe ich wie viele andere getan -, die in Gemeinden und Städten Verantwortung tragen, stellt man fest: Es ist völlig klar, dass es dort reale Unterstützung geben muss. Dazu lese ich in dem MPK-Papier vergleichsweise wenig, aber das kann auch noch kommen, wenn am 06.11. ein weiteres Treffen stattfindet.

Bei aller Notwendigkeit, klare Regeln zu definieren und Ordnung ins System zu bringen: Ich möchte, nachdem hier über viele Einzelheiten gesprochen wurde, unbedingt noch mitteilen und Ihnen zum Nachdenken mit auf den Weg geben, worum es im Großen geht und was wir niemals vergessen dürfen, weil es eben abgesehen von Regeln und Ordnung auf der einen Seite auf der anderen Seite um humanitäre Grundsätze gehen muss.

Ich war vor einigen Jahren in Yad Vashem. Da gibt es einen Raum, in dem die Begründungen der Länder der Welt aufgeführt sind, warum sie leider gar keine Juden aufnehmen konnten. Die Erklärungen höre ich heute, in der aktuellen Situation, wieder: kein Platz, viele eigene Probleme usw. - Ich weiß, nie wiederholt sich etwas eins zu eins. Aber man kann einmal darüber nachdenken; man muss es sogar tun. Ich empfehle Ihnen allen, sich noch einmal die Protokolle der Konferenz von Évian im Jahr 1938 anzuschauen. Ich bitte Sie sehr, das zu tun, bevor wir falsche Entscheidungen treffen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Es gibt Menschen, die das, was ich meine, sehr zutreffend niedergeschrieben haben. Aus dem Buch eines Autors möchte ich daher, mit Erlaubnis der Präsidentin, etwas ausführlicher zitieren:

„Wir waren Migranten […].

In Europa erschrecken Millionen Menschen und ihre Regierungen zutiefst, dass Menschen, die fliehen müssen, um zu überleben, zu uns kommen wollen […].

Da ist sie wieder, die Diskussion über den Fremden, den anderen, den, der nicht so ist wie wir, weniger wert als wir, der für uns gefährlich ist. Da ist es wieder, das Das-Bootist-voll-Gerede, die Diskussion über Flüchtlingsobergrenzen. Dass laut Weltbank auch die Zahl der Klimaflüchtlinge um 80 % sinken könnte, wenn nur die Höhe der Treibhausgase gesenkt, die Ökosysteme repariert würden, das wird schnell übergangen. Denn daraus würden direkte Konsequenzen folgen […].

Wir haben doch eigentlich alle nichts damit zu tun. Wir wollen doch nur in Ruhe leben, in Ruhe gelassen werden; in unserer Routine stecken bleiben, denn Routine schafft Sicherheit. [Menschen, die zu uns kommen] stehen, solange sie in Deutschland leben, unter dem Schutz des Grundgesetzes. Artikel 1, ,Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ - gilt auch für sie […].

Dass es Missbrauch gibt, ist so unstreitig wie banal und darf denjenigen, die keinen Missbrauch ausüben, nicht in die Schuhe geschoben werden. Dass wir diejenigen, die wir abschieben könnten, nicht abschieben, ist eine innenpolitische Frage, die geklärt werden muss.“

Ich zitiere zum Schluss:

„Und noch einmal anders gefragt: Warum verlangen wir nicht, wie von vielen anderen Gruppen in diesem Land auch, dass sich Menschen wie Björn Höcke, Alexander

Gauland, Hans-Georg Maaßen, Alice Weidel und Beatrix von Storch integrieren? Millionen Menschen, die den ersten Artikel unseres Grundgesetzes brechen, indem sie die Würde des Menschen antastbar definieren, sind nicht integriert. Sie sind Feinde der Verfassung.“

(Zurufe von der AfD)

Ende des zitierten Textes.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sie müssten jetzt zum Schluss kommen.

Ich will nur sagen, woher die Zitate sind: Aus dem neuen Buch von Michel Friedman, CDU-Mitglied, Jude, streitbarer Publizist.

Ich hoffe auf echte Hilfen vonseiten des Bundes. - Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Wir werden uns in der Tat im Präsidium noch einmal darüber unterhalten müssen, wie lang Zitate sein dürfen. Fast zwei Minuten ist schon sehr lang. - Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Nonnemacher.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Debatte über die Leistungserbringung für Menschen im Asylbewerberleistungsbezug, die bereits aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Kommunen verteilt wurden, durch Sachleistungen, beispielsweise über Chipkarten, ist nicht neu. Dieselbe Debatte führten Bund, Länder und Kommunen bereits im Zeitraum um das Jahr 2015/2016.

