Zweitens fällt Ihre vormundschaftliche Überheblichkeit auf, die sich als Fürsorglichkeit ausgibt. Zur Begründung für Ihren „Schlaraffenlandfonds“ schreibt die DIE LINKE - ich zitiere -:
„Der Landtag sieht es als seine Pflicht an, allen Menschen in schwierigen Lebenslagen Hilfe zu bieten. Nur so können wir sicherstellen, dass jeder Mensch ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen kann.“
Ich frage Sie, Sie von den Linken, ich frage alle anderen Abgeordneten hier: Wer sind wir? Sind wir Gott? Was ist mit persönlichen Krisen, mit Krankheiten, Tod, Enttäuschungen, Fehlern? Nehmen sie den Menschen die Würde oder gehören sie nicht einfach zum Leben? Und können wir per Gesetz sicherstellen, dass jeder Mensch in Würde und Selbstbestimmung lebt? Oder führt ein solcher Anspruch, besser die Anmaßung, nicht geradewegs zum Gegenteil, nämlich zu einer würdelosen Fremdbestimmung? Wenn Vertreterorganisationen, Vereine und Tafeln nicht länger auf Projektanträge angewiesen sind, sondern eine institutionelle Förderung erhalten - wie es DIE LINKE fordert -, sind sie eben nicht mehr unabhängig, sondern Staatsbetriebe. Dann handeln sie nicht mehr selbstbestimmt, sondern fremdbestimmt. Fremdbestimmt wie diejenigen, die auf die Sozialindustrie angewiesen sind.
Und wir kennen dieses Schema, wir kennen es von den Coronahilfen, von den Entlastungspaketen und vom Bürgergeld. Durch Vernachlässigung nationaler Interessen und durch den Wahnsinn der Transformation mit all ihren Steuern und Auflagen bringt der Staat immer mehr Bürger in wirtschaftliche Nöte, die er dann mit Almosen lindert, und so werden aus Staatsbürgern Leistungsempfänger. Das ist nicht nur wirtschaftlich, sondern vor allem auch mit Blick auf unser Gemeinwesen eine ganz fatale Entwicklung.
Damit, sehr geehrte Damen und Herren, sind wir beim dritten Merkmal Ihres Antrages: dem rosa Elefanten namens Migration. Sie will DIE LINKE natürlich nicht wahrnehmen, aber jedermann weiß - auch Sie wissen es -, warum zum Beispiel die Tafeln wegen der anhaltenden Massenmigration „in ihrer Arbeit gefährdet“ sind - wie es im Antrag heißt. 45 000 Euro pro Jahr kostet ein Asylbewerber, 20 000 Asylbewerber kosten 900 Millionen Euro, und da bleibt natürlich manches soziale Projekt auf der Strecke, und vor allem bleibt die Solidarität auf der Strecke.
Wenn Sie wirklich an die Kraft der Gemeinschaft glauben, Herr Büttner - wie Sie eben hier gesagt haben -,
„Das Wunder des Nationalstaats ist es, dass er eine gemeinsame Identität schafft, die Solidarität ermöglicht. Zu viel Einwanderung [zerstört] dieses Arrangement.“
Das schrieb uns der britische Migrationsforscher Paul Collier nach der Grenzöffnung 2015 ins Stammbuch.
Solidarität ist eine Haltung, sie lässt sich nicht per Gesetz verordnen. Sie lässt sich allerdings durch eine falsche Politik zerstören, eine Politik, wie sie die Linken von heute, die sich besser „die Woken“ nennen sollten, seit Jahren verfolgen. Wer ein solidarisches Brandenburg will, hält sich nicht an die Linken, sondern an die AfD. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landesregierung auf, ca. 50 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre einzustellen - das ist einmal vorsichtig gerechnet. Ich könnte mit drei Sätzen meine Rede beenden: Wir haben einen Doppelhaushalt und sind deshalb gebunden. Wir haben im nächsten Jahr Wahlen, und die nächste Koalition wird hoffentlich weise Entscheidungen treffen. Und: 10 Millionen Euro pro Jahr mal eben in diesem Haushalt zu finden, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, was DIE LINKE so fordert, denn Sie diskreditiert das, was wir bisher getan haben:
Diese Koalition hat sehr wohl die Menschen, die Hilfe brauchen, im Blick. Ich will das an einigen Beispielen festmachen.
Erstens: Die Tafeln werden seit Jahren bei der Anschaffung von Autos und Kühlgeräten unterstützt. Die Lebensmittelläden, Bäcker und andere haben - und tun es nach wie vor - dafür gesorgt, dass die Tafeln auch etwas zum Verteilen haben. Allerdings gibt es zwei Neuerungen: Zum einen bestellen die Händler knapper - damit kommt weniger bei den Tafeln an -, zum anderen haben wir aufgrund des Ukrainekriegs wesentlich mehr Menschen, die die Tafeln nutzen. Das ist ein Anlass, über das Brandenburg-Paket die 43 Tafeln und gemeinnützigen Hilfsorganisationen mit 500 000 Euro Soforthilfe zu unterstützen.
Die Mittel zur Finanzierung der Frauenhäuser wurden in diesem Jahr deutlich aufgestockt. Die Fördersumme stieg mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 von rund 2 Millionen auf knapp 3 Millionen Euro pro Jahr. Übrigens: Wenn Sie von Solidarität reden, müssen Sie auch anerkennen, dass alle Städte im Landkreis einen Obolus ans Frauenhaus zahlen. Ich denke, diese Solidarität wäre bei einer Ausfinanzierung schnell beendet.