Schon seit den 1980er-Jahren verfolgte der Gesetzgeber bei den Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Ziele, die Leistungen insgesamt zu beschränken und eher Sachleistungen als Geldleistungen auszugeben. Entsprechend galt bis 2015 der Vorrang des Sachleistungsprinzips von Gesetzes wegen. Jedoch wurden schon damals, obwohl der Vorrang des Sachleistungsprinzips normiert war, in der Praxis mehr Geldleistungen erbracht. In Brandenburg gaben schon vor der Gesetzesänderung im Jahre 2015, mit welcher der Bundesgesetzgeber teilweise vom Sachleistungsprinzip abrückte, zwölf der 18 Landkreise und kreisfreien Städte Geldleistungen aus.

Seit dem erwähnten Jahr 2015 ist in § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz der Vorrang von Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfes bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen normiert. An diese gesetzlichen Regelungen haben wir uns als Exekutive erstrangig zu halten. Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist es derzeit jedoch auch möglich, anstelle von Geldleistungen zur De

ckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen zu gewähren, soweit es nach den Umständen erforderlich ist. Die Möglichkeit, vom Sachleistungsprinzip Gebrauch zu machen, ist also bereits in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Behörden - das sind wiederum die Landkreise und kreisfreien Städte - gestellt.

Auch wenn es sich bei der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes um eine an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragene Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung nach dem Landesaufnahmegesetz handelt, kann das Land beziehungsweise das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz als Aufsichtsbehörde keine allgemeine Weisung zur Leistungsgewährung erlassen. Eine allgemeine Weisung ist bereits aufgrund des Normcharakters des erwähnten § 3 Asylbewerberleistungsgesetz als Ermessensnorm nicht statthaft.

Eine Umstellung auf Sachleistungen, in welcher Form auch immer, bedürfte zudem zunächst entsprechender bundesgesetzlicher, infrastruktureller, vertraglicher und verwaltungstechnischer Voraussetzungen.

(Frau Kotré [AfD]: Na und?)

Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird das MSGIV gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten auch keine ermessenslenkende Weisung zur Gewährung von Sach- oder Geldleistungen erlassen.

Die Entscheidung über die Umstellung auf Sachleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollte keinesfalls voreilig erfolgen. Die politischen und rechtlichen Aspekte, insbesondere aber die administrativen Herausforderungen einer solchen Umstellung müssen vorher genau durchdacht werden.

(Frau Kotré [AfD]: Ach was!)

Schnellschüsse, die nicht erfüllbare Erwartungen in der Bevölkerung wecken, verbieten sich von daher.

Der Gedanke, dass eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen von heute auf morgen realisierbar ist, ist realitätsfern. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Bargeld und bezüglich des Urteils, dass das sozioökonomische Existenzminimum nicht migrationspolitisch relativierbar ist, wurde schon hingewiesen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Frau Abgeordnete Kotré, bitte.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Ich zitiere zunächst einmal aus einem Bericht des „Deutschlandfunks“ mit dem Titel

„Flüchtlinge in Deutschland - Gelockt von falschen Versprechungen“.

„Bei unseren Recherchen treffen wir einen syrischen Arzt, der seinen Schilderungen zufolge Jahre lang in Russland gelebt und gearbeitet hatte. Als er im Internet von den vermeintlich paradiesischen Zuständen in Deutschland hörte, habe er sein altes Leben hinter sich gelassen und einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Niemand darf wissen, dass er nicht direkt aus Syrien nach Deutschland gekommen ist, nicht vor Bürgerkrieg und Verfolgung geflohen ist, sondern in Russland lebte.“

Und das übrigens vor dem Krieg.

„Deswegen will er weder seinen Namen nennen noch seine Stimme im Radio hören. So ähnlich hört sich die Geschichte eines anderen Syrers an, ebenfalls ein Arzt. Er erzählt, dass er in der Ukraine eine gute Anstellung hatte. Auch er habe sich zu einem Neuanfang in Deutschland entschlossen. Beide wollen ihre Geschichte nicht ins Mikrofon erzählen. Zu groß ist die Angst, entdeckt zu werden.“

Und das mit dem großen Unterschied, dass in den meisten Fällen eben keine Ärzte nach Deutschland kommen, sondern gering oder gar nicht Qualifizierte,

(Beifall AfD)

Menschen, die - fast zur Hälfte - hier Bürgergeld empfangen und damit paradiesisch - so kann man das sagen - leben.

Eine weitere Folge der Geldleistungen an Asylanten ist auch nicht von der Hand zu weisen: Sie kurbeln die Schlepperei an. Wer seine Schlepperkosten nämlich nicht sofort begleichen kann, dem räumen einige Schlepper schließlich ein, diese sozusagen nachzuzahlen - und das mit dem Geld, das die Flüchtlinge hier in Deutschland bekommen.

(Beifall AfD)

Also noch einmal: Geldleistungen fördern menschenunwürdige Schlepperei.

Und jetzt stellen Sie von der SPD und der CDU sich hin und sagen: Das wissen wir ja schon lange. Schon lange wollen wir falsche Anreize verhindern, um die illegale Migration einzuschränken. - Was SPD und CDU dabei aber für sich behalten, ist: Sie lügen.

(Beifall AfD)