Seit dem 21.06.2023 erlaubt es die neue Förderrichtlinie, dass von Gewalt betroffene Frauen keine Nutzungsentgelte mehr zah
len müssen. Neu ist, dass jährlich weitere 17 000 Euro als Pauschalbetrag sowie 2 400 Euro pro vorgehaltenem Familienzimmer je Einrichtung bewilligt werden.
Mehrgenerationenhäuser bauen wir gerade zu Familienzentren um. Sie sollen für jedermann erreichbar sein und Beratung, Aufenthalt und Hilfe für jede Generation bereitstellen - gefördert mit 2,6 Millionen Euro pro Jahr, eine Aufstockung um 2 Millionen Euro.
Und nicht zuletzt möchte ich den Pakt für Pflege nennen. Mit den vier Säulen unterbreiten wir Kommunen und Trägern Angebote für alle Generationen und freuen uns, dass 90 % aller Kommunen davon Gebrauch machen. Gewinner sind die Menschen vor Ort. Gerade die Säulen 1 und 2 sind sehr gut geeignet, Einsamkeit zu begegnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mir nicht vorstellen, dass wir demnächst viel mehr Geld zur Verfügung haben. Deshalb ist es wichtig, das, was wir haben und aufgestockt haben, zu erhalten und mit den vorhandenen Mitteln auszustatten. All denen, die sich täglich um die Belange anderer Menschen kümmern und sorgen, danke ich von Herzen; dabei denke ich auch an die Wohlfahrtsorganisationen, die mit ihren Angeboten ideenreich sind. Den Antrag lehnen wir ab.
Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Frau Abgeordnete Nicklisch.
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Solidarität geht uns alle an. Schauen wir uns die Definition an, finden wir unter dem Begriff „Solidarität“: eine Haltung der Verbundenheit mit jemandem und die Unterstützung von Ideen, Aktivitäten und Zielen anderer. - Solidarität ist einer der wichtigsten Werte unserer Gesellschaft. Das Unterstützen und Wertschätzen ist für uns alle ein Lebensgebot.
Solidarität kann aber keine Pflicht sein - das sollte uns bewusst sein -, denn das widerspricht der Regel der Freiwilligkeit. Es kann nur ein geäußertes Gemeinschaftsgefühl auf der Basis gegenseitiger Hilfeleistung sein, und dafür stehen wir.
Im Antrag findet sich die Forderung, dass in jedem Landkreis Frauenhäuser vorhanden sein müssen. Wenn man das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e. V. kontaktiert, erfährt man, dass Frauenhäuser in den Landkreisen und kreisfreien Städten etabliert sind. 23 Frauenhäuser kümmern sich um die Belange im Land Brandenburg. Diese sehr wichtige Aufgabe wird auch vom Land unterstützt. Dass die Höhe der Unterstützung nicht unbedingt unsere Zustimmung findet, haben unsere Anträge zu allen Haushaltsplänen seit Beginn der Legislaturperiode wohl deutlich gemacht.
Auch die Arbeit der 35 Tafeln in Brandenburg sichert heutzutage vielen Hilfsbedürftigen eine Existenz. Die Anzahl der Menschen, die sich dort Hilfe - damit meine ich das Grundbedürfnis des Lebens, nämlich Lebensmittel und Kleidung - „abholen“, steigt ständig, und in Zeiten sehr hoher Preise wird dies übermäßig nachgefragt. In diesen Zeiten sehr hoher Preise muss man überlegen: Was machen wir falsch?
Der Auf- und Ausbau von Familienzentren wird ebenfalls gefördert. So sollen bestehende Familienzentren gestärkt und insbesondere in strukturschwachen Regionen aufgebaut werden. In unserem Land wird sich der Anteil der über 65-Jährigen bis 2030 von 25 auf 30 %, also auf ca. 760 000 Senioren, erhöhen. Hier sollten wir wirklich jeden einzelnen Euro zahlen, der das gute Leben eines Rentners, eines Senioren gewährleisten kann.
Werte Kollegen der Linken, mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Gießkannenprinzip kann das nicht funktionieren. Ausbau, Aufbau, Erhalt und Förderung der sozialen Infrastruktur erfordern strukturelles Vorgehen. Dazu gehört nicht zwingend, Landkreise mit Personalkostenzuschüssen zu fördern oder großzügig und weitläufig Gelder zu verteilen. Der Antrag der Linken auf der Grundlage ihrer Forderung, ein Solidaritätsgesetz zu installieren, geht uns zu weit und ist nicht realistisch.
Ja, wir müssen die Unterstützung der Familien, der Frauen und der Senioren weiter ausbauen - dies findet auch unsere Zustimmung. Aber wir sollten dort fördern, wo es viele erreicht. Dazu gehört neben den schon genannten Beispielen die Verbesserung der Mobilität. Auch die Arbeit der 800 000 Ehrenamtlichen muss endlich mehr Wertschätzung erfahren.
Wir können uns bei diesem Antrag nur enthalten, denn der vorgeschlagene Weg ist aus unserer Sicht nicht der richtige. - Danke.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag des Herrn Abgeordneten von Gizycki. Er spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg ist ein solidarisches Bundesland, und soziale Gerechtigkeit ist hier sehr wichtig. Das ist auch gut so, Herr Büttner. Einen wesentlichen Anteil daran haben die vielen Vereine und Träger mit ihrem großen sozialen Engagement, denen ich von hier aus Dank aussprechen möchte.
Der Antrag auf ein Solidaritätsgesetz von der Linken würde allerdings einen Systemwechsel weg von der bedarfsorientierten hin zu einer auf Dauer angelegten sehr breiten Förderung von Verbänden und Institutionen bedeuten.